231343 · Mitteilungsvorlage
Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld
Kerndaten
- Nummer
- 231343
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231343 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld Beratungsfolge Naturschutzbeirat 28.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung Bei den Obstgehölzen entlang der Annaberger Straße bzw. des Gudenauer Weges hin zum Annaberger Hof handelt es sich um eine geschützte Obstbaumallee und um eine umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme entsprechend dem ersten Landschaftsplanentwurf. Der Erhalt und die dauerhafte Pflege der Obstbaumallee im Annaberger Feld, als bereits umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme, ist im rechtskräftigen Landschaftsplan Kottenforst (Pflegemaßnahme 7.3.12) festgesetzt. Im Jahre 2007 wurde die bereits vorhandene Obstbaumallee im Rahmen des 100-Alleen-Projektes um weitere 105 Hochstämme ergänzt. Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Allee, die im Alleen-Kataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingetragen ist (AL_BN_0001). Sie stellt einen geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 39 Abs. 1 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetz dar. Die Bäume stehen auf Flächen, die sich in Privatbesitz befinden. Im Zusammenhang mit der Pflanzung der Obstbäume wurde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen, dass die vollständige Baum- und Flächenpflege durch die Stadt Bonn zu erfolgen hat. Die Obstbäume der ursprünglichen Allee werden durch die Stadtförsterei gepflegt, die im Jahre 2007 zusätzlich gepflanzten Bäume durch die Biostation. Neben dem regelmäßigen Baumschnitt ist auch die Flächenpflege zum langfristigen Erhalt der gesetzlich geschützten Obstbaumallee erforderlich. Aufgrund von Unstimmigkeiten hat sowohl die Pflege der Obstbäume wie auch die Flächenpflege durch die Stadtförsterei zwischen 2014 und 2021 geruht. Die sukzessiv aufgewachsenen Gehölzstrukturen reichten Ende 2021 mittlerweile in die Weidezäune und die Baumkronen der Obstbäume hinein. Dies widersprach der o.g. Vereinbarung, war baumschädigend und führte zu Beschwerden durch den Eigentümer und den Pächter. Aus diesem Grund hatSeite 1 von 9 Seite 2 die Stadtförsterei die Baum- und Flächenpflege wieder aufgenommen. Gehölzstrukturen stellen geeignete Strukturen für die Reviere der Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer, Neuntöter und Schwarzkehlen dar. Diese Arten sind auf halboffene Kulturlandschaften mit Gebüschen und Heckenstrukturen angewiesen. Infolge des Rückgangs vieler Vogelarten sind habitatstützende Maßnahmen wichtig und erhaltende Maßnahmen müssen bei der Pflege Berücksichtigung finden. Konkrete Nachweise von Brutstätten der genannten Vogelarten lagen zum Zeitpunkt der Flächenpflege im Januar 2022 weder der Unteren Naturschutzbehörde noch der Stadtförsterei vor. Vereinbarung zur zukünftigen Pflege: Um die Belange des Natur- als auch des Artenschutzes und den Festsetzungen des Landschaftsplanes zum Erhalt und zur dauerhaften Pflege der Obstbaumallee gerecht zu werden, wurde in mehreren Abstimmungsgesprächen (unter Beteiligung der Biostation, der Stadtförsterei, der UNB und den Flächeneigentümern) die Pflege der Obstbaumallee sowie der Flächenpflege geregelt: Die Pflege der Obstbäume der Allee in Verlängerung des Gudenauer Weges bis zum Annaberger Hof erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Biostation übernimmt die Baumpflege auf der kürzeren Strecke vom Annaberger Hof Richtung Annaberger Straße. Die Pflegemaßnahmen durch die Biologische Station beschränkt sich