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231347-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 "Absolutes Halteverbot" im Bereich "Im großen Garten"/"Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf

Nummer
231347-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231347 Bürgerantrag: Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 "Absolutes Halteverbot" im Bereich "Im großen Garten"/"Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231347-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Bodenmarkierungen mit dem
Verkehrszeichen 283 "Absolutes Halteverbot" im
Bereich "Im großen Garten"/"Am Apfelbaum" in
Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Dabei konnten
entsprechende Verstöße gegen die Haltverbote beobachtet werden.
Bodenmarkierungen mit dem Verkehrszeichen 283 scheiden zur Verbesserung
der Situation jedoch aus, da dies mit den einschlägigen Regelungen der
Straßenverkehrsordnung nicht vereinbar wäre. Die Verwaltung schlägt jedoch
als Alternative Folgendes vor:
Von der Otto-Hahn-Str. kommend wird auf der Straße „Am Apfelbaum“
rechtsseitig zusätzlich ein absolutes Haltverbot mittels Beschilderung
(Verkehrszeichen 283) eingerichtet. Das bereits vorhandene Verkehrszeichen
283 ab der Ecke Otto-Hahn-Str. wird bis zur Ecke „Am Apfelbaum“ mittels
zusätzlicher Beschilderung noch einmal verdeutlicht bzw. wiederholt.
Darüber hinaus werden in den Kurvenbereichen vor der KiTA (Im großen
Garten 5) sowie gegenüberliegend (vor Im großen Garten 2)
Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen 299) angebracht, um die bestehenden
Haltverbote zu verdeutlichen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der
vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de