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231400-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen

Nummer
231400-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231400 BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231400-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue,
Wiederherstellung nach Großveranstaltungen
Beratungsfolge
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1.) Wie häufig kam es in den letzten 10 Jahren in der Rheinaue zu einer
vergleichbaren Schlammlandschaft, wie sie nun nach der Veranstaltung
"Randale und Freunde" am 29.07. vorzufinden war?
-> Zu einer vergleichbaren „Schlammlandschaft“ wie in diesem Jahr ist
es in vorherigen Jahren noch nicht gekommen.
2.) Wie hat die Stadt Bonn als Verpächterin in der Vergangenheit vergleichbare
Fälle bezüglich der Regulierung des entstandenen Schadens gehandhabt?
-> Grundsätzlich haftet der Veranstalter für entstehende Schäden. Diese
werden nach der Veranstaltung von Verwaltung und Veranstalter
dokumentiert und entsprechende Maßnahmen seitens der Verwaltung
festgelegt.
3.) Ist es richtig, dass der Pächter bzw. der jeweilige Veranstalter für die
Wiederherstellung der Wiese zuständig ist und wenn ja, in welchem Zeitraum
hat dies zu erfolgen und welche vertraglichen Inhalte wurden diesbezüglich
vereinbart?
-> Es ist korrekt, dass der Pächter/Veranstalter für die
Flächenwiederherstellung verantwortlich ist und dies unmittelbar nach
der letzten Veranstaltung umsetzen muss. Hierbei ist vertraglich
geregelt, dass der Verursacher die Schäden im notwendigen Umfang,
der jedes Mal erneut festgestellt werden muss, zu beheben hat.
4.) Sind in der Vergangenheit Kosten zur Wiederherstellung auf Seiten der
Stadt Bonn angefallen und wenn ja, in welcher durchschnittlichen Höhe pro
zerstörter Grünfläche?
-> Nein.
5.)
a) Ist es zutreffend, dass derangierte Rasenflächen nach gewerblicher Nutzung
bis Saisonende für Freilichtaufführungen nicht mehr instandgesetzt werden und
wenn ja, wer hat dies auf Grund welcher Befugnis entschieden?
-> Die Zeit, welche zwischen Herstellung und WiedernutzbarkeitSeite 1 von 3
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vergeht, beträgt bei guter Witterung mindestens sechs, eher acht
Wochen. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Wiederherstellung nur
zwischen März und Oktober erfolgen kann, da sich außerhalb der
Vegetationszeit die vorgenannte Zeitspanne auf unbestimmte Zeit
verlängern kann. Bei der aktuellen Anzahl von Veranstaltungen ist daher
ein Wiederherstellen der Fläche zwischen den Veranstaltungen aus
fachlicher Sicht nicht umsetzbar.
b) Für den Fall, dass Teil 1 der Frage 5 a) mit Ja beantwortet wird: Hält es die
Oberbürgermeisterin für angemessen, dass Bereiche der Rheinaue in Folge
gewerblicher Großveranstaltungen weite Teile des Sommerhalbjahres über als
Schlammwüste verbleiben und somit dem Charakter eines
Naherholungsgebietes und den Belangen des Denkmalschutzes diametral
widersprechen?
-> Wie unter Punkt 1 beantwortet, ist es in der Vergangenheit nicht dazu
gekommen, dass die Blumenwiesen in der Rheinaue nach den
Veranstaltungen nicht mehr als Naherholungsgebiet nutzbar waren.
Nach der in diesem Jahr aufgetretenen Situation strebt die Verwaltung
in Zusammenarbeit mit den Veranstaltenden die Weiterentwicklung der
Veranstaltungskonzepte an, sodass auch nach derart schwierigen
Witterungsbedingungen diese Flächen der Rheinaue ein Ort der
Naherholung bleiben können.
6.) Wer soll für den aktuell entstandenen Schaden nach der Veranstaltung
"Randale und Freunde" konkret für den Schaden aufkommen und bis wann soll
die Sanierung der Fläche abgeschlossen sein?
-> Der Pächter/Veranstalter kommt für die Schäden auf. Die Schäden
sind ab Mitte September bis Oktober zu beheben.
7.) Welche Einnahmen erzielt die Stadt Bonn jährlich durch die Verpachtung
und welche(r) Kostenlast/ Aufwand steht dem gegenüber?
-> Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil durch die
Stellungnahme DS 231400-02 ST.
8.) Verfolgt die Stadt Bonn ein Konzept, wie mit Großveranstaltungen auf der
Fläche der Blumenwiese sowie den übrigen für Veranstaltungen geeigneten
Flächen der Rheinaue umzugehen ist und wenn ja, was sieht dieses im Einzeln
vor?
-> Wie bereits zuvor benannt, wird aktuell ein Veranstaltungskonzept
erstellt. Weiterhin prüft die Verwaltung, wie im Rahmen des
bestehenden Vertrages weitreichendere Vorgaben und ggf.
Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung vereinbart werden können. In
Hinblick auf das fünfzigjährige Jubiläum des Rheinauenparks Bonn wird
die Verwaltung im nächsten Doppelhaushalt Haushaltsmittels für einen
Sanierungsfahrplan Rheinauenpark anmelden. Im Rahmen dessen
sollen Nutzungsansprüche, Naherholungsfunktion, Biotopfunktion sowie
Denkmal- und Landschaftsschutz gemeinsam betrachtet werden. Dem
zugrunde liegen unter anderem die gesammelten Erfahrungen der
Sanierung des Rheinauensees und der vergangenen
Veranstaltungsjahre.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de