231367 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164670 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231367
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231367 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164670 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 25.08.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt. 2. Das Vorhaben „164670 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719- 9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili- gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf- fentlichung der Vorhabenliste. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße Inhaltliche Beschreibung: Die Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln hat die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 erworben, mit dem Ziel der Neu- entwicklung mit einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungs- mischung aus Büro und Dienstleistung, Versorgung und Gastro- nomie entsprechend den Leitlinien der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung sieht zu- sätzlich für das Grundstück auch eine Wohnnutzung vor. Diese ist wegen der niederfrequenten Emissionen des naheliegenden Heiz- kraftwerk Süd nach gutachterlicher Einschätzung aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Entsprechend der Rahmenplanung be- absichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück ein Büro- hochhaus von ca. 40 m zu errichten, welches nachweislich in Teilen für eine Wohnnutzung umgebaut werden kann . Politischer Beschluss: DS-Nr. 202202 Bearbeitungszeit: 3 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Der Zielbeschluss wurde gefasst und ein Wettbewerb als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein Begründung: Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungs- gruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren ein- bringen können. Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht zu beziffern. Stadtbezirk: Bonn Adresse: Ollenhauerstraße 4, 53113 Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Vorhabennummer: 164670Seite 2 von 3 Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht zu beziffern. Kontaktperson: Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Telefon: 0228 - 77 4493 E-Mail: barbara.opelt@bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de