231400-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen
Kerndaten
- Nummer
- 231400-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231400-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen Beratungsfolge Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1.) Wie häufig kam es in den letzten 10 Jahren in der Rheinaue zu einer vergleichbaren Schlammlandschaft, wie sie nun nach der Veranstaltung "Randale und Freunde" am 29.07. vorzufinden war? -> Zu einer vergleichbaren „Schlammlandschaft“ wie in diesem Jahr ist es in vorherigen Jahren noch nicht gekommen. 2.) Wie hat die Stadt Bonn als Verpächterin in der Vergangenheit vergleichbare Fälle bezüglich der Regulierung des entstandenen Schadens gehandhabt? -> Grundsätzlich haftet der Veranstalter für entstehende Schäden. Diese werden nach der Veranstaltung von Verwaltung und Veranstalter dokumentiert und entsprechende Maßnahmen seitens der Verwaltung festgelegt. 3.) Ist es richtig, dass der Pächter bzw. der jeweilige Veranstalter für die Wiederherstellung der Wiese zuständig ist und wenn ja, in welchem Zeitraum hat dies zu erfolgen und welche vertraglichen Inhalte wurden diesbezüglich vereinbart? -> Es ist korrekt, dass der Pächter/Veranstalter für die Flächenwiederherstellung verantwortlich ist und dies unmittelbar nach der letzten Veranstaltung umsetzen muss. Hierbei ist vertraglich geregelt, dass der Verursacher die Schäden im notwendigen Umfang, der jedes Mal erneut festgestellt werden muss, zu beheben hat. 4.) Sind in der Vergangenheit Kosten zur Wiederherstellung auf Seiten der Stadt Bonn angefallen und wenn ja, in welcher durchschnittlichen Höhe pro zerstörter Grünfläche? -> Nein. 5.) a) Ist es zutreffend, dass derangierte Rasenflächen nach gewerblicher Nutzung bis Saisonende für Freilichtaufführungen nicht mehr instandgesetzt werden und wenn ja, wer hat dies auf Grund welcher Befugnis entschieden? -> Die Zeit, welche zwischen Herstellung und WiedernutzbarkeitSeite 1 von 3 Seite 2 vergeht, beträgt bei guter Witterung mindestens sechs, eher acht Wochen. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Wiederherstellung nur zwischen März und Oktober erfolgen kann, da sich außerhalb der Vegetationszeit die vorgenannte Zeitspanne auf unbestimmte Zeit verlängern kann. Bei der aktuellen Anzahl von Veranstaltungen ist daher ein Wiederherstellen der Fläche zwischen den Veranstaltungen aus fachlicher Sicht nicht umsetzbar. b) Für den Fall, dass Teil 1 der Frage 5 a) mit Ja beantwortet wird: Hält es die Oberbürgermeisterin für angemessen, dass Bereiche der Rheinaue in Folge gewerblicher Großveranstaltungen weite Teile des Sommerhalbjahres über als Schlammwüste verbleiben und somit dem Charakter eines Naherholungsgebietes und den Belangen des Denkmalschutzes diametral widersprechen? -> Wie unter Punkt 1 beantwortet, ist es in der Vergangenheit nicht dazu gekommen, dass die Blumenwiesen in der Rheinaue nach den Veranstaltungen nicht mehr als Naherholungsgebiet nutzbar waren. Nach der in diesem Jahr aufgetretenen Situation strebt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Veranstaltenden die Weiterentwicklung der Veranstaltungskonzepte an, sodass auch nach derart schwierigen Witterungsbedingungen diese Flächen der Rheinaue ein Ort der Naherholung bleiben können. 6.) Wer soll für den aktuell entstandenen Schaden nach der Veranstaltung "Randale und Freunde" konkret für den Schaden aufkommen und bis wann soll die Sanierung der Fläche abgeschlossen sein? -> Der Pächter/Veranstalter kommt für die Schäden auf. Die Schäden sind ab Mitte September bis Oktober zu beheben. 7.) Welche Einnahmen erzielt die Stadt Bonn jährlich durch die Verpachtung und welche(r) Kostenlast/ Aufwand steht dem gegenüber? -> Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil durch die Stellungnahme DS 231400-02 ST. 8.) Verfolgt die Stadt Bonn ein Konzept, wie mit Großveranstaltungen auf der Fläche der Blumenwiese sowie den übrigen für Veranstaltungen geeigneten Flächen der Rheinaue umzugehen ist und wenn ja, was sieht dieses im Einzeln vor? -> Wie bereits zuvor benannt, wird aktuell ein Veranstaltungskonzept erstellt. Weiterhin prüft die Verwaltung, wie im Rahmen des bestehenden Vertrages weitreichendere Vorgaben und ggf. Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung vereinbart werden können. In Hinblick auf das fünfzigjährige Jubiläum des Rheinauenparks Bonn wird die Verwaltung im nächsten Doppelhaushalt Haushaltsmittels für einen Sanierungsfahrplan Rheinauenpark anmelden. Im Rahmen dessen sollen Nutzungsansprüche, Naherholungsfunktion, Biotopfunktion sowie Denkmal- und Landschaftsschutz gemeinsam betrachtet werden. Dem zugrunde liegen unter anderem die gesammelten Erfahrungen der Sanierung des Rheinauensees und der vergangenen Veranstaltungsjahre.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de