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231318 · Beschlussvorlage

Umgestaltung der Agnetendorfer Straße im Zusammenhang mit den Planungen zum Neubau des Schulzentrums Tannenbusch

Nummer
231318
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Anregung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231318
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung der Agnetendorfer Straße im
Zusammenhang mit den Planungen zum Neubau
des Schulzentrums Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.09.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird auf Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstu-
die damit beauftragt vertiefende Planungen zur Umgestaltung der Agne-
tendorfer Straße aufzunehmen. Dabei soll neben einer Absenkung der
Außenanlagen inkl. niveaugleicher Anbindung an die Agnetendorfer
Straße auch eine gesamthafte Umgestaltung des Straßenraums zwi-
schen Oppelner Straße und Waldenburger Ring geprüft werden.
2. Die Ergebnisse dieser Planungen werden der Bezirksvertretung Bonn
inkl. Kostenschätzung zur erneuten Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Begründung
Im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt ist bereits
im Jahr 2015 eine Umgestaltung der Agnetendorfer Straße beabsichtigt gewe-
sen, eine Vorentwurfsplanung erstellt und eine Informationsveranstaltung
durchgeführt worden. Aufgrund von Kostensteigerungen bei den anderen Ver-
kehrsprojekten (z.B. Riesengebirgsstraße oder Oppelner Straße) sowie mögli-
chen Synergieeffekten zwischen den Neuplanungen des Schulzentrums sowie
des Studierendenwohnheims Tabu II wurde die avisierte Umgestaltung der
Agnetendorfer Straße damals jedoch zurückgestellt.
Anlass der Überlegungen zur Neugestaltung war insbesondere die deutliche
Barrierewirkung des Straßenraums zwischen dem Schulzentrum im Westen
und dem Ortsteilzentrum um das Tannenbusch-Center im Osten. Sowohl aus
städtebaulicher als auch aus verkehrsplanerischer Sicht sollte eine Umgestal-
tung vorgenommen werden. Durch die vorhandene Böschung auf der westli-
chen Seite des Straßenraums stellt die Agnetendorfer Straße insbesondere
städtebaulich eine Zäsur zwischen der Bebauung dar. Durch eine Umgestal-
tung würde für das neue Schulzentrum eine Adressbildung und Sichtbarkeit von
der Agnetendorfer Straße aus hergestellt. Es kann zudem ein deutlicher Zuge-
winn an nutzbaren und gut einsehbaren Freiflächen für Freizeit und Sport ge-Seite 1 von 25
Seite 2
schaffen sowie eine barrierefreie Querung des Straßenraums hergestellt wer-
den.
Eine barrierefreie Querung der Agnetendorfer Straße ist derzeit nur an den
Kreisverkehrsplätzen Oppelner Straße und Waldenburger Ring möglich. Die
vorhandene Fußgängerbrücke ist gemäß den Anforderungen der technischen
Regelwerke nicht barrierefrei.
Aufgrund der nun fortschreitenden Planungen zum Neubau des Schulzentrums
(sh. DS 211527 & DS 231226) sowie dem beabsichtigten Neubau des Studie-
rendenwohnheims an der Hirschberger Straße (sh. 211527) muss nun auch die
Neugestaltung der Agnetendorfer Straße betrachtet werden. Dies gilt insbeson-
dere vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen des
Schulgeländes eine Absenkung auf das Niveau der Agnetendorfer Straße vor-
gesehen ist (sh. DS 211527, Absatz 5):
„Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in Rich-
tung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit schwa-
chem Gefälle absenken. Ein Bereich ist funktional mit Aufenthalts- und Bewe-
gungsbereichen, den Fahrradstellplätzen, Zuwegungen, Schul- und Kunstgarten
und einer zentralen überdachten Bühnenfläche (Aufenthaltsdeck) direkt der Schule
zugeordnet und wird von einem 1,8 m hohen Zaun mit 5 großen Toren zur Schüler-
lenkung und notfalls –entfluchtung, aber auch als Vandalismus- und Einbruchs-
schutz eingefriedet. (…)
Bestandteil der weiteren Planungen wird auch die Schaffung einer Hol- und Bring-
zone für die Schüler*innen des Schulzentrums Tannenbusch sein, die im Zusam-
menhang mit der im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Tannenbusch“ beschlos-
senen städtebaulichen Umgestaltung der Agnetendorfer Straße ausgeführt werden
soll. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt in zwei Schritten für die Neubau-
und Abbruchphase.“
Aufgrund der Planungen der Außenanlagen hat die Verwaltung im vergange-
nen Jahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die insbesondere fol-
gende Themenfelder detaillierter betrachten sollte:
- Barrierefreiheit des vorgesehenen Entwurfs
- Situation vorhandener Versorgungsleitungen im Bereich der Gehwege
- Anschluss an die Agnetendorfer Straße
- Anschluss an den nördlichen und südlichen Bestand
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie liegen inzwischen vor und sollen als
Planungsgrundlage für die vertiefenden Planungen dienen (sh. Anlage 1). An
den Übergangsbereichen wurde zwecks Prüfung der Möglichkeit zur barriere-
freien Herstellung in einem ersten Entwurf die Bestandssituation ohne Anpas-
sungen berücksichtigt (sh. Anlage 2). Dies berücksichtigt auch die bisherigen
Diskussionen zum Erhalt der Fußgängerüberführung (vgl. DS 1513416EB4).
