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231355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2023

Nummer
231355-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231355 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231355-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 2. Quartal 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der 2. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2023 wird hiermit
nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 2. Quartal 2023 (öffentlich)Seite 1 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 2. Quartal 2023
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2023...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden
u.a. für laufende Zwecke ........................................................ 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 15
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 15
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 16
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 16
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 18
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 19
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 19
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 20
3 Schuldenstand .................................................................................................. 21
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) .................................... 23Seite 3 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis 2027 wurde in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten
Haushaltsbelastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
-42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom
21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Allerdings musste hierfür von folgen-
den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio.
EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR).
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie
der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF-
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in
2023 rd. 93,5 Mio. und in 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen werden
jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026 über bis
zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital
erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Nach einer Information der kommunalpolitischen Sprecher der Land-
tagsfraktionen von CDU und Grünen soll das NKF-CUIG nicht über den derzeit
gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus verlängert werden. Dies würde bedeuten,
dass – entgegen der zulässigen Planung – in den Jahresabschlüssen 2024-2026
keine kriegsbedingten Isolierungsbeträge mehr berücksichtigt werden dürfen.)
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2023
und 2024 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück-
lage ab dem Haushaltsjahr 2024.
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2023
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 712,6 Mio. EUR 712,6 Mio. EUR + 33,4 Mio. EUR  746,0 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 388,1 Mio. EUR 392,4 Mio. EUR + 5,0 Mio. EUR  393,1 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 33,8 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR + 0,0 Mio. EUR  33,8 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 229,4 Mio. EUR 229,4 Mio. EUR + 1,8 Mio. EUR  231,2 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 31,5 Mio. EUR 31,5 Mio. EUR - 0,3 Mio. EUR  31,2 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 123,0 Mio. EUR 123,0 Mio. EUR + 5,3 Mio. EUR  128,3 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 61,7 Mio. EUR 62,1 Mio. EUR + 2,8 Mio. EUR  64,5 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,0 Mio. EUR  1,5 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.582,7 Mio. EUR 1.587,3 Mio. EUR + 47,0 Mio. EUR

 1.629,6 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 440,5 Mio. EUR 441,4 Mio. EUR - 4,8 Mio. EUR  435,7 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 275,1 Mio. EUR 307,0 Mio. EUR + 37,9 Mio. EUR  313,0 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 70,3 Mio. EUR 70,3 Mio. EUR + 0,0 Mio. EUR  70,3 Mio. EUR
Transferaufwendungen 737,3 Mio. EUR 762,5 Mio. EUR + 5,2 Mio. EUR  742,5 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwendungen 175,7 Mio. EUR 182,5 Mio. EUR + 14,0 Mio. EUR  189,7 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.698,9 Mio. EUR 1.763,7 Mio. EUR + 52,3 Mio. EUR

 1.751,2 Mio. EUR
Finanzergebnis 35,3 Mio. EUR 35,7 Mio. EUR - 1,3 Mio. EUR

 34,0 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 NKF-CUIG
(Isolierungsbeträge)
93,5 Mio. EUR 93,5 Mio. EUR - 39,8 Mio. EUR

53,7 Mio. EUR*
Globaler Minderaufwand 16,0 Mio. EUR 16,0 Mio. EUR - 16,0 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 42,1 Mio. EUR - 102,6 Mio. EUR - 59,8 Mio. EUR

 - 101,9 Mio. EUR
* aktuell gemeldeter Stand (03.08.2023) der corona-/kriegsbedingten Isolierungsbeträge.Seite 5 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 47,0 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe-
steuer i.H.v 37,9 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus werden u.a. steigende
Zuflüsse bei den Zuwendungen und Kostenerstattungen erwartet.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehr-
bedarf von rd. 52,3 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere zusätzliche
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige
ordentliche Aufwendungen.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich der für 2023 veranschlagte
Fehlbetrag von rd. 42,1 Mio. EUR um rd. 59,8 Mio. EUR auf dann -101,9 Mio. EUR
verschlechtern wird.
Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter
gehen hierbei davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in
voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist aber
wiederum davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher
Höhe aus 2023 ins Jahr 2024 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet
die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf:
Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Übertragung
ins Folgejahr 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 60,0
Mio. EUR ins Folgejahr 2024 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2023
belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf rd. -42,0 Mio. EUR
belaufen, was in etwa dem Planwert entspricht.
Für die Entwicklung des Bilanzpostens der Isolierungsbeträge bedeutet dies: Der
bisher im Entwurf des Jahresabschlusses 2022 bilanzierte Isolierungsbetrag i.H.v.
rd. 59,6 Mio. EUR erhöht sich in 2023 um 53,7 Mio. EUR auf dann 113,3 Mio. EUR.
Dieser Betrag ist (sofern er nicht gegen das Eigenkapital ausgebucht wird) ab 2026
über 50 Jahre abzuschreiben und belastet damit zukünftige Haushalte.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostiziere Jahres-
ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 64,1 Mio. EUR
(unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2022 von -7,4 Mio.
EUR) um rd. 42,0 Mio. EUR auf dann 22,1 Mio. EUR reduziert.Seite 6 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 6
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist jedoch darauf hin, dass eine belastbare Prognose für das
gesamte Haushaltsjahr 2023 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Zudem
ist zu berücksichtigen, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchungen, die
erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt und durchgeführt werden können, die
Ergebnisrechnung noch erheblich verändern werden. Darüber hinaus müssen die
Isolierungsbeträge, die sich aus den corona- bzw. kriegsbedingten Mindererträgen
und Mehraufwendungen ergeben, abschließend ermittelt werden und haben somit
ebenfalls Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2023.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2023 mit Buchungsstand 02.08.2023 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in
Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
1.541,8 717,1 46,5 % 1.582,7 774,6 48,9 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2023 auf rd. 774,6 Mio.
EUR, was 48,9 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen
Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2023 auf rd. 356,6 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 712,6 Mio. EUR einen Anteil
von 50,0 % aus.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
686,5 329,2 48,0 % 712,6 356,6* 50,0 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 99,8 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 46,8 Mio. EUR
eine Quote von 46,9 %.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
100,2 47,2 47,1 % 99,8 46,8 46,9 %
Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenenSeite 8 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 8
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2023 beläuft sich auf 240,2 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr wurden bereits
Gewerbesteuern in Höhe von 134,5 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von
56,0 % gegenüber dem Planansatz vor.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
242,0 106,6 44,0 % 240,2 134,5 56,0 %
Für das gesamte Jahr 2023 werden Mehrerträge von rd. 37,9 Mio. EUR erwartet. Die
aktuell positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer resultiert im Wesentlichen aus
einem einzelnen Veranlagungsvorgang.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
212,2 111,1 52,4 % 223,9 106,2* 47,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 52,2 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das zweite Quartal 2023 wird Ende Juli überwiesen. Berücksich-
tigt man diese Zahlung i.H.v. 52,2 Mio. EUR, so unterschreitet das Ergebnis zum
30.06.2023 den Betrag des Vorjahres um rd. 4,9 Mio. EUR. Insgesamt sind 47,4 % des
Planansatzes von 223,9 Mio. EUR eingegangen.
Auf Basis der beiden Abschlagszahlungen für das erste und zweite Quartal ergibt sich für
das gesamte Jahr eine leicht negative Prognose. Unterstellt man eine gleichbleibende
Entwicklung auf der Grundlage des Vorjahres, werden im laufenden Haushaltsjahr
voraussichtlich Mindererträge von insgesamt rd. 2,0 Mio. EUR erwartet. Damit erhöht sich
der geplante Isolierungsbetrag für die coronabedingten Mindererträge von 29,1 Mio. EUR
entsprechend auf rd. 31,1 Mio. EUR.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd.
23,3 Mio. EUR, womit 48,9 % des Ansatzes erreicht sind.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
47,0 23,4 51,8 % 47,6 23,3* 48,9 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.Seite 9 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 9
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Halbjahr rd. 7,0 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit den Einzahlungen für das erste und zweite
Quartal eine leicht negative Entwicklung. Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz
um rd. 1,0 Mio. EUR unterschritten wird.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2023 rd. 3,9 Mio. EUR.
