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231401 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Entwurfsplanung LPH 3 zum Ausbau der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen, im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich

Nummer
231401
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231401
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Entwurfsplanung LPH 3 zum
Ausbau der vom Landgrabenweg abgehenden
öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung
des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen, im Stadtbezirk
Beuel, Ortsteil Limperich
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsplanung LPH 3 Plus zur erstmali-
gen Herstellung der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Er-
schließungsanlage zur Erschließung des Bauvorhabens R(H)EIN-Wohnen wird
zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw.
tatsächlichen Gründen geändert werden muss.
Begründung
Im Gebiet „Landgrabenweg“ plant der Vorhabenträger unter Abschluss eines
Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch die Bebauung
vorhandener Flächen mit Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätte,
Büroräumlichkeiten und gewerblichen Unterkünften einschließlich Tiefgarage
und teils öffentlichen und teils privaten Erschließungsflächen. Auf die
Beschlussvorlagen „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6820-2, R(H)EIN-
Wohnen - DS 231986“ sowie „203. Flächennutzungsplanänderung“ wird
verwiesen. Die Beschlussvorlagen stehen im engen Zusammenhang, so dass
eine parallele Einbringung der Beschlussvorlagen im Ausschuss für Wohnen,
Planung und Bauen sowie der Bezirksvertretung Beuel erfolgt.Seite 1 von 10
Seite 2
Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens R(H)EIN-Wohnen ist die
Herstellung einer vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen
Erschließungsanlage erforderlich.
Die notwendige öffentliche Erschließungsanlage soll der von der wbp
Landschaftsarchitekten GmbH erstellten Entwurfsplanung LPH 3 Plus
entsprechend durch den Vorhabenträger M&LP R(H)EIN-Wohnen GmbH
&Co.KG hergestellt werden. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines
städtebaulichen Vertrages gemäß § 12 des Baugesetzbuches auf Kosten des
Vorhabenträgers.
Die Straßenplanung korrespondiert mit den Festsetzungen des zum
Satzungsbeschluss anstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6820-2, R(H)EIN-Wohnen.
Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer asphaltierten
Fahrbahn und einem einseitigen öffentlichen Gehweg. Beidseitig der Fahrbahn
schließen sich Streifen für öffentliche Stellplätze und Grünflächen an.
Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt ausschließlich
über die Versickerung in den Grünflächen. Darüber hinaus sind keinerlei
technische Vorrichtungen zur Entwässerung der öffentlichen
Erschließungsanlage vorgesehen. Über das geplante Oberflächengefälle und
Pflasterrinnen seitlich der Fahrbahn und der Stellplätze, wird das Wasser
gezielt in die Versickerungsmulden und Grünflächen mit Versickerungsfunktion
geleitet und dem Grundwasser zugeführt.
Die Beleuchtung und die Auswahl der Mastleuchten wurde in Abstimmung mit
BonnNetz geplant.
Die weiteren Einbauten beschränken sich auf Poller, die in den
Versickerungsmulden entlang der Straße angeordnet sind und als
Sicherungseinrichtung vor dem Hineinfahren dienen.
Die vorgesehene Beschilderungsplanung ist als Anlage der Beschlussvorlage
angehangen.
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wurde in die Planung einbezogen.
Anlage/n
1 01 Lageplan (öffentlich)
2 02 Straßenbegleitgrün (öffentlich)
3 03 Beschilderungsplan (öffentlich)
4 04 Regelaufbau (öffentlich)
5 05 Regelquerschnitte (öffentlich)Seite 2 von 10
Seite 3
6 06 Anlage Straßenbau (öffentlich)Seite 3 von 10
Seite 4 von 10
Übernahme Anforderungen Tiefbauamt (TB, Pflaster Stellplätze, Text, Gefälleangaben)
58.34 58.14
58.30
58.07
434
1770.00
12345678910111213141516171819202122
1(1)
111112
1 1
1
1 11 1
2
1
2
1
111112
1 1
1
1 11 1
2
1
2
(1)
St.Baumart
1 Rotahorn (Acer rumbrum)
Nr.
13 (+ 2)
2 Purpur-Erle (Alnus spaethii) 3
1,001,001,001,00
1,001,001,001,001,001,001,001,00
Gehölze:
Birkenblättrige Spiere
(Spirea betulifolia)
Gräser:
Berg-Reitgras
(Calamagrostis varia)
Stauden:
Moor-Pfeifengras
(Molinia caerulea)
Herzblatt-Aster
(Aster x herveyi `Twilight`)
Bartblume
(Caryopteris cladonensis 'Heavenly Blue')
Brauner Storchschnabel
(Geranium phaeum `Samobor`)
Exemplarische Pflanzplanung einer Baummulde, M 1:50
Planausschnitt der öffentlichen Erschließungsstraße mit Darstellung der geplanten Baumpflanzungen, M 1:200
Baumqualität:
es werden Hochstämme Stammumfang 20/25 und mit
- einem der Art entsprechden, geraden und
mangelfreien Stamm
- einem der Art entsprechenden durchgehenden
Leittrieb
- einem Kronenansatz von min. 2,20 m
verwendet. Ein weiteres Aufasten muss
sortenspezifisch möglich sein, eine quirlartige
Verzweigung oder mehrjährige Zwiesel sind nicht
zulässig.
