231355-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2023
Kerndaten
- Nummer
- 231355-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231355-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der 2. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2023 wird hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 2. Quartal 2023 (öffentlich)Seite 1 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 1 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2023 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2023...................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke ........................................................ 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 15 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 15 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 16 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 16 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 18 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 19 2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 19 2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 20 3 Schuldenstand .................................................................................................. 21 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) .................................... 23Seite 3 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung bis 2027 wurde in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnis- planung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten Haushaltsbelastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 -42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2 Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom 21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Allerdings musste hierfür von folgen- den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden: Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio. EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR). Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in 2023 rd. 93,5 Mio. und in 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen. (Anmerkung: Nach einer Information der kommunalpolitischen Sprecher der Land- tagsfraktionen von CDU und Grünen soll das NKF-CUIG nicht über den derzeit gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus verlängert werden. Dies würde bedeuten, dass – entgegen der zulässigen Planung – in den Jahresabschlüssen 2024-2026 keine kriegsbedingten Isolierungsbeträge mehr berücksichtigt werden dürfen.) Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2023 und 2024 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück- lage ab dem Haushaltsjahr 2024. 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2023 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 4 Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Planansatz Abweichung +/- zum Planansatz Prognose Steuern u ähnl. Abgaben 712,6 Mio. EUR 712,6 Mio. EUR + 33,4 Mio. EUR 746,0 Mio. EUR Zuwend. u. allgem. Umlagen 388,1 Mio. EUR 392,4 Mio. EUR + 5,0 Mio. EUR 393,1 Mio. EUR Sonst. Transfererträge 33,8 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR + 0,0 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 229,4 Mio. EUR 229,4 Mio. EUR + 1,8 Mio. EUR 231,2 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 31,5 Mio. EUR 31,5 Mio. EUR - 0,3 Mio. EUR 31,2 Mio. EUR Kostenerst. u. -umlagen 123,0 Mio. EUR 123,0 Mio. EUR + 5,3 Mio. EUR 128,3 Mio. EUR Sonst. ordentl. Erträge 61,7 Mio. EUR 62,1 Mio. EUR + 2,8 Mio. EUR 64,5 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,0 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR Summe Ordentliche Erträge 1.582,7 Mio. EUR 1.587,3 Mio. EUR + 47,0 Mio. EUR 1.629,6 Mio. EUR Personal- u. Vers.aufwend. 440,5 Mio. EUR 441,4 Mio. EUR - 4,8 Mio. EUR 435,7 Mio. EUR Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 275,1 Mio. EUR 307,0 Mio. EUR + 37,9 Mio. EUR 313,0 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen 70,3 Mio. EUR 70,3 Mio. EUR + 0,0 Mio. EUR 70,3 Mio. EUR Transferaufwendungen 737,3 Mio. EUR 762,5 Mio. EUR + 5,2 Mio. EUR 742,5 Mio. EUR Sonst. ordentl. Aufwendungen 175,7 Mio. EUR 182,5 Mio. EUR + 14,0 Mio. EUR 189,7 Mio. EUR Summe Ordentl. Aufwendungen 1.698,9 Mio. EUR 1.763,7 Mio. EUR + 52,3 Mio. EUR 1.751,2 Mio. EUR Finanzergebnis 35,3 Mio. EUR 35,7 Mio. EUR - 1,3 Mio. EUR 34,0 Mio. EUR Außerordentliche Erträge gem. § 4 NKF-CUIG (Isolierungsbeträge) 93,5 Mio. EUR 93,5 Mio. EUR - 39,8 Mio. EUR 53,7 Mio. EUR* Globaler Minderaufwand 16,0 Mio. EUR 16,0 Mio. EUR - 16,0 Mio. EUR 0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 42,1 Mio. EUR - 102,6 Mio. EUR - 59,8 Mio. EUR - 101,9 Mio. EUR * aktuell gemeldeter Stand (03.08.2023) der corona-/kriegsbedingten Isolierungsbeträge.Seite 5 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 5 Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 47,0 Mio. EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe- steuer i.H.v 37,9 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus werden u.a. steigende Zuflüsse bei den Zuwendungen und Kostenerstattungen erwartet. