231401 · Beschlussvorlage
Genehmigung der Entwurfsplanung LPH 3 zum Ausbau der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen, im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich
Kerndaten
- Nummer
- 231401
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 231401 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Entwurfsplanung LPH 3 zum Ausbau der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage zur Erschließung des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen, im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsplanung LPH 3 Plus zur erstmali- gen Herstellung der vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Er- schließungsanlage zur Erschließung des Bauvorhabens R(H)EIN-Wohnen wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. Begründung Im Gebiet „Landgrabenweg“ plant der Vorhabenträger unter Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch die Bebauung vorhandener Flächen mit Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätte, Büroräumlichkeiten und gewerblichen Unterkünften einschließlich Tiefgarage und teils öffentlichen und teils privaten Erschließungsflächen. Auf die Beschlussvorlagen „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6820-2, R(H)EIN- Wohnen - DS 231986“ sowie „203. Flächennutzungsplanänderung“ wird verwiesen. Die Beschlussvorlagen stehen im engen Zusammenhang, so dass eine parallele Einbringung der Beschlussvorlagen im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen sowie der Bezirksvertretung Beuel erfolgt.Seite 1 von 10 Seite 2 Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens R(H)EIN-Wohnen ist die Herstellung einer vom Landgrabenweg abgehenden öffentlichen Erschließungsanlage erforderlich. Die notwendige öffentliche Erschließungsanlage soll der von der wbp Landschaftsarchitekten GmbH erstellten Entwurfsplanung LPH 3 Plus entsprechend durch den Vorhabenträger M&LP R(H)EIN-Wohnen GmbH &Co.KG hergestellt werden. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 12 des Baugesetzbuches auf Kosten des Vorhabenträgers. Die Straßenplanung korrespondiert mit den Festsetzungen des zum Satzungsbeschluss anstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6820-2, R(H)EIN-Wohnen. Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem einseitigen öffentlichen Gehweg. Beidseitig der Fahrbahn schließen sich Streifen für öffentliche Stellplätze und Grünflächen an. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt ausschließlich über die Versickerung in den Grünflächen. Darüber hinaus sind keinerlei technische Vorrichtungen zur Entwässerung der öffentlichen Erschließungsanlage vorgesehen. Über das geplante Oberflächengefälle und Pflasterrinnen seitlich der Fahrbahn und der Stellplätze, wird das Wasser gezielt in die Versickerungsmulden und Grünflächen mit Versickerungsfunktion geleitet und dem Grundwasser zugeführt. Die Beleuchtung und die Auswahl der Mastleuchten wurde in Abstimmung mit BonnNetz geplant. Die weiteren Einbauten beschränken sich auf Poller, die in den Versickerungsmulden entlang der Straße angeordnet sind und als Sicherungseinrichtung vor dem Hineinfahren dienen. Die vorgesehene Beschilderungsplanung ist als Anlage der Beschlussvorlage angehangen. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. wurde in die Planung einbezogen. Anlage/n 1 01 Lageplan (öffentlich) 2 02 Straßenbegleitgrün (öffentlich) 3 03 Beschilderungsplan (öffentlich) 4 04 Regelaufbau (öffentlich) 5 05 Regelquerschnitte (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 6 06 Anlage Straßenbau (öffentlich)Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Übernahme Anforderungen Tiefbauamt (TB, Pflaster Stellplätze, Text, Gefälleangaben) 58.34 58.14 58.30 58.07 434 1770.00 12345678910111213141516171819202122 1(1) 111112 1 1 1 1 11 1 2 1 2 1 111112 1 1 1 1 11 1 2 1 2 (1) St.Baumart 1 Rotahorn (Acer rumbrum) Nr. 13 (+ 2) 2 Purpur-Erle (Alnus spaethii) 3 1,001,001,001,00 1,001,001,001,001,001,001,001,00 Gehölze: Birkenblättrige Spiere (Spirea betulifolia) Gräser: Berg-Reitgras (Calamagrostis varia) Stauden: Moor-Pfeifengras (Molinia caerulea) Herzblatt-Aster (Aster x herveyi `Twilight`) Bartblume (Caryopteris cladonensis 'Heavenly Blue') Brauner Storchschnabel (Geranium phaeum `Samobor`) Exemplarische Pflanzplanung einer Baummulde, M 1:50 Planausschnitt der öffentlichen Erschließungsstraße mit Darstellung der geplanten