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Absenkung der Außenanlagen und so-
mit eine niveaugleiche Anbindung des Schulgeländes an die Agnetendorfer
Straße barrierefrei umsetzbar ist. Eine entsprechende Angleichung würde die
Attraktivität des Umfeldes, die Aufenthaltsqualität und die barrierefreie Erreich-
barkeit des Schulgeländes deutlich erhöhen (vgl. Anhang 1, S.21). Allerdings
sind dafür Anpassungsarbeiten an den Übergangsbereichen Nord (vor dem
Gustav-Heinemann-Haus) sowie Süd (im Bereich der vorhandenen Fußgän-Seite 2 von 25
Seite 3
gerbrücke) erforderlich. Um die Belange der Behindertengemeinschaft Bonn
hinsichtlich der Barrierefreiheit frühzeitig berücksichtigen zu können, hat hierzu
bereits ein Auftakttermin stattgefunden. Da die Ergebnisse der Machbarkeits-
studie die Barrierefreiheit bereits berücksichtigen, wurden seitens der BG keine
grundsätzlichen Bedenken gegenüber den Planungen erhoben.
Im Zuge der Absenkung werden umfassende Leitungsverlegungen erforderlich,
da sich die vorhandenen Leitungstrassen überwiegend im Bereich des Fuß-
und Radweges oberhalb der vorhandenen Böschung befinden. Diese werden
aus technischen Gründen voraussichtlich in den Fahrbahnbereich der Agne-
tendorfer Straße gelegt werden müssen. Durch eine gesamthafte Betrachtung
des öffentlichen Straßenraums könnte die Agnetendorfer Straßen allerdings an
die Erfordernisse moderner Verkehrsanlagen angepasst werden (sh. Anlage 1,
S. 21).
Ergänzend zur Außenanlagenplanung des Schulzentrums soll im weiteren Ver-
lauf auch eine Verknüpfung mit dem Neubau des Studierendenwohnheims und
der geplanten Kindertagesstätte erfolgen.
Eine detaillierte Kostenschätzung kann erst nach Vorliegen einer Vorentwurfs-
planung erfolgen, da dies u.a. vom Umfang der Umgestaltung (nur Absenkung
der Außenanlagen oder gesamthafte Umgestaltung des Straßenraums) sowie
von Synergieeffekten mit den korrespondierenden Planungen abhängig ist.
Anlage/n
1 Schlussbericht Machbarkeitstudie (öffentlich)
2 Entwurfsskizze - barrierefreier Anschluss an den Bestand (öffentlich)Seite 3 von 25
Neugestaltung des Schulzentrums Bonn
Tannenbusch
Machbarkeitsstudie Neugestaltung des
Schulzentrums Tannenbusch mit Anschluss
Agnetendorfer Straße
Auftraggeber/in:Seite 4 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
Stand: 28.12.2022
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büro stadtVerkehr
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Abteilung Mobilität und Verkehr
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bearbeitung durch:
Planungsgesellschaft mbH & Co. KG
Verwaltungssitz: Mittelstraße 55
Bürostandort: Bahnhofsallee 11
40721 Hilden
Tel.: 02103 / 9 11 59-0
www.buero-stadtverkehr.de
Bearbeiter/in:
Alexander Denzer
Andreas Schipper
Bildquellen:
Eigene Aufnahmen
Tim-Online
ST raum A
Stand: 28.12.2022
Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen
aller Geschlechter zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb
geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt,
sind ausdrücklich stets alle Geschlechter gemeint.Seite 5 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
Stand: 28.12.2022
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büro stadtVerkehr
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ......................................................................................................................................... 4
1.1 Aufgabenstellung..................................................................................................................... 4
1.2 Lage im Raum und Eingrenzung des Plangebietes .................................................................. 5
2. Situation im Bestand ....................................................................................................................... 8
2.1 Bauliche Anlagen ..................................................................................................................... 8
2.2 Leitungsbestand .................................................................................................................... 10
3. Planungsansatz Gesamtgelände .................................................................................................... 11
4. Bautechnische Untersuchung....................................................................................................... 12
4.1 Zwangspunkte und Vorschriften ........................................................................................... 12
4.2 Prüfung Zuwege (Barrierefreiheit) ........................................................................................ 14
4.3 Anpassung Richtung Norden (Barrierefreiheit) Gustav-Heinemann-Haus ........................... 14
4.4 Anpassung in Richtung Süden (Barrierefreiheit, Brücke) ...................................................... 16
4.5 Absenkung des Gehwegs auf Niveau der Agnetendorfer Straße .......................................... 18
4.6 Entwässerung und Grünbestand ........................................................................................... 20
4.7 Massen .................................................................................................................................. 20
5. Erfolgte Abstimmungen ................................................................................................................ 20
6. Fazit ............................................................................................................................................... 21
Abbildung 1: Lage der Agnetendorfer Straße. Quelle: Openstreepmap................................................. 5
Abbildung 2: Räumliche Lage Untersuchungsraum. Quelle: TIM Online ............................................... 6
Abbildung 3: Bestandsgebäude. Quelle: Eigene Darstellung .................................................................. 7
Abbildung 4: Gehweg mit Böschung. Quelle: Eigene Aufnahmen .......................................................... 8
Abbildung 5: Beschreibung des Ist-Zustands des Gehwegs oberhalb der Agnetendorfer Straße.
