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231344 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Erhöhung des Richtfunkmasts auf der Kläranlage Bad Godesberg

Nummer
231344
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
01.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
231344
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Erhöhung des Richtfunkmasts auf der Kläranlage
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Erhöhung des Richtfunkmastes
auf der Kläranlage Bad Godesberg wird zugestimmt.
Begründung
Die Kläranlage (KA) Bad Godesberg wird über eine Tagesschicht betrieben.
Informationen und Überwachungsdaten werden vom Prozessleitsystem der KA
Bad Godeberg an das Prozessleitsystem der KA Salierweg übertragen, welche
rund um die Uhr besetzt ist.
Die Richtfunkstrecke dient dabei neben der Leitungsübertragung (LWL) als
Redundanz-Infrastruktur zur Übertragung der Daten. Damit wird technisch
realisiert, dass die KA rund um die Uhr überwacht werden kann. Die
Verfügbarkeit der redundanten Infrastruktur muss gesichert sein, damit auf
Störfälle sofort reagiert werden kann. Bei den Kläranlagen handelt es sich um
kritische Infrastruktur (KRITIS).
Der erste Teil der Richtfunkstrecke geht zum Stadthaus. Aufgrund der
verhältnismäßig langen Strecke ist der Winkel des Richtfunkstrahls sehr gering.
Durch das Wachsen der Bäume in der Rheinaue, ist die direkte Verbindung
zwischen Stadthaus und der KA Bad Godesberg, insbesondere im Sommer,
dauerhaft gestört.
Weil die störenden Bäume nicht gekürzt werden können, und diese auch
schnell nachwachsen würden, muss der Richtfunkmast um 3 Meter erhöht
werden, um die Störung der Richtfunkstrecke zu beseitigen. Die notwendige
Gesamthöhe von 17,6 m wurde durch ein Gutachten ermittelt.
Da die Statik des Richtfunkmastes eine einfache Verlängerung nicht zulässt,
muss der Mast in unmittelbarer Nähe neu aufgebaut und der alte Mast
abgebaut werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Die technische Infrastruktur aller Richtfunkstrecken der Kläranlagen wurde
2021 erneuert. Diese Arbeiten wurden von der Fa. Kapsch durchgeführt. Die
Fa. Kapsch wurde seit 2021 auch mit einem Wartungsvertrag beauftragt, um
die Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten.
Da mit der Errichtung eines neuen Richtfunkmastes auch die technische
Infrastruktur der Richtfunkstrecken umgebaut werden muss (Antennen,
Outdoor-Units, Kabel) und eine Neujustierung der Richtfunkstrecke erforderlich
wird, wäre es mit einem hohen Risiko verbunden, den Auftrag von einem
Wettbewerber der Fa. Kapsch durchführen zu lassen. Nach dem Umbau könn-
ten Störungen nicht einwandfrei einer Firma zugeordnet werden. Auf Grund der
Gewährleistung als auch der direkten Zuordnung in einem Störfall soll die Aus-
schreibung als Freihändige Vergabe (Angebotseinziehung von der Fa. Kapsch)
durchgeführt werden.
Die Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpwerke ist Bestandteil der rechtli-
chen Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
x Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-4694 x VOB UVgO VgV 11.2023 – 12.2023 66.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
785200 5660711033000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de