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231341 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über Anhörung des Naturschutzbeirates zur 203. Änderung des Flächennutzungsplanes (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen )

Nummer
231341
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231341
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über Anhörung des Naturschutzbeirates
zur 203. Änderung des Flächennutzungsplanes
(parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6820-2 „R(h)einwohnen )
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3, wird der
Naturschutzbeirat vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört (1.2.7
Beiratserlass / § 70 LNatSchG).
Die Anhörung des Naturschutzbeirates bei bedeutenden Bebauungsplänen
sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die Untere
Naturschutzbehörde, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates
Stellung, berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und
Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese
ihren Aufgabenbereich betreffen.
In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die
eingereichte Stellungnahme des Beirates sowie die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde im Bebauungsplanverfahren in Form einer
Mitteilungsvorlage unterrichtet. Beide Stellungnahmen werden der
Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB für den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 kann hier
eingesehen werden: DS. Nr.: 230516 .
Anlage/nSeite 1 von 4
Seite 2
1 Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur 203.
Flächennutzungsplanänderung (öffentlich)
2 Stellungnahme des Naturschutzbeirats zur 203.
Flächennutzungsplanänderung (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage 1:
Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Amt 67-6 25.07.2023
Vorhaben Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen
Lage Stadtbezirk Beuel, OT Limperich
Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB
o 203. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME
Das im planerischen Innenbereich gelegene, ca. 25.000 m2 große Plangebiet, ist derzeit durch
die Nutzungen und Bauten des Gärtnereibetriebes gekennzeichnet.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000-,
Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des
Bebauungsplans nicht betroffen. Es weist Vegetations- und Habitatstrukturen auf, die
artenschutzrechtlich relevant sind.
Flächennutzungsplan: Änderung
AKTUELL Sonderbaufläche für Hauptstadteinrichtungen mit parkartigem Charakter
ÄNDERUNG Gemischte Baufläche + Sonderbaufläche „Gartenmarkt“
Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen aus arten- und naturschutzrechtlicher und
–fachlicher Sicht folgende Bedenken:
Art und Umfang der bisher unversiegelten Flächen die nun einer baulichen Nutzung zugeführt
werden können bedingen den Verlust von Acker-, Offenland- und Versickerungsflächen und
damit wertvolle Flächen für den Arten-, Biotop- und Naturschutz die durch den Wegfall des
„parkartigen Charakter“ dann auch im Bebauungsplan nicht mehr notwendigerweise entwickelt
werden müssen.
 Die UNB fordert eine Änderung zu „Gemischte Baufläche mit erhöhtem Grünanteil“
um den Flächenverlust und dem Klimawandel bei gleichzeitiger Realisierung von
Wohnungsbau entgegen zu wirken.
 Zum Schutz gefährdeter Arten im Umfeld des Bahnkörpers ist eine Kennzeichnung
der Fläche, die im Bebauungsplan 6820-2 als TF4 gekennzeichnet ist, nicht als
gemischte Baufläche, sondern als Grünfläche vorzunehmen.
Hinweise zum weiteren Verfahren / Beteiligung Naturschutzbeirat
Da es sich im vorliegenden Fall um einen bedeutenden Bebauungsplan (i.S. des
Beiratserlasses, RdErl. MURL 1990) handelt wurde der Naturschutzbeirat, als nicht
eigenständiger TÖB, im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB beteiligt und um
Abgabe einer Stellungnahme gebeten, deren Inhalt in dieses Schreiben eingeflossen ist.Seite 3 von 4
Anlage 2
Vorhaben Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“
Beteiligungsgrund: 203. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)
Lage Stadtbezirk Beuel, OT Limperich
Verfahren Anhörung des Naturschutzbeirats durch die Untere Naturschutzbehörde
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, gem. § 4 (1) BauGB
Grundlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV
B3 – 1.03.00 v. 11.4.1990 Stand 12.01.2018 - Beiräte bei den
Landschaftsbehörden
Mitteilungsvorlage „Frühzeitige Beteiligung des Naturschutzbeirates in
Bauleitplanverfahren“ (DS-Nr. 1610095NV3, 31.08.2018)
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
E-Mail des Vorsitzenden des Naturschutzbeirats vom 24.07.2023
„Als Vorsitzender des Naturschutzbeirats
nehme ich zu der Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt Stellung:
Zunächst stellen wir mit Bedauern fest, dass gegenüber dem Planungsstand der Vorlage
vom 6.12.2018 (damals vorhabenbezogener B-Plan mit der Absicht, das Vorhaben ohne
formale Änderung des FNP zu realisieren) die Vorstellung darüber, in welchem Umfang
bisher unversiegelte Flächen überbaut werden sollen, sich nur geringfügig geändert hat. Wir
begrüßen, dass die flächenverzehrende Bebauung mit Einfamilienhäusern aufgegeben
wurde. Dadurch ist es möglich, die gleiche Zahl von Anwohnern mit geringerem
Flächenverbrauch unterzubringen. Allerdings wäre es sinnvoll gewesen, die dadurch
gewonnenen Flächen nicht für weitere Wohn- und Büroeinheiten, sondern als begrünte
Räume zu nutzen.
Aus dieser Überlegung ergibt sich:
wir regen an, den Begriff "parkartig" aus dem geltenden FNP zu übernehmen und auf die
landschaftliche Gestaltung des Wohngebietes zu übertragen. Nach unserem Dafürhalten
würde das für darauf aufbauende Bebauungspläne nach sich ziehen, dass eine geringere
Zahl von Baukörpern in anderer als schachbrettartiger Anordnung zu realisieren ist.
Zum Schutz gefährdeter Arten im Umfeld des Bahnkörpers halten wir es für notwendig, die
Fläche, die im Bebauungsplan 6820-2 als TF4 gekennzeichnet ist, nicht als gemischte
Baufläche auszuweisen. Wir schlagen eine Kennzeichnung als Grünfläche oder
(vorzugsweise) SPE vor.
Bei aus der FNP-Änderung erwachsenden Bebauungsplänen ist darauf zu achten, dass die
Durchlässigkeit für mobile Arten erhalten bleibt. Die Planfläche stellt einen Korridor zwischen
des SPE-Flächen nördlich des Bahnkörpers und dem LSG südlich des Landgrabenwegs dar.
Es ist nicht auszuschließen, dass planungsrelevante Arten durch eine Abriegelung betroffen
werden und der genetische Fluss beeinträchtigt wird. Jede Art von massiven, geschlossenen
Baukörpern in Querrichtung des Korridors bärge artenschutzrechtliches Konfliktpotential.
Zu Punkt 4.4.7 Landschaftsbild weisen wir darauf hin, dass die Argumentation in sich
widersprüchlich ist. Einerseits "wird die städtische Ausprägung intensiviert", andererseits
haben alle Maßnahmen nur "geringe Erheblichkeit". Wir erwarten, dass hier der FNP
präzisiert wird und Vorgaben gemacht werden, durch die die "geringe Erheblichkeit" eine
gewisse Realitätsnähe erhält.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de