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231343 · Mitteilungsvorlage

Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld

Nummer
231343
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231343
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Rückschnitt der Gehölze innerhalb der
Obstbaumallee Annaberger Feld
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung
Bei den Obstgehölzen entlang der Annaberger Straße bzw. des Gudenauer
Weges hin zum Annaberger Hof handelt es sich um eine geschützte
Obstbaumallee und um eine umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme
entsprechend dem ersten Landschaftsplanentwurf. Der Erhalt und die
dauerhafte Pflege der Obstbaumallee im Annaberger Feld, als bereits
umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme, ist im rechtskräftigen
Landschaftsplan Kottenforst (Pflegemaßnahme 7.3.12) festgesetzt.
Im Jahre 2007 wurde die bereits vorhandene Obstbaumallee im Rahmen des
100-Alleen-Projektes um weitere 105 Hochstämme ergänzt.
Bei der Obstbaumallee am Annaberger Feld handelt es sich um eine
gesetzlich geschützte Allee, die im Alleen-Kataster des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingetragen ist
(AL_BN_0001). Sie stellt einen geschützten Landschaftsbestandteil gemäß §
39 Abs. 1 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetz dar.
Die Bäume stehen auf Flächen, die sich in Privatbesitz befinden. Im
Zusammenhang mit der Pflanzung der Obstbäume wurde eine Vereinbarung
mit dem Eigentümer geschlossen, dass die vollständige Baum- und
Flächenpflege durch die Stadt Bonn zu erfolgen hat.
Die Obstbäume der ursprünglichen Allee werden durch die Stadtförsterei
gepflegt, die im Jahre 2007 zusätzlich gepflanzten Bäume durch die
Biostation. Neben dem regelmäßigen Baumschnitt ist auch die Flächenpflege
zum langfristigen Erhalt der gesetzlich geschützten Obstbaumallee
erforderlich. Aufgrund von Unstimmigkeiten hat sowohl die Pflege der
Obstbäume wie auch die Flächenpflege durch die Stadtförsterei zwischen 2014
und 2021 geruht.
Die sukzessiv aufgewachsenen Gehölzstrukturen reichten Ende 2021
mittlerweile in die Weidezäune und die Baumkronen der Obstbäume hinein.
Dies widersprach der o.g. Vereinbarung, war baumschädigend und führte zu
Beschwerden durch den Eigentümer und den Pächter. Aus diesem Grund hatSeite 1 von 9
Seite 2
die Stadtförsterei die Baum- und Flächenpflege wieder aufgenommen.
Gehölzstrukturen stellen geeignete Strukturen für die Reviere der Vogelarten
Dorngrasmücke, Goldammer, Neuntöter und Schwarzkehlen dar. Diese Arten
sind auf halboffene Kulturlandschaften mit Gebüschen und Heckenstrukturen
angewiesen. Infolge des Rückgangs vieler Vogelarten sind habitatstützende
Maßnahmen wichtig und erhaltende Maßnahmen müssen bei der Pflege
Berücksichtigung finden.
Konkrete Nachweise von Brutstätten der genannten Vogelarten lagen zum
Zeitpunkt der Flächenpflege im Januar 2022 weder der Unteren
Naturschutzbehörde noch der Stadtförsterei vor.
Vereinbarung zur zukünftigen Pflege:
Um die Belange des Natur- als auch des Artenschutzes und den Festsetzungen
des Landschaftsplanes zum Erhalt und zur dauerhaften Pflege der
Obstbaumallee gerecht zu werden, wurde in mehreren
Abstimmungsgesprächen (unter Beteiligung der Biostation, der Stadtförsterei,
der UNB und den Flächeneigentümern) die Pflege der Obstbaumallee sowie
der Flächenpflege geregelt:
Die Pflege der Obstbäume der Allee in Verlängerung des Gudenauer Weges
bis zum Annaberger Hof erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Biostation übernimmt
die Baumpflege auf der kürzeren Strecke vom Annaberger Hof Richtung
Annaberger Straße. Die Pflegemaßnahmen durch die Biologische Station
beschränkt sich ausschließlich auf die Erziehungs- und Pflegeschnitte der
Bäume.