Baumverankerung:
- aus Dreibock mit Rahmen aus Zaunquerriegeln (72
mm), einschließlich fachgerech-
ter Bindung mit Kokosstrick
- Pfähle weißgeschält, Länge 300 cm, Zopfstärke 8-10
cm
- keine Verwendung kesseldruckimprägnierter Hölzer!
Bewässerung:
Gießrand aus UV-beständigem und vollständig
recycelbarem Kunststoff 10 cm tief im
Ausmaß der Wurzelballens eingraben.
Alle Bäume erhalten einen Schutzanstrich mit
Grundierung.
Heimische Akelei
(Aquilegia vulgaris)
punktuelle
Ergänzung
R(h)einwohnen Bonn
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
Öffentliche Erschließung
RWB-OE-LA-5-0007-3
1 : 200
Plan:
geprüft
gezeichnet
wbp Landschaftsarchitekten GmbH
bearbeitet
:
:
: Nst/Ah/Nn
Nst/Ah/Nn
CW
freigegeben von :
Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet
Übersichtsplan:
Dieser Plan gilt nur im Zusammenhang mit allen Architekten- und Fach-Ing.-Plänen.
Die Lage aller Leitungen sowie aller Höhen und Maße sind vom AN am Bau und in Verbindung mit allen
Architekten- und Fachingenieursplänen eigenverantwortlich zu prüfen.
Statische und hydraulische Nachweise sowie ggf. notwendige Zulassungen sind durch den AN zu erbringen.
Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung anzuzeigen.
Datum
Baugebiet am Landgrabenweg
Straßenbegleitgrün
Datum
Datum
Datum
Name
Name
Name
Name Datum
zur Bauausführung durch das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn freigegeben
Bonn, den _______________________
Bonn, den Bonn, den_______________________________ _______________________________
Geprüft Gesehen
M&LP
R(h)ein-Wohnen GmbH
Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
geprüft:
gezeichnet:
Datum Zeichen
13.02.2023
25.09.2023
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Bäume:
Ah0 Planausgabe 13.02.2023
1 Ergänzung Text zu Baumqualität/Verankerung/Bewässerung, Pflanzenarten
angepasst
12.06.2023 Nn
Baumbeet 01:
Substratvolumen ca. 45 m3/Baum
Baumbeet 02:
Substratvolumen ca. 20 m3/Baum
Baumbeet 03:
Substratvolumen ca. 17 m3/Baum
Baumbeet 04:
Substratvolumen ca. 28 m3/Baum
Baumbeet 05:
Substratvolumen ca. 14 m3/Baum
Baumbeet 06:
Substratvolumen ca. 30 m3/Baum
Baumbeet 07:
Substratvolumen ca. 28 m3/Baum
2 Ergänzung Grünflächen Anschluss Landgrabenweg, Ausblendung Grundriss EG 18.08.2023 Ah
Planausschnitt Grünflächen an Zufahrt zu TG, M 1:200
3 25.09.2023 AhSeite 5 von 10
Seite 6 von 10
Seite 7 von 10
Seite 8 von 10
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt
Straßenbau
Baumaßnahme
Vom Landgrabenweg abgehende öffentliche Erschließungsanlage zur Erschließung des
Vorhabens R(H)EIN-Wohnen
Stadtbezirk
Bonn-Beuel, Ortsteil Limperich
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
3320
1 Begründung des Bauvorhabens
Im Gebiet „Landgrabenweg“ plant der Vorhabenträger unter Abschluss eines
Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch die Bebauung vorhandener
Flächen mit Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätte, Büroräumlichkeiten und gewerblichen
Unterkünften einschließlich Tiefgarage und teils öffentlichen und teils privaten
Erschließungsflächen. Auf den noch zu beschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
6820-2, R(H)EIN-Wohnen sowie 203. Flächennutzungsplanänderung) wird verwiesen.
X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn-Beuel
2 Vorhandener Bestand
Gartenbaumarkt
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
WohnwegSeite 9 von 10
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
rd. 90 m + 20 m, rd. 1.800 m²
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Lageplan, Regelschnitte, Regelaufbau, Schnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
Siehe beigefügten Straßenbegleitgrünplan
8 Bebauungsplan
X erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr.
Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr.
nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6820-2
9 Grunderwerb
Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
X Straßenlandgrundstücke
X Grunderwerbsverhandlungen eingeleitet, kosten- und lastenfreie Übertragung vom Vorhabenträger
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 12 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 SonstigesSeite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de