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231367 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164670 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße

Nummer
231367
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 25.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231367
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164670 –
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau,
Ollenhauerstraße
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 25.08.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird
zugestimmt.
2. Das Vorhaben „164670 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-
9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße“ wird in die
Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteili-
gung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung
nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung
vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröf-
fentlichung der Vorhabenliste.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau,
Ollenhauerstraße
Inhaltliche Beschreibung: Die Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln hat die
Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 erworben, mit dem Ziel der Neu-
entwicklung mit einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungs-
mischung aus Büro und Dienstleistung, Versorgung und Gastro-
nomie entsprechend den Leitlinien der vom Rat beschlossenen
Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung sieht zu-
sätzlich für das Grundstück auch eine Wohnnutzung vor. Diese ist
wegen der niederfrequenten Emissionen des naheliegenden Heiz-
kraftwerk Süd nach gutachterlicher Einschätzung aber nicht ohne
weiteres umsetzbar. Entsprechend der Rahmenplanung be-
absichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück ein Büro-
hochhaus von ca. 40 m zu errichten, welches nachweislich in Teilen
für eine Wohnnutzung umgebaut werden kann .
Politischer Beschluss: DS-Nr. 202202
Bearbeitungszeit: 3 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Der Zielbeschluss wurde gefasst und ein Wettbewerb als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Nächster Schritt: Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB.
Kinder- und Jugendbeteiligung: Nein
Begründung: Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert.
Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungs-
gruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder
und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren ein-
bringen können.
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht zu beziffern.
Stadtbezirk: Bonn
Adresse: Ollenhauerstraße 4, 53113 Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die
Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche
Beschlusskompetenz beim Rat liegt.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Vorhabennummer: 164670Seite 2 von 3
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine
Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne
unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt
gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit
gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und
Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am
Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten
Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht zu beziffern.
Kontaktperson: Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Telefon: 0228 - 77 4493
E-Mail: barbara.opelt@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de