Die gesamte Flächenpflege unterhalb der Alleebäume (Freimähen der
Wegebankette, Freischneiden der Zäune, Zurückschneiden des Unterwuchses)
sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit erfolgt wie bisher durch die
Stadtförsterei der Stadt Bonn.
Der Umfang der Gehölzpflegemaßnahmen wurde ebenfalls festgesetzt:
- Die Gehölze zwischen den Obstbäumen werden erhalten und allerdings
wenn nötig, durch die Stadtförsterei auf eine Höhe von 2 m reduziert.
- Die Gehölze werden abschnittsweise, je nach Art und Wüchsigkeit
(turnunsgemäß alle 4- 7 Jahre) von der Stadtförsterei auf den Stock
gesetzt. Dies erfolgt wechselweise und wechselseitig, sodass
sichergestellt ist, dass immer genügend Habitatstrukturen zum
Vogelschutz erhalten bleiben.
- Die Stadtförsterei wird geplante, größere Rückschnittsmaßnahmen in
Abstimmung mit der Biostation durchführen.
Es wird derzeit geprüft, ob im Bereich des Annaberger Feldes Gehölzstrukturen
entsprechend den Habitatanforderungen der o. g. Vogelarten weiter
aufgewertet werden können. Dies kann allerdings unter Einbeziehung von
Fördermitteln, Unterstützung von Fachunternehmen und dem Einverständnis
des Eigentümers erfolgen.
Zwischenzeitliche Nachpflanzungen:
Abgestorbene Obstbäume in der Allee werden als Habitatbäume erhalten. Im
Frühjahr 2013 wurde der notwendige Ersatz durch die Stadtförsterei unmittelbar
daneben gepflanzt. Insgesamt wurden 20 neue Obstbäume folgender Arten inSeite 2 von 9
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den vorhandenen Lücken nachgepflanzt: Roter Eiser, Luxemburger Triumpf,
Quillins Reneclode, Rheinischer Bohnapfel, Winterrambour, Rote Sternrenette,
Frühzwetsche, Hauszwetsche und Bühler Frühzwetsche. Bei der Pflanzaktion
wurden auch mehrere heimische Sträucher (Schwarzdorn, Weißdorn,
Holunder, Purpurweide, Saalwide u.a.) in den Zwischenfeldern der
Obstbaumallee ergänzt.
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)
3 Anlage 3 (öffentlich)Seite 3 von 9
Antrag
öffentlich
230203
Antragsteller/in:
18.01.2023
Rückschnitt der Gehölze innerhalb der
Obstbaumallee Annaberger Feld
Beratungsfolge
Inhalt des Antrags
Der Naturschutzbeirat beabsichtigt noch einmal, zur Hecke auf dem
Annaberger Feld Stellung zu nehmen, die in diesem Winter erneut fast
vollständig herunter gemulcht wurde und wird dazu einen Ortstermin mit den
Beteiligten durchführen. Eine Anfrage an die Obere Naturschutzbehörde zum
Schutzzstatus von Feldhecken auf der Fläche einer geschützten Allee wird
erstellt.
Begründung
Der Naturschutzbeirat hat sich in der Sitzung vom 05.04.2022 mit dem
radikalen Herunterschneiden der Hecke auf dem Annaberger Feld befasst,
sich für den Erhalt dieses geschützten Landschaftsbestandteils und
seiner Lebensraumfunktion eingesetzt, sowie Vorschläge für die
Umsetzung gemacht. Nun ist wieder fast der gesamte Bestand herunter
gemulcht worden. Damit sind nun wahrscheinlich Fortpflanzungs- und
Ruhestätten besonders geschützter Arten (Goldammer, Dorngrasmücke,
Neuntöter) zerstört und es scheint auch kein Bestreben seitens der Stadt
Bonn zu bestehen, diesen Umweltschaden auszugleichen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 9
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Anlage 3
Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Amt 67-6 27.07.2023
Betreff Rückschnitt der Gehölze innerhalb der Obstbaumallee Annaberger Feld
Lage Landschaftsplan Kottenforst, Landschaftsschutzgebiet, Annaberger Feld
Verfahren Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde zur Anfrage des Vorsitzenden
In Ihrem Schreiben vom 27.01.2023 an Frau von Andrian legen Sie die unterschiedlichen Auslegungen
hinsichtlich der auf dem Annaberger Feld befindlichen angepflanzten Obstbaumalleen und der sich in
diesem Alleenbereich ebenfalls befindlichen und durch Sukzession entwickelten Heckenstrukturen
hinsichtlich der Vorgehensweise der in der Vergangenheit stattgefundenen Unterhaltung/Pflege im
Hinblick auf die Wertigkeit der beiden Landschaftselemente und auf dessen zukünftige Erhaltung und
Entwicklung dar und bitten um Prüfung aus hiesiger Sicht.