Quelle: ST raum a. ................................................................................................................................... 9
Abbildung 6: Ausschnitt nachrichtliche Übernahme Leitungen. Quelle: Eigene Darstellung; Magenta
(Telekommunikation), Blau (Wasser), Gelb (Strom), Orange (Gas). Bereich westlicher, erhöhter
Gehweg.................................................................................................................................................. 10
Abbildung 7: Vorentwurf nachrichtliche Übernahme Planung Schulgelände Tannenbusch. Quelle: ST
raum a. .................................................................................................................................................. 11
Abbildung 8: Planung an Agnetendorfer Straße angepasst. Quelle: ST raum a.................................... 12
Abbildung 9: Verortung der Zwangspunkte. Quelle: Vermessung Stadt Bonn ..................................... 13
Abbildung 11: Anrampung nördlicher Abschnitt. Quelle: eigene Darstellung ..................................... 16
Abbildung 12: Böschungsbereich am südlichen Stichweg. Quelle: Eigene Aufnahme ......................... 17
Abbildung 13: Anrampung südlicher Abschnitt. Quelle: eigene Darstellung ........................................ 17
Abbildung 14: Leitungen. Quelle: eigene Darstellung ........................................................................... 18
Abbildung 15: Lage der Leitungen, nachrichtliche Übernahme. Quelle: Eigene Darstellung ............... 19Seite 6 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
Der Stadtteil Bonn Tannenbusch in der Bundesstadt Bonn ist neben „Alt Tannenbusch“ größtenteils
in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet worden. Aufgrund der Wohnungsnot wurde
eine Großwohnsiedlung mit der entsprechenden Infrastruktur gebaut, welche sich wegen des
damaligen planerischen und gesellschaftlichen Zeitgeistes sehr autogerecht darstellte. Die Siedlung
bestand und besteht demnach aus hochverdichteten Räumen und breiten Straßen mit vielen
Parkmöglichkeiten. Insbesondere die Agnetendorfer Straße stellt mit ihrer Troglage eine sichtbare
Barriere dar, welche den Stadtteil, insbesondere das Schulzentrum und das Tannenbusch Center,
förmlich durchschneidet.
Das Schulzentrum in dem Bonner Stadtteil „Tannenbusch“ soll nun im Laufe der nächsten Jahre einer
erheblichen Um- und Neustrukturierung unterzogen werden, da bestehende Anlagen
sanierungsbedürftig sind. Im Zuge dessen soll eine offene Anbindung des Schulzentrums an die
Agnetendorfer Straße geschaffen werden. Hierfür muss der bestehende Gehweg, der oberhalb der
Straße verläuft, abgesenkt werden. Ein entsprechender Entwurf wurde seitens den
Landschaftsarchitekten „ST raum a“ erstellt. Geplant ist eine Abwicklung des Geländes zur
Agnetendorfer Straße hin und eine ansprechende Freiraumgestaltung.
In einer Machbarkeitsstudie soll überprüft werden, welche Auswirkungen die Planungen der
Freianlagen des Schulzentrums auf die Agnetendorfer Straße und deren Nebenanlagen hat.
Im Zuge dieser technischen Machbarkeitsstudie gilt es folgende Aspekte zu prüfen:
• Barrierefreiheit des vorgesehenen Entwurfs
• Situation vorhandener Versorgungsleitungen im Bereich der Gehwege
• Anschluss an die Agnetendorfer Straße
• Anschluss an den nördlichen und südlichen Bestand
• Überschlägige Massenermittlung
Verwendete Unterlagen:
• Entwürfe Freianlagen von ST raum a
• Leitungsauskünfte Stadtwerke / Stadtnetze Bonn und Stadt Bonn
• Vermessungsgrundlagen: Stadt Bonn, im Entwurf ST raum a bereits enthalten
• Luftbilder Stadt Bonn
• Gängige Vorschriften und Richtlinien (vgl. Kapitel 4.1)Seite 7 von 25
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1.2 Lage im Raum und Eingrenzung des Plangebietes
Bonn Tannenbusch ist ein Stadtteil der Bundesstadt Bonn und hat ca. 17.500 Einwohner (Stand
2020).
Die Agnetendorfer Straße führt in Süd-Nord Richtung von dem in Bonn Tannenbusch gelegenen
Knotenpunkt Agnetendorfer Straße / Oppelner Straße (vor wenigen Jahren zum Kreisverkehr
umgebaut) bis zur Stadtteilgrenze Buschdorf. Im Stadtteil Buschdorf wird sie unter dem Namen
Schickgasse weitergeführt. Die Agnetendorfer Straße ist ebenfalls Teil des Waldenburger Rings,
welcher das Schulzentrum einrahmt und dient gleichzeitig als Erschließung des „Tannenbusch
Centers“ (großflächige Parkplätze).
Abbildung 1: Lage der Agnetendorfer Straße. Quelle: OpenstreepmapSeite 8 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Gustav-Heinemann-Haus im nördlichen Bereich bis hin
zum Studentenwerk im südlichen Teil (Fußgängerbrücke). Die westliche Abgrenzung bildet das
Gymnasium Tannenbusch (Schulzentrum) und das geplante neu gestaltete Gelände. Den östlichen
Abschluss bildet die Fahrbahn der Agnetendorfer Straße. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich
also insgesamt über eine Länge von ungefähr 200 Metern.