Das sind genau 50,0 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
8,3 3,8 45,8 % 7,8 3,9 50,0 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz um rd.
0,2 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung
erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 5,6 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
20,7 10,4 50,2 % 24,8 13,5* 54,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 20.04.2023 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2023 insgesamt rd. 24,8 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz erreicht.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
56,1 26,7 47,6 % 68,4 28,4 41,5 %Seite 10 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 10
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,4 Mio. EUR sind für das erste Halbjahr 2023
rund 28,4 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 41,5 % vom Planwert.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 1,7
Mio. EUR gerechnet. Aufgrund sinkender Aufwendungen reduzieren sich die Bundes-
erstattungen entsprechend.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2023 mit einem Ertrag in
Höhe von 388,1 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 350,1 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt rd. 223,9 Mio. EUR (= 57,7 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
147,7 92,3 62,5 % 212,8 133,0 62,5 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2021 bis 30.06.2022.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 133,0 Mio. EUR (= 62,5 %) eingegangen. Auf Basis des Fest-
setzungsbescheids vom 20.01.2023 ist bekannt, dass die Stadt in 2023 rd. 212,8 Mio.
EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird., was dem Planwert entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2023 mit 148,1 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 85,9 Mio. EUR.Seite 11 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 11
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
173,8 85,6 49,3 % 148,1 79,3 53,5 %
Insgesamt sind bis zum 30.06.2023 rd. 79,3 Mio. EUR und damit 53,5 % des Planansatzes
eingegangen.
Es werden insgesamt höhere Zuwendungen von rd. 5,0 Mio. EUR erwartet, so u.a. beim
Schulamt für den Bereich der Grundschulen, beim Amt für Kinder, Jugend und Familien
für die Kindertagesstätten und für Brückenprojekte zur Weiterleitung an freie Träger sowie
für die Umgestaltung der Rheinuferpromenade.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,3 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,6 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Halbjahr sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 11,6
Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 42,5 % entspricht. Da die Buchungen
für das zweite Quartal noch nicht vorgenommen worden sind, wird zunächst der doppelte
Betrag des ersten Quartals angesetzt.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 33,8 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 30,4 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzah-
lungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
30.06.2023 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 12,7 % ertragswirksam eingegangen.
Nach der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings davon ausgegangen, dass der
Planwert erreicht wird. So erfolgt z.B. die Erstattung für die Integrationsassistenz im
Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte beim Amt für Soziales und Wohnen erst
am Jahresende.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt rd. 229,4 Mio. EUR.Seite 12 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 12
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 179,5 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
223,7 95,8 42,8 % 229,4 92,0* 40,1 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten sechs Monate sind rd. 92,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 40,1 % entspricht.
Für das Jahr 2023 werden insgesamt Mehrerträge von rd. 1,8 Mio. EUR erwartet. So
ergeben sich aufgrund von Nachkalkulationen höhere Gebühreneinnahmen im Bereich
der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2023 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 31,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2022 rd. 30,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Juni)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 4,5
Erträge aus Verkauf 3,3 2,5
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
18,1 11,1
Damit sind bis einschließlich Juni 2023 insgesamt 18,1 Mio. EUR bzw. 54,0 % des An-
satzes vereinnahmt.
Gegenüber dem Planansatz werden Mindererlöse von rd. 0,3 Mio. EUR prognostiziert. So
werden sich die Einnahmen u.a. im Bereich der Personalverwaltung aufgrund der Ver-
änderungen im Mobilitätsmanagement (Deutschlandticket, Fahrradleasing) verringern.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2023 sind
hierfür Erträge in Höhe von 123,0 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.Seite 13 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 13
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
144,9 54,6 37,7 % 123,0 50,4* 41,0 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 6,4 Mio. EUR des Amtes 51 aus den Jahren 2020 bis 2022.
Im ersten Halbjahr sind bisher rd. 50,4 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von
41,0 % des Planansatzes entspricht.