Nach fachlicher und rechtlicher Prüfung Ihres Anliegens komme ich zu folgendem Ergebnis:
Gemäß des Landschaftsplans Kottenforst sind die beiden von Ihnen genannten Obstbaumalleen im
Bereich des Annaberger Felds unter der Schutzfestsetzung Landschaftsschutzgebiet 2.7, hier LSG
Annaberger Feld festgesetzt. Im speziellen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird unter
dem Punkt „Weitere Gebote“ an erster Stelle der Erhalt und die Pflege der Obstbaumallee
aufgeführt. Darüber hinaus auch die Anlage von standortgerechten Hecken als Ersatz für Pappeln.
Hingegen sind unter dem Punkt „Weitere Verbote“ Gehölzanpflanzungen, die den offenen Charakter
des Annaberger Feldes beeinträchtigen, zu unterlassen.
Der Landschaftsplan Kottenforst sieht über die v. g. Schutzfestsetzung hinaus des Weiteren in den
textlichen Festsetzungen unter 7.3 „Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des
Landschaftsbildes und zur Entwicklung von charakteristischen Elementen in der Kulturlandschaft (§
26 Abs. 2 Nr. 5 und 6 LG NRW)“ allgemeine Regeln zu Pflegemaßnahmen und im speziellen unter der
textlichen Festsetzung 7.3.12 für die Obstbaumallee Annaberger Feld, hier explizit die dauerhafte
Pflege der Obstbaumallee vor.
Gemäß § 41 LNatSchG unterliegen Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und
Wirtschaftswegen dem gesetzlichen Schutz und den darauf resultierenden Verboten.
Im vorliegenden Fall wird der Alleenstatus neben den Festsetzungen des rechtskräftigen
Landschaftsplanes hinaus durch die Eintragung/Aufnahme in das Alleenkataster des Landes NRW bei
dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) nochmals ausdrücklich
dokumentiert (vgl. http://alleen.naturschutzinformation-nrw.de).Seite 8 von 9
Der Schutzstatus der Allee, hier als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil, begründet sich
ferner auch der in der Vergangenheit im Rahmen von Fördermaßnahmen durchgeführten
Nachpflanzungen der Allee gemäß § 39 LNatSchG NRW.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen, insbesondere aus rechtlicher Sicht ist der Alleenschutz im
vorliegenden Fall höherrangig zu bewerten gegenüber der durch Sukzession entstandenen
Heckenstrukturen zwischen den einzelnen Obstbäumen, die in Ihrer Gesamtheit die Allee darstellen.
Die entsprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans zum Alleenschutz, hier Erhaltung und Pflege
und Entwicklung sind entsprechend durch die Stadt Bonn umfassend zukünftig umzusetzen.
Nichtsdestotrotz kommt den Gehölzstrukturen neben dem Landschaftsbildcharakter, der gemäß den
Festsetzungen insbesondere eine artenschutzrechtliche Relevanz zu, hier vor allem als
Fortpflanzungs-, Ruhestätte und Nahrungshabitat, die es gilt ebenfalls in ausreichendem Umfang vor
Ort sicherzustellen und dauerhaft zu erhalten.
Es wird daher angeregt, die ebenfalls vorhandenen wertvollen Gehölzstrukturen außerhalb der
Alleenfestsetzung unter Wahrung des Offenlandcharakters des Annaberger Felds u. a. am Rand des
Plateaus aufzuwerten und ggfls. zu ergänzen, damit auch diese ökologischen Funktionen als
wertvoller Bestandteil der Kulturlandschaft vor Ort bestehen bleiben.Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de