Abbildung 2: Räumliche Lage Untersuchungsraum. Quelle: TIM OnlineSeite 9 von 25
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Abbildung 3: Bestandsgebäude. Quelle: Eigene DarstellungSeite 10 von 25
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2. Situation im Bestand
2.1 Bauliche Anlagen
Die Agnetendorfer Straße wurde teilweise in Troglage angelegt um die Ausbauhöhe der vorhandenen
Fußgängerbrücke möglichst niedrig zu halten. Auf der östlichen Seite der Straße verlaufen die
Nebenanlagen annähernd auf Fahrbahnniveau. Von dort aus erfolgt die Erschließung des
„Jugendhauses Brücke“ und die Zufahrten zu den Parkplätzen der Einzelhändler und des
Tannenbusch Centers. Die westliche Seite zum Schulzentrum hin weist die Besonderheit auf, dass der
vorhandene Gehweg ca. 1,40m oberhalb dem Straßenniveau der Agnetendorfer Straße liegt. Der
Höhenunterschied wird durch eine ca. 2,5 m – 3,0 m breite Böschung abgefangen. Seitlich der
Böschung befindet sich in regelmäßigen Abständen Baumbewuchs. Der Gehweg ist in
asphaltbauweise errichtet.
Abbildung 4: Gehweg mit Böschung. Quelle: Eigene Aufnahmen
„Trampelpfade“ an der Böschungskante verdeutlichen jedoch, dass regelmäßig Personen von der
Agnetendorfer Straße über das Geländer in die Böschung Richtung Schulzentrum klettern (und
umgekehrt). Dies ist ein sicheres Zeichen, dass grundsätzlich ein großer Bedarf an ebenerdigenSeite 11 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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Querungsmöglichkeiten besteht. Diese „illegalen“ Querungen stellen ein nicht zu unterschätzendes
Verkehrssicherheitsrisiko dar.
Zwischen dem „Tannenbusch Centrum“ und dem Schulzentrum gibt es eine fußläufige Verbindung
über ein Brückenbauwerk, eine weitere Fußgängerverbindung gibt es nur noch im Bereich
Kreisverkehrsplatz Oppelner Straße / Agnetendorfer Straße. An den beiden Enden der Brücke sind
jeweils Rampenanlagen errichtet. Die Brücke nebst Rampenanlagen sind nach heutigen Standards
jedoch nicht barrierefrei und entsprechen demnach den heutigen Ansprüchen an Barrierefreiheit im
öffentlichen Raum nicht mehr (zu schmal, zu steil, keine Zwischenrampen, Angsträume). Von der
Agnetendorfer Straße kann das Tannenbusch Centrum oder das Schulzentrum direkt nur über
Treppenanlagen neben der Brücke erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang von der Agnetendorfer
Straße aus ist nicht möglich. Bezüglich des bestehenden Brückenbauwerks wird für diese
Machbarkeitsstudie davon ausgegangen, dass diese erhalten bleibt. Im Zuge des Neubaus des
Studierendenwerks können sich im weiteren Planverfahren diesbezüglich jedoch Änderungen
ergeben.
Das Schulgelände fällt leicht von Westen in östlicher Richtung (Richtung Gehweg Agnetendorfer
Straße) ab.
Im nördlichen Untersuchungsgebiet befindet sich das Gustav-Heinemann-Haus, dessen Eingänge
direkt vom erhöhten Gehweg aus erschlossen werden.
Abbildung 5: Beschreibung des Ist-Zustands des Gehwegs oberhalb der Agnetendorfer Straße. Quelle: ST raum a.Seite 12 von 25
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2.2 Leitungsbestand
Im Zuge einer Leitungsabfrage und Beteiligung der Stadtwerke / Stadtnetze Bonn wurden
Bestandsleitungen erfasst. Im Bereich des westlichen, erhöhten Gehwegs der Agnetendorfer Straße
befinden sich Leitungen der Ver- und Entsorgung.1 Diese sind:
- Gas
- Wasser
- Strom
- Telekommunikation
- Beleuchtung
Im westlichen Ende der Agnetendorfer Straße befindet sich eine Fernwärmeleitung, welche jedoch
das Plangebiet nicht tangiert. Grundsätzlich kann seitens der Leitungsträger keine abschließende
Aussage getroffen werden, in welcher Tiefe die Leitungen vorhanden sind. Es ist jedoch von der
vorgeschriebenen Standartüberdeckung (z.B. Stromleitung 60cm) der jeweiligen Leitungen
auszugehen.
Eine genaue Verortung der Leitungen und Ermittlung weiterer Bestandsleitungen ist erst durch eine
Suchschachtung möglich, die zu einem späteren Zeitpunkt des Planungsprozesses durchgeführt wird.
