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231349 · Beschlussvorlage

Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr 2024/2025

Nummer
231349
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 10.08.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231349
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der
Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr
2024/2025
Beratungsfolge
Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden
Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde
zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen.
Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat unter dem 13.07.2023
dem Schulträger Stadt Bonn die Emilie-Heyermann-Realschule als diejenige
Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2024/2025 angesichts
der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und um
zeitnahe Zustimmung gebeten (möglichst bis zum 31.08.2023).
Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit
einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen
zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden
Schuljahr 2024/25 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit
festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule
mit dem Angebot des Gemeinsames Lernen eingerichtet wird. Aufgrund der
weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des
gemeinsamen Lernens an der Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr
2024/2025 nur möglich, wenn noch im August eine Rückmeldung an die
Bezirksregierung Köln erfolgt.
Insbesondere benötigen die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ noch vor
den Herbstferien 2023 für die Beratungsgespräche der Eltern der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf eine abschließende Liste aller Schulen,
die gemeinsames Lernen anbieten und für jede Schüler*in eine Berechnung der
wohnortnahen Schule je Schulform. Daher ist die formelle Bestätigung der
Emilie-Heyermann-Realschule als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum
Schuljahr 2024/2025 bereits zu Beginn des Schuljahres 2023/ 24 für einen
geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“
mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung, körper-Seite 1 von 3
Seite 2
lich und motorische Entwicklung sowie Hören und Kommunikation an der städ-
tischen Emilie-Heyermann-Realschule ab dem Schuljahr 2024/2025 zu.
Begründung
Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen
möchten.
Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt
erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufga-
be aller Schulformen sei.
Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde
„Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen
Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht aus-
gestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet
werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammen-
hang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung.
Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat die Obere Schulaufsicht der Bezirksregie-
rung Köln der Stadt Bonn mitgeteilt, die Emilie-Heyermann-Realschule als wei-
tere Schule für „Gemeinsames Lernen“ mit den Förderschwerpunkten Lernen,
emotionale-soziale Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung sowie
Hören und Kommunikation benennen zu wollen, da bei den beratenden Koordi-
nierungskonferenzen zur Unterbreitung von Schulplatzangeboten an Schulen
des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2024/2025 für Bonner Schülerin-
nen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf festgestellt
worden sei, dass der Bedarf an solchen Plätzen das derzeitige Angebot an den
Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ übersteige.
Die Schulleitung der Emilie-Heyermann-Realschule ist über diesen Vorschlag
der Bezirksregierung Köln bereits informiert worden und hat wiederum ihre Mit-
wirkungsgremien in Kenntnis gesetzt.
Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich.
Die Emilie-Heyermann-Realschule ist die einzige der sechs städtischen Real-
schulen, die bislang nicht als Schule im Gemeinsamen Lernen geführt wird.
Ein weiterer Verzicht auf Plätze des Gemeinsamen Lernen ist auch aus Schul-
trägersicht angesichts der beschriebenen Nachfragesituation nicht möglich und
im Vergleich mit den übrigen Realschulen nicht interessengerecht, zumal die
zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in ihrer Anzahl ausreichend für eine
inklusive Beschulung erscheinen.
Im weiteren Verlauf wird gemeinsam mit der Schule geprüft werden, wie die
vorhandene Infrastruktur mit vertretbarem Aufwand bestmöglich für Angebote
im Gemeinsamen Lernen ertüchtigt werden kann.
Im Hinblick auf den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung istSeite 2 von 3
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im Einzelfall im Rahmen der Koordinierungskonferenzen zu prüfen, inwieweit
die nicht gegebene Barrierefreiheit ein mögliches Aufnahmehindernis darstellt
oder nicht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de