231321 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Röttgener Straße 38, 40, 42, 44 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az.: 10330/2022
Kerndaten
- Nummer
- 231321
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231321 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Röttgener Straße 38, 40, 42, 44 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az.: 10330/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die ge- genständliche Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben gegen die Fest- setzungen des geltenden Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB verstößt. Begründung Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 7619-15 und ist demnach nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt ca. sechs Wohneinheiten. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten: • Ca. 45% des geplanten Baukörpers liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. • Fünf oberirdische Stellplätze werden in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche geplant. • Die Höchstwerte für GRZ1 (0,4), GRZ2 (0,6) und GFZ (0,8) werden auf 0,41, 0,66 bzw. 0,92 überschritten. Somit ist zur Zulassung des Vorhabens eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung liegen indes nicht vor, da das Vorhaben nicht mit öffentlichen Belangen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB vereinbar ist, insbesondere entspricht es in der beantragten Ausgestaltung inklusive des geplanten hohen Gesamtvolumens des Baukörpers nicht derSeite 1 von 3 Seite 2 Gestaltung des Ortsbildes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB. Das bauliche Umfeld wird vor allem durch Einzel-, Doppel-, und (vereinzelt) Reihenhäuser bestimmt. Hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung könnte eine Befreiung in Betracht kommen, indem dem Ortsbild dadurch eher entsprochen wird, dass sich die Kubatur des Baukörpers nicht nur an der Lengsdorfer Str. orientiert, sondern der Ecksituation des Grundstücks gerecht wird und sich das Vorhaben sowohl an der Lengsdorfer als auch an der Röttgener Str. ausrichtet. Dies wurde den Bauherren mehrfach im Laufe des Verfahrens mitgeteilt, eine den Anforderungen entsprechende Umplanung jedoch nicht eingereicht. Ebenfalls bestehen aus verkehrsplanerischer Sicht Bedenken gegen die vorliegende Planung u. a. hinsichtlich der geplanten Zufahrtsbreite sowie der fehlenden und nach § 48 BauO NRW i.V.m der Stellplatzsatzung erforderlichen Radabstellanlage. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Flurkarte Röttgener Str. 38 - 44 (öffentlich) 2 Lageplan Röttgener Str. 38 - 44_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de