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehr- bedarf von rd. 52,3 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere zusätzliche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich der für 2023 veranschlagte Fehlbetrag von rd. 42,1 Mio. EUR um rd. 59,8 Mio. EUR auf dann -101,9 Mio. EUR verschlechtern wird. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter gehen hierbei davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist aber wiederum davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus 2023 ins Jahr 2024 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf: Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 Übertragung ins Folgejahr 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68 Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 60,0 Mio. EUR ins Folgejahr 2024 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2023 belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf rd. -42,0 Mio. EUR belaufen, was in etwa dem Planwert entspricht. Für die Entwicklung des Bilanzpostens der Isolierungsbeträge bedeutet dies: Der bisher im Entwurf des Jahresabschlusses 2022 bilanzierte Isolierungsbetrag i.H.v. rd. 59,6 Mio. EUR erhöht sich in 2023 um 53,7 Mio. EUR auf dann 113,3 Mio. EUR. Dieser Betrag ist (sofern er nicht gegen das Eigenkapital ausgebucht wird) ab 2026 über 50 Jahre abzuschreiben und belastet damit zukünftige Haushalte. Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostiziere Jahres- ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 64,1 Mio. EUR (unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2022 von -7,4 Mio. EUR) um rd. 42,0 Mio. EUR auf dann 22,1 Mio. EUR reduziert.Seite 6 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 6 Wichtiger Hinweis: Die Kämmerei weist jedoch darauf hin, dass eine belastbare Prognose für das gesamte Haushaltsjahr 2023 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchungen, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt und durchgeführt werden können, die Ergebnisrechnung noch erheblich verändern werden. Darüber hinaus müssen die Isolierungsbeträge, die sich aus den corona- bzw. kriegsbedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen ergeben, abschließend ermittelt werden und haben somit ebenfalls Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2023. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für 2023 mit Buchungsstand 02.08.2023 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 7 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar: JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 1.541,8 717,1 46,5 % 1.582,7 774,6 48,9 % Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2023 auf rd. 774,6 Mio. EUR, was 48,9 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2023 auf rd. 356,6 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 712,6 Mio. EUR einen Anteil von 50,0 % aus. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 686,5 329,2 48,0 % 712,6 356,6* 50,0 % * anteilige Abschlagszahlungen für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund- steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 99,8 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 46,8 Mio. EUR eine Quote von 46,9 %. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 100,2 47,2 47,1 % 99,8 46,8 46,9 % Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird. 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenenSeite 8 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 8 gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2023 beläuft sich auf 240,2 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr wurden bereits Gewerbesteuern in Höhe von 134,5 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 56,0 % gegenüber dem Planansatz vor. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 242,0 106,6 44,0 % 240,2 134,5 56,0 % Für das gesamte Jahr 2023 werden Mehrerträge von rd. 37,9 Mio. EUR erwartet. Die aktuell positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer resultiert im Wesentlichen aus einem einzelnen Veranlagungsvorgang. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 212,2 111,1 52,4 % 223,9 106,2* 47,4 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 52,2 Mio. EUR ist berücksichtigt. Der Gemeindeanteil für das zweite Quartal 2023 wird Ende Juli überwiesen. Berücksich- tigt man diese Zahlung i.H.v. 52,2 Mio. EUR, so unterschreitet das Ergebnis zum 30.06.2023 den Betrag des Vorjahres um rd. 4,9 Mio. EUR. Insgesamt sind 47,4 % des Planansatzes von 223,9 Mio. EUR eingegangen. Auf Basis der beiden Abschlagszahlungen für das erste und zweite Quartal ergibt sich für das gesamte Jahr eine leicht negative Prognose. Unterstellt man eine gleichbleibende Entwicklung auf der Grundlage des Vorjahres, werden im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich Mindererträge von insgesamt rd. 2,0 Mio. EUR erwartet. Damit erhöht sich der geplante Isolierungsbetrag für die coronabedingten Mindererträge von 29,1 Mio. EUR entsprechend auf rd. 31,1 Mio. EUR. 