231349 · Beschlussvorlage
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr 2024/2025
Kerndaten
- Nummer
- 231349
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231349 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr 2024/2025 Beratungsfolge Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) hat unter dem 13.07.2023 dem Schulträger Stadt Bonn die Emilie-Heyermann-Realschule als diejenige Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2024/2025 angesichts der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und um zeitnahe Zustimmung gebeten (möglichst bis zum 31.08.2023). Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden Schuljahr 2024/25 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule mit dem Angebot des Gemeinsames Lernen eingerichtet wird. Aufgrund der weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des gemeinsamen Lernens an der Emilie-Heyermann-Realschule zum Schuljahr 2024/2025 nur möglich, wenn noch im August eine Rückmeldung an die Bezirksregierung Köln erfolgt. Insbesondere benötigen die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ noch vor den Herbstferien 2023 für die Beratungsgespräche der Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine abschließende Liste aller Schulen, die gemeinsames Lernen anbieten und für jede Schüler*in eine Berechnung der wohnortnahen Schule je Schulform. Daher ist die formelle Bestätigung der Emilie-Heyermann-Realschule als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2024/2025 bereits zu Beginn des Schuljahres 2023/ 24 für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung, körper-Seite 1 von 3 Seite 2 lich und motorische Entwicklung sowie Hören und Kommunikation an der städ- tischen Emilie-Heyermann-Realschule ab dem Schuljahr 2024/2025 zu. Begründung Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogi- schem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen möchten. Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstüt- zungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufga- be aller Schulformen sei. Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde „Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht aus- gestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammen- hang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung. Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat die Obere Schulaufsicht der Bezirksregie- rung Köln der Stadt Bonn mitgeteilt, die Emilie-Heyermann-Realschule als wei- tere Schule für „Gemeinsames Lernen“ mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung sowie Hören und Kommunikation benennen zu wollen, da bei den beratenden Koordi- nierungskonferenzen zur Unterbreitung von Schulplatzangeboten an Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2024/2025 für Bonner Schülerin- nen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf festgestellt worden sei, dass der Bedarf an solchen Plätzen das derzeitige Angebot an den Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ übersteige. Die Schulleitung der Emilie-Heyermann-Realschule ist über diesen Vorschlag der Bezirksregierung Köln bereits informiert worden und hat wiederum ihre Mit- wirkungsgremien in Kenntnis gesetzt. Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Die Emilie-Heyermann-Realschule ist die einzige der sechs städtischen Real- schulen, die bislang nicht als Schule im Gemeinsamen Lernen geführt wird. Ein weiterer Verzicht auf Plätze des Gemeinsamen Lernen ist auch aus Schul- trägersicht angesichts der beschriebenen Nachfragesituation nicht möglich und im Vergleich mit den übrigen Realschulen nicht interessengerecht, zumal die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in ihrer Anzahl ausreichend für eine inklusive Beschulung erscheinen. Im weiteren Verlauf wird gemeinsam mit der Schule geprüft werden, wie die vorhandene Infrastruktur mit vertretbarem Aufwand bestmöglich für Angebote im Gemeinsamen Lernen ertüchtigt werden kann. Im Hinblick auf den Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung istSeite 2 von 3 Seite 3 im Einzelfall im Rahmen der Koordinierungskonferenzen zu prüfen, inwieweit die nicht gegebene Barrierefreiheit ein mögliches Aufnahmehindernis darstellt oder nicht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de