Abbildung 6: Ausschnitt nachrichtliche Übernahme Leitungen. Quelle: Eigene Darstellung; Magenta (Telekommunikation),
Blau (Wasser), Gelb (Strom), Orange (Gas). Bereich westlicher, erhöhter Gehweg
Aufteilung von oben nach unten
• Telekommunikation (Magenta)
• Wasser (Blau)
• Strom (Gelb)
• Gas (Orange)
1 Lage und Vollständigkeit der Leitungen unter Vorbehalt. Die Leitungen wurden zudem zum besseren
Verständnis und zur besseren Übersicht anders eingefärbt.Seite 13 von 25
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3. Planungsansatz Gesamtgelände
Der Planungsansatz von „ST raum a.“ sieht eine strukturelle, freiräumliche Neuordnung des (Schul-)
Geländes vor. Nach Abriss des alten Schulgebäudes und Neubau im Bereich des jetzigen Schulhofs
soll zwischen der Agnetendorfer Straße und dem Schulgebäude eine neue große
zusammenhängende Freifläche entstehen.
Abbildung 7: Vorentwurf nachrichtliche Übernahme Planung Schulgelände Tannenbusch. Quelle: ST raum a.
Das Gelände soll grundsätzlich in Richtung Agnetendorfer Straße (Osten) höhentechnisch abfallen
und direkt an deren Höhenniveau anschließen. Zukünftig werden somit 2 niveaugleiche Querungen
der Agnetendorfer Straße geschaffen, die nach Westen auf den neu zu errichtenden Schulhof
zulaufen. Plateau- und terrassenartig werden Aufenthaltsflächen angeordnet.
Aus diesem planerischen Ansatz ergeben sich mehrere Problemlagen, bzw. Fragestellungen:
- Welche Neigung entsteht für die Wege vom Schulzentrum in Richtung Agnetendorfer Straße?
- Kann der bestehende erhöhte Gehweg um mind. 1,60 m abgesenkt werden?
- Welche Auswirkungen hat dies auf die Treppenanlage der Brücke?
- Welche Auswirkungen hat dies auf die Eingänge am Gustav-Heinemann-Haus?Seite 14 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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4. Bautechnische Untersuchung
Um den in Kapitel 3 umschriebenen Planungsansatz realisieren zu können, müssen vorhandene
Bereiche abgesenkt werden. Dies betrifft insbesondere den erhöhten Gehwegbereich entlang der
Agnetendorfer Straße und den Bereich, auf dem sich derzeit noch das bestehende Schulgebäude
befindet. In der folgenden Abbildung wurde von dem Landschaftsarchitekturbüro ST raum a. eine
entsprechende Skizze vorgelegt.
Abbildung 8: Planung an Agnetendorfer Straße angepasst. Quelle: ST raum a.
4.1 Zwangspunkte und Vorschriften
Es wird von folgenden Zwangspunkten im Bestand ausgegangen:
1. Gustav-Heinemann-Haus (Zugang) 58.08 NHN
2. Brücke – Treppenabgang zur Agnetendorfer Straße 57.75 NHN
3. Agnetendorfer Straße (im Schnitt) 56.35 NHN
4. Zukünftiger Schulhof 58.00 NHNSeite 15 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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Abbildung 9: Verortung der Zwangspunkte. Quelle: Vermessung Stadt Bonn
Die maßgeblich anzuwenden DIN-Normen und Richtlinien sind:
- DIN 18040-3 12/2014, Barrierefreies Bauen, Teil 3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
• Steigungen bis 3,00 % kein Handlungsbedarf
• Steigungen 3,00 % bis 6,00 % Handlungsbedarf mit flankierenden Maßnahmen wie:
Zwischenpodeste mindestens alle 10,00m. Wenn topographisch anders nicht
möglich, alternative Wegeführung anbietenSeite 16 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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- RASt06, Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
• Rampen mit einer Steigung ab 6% sollen vermieden werden
• Gehwege Neigung soll max. 3% sein (Schrägneigung)
- EFA02, Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
• Max. 6% Längsneigung
Grundsätzlich sind für die vorliegenden Fälle die Anwendbarkeit verschiedener Richtlinien und
Normen möglich. Die DIN 18040-3 enthält hierbei eindeutigere Vorschriften zur Barrierefreiheit als
die RASt06. Wird der Gehweg zur Agnetendorfer Straße hinzugezählt, sollte die RASt06 zur
Anwendung kommen. Wird der Gehweg als integrierter Bestandteil des Schulgeländes betrachtet,
sollte die DIN 18040-3 zur Anwendung kommen. In den nachfolgenden Fällen wird in erster Linie auf
die Umsetzbarkeit der DIN 18040-3 eingegangen, da aus Sicht der Gutachter der letztere Fall eher
zutreffend ist. Als Alternative wird die RASt06 verbal beschrieben.
4.2 Prüfung Zuwege (Barrierefreiheit)
Für das Erreichen der Agnetendorfer Straße werden laut Planung zwei Zuwege vom Schulgelände aus
geschaffen. Für die Prüfung wurden hierbei die Bestandshöhen des derzeitigen Schulhofs bei 58,00
NHN und das Höhenniveau der Agnetendorfer Straße bei ca. 56,35 NHN angenommen.2
Beide geplanten Wege weisen eine Länge von ca. 90 m auf, wobei ein Höhenunterschied von ca. 1,65
m zu überwinden ist (Schulhof bis Höhe Agnetendorfer Straße). Ausgehend vom Schulhof ergibt sich
somit eine Längsneigung der Wege von ca. 1,80 %, welche deutlich unter der maximalen
barrierefreien Längsneigung von 6,00 %3 liegt. Da die Längsneigung auch unter 3,00 % liegt, sind auf
den Wegen keine Zwischenpodeste nötig, da davon ausgegangen wird, dass Menschen mit
motorischen Einschränkungen diese Steigung noch überwinden können.4 Könnte die Agnetendorfer
Straße im Zuge eines Umbaus noch angehoben werden, würde sich die Längsneigung noch weiter
verringern.