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 23,3 Mio. EUR, womit 48,9 % des Ansatzes erreicht sind. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 47,0 23,4 51,8 % 47,6 23,3* 48,9 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.Seite 9 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 9 In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten Halbjahr rd. 7,0 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten. Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit den Einzahlungen für das erste und zweite Quartal eine leicht negative Entwicklung. Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 1,0 Mio. EUR unterschritten wird. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2023 rd. 3,9 Mio. EUR. Das sind genau 50,0 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 8,3 3,8 45,8 % 7,8 3,9 50,0 % Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz um rd. 0,2 Mio. EUR überschritten wird. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 5,6 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 20,7 10,4 50,2 % 24,8 13,5* 54,4 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 20.04.2023 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2023 insgesamt rd. 24,8 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus- haltsansatz erreicht. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 56,1 26,7 47,6 % 68,4 28,4 41,5 %Seite 10 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 10 Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,4 Mio. EUR sind für das erste Halbjahr 2023 rund 28,4 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 41,5 % vom Planwert. Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 1,7 Mio. EUR gerechnet. Aufgrund sinkender Aufwendungen reduzieren sich die Bundes- erstattungen entsprechend. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2023 mit einem Ertrag in Höhe von 388,1 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 350,1 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt rd. 223,9 Mio. EUR (= 57,7 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 147,7 92,3 62,5 % 212,8 133,0 62,5 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2021 bis 30.06.2022. Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Derzeit sind bereits 133,0 Mio. EUR (= 62,5 %) eingegangen. Auf Basis des Fest- setzungsbescheids vom 20.01.2023 ist bekannt, dass die Stadt in 2023 rd. 212,8 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird., was dem Planwert entspricht. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2023 mit 148,1 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 85,9 Mio. EUR.Seite 11 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 11 JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 173,8 85,6 49,3 % 148,1 79,3 53,5 % Insgesamt sind bis zum 30.06.2023 rd. 79,3 Mio. EUR und damit 53,5 % des Planansatzes eingegangen. Es werden insgesamt höhere Zuwendungen von rd. 5,0 Mio. EUR erwartet, so u.a. beim Schulamt für den Bereich der Grundschulen, beim Amt für Kinder, Jugend und Familien für die Kindertagesstätten und für Brückenprojekte zur Weiterleitung an freie Träger sowie für die Umgestaltung der Rheinuferpromenade. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,3 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,6 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das erste Halbjahr sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 11,6 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 42,5 % entspricht. Da die Buchungen für das zweite Quartal noch nicht vorgenommen worden sind, wird zunächst der doppelte Betrag des ersten Quartals angesetzt. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 33,8 Mio. EUR geplant sind (Rech- nungsergebnis Vorjahr 30,4 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzah- lungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.06.2023 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 12,7 % ertragswirksam eingegangen. Nach der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings davon ausgegangen, dass der Planwert erreicht wird. So erfolgt z.B. die Erstattung für die Integrationsassistenz im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte beim Amt für Soziales und Wohnen erst am Jahresende. 