Es werden Mehreinnahmen von insgesamt rd. 5,3 Mio. EUR erwartet. So erhält u.a. das
Amt für Soziales und Wohnen höhere Erstattungen für die Unterhaltsvorschlussleistungen
sowie für Leistungen nach dem BTHG rückwirkend für das Jahr 2020.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2023 in Höhe von 61,7 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 74,2 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Juni)
Erträge aus Konzessionen 19,2 7,0
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
8,9 4,8*
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,4 6,3
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 1,0
* Zahlung für das erste Halbjahr mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Im Ist sind für das erste Halbjahr insgesamt Erträge in Höhe von 29,2 Mio. EUR zu
berücksichtigen (einschließlich ½ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und
Rückstellungen), was einen Anteil von 47,3 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wird im Saldo eine Verbesserung von rd. 2,8 Mio.
EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung von
Wertberichtigungen zurückzuführen.Seite 14 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 14
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2023 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2022: 1,1 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,1 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,5
Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,0 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 15 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 15
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.06.2023 auf rd. 824,3 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 48,5 % an der Jahresplanung aus.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
1.558,7 744,2 47,7 % 1.698,9 824,3 48,5 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
414,9 194,9 47,0 % 440,5 212,1 48,1 %
* inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten sechs Monaten insgesamt auf rd.
212,1 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass die Hälfte der geplanten Zuführungen zu den Perso-
nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Aktuell werden im Saldo Minderaufwendungen von rd. 4,8 Mio. EUR prognostiziert.
Während bei den Personalaufwendungen Einsparungen i.H.v. rd. 9,0 Mio. EUR erwartet
werden, wird bei den Versorgungsaufwendungen mit einem Mehrbedarf von rd. 4,2 Mio.
EUR gerechnet.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
223,5 89,9 40,2 % 275,1 97,7 35,5 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 275,1 Mio.
EUR ist in den ersten sechs Monaten mit rd. 97,7 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit
liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber
dem Plan derzeit bei 35,5 %.Seite 16 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 16
Lt. Der Ämterprognose werden Mehraufwendungen von rd. 37,9 Mio. EUR erwartet. Dies
betrifft u.a. die Bereiche Liegenschaftsmanagement, Stadtentwässerung, Bäder, Straßen-
beleuchtung, Zukunft Radverkehr, Projekte des besonderen Städtebaurechts (z.B.
Bornheimer Straße, Brüdergase, Rheinufer) sowie das Amt für Soziales und Wohnen für
die Unterbringung von Geflüchteten.
(Anmerkung: Der hohe Bedarf ist auf die Ermächtigungsübertragungen aus 2022 zurück-
zuführen, s. Erläuterung auf S. 5).
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 70,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 81,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das erste Halbjahr sind Aufwendungen von rd. 35,7 Mio. EUR zu berück-
sichtigen, was einer Quote von 50,8 % entspricht. Da die Buchungen für das zweite
Quartal noch nicht erfolgt sind, wird zunächst der doppelte Betrag des ersten Quartals
zuzüglich der Hälfte des Planwertes für die Abschreibungen auf Finanzanlagen berück-
sichtigt.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,2 bzw. 20,3 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2023
sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,3 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 10,1 Mio. EUR zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 737,3 Mio. EUR in 2023 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten sechs Monaten rd. 361,1 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 49,0 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
664,6 349,3 52,6 % 737,3 361,1 49,0 %Seite 17 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 17
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Juni
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 118,2 59,1 50,0 %
Gewerbesteuerumlage 17,2 9,9* 57,6 %
Städtisches Gebäudemanagement 46,5 28,2 60,6 %
Theater 31,5 19,4** 61,6 %
Soziale Leistungen 184,1 88,4 44,8 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 222,5 91,8 41,3 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater i.H.v. 11,5 Mio. EUR aus 2022.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2023 in Höhe von 59,1 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,0 % abgeflossen. Nach dem endgül-
tigen Festsetzungsbescheid beläuft sich der Jahresbetrag für die Stadt Bonn auf insge-
samt rd. 118,2 Mio. EUR, was dem Planwert entspricht. Der Umlagesatz für 2023 beträgt
15,3 % und wurde gegenüber dem Vorjahr leicht angehoben (Umlagesatz 2022: 15,2 %).