ausschließlich auf die Erziehungs- und Pflegeschnitte der Bäume. Die gesamte Flächenpflege unterhalb der Alleebäume (Freimähen der Wegebankette, Freischneiden der Zäune, Zurückschneiden des Unterwuchses) sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit erfolgt wie bisher durch die Stadtförsterei der Stadt Bonn. Der Umfang der Gehölzpflegemaßnahmen wurde ebenfalls festgesetzt: - Die Gehölze zwischen den Obstbäumen werden erhalten und allerdings wenn nötig, durch die Stadtförsterei auf eine Höhe von 2 m reduziert. - Die Gehölze werden abschnittsweise, je nach Art und Wüchsigkeit (turnunsgemäß alle 4- 7 Jahre) von der Stadtförsterei auf den Stock gesetzt. Dies erfolgt wechselweise und wechselseitig, sodass sichergestellt ist, dass immer genügend Habitatstrukturen zum Vogelschutz erhalten bleiben. - Die Stadtförsterei wird geplante, größere Rückschnittsmaßnahmen in Abstimmung mit der Biostation durchführen. Es wird derzeit geprüft, ob im Bereich des Annaberger Feldes Gehölzstrukturen entsprechend den Habitatanforderungen der o. g. Vogelarten weiter aufgewertet werden können. Dies kann allerdings unter Einbeziehung von Fördermitteln, Unterstützung von Fachunternehmen und dem Einverständnis des Eigentümers erfolgen. Zwischenzeitliche Nachpflanzungen: Abgestorbene Obstbäume in der Allee werden als Habitatbäume erhalten. Im Frühjahr 2013 wurde der notwendige Ersatz durch die Stadtförsterei unmittelbar daneben gepflanzt. Insgesamt wurden 20 neue Obstbäume folgender Arten inSeite 2 von 9 Seite 3 den vorhandenen Lücken nachgepflanzt: Roter Eiser, Luxemburger Triumpf, Quillins Reneclode, Rheinischer Bohnapfel, Winterrambour, Rote Sternrenette, Frühzwetsche, Hauszwetsche und Bühler Frühzwetsche. Bei der Pflanzaktion wurden auch mehrere heimische Sträucher (Schwarzdorn, Weißdorn, Holunder, Purpurweide, Saalwide u.a.) in den Zwischenfeldern der Obstbaumallee ergänzt. Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich) 2 Anlage 2 (öffentlich) 3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 3 von 9 Antrag öffentlich 230203 Antragsteller/in: 18.01.2023 Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld Beratungsfolge Inhalt des Antrags Der Naturschutzbeirat beabsichtigt noch einmal, zur Hecke auf dem Annaberger Feld Stellung zu nehmen, die in diesem Winter erneut fast vollständig herunter gemulcht wurde und wird dazu einen Ortstermin mit den Beteiligten durchführen. Eine Anfrage an die Obere Naturschutzbehörde zum Schutzzstatus von Feldhecken auf der Fläche einer geschützten Allee wird erstellt. Begründung Der Naturschutzbeirat hat sich in der Sitzung vom 05.04.2022 mit dem radikalen Herunterschneiden der Hecke auf dem Annaberger Feld befasst, sich für den Erhalt dieses geschützten Landschaftsbestandteils und seiner Lebensraumfunktion eingesetzt, sowie Vorschläge für die Umsetzung gemacht. Nun ist wieder fast der gesamte Bestand herunter gemulcht worden. Damit sind nun wahrscheinlich Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten (Goldammer, Dorngrasmücke, Neuntöter) zerstört und es scheint auch kein Bestreben seitens der Stadt Bonn zu bestehen, diesen Umweltschaden auszugleichen. Anlage/n KeineSeite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Anlage 3 Untere Naturschutzbehörde (UNB) Amt 67-6 27.07.2023 Betreff Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld Lage Landschaftsplan Kottenforst, Landschaftsschutzgebiet, Annaberger Feld Verfahren Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde zur Anfrage des Vorsitzenden In Ihrem Schreiben vom 27.01.2023 an Frau von Andrian legen Sie die unterschiedlichen Auslegungen hinsichtlich