231344 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Erhöhung des Richtfunkmasts auf der Kläranlage Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 231344
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 01.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 231344 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Erhöhung des Richtfunkmasts auf der Kläranlage Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Erhöhung des Richtfunkmastes auf der Kläranlage Bad Godesberg wird zugestimmt. Begründung Die Kläranlage (KA) Bad Godesberg wird über eine Tagesschicht betrieben. Informationen und Überwachungsdaten werden vom Prozessleitsystem der KA Bad Godeberg an das Prozessleitsystem der KA Salierweg übertragen, welche rund um die Uhr besetzt ist. Die Richtfunkstrecke dient dabei neben der Leitungsübertragung (LWL) als Redundanz-Infrastruktur zur Übertragung der Daten. Damit wird technisch realisiert, dass die KA rund um die Uhr überwacht werden kann. Die Verfügbarkeit der redundanten Infrastruktur muss gesichert sein, damit auf Störfälle sofort reagiert werden kann. Bei den Kläranlagen handelt es sich um kritische Infrastruktur (KRITIS). Der erste Teil der Richtfunkstrecke geht zum Stadthaus. Aufgrund der verhältnismäßig langen Strecke ist der Winkel des Richtfunkstrahls sehr gering. Durch das Wachsen der Bäume in der Rheinaue, ist die direkte Verbindung zwischen Stadthaus und der KA Bad Godesberg, insbesondere im Sommer, dauerhaft gestört. Weil die störenden Bäume nicht gekürzt werden können, und diese auch schnell nachwachsen würden, muss der Richtfunkmast um 3 Meter erhöht werden, um die Störung der Richtfunkstrecke zu beseitigen. Die notwendige Gesamthöhe von 17,6 m wurde durch ein Gutachten ermittelt. Da die Statik des Richtfunkmastes eine einfache Verlängerung nicht zulässt, muss der Mast in unmittelbarer Nähe neu aufgebaut und der alte Mast abgebaut werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die technische Infrastruktur aller Richtfunkstrecken der Kläranlagen wurde 2021 erneuert. Diese Arbeiten wurden von der Fa. Kapsch durchgeführt. Die Fa. Kapsch wurde seit 2021 auch mit einem Wartungsvertrag beauftragt, um die Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten. Da mit der Errichtung eines neuen Richtfunkmastes auch die technische Infrastruktur der Richtfunkstrecken umgebaut werden muss (Antennen, Outdoor-Units, Kabel) und eine Neujustierung der Richtfunkstrecke erforderlich wird, wäre es mit einem hohen Risiko verbunden, den Auftrag von einem Wettbewerber der Fa. Kapsch durchführen zu lassen. Nach dem Umbau könn- ten Störungen nicht einwandfrei einer Firma zugeordnet werden. Auf Grund der Gewährleistung als auch der direkten Zuordnung in einem Störfall soll die Aus- schreibung als Freihändige Vergabe (Angebotseinziehung von der Fa. Kapsch) durchgeführt werden. Die Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpwerke ist Bestandteil der rechtli- chen Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb x Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-4694 x VOB UVgO VgV 11.2023 – 12.2023 66.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 785200 5660711033000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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