Wenn sich im Laufe des Planverfahrens Änderungen für das Schulgelände ergeben sollten, so wird
empfohlen eine max. Längsneigung von 3,00 % nicht zu überschreiten. Dies kann der Fall sein, wenn
z.B. größere Zwischenplateaus vorgesehen werden.
Fazit: Grundsätzlich kann die geplante Abwicklung als barrierefrei bezeichnet werden.
4.3 Anpassung Richtung Norden (Barrierefreiheit) Gustav-Heinemann-Haus
Das Gustav-Heinemann-Haus am nördlichen Ende des Betrachtungsgebiet hat barrierefreie Zugänge
von Osten (erhöhter Gehweg). Der geplante nördliche Zuweg vom Schulgelände bis zur
Agnetendorfer Straße endet auf einer abgesenkten Höhe von 56,35 NHN. Der Eingang des Gustav-
Heinemann-Hauses befindet sich auf einer Höhe von 58,08 NHN. Somit ergibt sich ein
Höhenunterschied von 1,68 Metern. Die beiden Punkte liegen 43 Meter auseinander. Um Fußgänger
auf das Niveau der Eingänge zu führen, müsste eine Steigung von rechnerisch 3,90 % überwunden
werden. Die Richtlinie zum barrierefreien Ausbau (DIN 18040-3) sieht jedoch nur bei Steigungen bis
2 Die Höhenlage der Agnetendorfer Straße ist je nach Örtlichkeit unterschiedlich. An beiden geplanten
Überwegen ist jedoch die Höhenlage entsprechend gleich.
3 DIN 18040-3 12/2014, RASt06
4 DIN 18040-3 12/2014, RASt06Seite 17 von 25
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zu 3,00 % keinen Handlungsbedarf. Bei Steigungen von 3,00 % bis 6,00 % müssen bei Gehwegen
flankierende Maßnahmen für einen barrierefreien Ausbau ergriffen werden. Bei der Anwendung der
RASt06 ist erst ab 6,00 % ein Handlungsbedarf erforderlich. D.h. je nach Anwendung sind bauliche
Maßnahmen notwendig. In diesem Falle wird die Anwendung der DIN18040-3 ermittelt.
Abbildung 10: Blick auf Gustav-Heinemann-Haus inkl. Anpassungsbereich. Quelle: Eigene Aufnahme
Umsetzung:
Eine Längsneigung von über 3,00 % gilt es bei der Anlegung eines neuen Gehwegs zu vermeiden. Falls
es sich nicht vermeiden lässt, ist bei einer Gehwegneigung zwischen 3,00 % und 6,00 % mindestens
alle 10 Meter ein Verweilplatz für zum Beispiel Rollstuhlfahrer vorzusehen, welcher eine
Längsneigung von unter 3 % aufweist. 5 Für den Betrachtungsbereich wurde angenommen, dass es
sich zwar um einen Gehweg handelt, die Steigung jedoch nicht über eine längere Strecke verteilt ist.
Deshalb werden die Regelungen für Rampen angenommen und Podeste alle 6,00 m vorgesehen.
Möglichkeit 1:
Die Strecke kann in 5 Abschnitte mit einer Länge von jeweils 6,00 m eingeteilt werden. Zwischen den
Steigungen ist eine Ruheplattform von 1,50 m anzulegen. Die ersten Abschnitte von Süd nach Nord
hätte eine Steigung von 6% und der letzte Abschnitt eine Steigung von 4,00%. Daraus resultiert ein
Höhenunterschied von 1,68 m, der auf einer Strecke von 36,00 m überwunden wird. Somit kann die
Barrierefreiheit gewährleistet werden.
Möglichkeit 2:
Der Unterschied zu der oben gewählten Variante ist ein doppelter Handlauf auf beiden Seiten
entlang der Steigung. Die gewählten Rampen entsprechen der in der DIN empfohlenen maximalen
5 DIN 18040-3 12/2014 Seite 8Seite 18 von 25
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Bonn Tannenbusch
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Länge von 6,00 m und einer Steigung von maximal 6,00 %. Zudem sind Plateaus mit einer Länge von
1,50 m vorgesehen.
Abbildung 101: Anrampung nördlicher Abschnitt. Quelle: eigene Darstellung
In der Abbildung 11 ist beispielhaft die Anrampung aufgezeigt. Als Abgrenzung zum Gustav-
Heinemann-Haus ist in jedem Fall eine Stützmauer notwendig, da das Gebäude erhöht steht (türkise
Einfärbung). Die Stützmauer dient zudem zum Abstützen der bestehenden Grünfläche. Die Wand
entlang des Gehwegs muss somit an den neuen Verlauf angepasst werden. Entlang der Böschung auf
der östlichen Seite des Gehwegs ist zwischen Gehweg und Böschung ein Geländer zu planen, wie es
sich auch aktuell im Bestand befindet, um vor einem Absturz zu schützen, beziehungsweise
ungewollte Straßenüberquerung zu unterbinden. Eine Anpassung der Böschung bis auf den Bestand
auf Höhe des Gustav-Heinemann-Hauses ist ebenfalls vorzunehmen.