Baumpflanzungen, M 1:200 Baumqualität: es werden Hochstämme Stammumfang 20/25 und mit - einem der Art entsprechden, geraden und mangelfreien Stamm - einem der Art entsprechenden durchgehenden Leittrieb - einem Kronenansatz von min. 2,20 m verwendet. Ein weiteres Aufasten muss sortenspezifisch möglich sein, eine quirlartige Verzweigung oder mehrjährige Zwiesel sind nicht zulässig. Baumverankerung: - aus Dreibock mit Rahmen aus Zaunquerriegeln (72 mm), einschließlich fachgerech- ter Bindung mit Kokosstrick - Pfähle weißgeschält, Länge 300 cm, Zopfstärke 8-10 cm - keine Verwendung kesseldruckimprägnierter Hölzer! Bewässerung: Gießrand aus UV-beständigem und vollständig recycelbarem Kunststoff 10 cm tief im Ausmaß der Wurzelballens eingraben. Alle Bäume erhalten einen Schutzanstrich mit Grundierung. Heimische Akelei (Aquilegia vulgaris) punktuelle Ergänzung R(h)einwohnen Bonn Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. Öffentliche Erschließung RWB-OE-LA-5-0007-3 1 : 200 Plan: geprüft gezeichnet wbp Landschaftsarchitekten GmbH bearbeitet : : : Nst/Ah/Nn Nst/Ah/Nn CW freigegeben von : Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Übersichtsplan: Dieser Plan gilt nur im Zusammenhang mit allen Architekten- und Fach-Ing.-Plänen. Die Lage aller Leitungen sowie aller Höhen und Maße sind vom AN am Bau und in Verbindung mit allen Architekten- und Fachingenieursplänen eigenverantwortlich zu prüfen. Statische und hydraulische Nachweise sowie ggf. notwendige Zulassungen sind durch den AN zu erbringen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung anzuzeigen. Datum Baugebiet am Landgrabenweg Straßenbegleitgrün Datum Datum Datum Name Name Name Name Datum zur Bauausführung durch das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn freigegeben Bonn, den _______________________ Bonn, den Bonn, den_______________________________ _______________________________ Geprüft Gesehen M&LP R(h)ein-Wohnen GmbH Gürzenichstr. 21, 50667 Köln geprüft: gezeichnet: Datum Zeichen 13.02.2023 25.09.2023 BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Bäume: Ah0 Planausgabe 13.02.2023 1 Ergänzung Text zu Baumqualität/Verankerung/Bewässerung, Pflanzenarten angepasst 12.06.2023 Nn Baumbeet 01: Substratvolumen ca. 45 m3/Baum Baumbeet 02: Substratvolumen ca. 20 m3/Baum Baumbeet 03: Substratvolumen ca. 17 m3/Baum Baumbeet 04: Substratvolumen ca. 28 m3/Baum Baumbeet 05: Substratvolumen ca. 14 m3/Baum Baumbeet 06: Substratvolumen ca. 30 m3/Baum Baumbeet 07: Substratvolumen ca. 28 m3/Baum 2 Ergänzung Grünflächen Anschluss Landgrabenweg, Ausblendung Grundriss EG 18.08.2023 Ah Planausschnitt Grünflächen an Zufahrt zu TG, M 1:200 3 25.09.2023 AhSeite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau Baumaßnahme Vom Landgrabenweg abgehende öffentliche Erschließungsanlage zur Erschließung des Vorhabens R(H)EIN-Wohnen Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Limperich Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 3320 1 Begründung des Bauvorhabens Im Gebiet „Landgrabenweg“ plant der Vorhabenträger unter Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch die Bebauung vorhandener Flächen mit Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätte, Büroräumlichkeiten und gewerblichen Unterkünften einschließlich Tiefgarage und teils öffentlichen und teils privaten Erschließungsflächen. Auf den noch zu beschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6820-2, R(H)EIN-Wohnen sowie 203. Flächennutzungsplanänderung) wird verwiesen. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn-Beuel 2 Vorhandener Bestand Gartenbaumarkt 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße WohnwegSeite 9 von 10 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche rd. 90 m + 20 m, rd. 1.800 m² 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Lageplan, Regelschnitte, Regelaufbau, Schnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung Siehe beigefügten Straßenbegleitgrünplan 8 Bebauungsplan X erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6820-2 9 Grunderwerb Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. X Straßenlandgrundstücke X Grunderwerbsverhandlungen eingeleitet, kosten- und lastenfreie Übertragung vom Vorhabenträger Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 12 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 10 von 10
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de