der auf dem Annaberger Feld befindlichen angepflanzten Obstbaumalleen und der sich in diesem Alleenbereich ebenfalls befindlichen und durch Sukzession entwickelten Heckenstrukturen hinsichtlich der Vorgehensweise der in der Vergangenheit stattgefundenen Unterhaltung/Pflege im Hinblick auf die Wertigkeit der beiden Landschaftselemente und auf dessen zukünftige Erhaltung und Entwicklung dar und bitten um Prüfung aus hiesiger Sicht. Nach fachlicher und rechtlicher Prüfung Ihres Anliegens komme ich zu folgendem Ergebnis: Gemäß des Landschaftsplans Kottenforst sind die beiden von Ihnen genannten Obstbaumalleen im Bereich des Annaberger Felds unter der Schutzfestsetzung Landschaftsschutzgebiet 2.7, hier LSG Annaberger Feld festgesetzt. Im speziellen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird unter dem Punkt „Weitere Gebote“ an erster Stelle der Erhalt und die Pflege der Obstbaumallee aufgeführt. Darüber hinaus auch die Anlage von standortgerechten Hecken als Ersatz für Pappeln. Hingegen sind unter dem Punkt „Weitere Verbote“ Gehölzanpflanzungen, die den offenen Charakter des Annaberger Feldes beeinträchtigen, zu unterlassen. Der Landschaftsplan Kottenforst sieht über die v. g. Schutzfestsetzung hinaus des Weiteren in den textlichen Festsetzungen unter 7.3 „Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes und zur Entwicklung von charakteristischen Elementen in der Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 2 Nr. 5 und 6 LG NRW)“ allgemeine Regeln zu Pflegemaßnahmen und im speziellen unter der textlichen Festsetzung 7.3.12 für die Obstbaumallee Annaberger Feld, hier explizit die dauerhafte Pflege der Obstbaumallee vor. Gemäß § 41 LNatSchG unterliegen Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen dem gesetzlichen Schutz und den darauf resultierenden Verboten. Im vorliegenden Fall wird der Alleenstatus neben den Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes hinaus durch die Eintragung/Aufnahme in das Alleenkataster des Landes NRW bei dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) nochmals ausdrücklich dokumentiert (vgl. http://alleen.naturschutzinformation-nrw.de).Seite 8 von 9 Der Schutzstatus der Allee, hier als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil, begründet sich ferner auch der in der Vergangenheit im Rahmen von Fördermaßnahmen durchgeführten Nachpflanzungen der Allee gemäß § 39 LNatSchG NRW. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen, insbesondere aus rechtlicher Sicht ist der Alleenschutz im vorliegenden Fall höherrangig zu bewerten gegenüber der durch Sukzession entstandenen Heckenstrukturen zwischen den einzelnen Obstbäumen, die in Ihrer Gesamtheit die Allee darstellen. Die entsprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans zum Alleenschutz, hier Erhaltung und Pflege und Entwicklung sind entsprechend durch die Stadt Bonn umfassend zukünftig umzusetzen. Nichtsdestotrotz kommt den Gehölzstrukturen neben dem Landschaftsbildcharakter, der gemäß den Festsetzungen insbesondere eine artenschutzrechtliche Relevanz zu, hier vor allem als Fortpflanzungs-, Ruhestätte und Nahrungshabitat, die es gilt ebenfalls in ausreichendem Umfang vor Ort sicherzustellen und dauerhaft zu erhalten. Es wird daher angeregt, die ebenfalls vorhandenen wertvollen Gehölzstrukturen außerhalb der Alleenfestsetzung unter Wahrung des Offenlandcharakters des Annaberger Felds u. a. am Rand des Plateaus aufzuwerten und ggfls. zu ergänzen, damit auch diese ökologischen Funktionen als wertvoller Bestandteil der Kulturlandschaft vor Ort bestehen bleiben.Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de