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 9,9 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 2,7 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 46,5 Mio. EUR (Vorjahr: 29,5 Mio. EUR) geplant. In den ersten sechs Monaten wurden
bisher rd. 28,2 Mio. EUR verbraucht. Hierbei sind bereits die notwendigen internen Um-
buchungen zum konsumtiven und investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das
gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 114,8 Mio. EUR und kann zunächst
über den Deckungsring ausgeglichen werden. Nach dem 2. Quartalsbericht des SGB wird
von einem Mehrbedarf von rd. 6,6 Mio. EUR ausgegangen. Da jedoch auch eine unge-
plante Zuweisung i.H.v. 6,2 Mio. EUR im Rahmen des Ukrainekrieges erwartet wird, ergibt
sich für den städtischen Betriebskostenzuschuss lediglich ein Mehrbedarf von rd. 0,4 Mio.
EUR.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 30,9 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2022/2023 und die ersten Monate der Spielzeit 2023/2024. Im ersten Halbjahr
sind Mittel in Höhe von 19,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 61,6 %
entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 184,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 158,6 Mio. EUR), davon
sind nach den ersten sechs Monaten rd. 88,4 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans-
feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 222,5 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 198,9 Mio. EUR) sind rd. 91,8 Mio. EUR in den ersten sechs
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 42,8 %.
Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 5,2 Mio. EUR erwartet. Neben der
höheren Gewerbesteuerumlage betrifft dies u.a. Leistungen des Schulamtes sowie des
Amtes für Kinder, Jugend und Familien für spezielle Projekte, denen allerdings ent-
sprechende zweckgebundene Zuwendungen gegenüberstehen.Seite 18 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 18
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan
174,8 78,0 44,6 % 175,7 83,1 47,3 %
Zum Stichtag 30.06.2023 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 83,1 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 47,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 175,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 103,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten
sechs Monaten rd. 44,4 Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis voraussichtlich um
rd. 14,0 Mio. EUR verschlechtern. So werden u.a. bei den Schulen für Ausstattung und
Digitalpakt und bei der Inanspruchnahme des Bonn-Ausweises höhere Aufwendungen
erwartet. Weiterhin müssen noch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei
Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand i.H.v. rd. 6,0 Mio. EUR –
berücksichtigt werden, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von
Wertberichtigungen i.H.v. 3,8 Mio. EUR gegenüberstehen.Seite 19 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 19
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2023 wurde mit rund -35,3 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,9 Mio. EUR).
Nach den ersten sechs Monaten beträgt das Ergebnis rd. -11,1 Mio. EUR, was einem
Anteil von 31,4 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen
nicht gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Halbjahr zusätzlich
rund 1,3 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsaufwendungen
des SGB rd. 2,8 Mio. EUR einzuplanen.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Finanzergebnis im Saldo um rd. 1,3 Mio. EUR
verbessern wird. Auf der Ertragsseite wird es zwar zu Mindereinnahmen kommen, da die
im Rahmen der Konzernfinanzierung eingeplanten Zinserträge durch zeitliche Verschie-
bungen nicht in voller Höhe realisiert werden können. Diese werden jedoch überkompen-
siert, da aufgrund des derzeit niedrigen Investitionssaldos geringere Kreditneuaufnahmen
getätigt werden und folglich auch weniger neue Zinsverpflichtungen entstehen.
Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2023 für
die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 13,7 Mio. EUR (Liquiditäts-
kredite) bzw. 2,9 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Letzterer wird sich aufgrund der
nunmehr prognostizierten geringeren Zinszahlungen jedoch voraussichtlich auf null redu-
zieren.