Fazit:
Es sind Maßnahmen für die Barrierefreiheit möglich, welche entsprechend aufgezeigt wurden (DIN
18040-3). Durch die Rampen wird der geplante abgesenkte Gehweg auf das Niveau der Eingänge der
Gebäude geführt. Als Alternative besteht laut RASt06 erst Handlungsbedarf ab 6% und der Gehweg
könnte über die „Strecke“ abgewickelt werden. In diesem Falle würde eine Neigung von 3,90 % über
eine Länge von mehr als 36,00m akzeptiert werden müssen. Die jeweiligen Anwendungsfälle sind mit
den Behindertenvertretungen /bzw. Beauftragten, abzusprechen.
4.4 Anpassung in Richtung Süden (Barrierefreiheit, Brücke)
Die Anpassung des südlichen Teils in Richtung Oppelner Straße gestaltet sich ähnlich wie die
Anpassung Richtung Norden. Betrachtungsgegenstand ist hier in erster Linie die Treppe, welche auf
die Brücke zum Überqueren der Agnetendorfer Straße führt. Von dem Bereich des geplanten
südlichen Zuweges bis hin zur Treppe ergibt sich ein Höhenunterschied von 1,28m (von 56,47 m NHN
auf den unteren Stand der Treppe von 57,75 m NHN). Es ist eine Strecke von 17 Metern zu
überwinden. Daraus resultiert ein theoretischer Anstieg von 7,50 % und würde somit nicht die
Barrierefreiheit erfüllen, da dieser über der zulässigen Steigung von max. 6,00 % liegt (sowohl bei
der DIN 18040 als auch bei der RASt06).Seite 19 von 25
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Abbildung 112: Böschungsbereich am südlichen Stichweg. Quelle: Eigene Aufnahme
Abbildung 123: Anrampung südlicher Abschnitt. Quelle: eigene Darstellung
Umsetzung:
Eine barrierefreie Rampe unter den gegebenen Voraussetzungen ist bis zum Bereich der
Bestandstreppe nicht umsetzbar. Daher wird vorgeschlagen, die Treppe um 3 Treppenstufen zuSeite 20 von 25
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erweitern. Durch eine Anpassung der Treppe von weiteren 3 Stufen mit durchschnittlich 15 cm
Auftritt, wird ein Höhenunterschied von bis zu 45 cm zusätzlich überwunden. Durch die zusätzlichen
45 cm Höhenunterschied verringert sich die Differenz des Bestands und der Planhöhe und schafft die
Möglichkeit durch eine Anrampung der Planung eine barrierefreie Nutzung des Gehweges zu
gewährleisten. Das neue Niveau durch die zusätzlichen Treppen beträgt 57,15 NHN und das
Ausgangsniveau beträgt 56,47üNN. Daraus resultiert eine Differenz von 68 cm. Durch den
verringerten Höhenunterschied sinkt die durchschnittliche Längsneigung auf 4,00 % im Gegensatz zu
7,50 %. Eine konstante Steigung kann trotz der geringeren Neigung nicht gewählt werden, sondern
muss über zwei Anrampungen mit maximal 6,0 % und einer Länge von bis zu maximal 10,00m
erfolgen. Zusätzlich muss auf Plateaus geachtet werden, die eine Neigung von unter 3,00 %
aufweisen.
Laut vorliegenden Unterlagen würde eine Erweiterung der Treppe keine Auswirkungen auf die
Gehwegbreite hervorrufen. Der bestehende Handlauf muss jedoch ebenfalls ergänzt werden. Im
Bereich der Treppe ist die Neigung als Anpassung an den Bestand mit 3,00 % möglich.
Als Alternative kann der Gehweg auf einer Länge von ca. 50m (in Richtung Kreisverkehr) höhenmäßig
angepasst werden, um somit ein stetiges Niveau von <3,00 % zu erreichen. Dies hätte jedoch
zusätzliche umfangreichere Umverlegungsmaßnahmen von Leitungen zur Folge.
Fazit:
Die Barrierefreiheit im südlichen Bereich kann auf kurzer Strecke mit einer Anrampung in Verbindung
mit einer Treppenerweiterung gewährleistet werden. Im weiteren Verfahren ist noch zu klären,
inwieweit eine Absenkung Einfluss auf die Fundamente der Brücke hätte, entsprechende
Planunterlagen lagen nicht vor. Eine Alternative wäre, den Gehweg auf einer Länge von 50m in der
Neigung bis max. 3,00% in Richtung Opelner Straße anzupassen. Dies führt jedoch zu deutlich
höheren Baukosten. Zu empfehlen wäre eine solche Umsetzung erst im Zuge des Neubaus des
Studierendenwerks und / oder bei Abbruch der Fußgängerbrücke.
4.5 Absenkung des Gehwegs auf Niveau der Agnetendorfer Straße
Abbildung 134: Leitungen. Quelle: eigene Darstellung
Das grundsätzliche Absenken des Gehweges auf das Niveau der Agnetendorfer Straße ist möglich.
