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231327 · Beschlussvorlage

Mitgliedschaft BAG W (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.)

Nummer
231327
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231327
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Mitgliedschaft BAG W (Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe e.V.)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
30.08.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn befürwortet die Antragstellung auf Mitgliedschaft der
Bundesstadt Bonn bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
e.V. (BAG W) durch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn, vertre-
ten durch die Amtsleitung, Anja Ramos. Über die Mitgliedschaft entscheidet der
Vorstand der BAG W in einer seiner nächsten Sitzungen.
Begründung
Die BAG W fördert und koordiniert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen
u.a. durch die Einflussnahme auf die Sozial- und Wohnungspolitik sowie die
Gesetzgebung und die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und
Regelungen durch Stellungnahmen, Anregungen und Öffentlichkeitsarbeit und
die Erarbeitung und Vertretung verbandsübergreifender sozialpolitischer
Forderungen und Programme zur Verbesserung der Lage der von
Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen.
Einen wichtigen Aspekt der Arbeit stellt dabei die Entwicklung, Förderung und
Herstellung verbandsübergreifender fachlicher, rechtmäßiger und
bedarfsgerechter Konzepte der kommunalen und regionalen Versorgung sowie
der Hilfeangebote durch Beratung, Sozialplanung, Empfehlungen,
Stellungnahmen, geeignete Modellvorschläge, Arbeits- und
Informationsmaterialien dar.
Dafür wurden u. a. Fachausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und ggf.
Projektgruppen eingerichtet.
In regelmäßigen Abständen finden entsprechende Fachtagungen statt; darüber
hinaus werden die Themenbereiche auch in den Publikationen der BAG W bzw.
in der Fachzeitschrift „wohnungslos“ aufgegriffen und diskutiert.Seite 1 von 5
Seite 2
Mit der Initiierung der Bonner Offensive zur Überwindung von
Wohnungslosigkeit bis 2030 und der Einrichtung der Geschäftsstelle beim
Caritasverband für die Stadt Bonn hat die Sozialverwaltung gemeinsam mit der
Verwaltungsspitze und der Politik bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Das
Vorhaben umfasst neben der Akquise von Wohnraum und der Verbesserung
der Unterbringungssituation und bedarfsgerechten Versorgung von
Wohnungslosen insbesondere auch die Netzwerkarbeit und Kommunikation mit
allen potenziell Involvierten und die Etablierung einer ressortübergreifenden
Arbeitsstruktur.
Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung
eines Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und
Obdachlosigkeit bis 2030 fand in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 eine
sogenannte Zukunftskonferenz statt, mit der Ausrichtung, konkrete Ziele und
Maßnahmen zu formulieren. Auf Benennung des Städtetages NRW und auf
Einladung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen nahm Frau Ramos als eine kommunale Vertreterin hieran teil. Der
Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, Haus & Grund Deutschland, der
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW, der
Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG W) gaben hierzu die als Anlage angefügte
gemeinsame Presseerklärung ab.
Die Vernetzung mit anderen bundesweit agierenden Fachverbänden und
vergleichbaren Kommunen ist unerlässlich, weil dadurch wichtige Impulse in
dem vielschichtigen und komplexen Thema gesetzt werden und ein fachlicher
Austausch auf hohem Niveau ermöglicht wird.
Von den Fachveranstaltungen der BAG W wird Operative wie Führungsebene
profitieren, um für Bonn geeignete Lösungsansätze entwickeln zu können.
Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen für ein Einzelmitglied mit
Trägerschaft einer Fachstelle der Wohnungslosenhilfe zurzeit 404,24,- € p.a.
Der Mitgliedbeitrag wird jährlich in Höhe der Inflationsrate des Vorjahres
angepasst.
Über die Aufnahme entscheidet nach Antrag der Bundesstadt Bonn wie
gewöhlich der Vorstand.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.10.05 Wohnr.sich.,-vers./Hilfe
Wohn.losigkeit
1.50.00.10.05.03 Wohnr.sich, Hilfe (drohender)
Wohnungsl.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 2 von 5
Seite 3
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2023
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
404,24 EUR 150001005/74.1000 404,24 EUR 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
404,24 EUR
Anlage/n
1 Gemeinsame Pressemeldung Immobilienverbände-und-BAG W (öffentlich)Seite 3 von 5
Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel
Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von
wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von
Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits
aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund
Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der
Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig.
Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022
263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des
Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die
Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt.
Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines
Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030
beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete
Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind
hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte
hin.
Der Handlungsdruck ist enorm
Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als
eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter
auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer
überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden
ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit
geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften
steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe.
Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung
verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben.
Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe!
Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als
auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen
zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure –
private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie
Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete
Maßnahmen zur Prävention einleiten können.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen
Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten,
dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er)
untereinander weitergegeben werden können.Seite 4 von 5
Kooperationen fördern und ausbauen
Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher,
dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker
unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die
Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von
Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein
Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien
Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in
Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ gesammelt
wurden.
Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um
zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die
Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt.
Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen!
Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts
der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes
Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt
bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für
wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten
Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der
Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte
zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den
allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren.
Gemeinsam handeln
Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die
Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird
eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie.
Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu
nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber
sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und
Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und
ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.
Berlin, den 19.06.2023Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 03:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de