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt rd. 229,4 Mio. EUR.Seite 12 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 12 Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 179,5 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 223,7 95,8 42,8 % 229,4 92,0* 40,1 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten sechs Monate sind rd. 92,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 40,1 % entspricht. Für das Jahr 2023 werden insgesamt Mehrerträge von rd. 1,8 Mio. EUR erwartet. So ergeben sich aufgrund von Nachkalkulationen höhere Gebühreneinnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2023 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 31,5 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2022 rd. 30,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023 (Jan. – Juni) Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 4,5 Erträge aus Verkauf 3,3 2,5 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 18,1 11,1 Damit sind bis einschließlich Juni 2023 insgesamt 18,1 Mio. EUR bzw. 54,0 % des An- satzes vereinnahmt. Gegenüber dem Planansatz werden Mindererlöse von rd. 0,3 Mio. EUR prognostiziert. So werden sich die Einnahmen u.a. im Bereich der Personalverwaltung aufgrund der Ver- änderungen im Mobilitätsmanagement (Deutschlandticket, Fahrradleasing) verringern. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2023 sind hierfür Erträge in Höhe von 123,0 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.Seite 13 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 13 JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 144,9 54,6 37,7 % 123,0 50,4* 41,0 % * ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 6,4 Mio. EUR des Amtes 51 aus den Jahren 2020 bis 2022. Im ersten Halbjahr sind bisher rd. 50,4 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 41,0 % des Planansatzes entspricht. Es werden Mehreinnahmen von insgesamt rd. 5,3 Mio. EUR erwartet. So erhält u.a. das Amt für Soziales und Wohnen höhere Erstattungen für die Unterhaltsvorschlussleistungen sowie für Leistungen nach dem BTHG rückwirkend für das Jahr 2020. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2023 in Höhe von 61,7 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 74,2 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge- fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023 (Jan. – Juni) Erträge aus Konzessionen 19,2 7,0 Erträge aufgrund von Ausgleichs- zahlungen AFWoG 8,9 4,8* Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,4 6,3 Nebenforderungen, Säumniszuschläge 8,8 1,0 * Zahlung für das erste Halbjahr mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Im Ist sind für das erste Halbjahr insgesamt Erträge in Höhe von 29,2 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließlich ½ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was einen Anteil von 47,3 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wird im Saldo eine Verbesserung von rd. 2,8 Mio. EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zurückzuführen.Seite 14 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 14 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2023 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2022: 1,1 Mio. EUR). Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,1 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,5 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,0 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 15 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 15 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.06.2023 auf rd. 824,3 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 48,5 % an der Jahresplanung aus. JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 1.558,7 744,2 47,7 % 1.698,9 824,3 48,5 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 414,9 194,9 47,0 % 440,5 212,1 48,1 % * inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten sechs Monaten insgesamt auf rd. 212,1 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass die Hälfte der geplanten Zuführungen zu den Perso- nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Aktuell werden im Saldo Minderaufwendungen von rd. 4,8 Mio. EUR prognostiziert. Während bei den Personalaufwendungen Einsparungen i.H.v. rd. 9,0 Mio. EUR erwartet werden, wird bei den Versorgungsaufwendungen mit einem Mehrbedarf von rd. 4,2 Mio. EUR gerechnet. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 223,5 89,9 40,2 % 275,1 97,7 35,5 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 275,1 Mio. EUR ist in den ersten sechs Monaten mit rd. 97,7 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 35,5 %.Seite 16 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 16 Lt. Der Ämterprognose werden Mehraufwendungen von rd. 37,9 Mio. EUR erwartet. Dies betrifft u.a. die Bereiche Liegenschaftsmanagement, Stadtentwässerung, Bäder, Straßen- beleuchtung, Zukunft Radverkehr, Projekte des besonderen Städtebaurechts (z.B. Bornheimer Straße, Brüdergase, Rheinufer) sowie das Amt für Soziales und Wohnen für die Unterbringung von Geflüchteten. (Anmerkung: Der hohe Bedarf ist auf die Ermächtigungsübertragungen aus 2022 zurück- zuführen, s. Erläuterung auf S. 5). 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 70,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 81,0 Mio. EUR) p.a. geplant. Für das erste Halbjahr sind Aufwendungen von rd. 35,7 Mio. EUR zu berück- sichtigen, was einer Quote von 50,8 % entspricht. Da die Buchungen für das zweite Quartal noch nicht erfolgt sind, wird zunächst der doppelte Betrag des ersten Quartals zuzüglich der Hälfte des Planwertes für die Abschreibungen auf Finanzanlagen berück- sichtigt. Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,2 bzw. 20,3 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2023 sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,3 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 10,1 Mio. EUR zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt- schaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 737,3 Mio. EUR in 2023 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten sechs Monaten rd. 361,1 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 49,0 %. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 664,6 349,3 52,6 % 737,3 361,1 49,0 %Seite 17 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 17 Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Juni %-Anteil Ist/Plan Landschaftsumlage 118,2 59,1 50,0 % Gewerbesteuerumlage 17,2 9,9* 57,6 % Städtisches Gebäudemanagement 46,5 28,2 60,6 % Theater 31,5 19,4** 61,6 % Soziale Leistungen 184,1 88,4 44,8 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 222,5 91,8 41,3 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli. ** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater i.H.v. 11,5 Mio. EUR aus 2022. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2023 in Höhe von 59,1 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,0 % abgeflossen. Nach dem endgül- tigen Festsetzungsbescheid beläuft sich der Jahresbetrag für die Stadt Bonn auf insge- samt rd. 118,2 Mio. EUR, was dem Planwert entspricht. Der Umlagesatz für 2023 beträgt 15,3 % und wurde gegenüber dem Vorjahr leicht angehoben (Umlagesatz 2022: 15,2 %). Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 9,9 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent- wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die Aufwendungen für die Umlage um rd. 2,7 Mio. EUR erhöhen. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 46,5 Mio. EUR (Vorjahr: 29,5 Mio. EUR) geplant. In den ersten sechs Monaten wurden bisher rd. 28,2 Mio. EUR verbraucht. Hierbei sind bereits die notwendigen internen Um- buchungen zum konsumtiven und investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 114,8 Mio. EUR und kann zunächst über den Deckungsring ausgeglichen werden. Nach dem 2. Quartalsbericht des SGB wird von einem Mehrbedarf von rd. 6,6 Mio. EUR ausgegangen. Da jedoch auch eine unge- plante Zuweisung i.H.v. 6,2 Mio. EUR im Rahmen des Ukrainekrieges erwartet wird, ergibt sich für den städtischen Betriebskostenzuschuss lediglich ein Mehrbedarf von rd. 0,4 Mio. EUR. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,5 Mio. EUR (Vorjahr: 30,9 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2022/2023 und die ersten Monate der Spielzeit 2023/2024. Im ersten Halbjahr sind Mittel in Höhe von 19,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 61,6 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 184,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 158,6 Mio. EUR), davon sind nach den ersten sechs Monaten rd. 88,4 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans- feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 222,5 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 198,9 Mio. EUR) sind rd. 91,8 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 42,8 %. Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 5,2 Mio. EUR erwartet. Neben der höheren Gewerbesteuerumlage betrifft dies u.a. Leistungen des Schulamtes sowie des Amtes für Kinder, Jugend und Familien für spezielle Projekte, denen allerdings ent- sprechende zweckgebundene Zuwendungen gegenüberstehen.Seite 18 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 18 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil 2022 Jan. – Juni Ist/JA 2023 Jan. – Juni Ist/Plan 174,8 78,0 44,6 % 175,7 83,1 47,3 % Zum Stichtag 30.06.2023 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 83,1 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 47,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 175,7 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 103,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten sechs Monaten rd. 44,4 Mio. EUR abgeflossen sind. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis voraussichtlich um rd. 14,0 Mio. EUR verschlechtern. So werden u.a. bei den Schulen für Ausstattung und Digitalpakt und bei der Inanspruchnahme des Bonn-Ausweises höhere Aufwendungen erwartet. Weiterhin müssen noch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand i.H.v. rd. 6,0 Mio. EUR – berücksichtigt werden, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 3,8 Mio. EUR gegenüberstehen.Seite 19 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 19 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2023 wurde mit rund -35,3 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -18,9 Mio. EUR). Nach den ersten sechs Monaten beträgt das Ergebnis rd. -11,1 Mio. EUR, was einem Anteil von 31,4 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht gleichmäßig abfließen. Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Halbjahr zusätzlich rund 1,3 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsaufwendungen des SGB rd. 2,8 Mio. EUR einzuplanen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Finanzergebnis im Saldo um rd. 1,3 Mio. EUR verbessern wird. Auf der Ertragsseite wird es zwar zu Mindereinnahmen kommen, da die im Rahmen der Konzernfinanzierung eingeplanten Zinserträge durch zeitliche Verschie- bungen nicht in voller Höhe realisiert werden können. Diese werden jedoch überkompen- siert, da aufgrund des derzeit niedrigen Investitionssaldos geringere Kreditneuaufnahmen getätigt werden und folglich auch weniger neue Zinsverpflichtungen entstehen. Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2023 für die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 13,7 Mio. EUR (Liquiditäts- kredite) bzw. 2,9 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Letzterer wird sich aufgrund der nunmehr prognostizierten geringeren Zinszahlungen jedoch voraussichtlich auf null redu- zieren. 2.4 Außerordentliche Erträge In der Planung für 2023 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 93,5 Mio. EUR für die außer- ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-CUIG veranschlagt. Davon entfallen rd. 29,6 Mio. EUR auf die coronabedingte und 63,9 Mio. EUR auf die kriegsbedingte Isolierung. Nach der aktuellen Ermittlung der Fachämter beträgt der anzusetzende Isolierungsbetrag im Saldo noch rd. 53,7 Mio. EUR.Seite 20 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 20 2.5 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 359,0 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 444,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus 2022 in Höhe von rd. 319,7 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 60,0 Mio. EUR (Vorjahr 113,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus- haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd. 7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023 (Jan. – Juni) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 13,6 2,8 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 17,9 6,9 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen - davon Anteile für das SGB - davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB 108,6 67,2 33,5 23,5 23,3 0,0 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 13,6 0,7 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,0 22,3 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 96,9 3,2 Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 359,0 Mio. EUR in 2023 (bisher) nur rd. 59,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von 16,6 % gegenüber dem Planansatz. Ein Grund hierfür liegt u.a. in der späten Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024. So waren bis zur Genehmigung durch die Bezirksregierung im Juni 2023 die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. 82 Abs. 1 GO NRW zu beach- ten. Danach dürfen in dieser Zeit Auszahlungen nur geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschieb- bar sind.Seite 21 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 21 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.06.2023 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.349,8 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 92,0 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf 769,8 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.119,6 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2023 beträgt damit 6.300 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 336.465 zum 31.12.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden: Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui- ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter- zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi- tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung hierfür erfolgte am 14.07.2023.Seite 22 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 22 Seit der ersten Zinserhöhung der EZB Ende Juli 2022 hat der Zinsmarkt gedreht, so dass in der Tagesgeldaufnahme keine negativen Zinsen mehr realisiert werden können. Zuletzt wurde der Hauptrefinanzierungssatz in der Sitzung der EZB am 27.07.2023 auf nunmehr 4,25 % erhöht. Dies bedeutet, dass die Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt in der Zukunft sowohl im konsumtiven wie investiven Bereich erheblich steigen werden.Seite 23 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 23 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der förderfähigen Kosten. Nachdem der Bund im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes 2021 eine Fristverlängerung um zwei weitere Jahre beschlossen und das Land NRW diese Fristen entsprechend übernommen hat, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen nunmehr bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2024 vollständig abgerechnet worden sein. Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher folgende Maßnahmen angemeldet: Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 1 Kindergarten Ringstraße, Ü3-Plätze SGB 1.709.974,41 2 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.694,88 3 Bushaltestelle "Agentur für Arbeit" Amt 66 122.118,66 4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44 5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62 6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81 7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 157.746,69 8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91 9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76 10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38 11 Umgestaltung des Ria-Maternus- Platzes (o. Fahrradabstellplätze) Amt 66 1.513.813,56 12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50 13 Neubau Feuerwehrübungshaus, Feuerwache II (Bonn-Beuel) SGB 448.843,04Seite 24 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 24 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66 Hochwasserschutz/Gewässer- unterhaltung, BN-BN 6662/6679 10-FPM 97.152,16 15 LKW (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6694 10-FPM 35.713,80 16 LKW (Euro 6) für Amt 52 Sportstättenunterhaltung, BN-BN 5201 10-FPM 62.016,30 17 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6928 10-FPM 63.702,45 18 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 18.851,34 20 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6810 10-FPM 72.739,93 21 Vermessungsfahrzeug für Amt 62, BN-BN 6205 10-FPM 48.983,67 22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68, BN-BN 6993 u. 6994 10-FPM 132.863,11 23 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.786,07 24 Mobilbagger für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, R-18002 10-FPM 140.020,84 25 Radlader für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, R-18004 10-FPM 77.991,44 26 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, BN-BN 6811 10-FPM 93.673,35 27 Kastenwagen Mercedes Sprinter (Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101 10-FPM 41.153,40 28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6661 10-FPM 136.228,50 29 Kleinschlepper für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6804 10-FPM 31.329,04 30 Erweiterung des Dienstleistungs- zentrums im Stadthaus SGB 1.249.630,42 31 Sanierung der Mehrzweckhalle Schmittstraße SGB 2.100.155,18 32 Sanierung der Turnhalle Lannesdorf SGB 1.248.643,62Seite 25 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 25 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 35 10 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool 10-FPM 31.914,00 36 Werkstattwagen für Amt 66 , Straßenunterhaltung, BN-BN 6607 10-FPM 67.352,85 37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66, Straßenbau, BN-BN 6608 10-FPM 65.148,30 38 LKW (Euro 6-d) für das Theater, BN-BN 4100 10-FPM 198.214,20 39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56, Lebensmittelüberwachung, BN-BN 5605 10-FPM 16.204,53 40 Teilneubau Feuerwehrhaus Bonn-Röttgen SGB 922.740,24 41 Sanierung Tribünengebäude Sportpark Nord SGB 100.000,00 42 Elektro-LKW Streetscooter für Amt 68 (Wirtschaftshof Grünpflege), BN-E 9693 E 10-FPM 45.153,00 43 Elektro-Hochdach-Kasten- fahrzeug für Amt 40, BN-E 9401 E 10-FPM 37.692,72 44 7 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool (Stadthaus, Rathaus, Grünbezirke) 10-FPM 25.193,70 45 Elektro-Transporter MAN TGE-E für das Amt 50 10-FPM 40.759,34 46 Einsatzleitwagen (Euro-Norm 6) für Amt 33, BN-BN 3312 10-FPM 74.538,00 47 LKW (Fahrgestell mit Hubsteige- aufbau, Euro-Norm 6) für das Amt 68, BN-BN 6840 10-FPM 248.800,50 48 Elektro-Kastenfahrzeug für den allg. Fahrzeugpool, BN-BN 1004 10-FPM 37.483,60 49 2 Elektro-Hochdach- Kastenfahrzeug für Amt 67 (Spielplatzkolonne), BN-E 9698 und 9699 10-FPM 129.019,71 50 Elektro-Hochdach- Kastenfahrzeug für Amt 51 (Jugendzentren/Spielhäuser), BN-E 9510 E 10-FPM 51.524,01 51 LKW für Amt 67 (Baumpflege- kolonne), BN-BN 6813 10-FPM 51.451,29 52 LKW für Amt 52 (Sportstätten- unterhaltung, BN-BN 5202 10-FPM 77.944,77Seite 26 von 27 Quartalsbericht II/2023 Seite 26 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 53 LKW für Amt 66 (Bachunter- haltung), BN-BN 6616 10-FPM 85.972,50 54 LKW für Amt 67 (Grünpflege), BN-BN 6837 10-FPM 65.427,57 Davon bereits vollständig abgerechnet: 2017 559.894,36 2018 473.899,16 2019 722.709,34 2020 2.898.267,71 2021 4.921.628,10 2022 1.503.860,88 Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn die Fördermittel bereits erhal- ten, da diese vollständig abgerechnet sind. Somit können aktuell noch Fördergelder i.H.v. 1.810.605,43 EUR abgerufen werden. Die Maßnahme „Sanierung des Tribünengebäudes im Sportpark Nord“ kann voraussicht- lich im Herbst 2023 abgerechnet werden. Abhängig von der Höhe der förderfähigen Kosten ist es ggf. möglich, hierfür den gesamten noch offenen Betrag abzurufen. In die- sem Fall wird eine Umschichtung der angemeldeten Fördermittel vorgenommen, so dass die Abrechnung der Maßnahme „Umgestaltung des Ria-Maternus-Platzes“ entfällt.Seite 27 von 27
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de