2.4 Außerordentliche Erträge
In der Planung für 2023 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 93,5 Mio. EUR für die außer-
ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-CUIG veranschlagt. Davon entfallen rd. 29,6 Mio. EUR
auf die coronabedingte und 63,9 Mio. EUR auf die kriegsbedingte Isolierung. Nach der
aktuellen Ermittlung der Fachämter beträgt der anzusetzende Isolierungsbetrag im Saldo
noch rd. 53,7 Mio. EUR.Seite 20 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 20
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 359,0 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 444,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2022 in Höhe von rd. 319,7 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
60,0 Mio. EUR (Vorjahr 113,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Juni)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
13,6 2,8
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
17,9 6,9
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,2
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- davon Anteile für das SGB
- davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB
108,6
67,2
33,5
23,5
23,3
0,0
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 13,6 0,7
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,0 22,3
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 96,9 3,2
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 359,0 Mio. EUR in 2023
(bisher) nur rd. 59,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von
16,6 % gegenüber dem Planansatz.
Ein Grund hierfür liegt u.a. in der späten Verabschiedung des Doppelhaushaltes
2023/2024. So waren bis zur Genehmigung durch die Bezirksregierung im Juni 2023 die
Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. 82 Abs. 1 GO NRW zu beach-
ten. Danach dürfen in dieser Zeit Auszahlungen nur geleistet werden, zu denen die Stadt
rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschieb-
bar sind.Seite 21 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 21
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.06.2023 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.349,8 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 92,0 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 769,8 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.119,6 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2023 beträgt damit 6.300 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 336.465 zum 31.12.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-
zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi-
tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung hierfür
erfolgte am 14.07.2023.Seite 22 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 22
Seit der ersten Zinserhöhung der EZB Ende Juli 2022 hat der Zinsmarkt gedreht, so dass
in der Tagesgeldaufnahme keine negativen Zinsen mehr realisiert werden können. Zuletzt
wurde der Hauptrefinanzierungssatz in der Sitzung der EZB am 27.07.2023 auf nunmehr
4,25 % erhöht. Dies bedeutet, dass die Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt in
der Zukunft sowohl im konsumtiven wie investiven Bereich erheblich steigen werden.Seite 23 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 23
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel)
Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich
um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die
über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der
förderfähigen Kosten. Nachdem der Bund im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes 2021 eine
Fristverlängerung um zwei weitere Jahre beschlossen und das Land NRW diese Fristen
entsprechend übernommen hat, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen nunmehr
bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2024 vollständig
abgerechnet worden sein.
Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher
folgende Maßnahmen angemeldet:
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
1 Kindergarten Ringstraße,
Ü3-Plätze
SGB 1.709.974,41
2 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.694,88
3 Bushaltestelle
"Agentur für Arbeit"
Amt 66 122.118,66
4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44
5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62
6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81
7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 157.746,69
8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91
9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76
