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231350-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf unterbinden

Nummer
231350-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231350 Bürgerantrag: Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf unterbinden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231350-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
26.07.2023
Bürgerantrag: Parken von Wohnmobilen im Bereich
„Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf unterbinden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort überprüft.
Bei der Straße „Am Apfelbaum“ handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich. In solchen Bereichen ist das Parken in
gekennzeichneten Flächen gestattet. Diese im öffentlichen
Verkehrsraum vorhandenen Parkplätze sind nach den gesetzlichen
Regelungen und der dazu ergangenen höchstrichterlichen
Rechtsprechung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer nutzbar.
Die Nutzung des vorhandenen Parkraums auf Pkw zu beschränken sieht
die Verwaltung daher kritisch. Insbesondere in Bezug auf die
Sichteinschränkungen durch das Wohnmobil ist festzuhalten, dass in
diesem verkehrsberuhigten Bereich ohnehin mit Schrittgeschwindigkeit
und mit besonderer Rücksicht gefahren werden muss. Auch hinter einem
parkenden Auto können sich spielende Kinder befinden, ohne dass dies
bereits von Weitem zu sehen ist. Darüber hinaus würde ein Parkverbot
für Wohnmobile lediglich einen Verdrängungseffekt in umliegende
Straßen hervorrufen.
Hiervon unbenommen, handelt es sich bei Fällen, in denen das
Wohnmobil in eine zweite Parkfläche hineinragt, sodass andere
Fahrzeuge am Parken gehindert werden, um Verkehrsverstöße. In
solchen Situationen kann das Ordnungsamt hinzugezogen werden und
anlassbezogene Kontrollen durchführen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag das Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in
Bonn-Buschdorf zu unterbinden wird abgelehnt. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in derSeite 1 von 2
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Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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