10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38
11 Umgestaltung des Ria-Maternus-
Platzes (o. Fahrradabstellplätze)
Amt 66 1.513.813,56
12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50
13 Neubau Feuerwehrübungshaus,
Feuerwache II (Bonn-Beuel)
SGB 448.843,04Seite 24 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 24
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66
Hochwasserschutz/Gewässer-
unterhaltung, BN-BN 6662/6679
10-FPM 97.152,16
15 LKW (Euro 6) für Amt 66
Straßenunterhaltung,
BN-BN 6694
10-FPM 35.713,80
16 LKW (Euro 6) für Amt 52
Sportstättenunterhaltung,
BN-BN 5201
10-FPM 62.016,30
17 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6928
10-FPM 63.702,45
18 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 18.851,34
20 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6810
10-FPM 72.739,93
21 Vermessungsfahrzeug für
Amt 62, BN-BN 6205
10-FPM 48.983,67
22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68,
BN-BN 6993 u. 6994
10-FPM 132.863,11
23 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.786,07
24 Mobilbagger für Amt 68
Grünpflege Rheinaue, R-18002
10-FPM 140.020,84
25 Radlader für Amt 68 Grünpflege
Bonn-Nord, R-18004
10-FPM 77.991,44
26 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Bonn-Nord,
BN-BN 6811
10-FPM 93.673,35
27 Kastenwagen Mercedes Sprinter
(Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101
10-FPM 41.153,40
28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für
Amt 66 Straßenunterhaltung,
BN-BN 6661
10-FPM 136.228,50
29 Kleinschlepper für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6804
10-FPM 31.329,04
30 Erweiterung des Dienstleistungs-
zentrums im Stadthaus
SGB 1.249.630,42
31 Sanierung der Mehrzweckhalle
Schmittstraße
SGB 2.100.155,18
32 Sanierung der Turnhalle
Lannesdorf
SGB 1.248.643,62Seite 25 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 25
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
35 10 Pedelecs für den allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 31.914,00
36 Werkstattwagen für Amt 66 ,
Straßenunterhaltung,
BN-BN 6607
10-FPM 67.352,85
37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66,
Straßenbau, BN-BN 6608
10-FPM 65.148,30
38 LKW (Euro 6-d) für das Theater,
BN-BN 4100
10-FPM 198.214,20
39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56,
Lebensmittelüberwachung,
BN-BN 5605
10-FPM 16.204,53
40 Teilneubau Feuerwehrhaus
Bonn-Röttgen
SGB 922.740,24
41 Sanierung Tribünengebäude
Sportpark Nord
SGB 100.000,00
42 Elektro-LKW Streetscooter für
Amt 68 (Wirtschaftshof
Grünpflege), BN-E 9693 E
10-FPM 45.153,00
43 Elektro-Hochdach-Kasten-
fahrzeug für Amt 40, BN-E 9401 E
10-FPM 37.692,72
44 7 Pedelecs für den allg.
Fahrzeugpool (Stadthaus,
Rathaus, Grünbezirke)
10-FPM 25.193,70
45 Elektro-Transporter MAN TGE-E
für das Amt 50
10-FPM 40.759,34
46 Einsatzleitwagen (Euro-Norm 6)
für Amt 33, BN-BN 3312
10-FPM 74.538,00
47 LKW (Fahrgestell mit Hubsteige-
aufbau, Euro-Norm 6) für das
Amt 68, BN-BN 6840
10-FPM 248.800,50
48 Elektro-Kastenfahrzeug für den
allg. Fahrzeugpool, BN-BN 1004
10-FPM 37.483,60
49 2 Elektro-Hochdach-
Kastenfahrzeug für Amt 67
(Spielplatzkolonne), BN-E 9698
und 9699
10-FPM 129.019,71
50 Elektro-Hochdach-
Kastenfahrzeug für Amt 51
(Jugendzentren/Spielhäuser),
BN-E 9510 E
10-FPM 51.524,01
51 LKW für Amt 67 (Baumpflege-
kolonne), BN-BN 6813
10-FPM 51.451,29
52 LKW für Amt 52 (Sportstätten-
unterhaltung, BN-BN 5202
10-FPM 77.944,77Seite 26 von 27
Quartalsbericht II/2023 Seite 26
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
53 LKW für Amt 66 (Bachunter-
haltung), BN-BN 6616
10-FPM 85.972,50
54 LKW für Amt 67 (Grünpflege),
BN-BN 6837
10-FPM 65.427,57
Davon bereits vollständig abgerechnet:
2017 559.894,36
2018 473.899,16
2019 722.709,34
2020 2.898.267,71
2021 4.921.628,10
2022 1.503.860,88
Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn die Fördermittel bereits erhal-
ten, da diese vollständig abgerechnet sind.
Somit können aktuell noch Fördergelder i.H.v. 1.810.605,43 EUR abgerufen werden.
Die Maßnahme „Sanierung des Tribünengebäudes im Sportpark Nord“ kann voraussicht-
lich im Herbst 2023 abgerechnet werden. Abhängig von der Höhe der förderfähigen
Kosten ist es ggf. möglich, hierfür den gesamten noch offenen Betrag abzurufen. In die-
sem Fall wird eine Umschichtung der angemeldeten Fördermittel vorgenommen, so dass
die Abrechnung der Maßnahme „Umgestaltung des Ria-Maternus-Platzes“ entfällt.Seite 27 von 27

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de