(zwischen den beiden geplanten Überwegen). Wie auf Abbildung 14 zu sehen ist und den
vorhergehenden Kapiteln bereits erwähnt wurde, sind Leitungen im Bestand vorhanden. Die
Telekommunikationsleitungen (Magenta) führen auf der gesamten Länge des Gehwegs parallel
entlang der Böschung. Von der Böschung aus gesehen folgt eine Wasserleitung (blau). Die
Stromleitung alterniert und wechselt auf ungefähr der halben Strecke auf Höhe der Schule dieSeite 21 von 25
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Position mit der daneben liegenden Gasleitung (orange). Im westlichen Teil der Straße befindet sich
eine Fernwärmeleitung, welche den Anschluss an die Agnetendorfer Straße jedoch nicht betrifft.
In der folgenden Abbildung ist aufgezeigt, in welchen Bereichen, im Vergleich zum neuen Niveau, die
Leitungen liegen.
Für die Neugestaltung müssen die betroffenen Leitungen in ihrem Niveau verlegt werden. Durch die
Absenkung sind alle Leitungen betroffen und müssen entsprechend umgelegt werden.
Abbildung 145: Lage der Leitungen, nachrichtliche Übernahme. Quelle: Eigene Darstellung
Umsetzung:
Im Zuge der Neugestaltung müssen betroffene Leitungen verlegt werden. Eine Umlegung muss schon
im Vorfeld der Maßnahme erfolgen. Durch die Absenkung des Gehwegs um durchschnittlich 1,30 m
– 1,60 m, müssen die Leitungen im Schnitt um mindestens 1,60m abgesenkt werden, um weiterhin
den Vorgaben für die Überdeckung zu entsprechen (vorausgesetzt es wurde die
Mindestüberdeckung eingehalten).
Aus einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit den Stadtwerken wurde betont, dass eine
Umverlegung grundsätzlich möglich sei. Es ist jedoch davon auszugehen, dass neue Leitungen,
insbesondere Gas und Wasser, dann im Bereich der Fahrbahn angeordnet werden müssen.
Fazit:
Eine Absenkung ist bei gleichzeitiger Umlegung von Leitungen möglich, muss jedoch im Vorfeld der
Maßnahme durchgeführt werden.Seite 22 von 25
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4.6 Entwässerung und Grünbestand
Die derzeitige Entwässerungssituation kann beibehalten werden. Das Oberflächenwasser läuft in die
angrenzende Grünfläche und versickert dort. Bei Bedarf kann aber auch das Oberflächenwasser auf
die Agnetendorfer Straße geleitet werden und dort in den Kanal abgeführt werden. Zu prüfen ist
allerdings, ob zusätzlich zum Gehweg noch Abwässer von neu gestalteten Flächen hinzukommen. Für
diese gilt es ein gesondertes Entwässerungskonzept zu erarbeiten und die hydraulischen
Auswirkungen zu überprüfen.
Die Grünbereiche, insbesondere die Bäume entlang des Gehwegs an der Agnetendorfer Straße,
werden aufgrund des Umbaus und der Absenkung des Gehwegs nicht erhalten bleiben können.
Zwischen dem Gehweg und der Agnetendorfer Straße befinden sich im Böschungsbereich ca. 15
Bestandsbäume. Die 6-7 Bäume zwischen Gehweg und Schulgelände werden ggf. schon während der
Baumaßnahme des neuen Schulhofs / Schulgeländes gefällt werden müssen.
In Absprache mit den Freiraumplanern können die Bäume im Gebiet durch Neupflanzungen ersetzt
werden.
4.7 Massen
Durch Anpassung des Geländes sind erhebliche Massenbewegungen notwendig. Für die Anpassung
des Gehwegs auf das Niveau der Agnetendorfer Straße (Länge von ca. 180 Metern auf einer Breite
von 4,50 Metern, im Schnitt 1,4 Meter abgesenkt) fallen ca. 1.200 m3 an zu bewegendem Boden an.
Zu dem eigentlichen Gehweg ist noch die Böschung hinzuzurechnen (ca. 900m3). Zusätzlich sind
weitere große Bodenbewegungen im Bereich des jetzigen Schulgeländes notwendig, die aufgrund
fehlender Höhenplanungen nicht beziffert werden können. Die beiden Anpassungsbereiche sind mit
ca. 500m3 zu beziffern.
5. Erfolgte Abstimmungen
- 10.11.21 Begehung vor Ort
- 11.02.22 Abstimmung mit Stadt Bonn
- 15.07.22 Abstimmung Leitungsverlegung mit StadtwerkenSeite 23 von 25
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6. Fazit
Grundsätzlich ist eine Anpassung des Gehwegniveaus und somit die niveaugleiche Anbindung des
geplanten Außenbereichs des Schulgeländes an die Agnetendorfer Straße technisch möglich. Durch
eine solche Angleichung würde die Attraktivität des Umfeldes, die Aufenthaltsqualität und die
barrierefreie Erreichbarkeit des Schulgeländes deutlich erhöht, und gleichzeitig die Trennwirkung der
Straße verringert. Je nach Anwendung von Richtlinien und Normen, bzw. hausinternen Absprachen,
ist auf verschiedenen Wegen eine Barrierefreiheit auf dem Gelände und den Gehwegen zu erzielen.
Die Möglichkeiten wurden entsprechend aufgezeigt. So können entsprechend Rampen mit
Zwischenpodesten gebaut werden oder es werden Steigungen auf einer größeren Länge abgewickelt.
Für die Umsetzung einer Gehwegeabsenkung sind in den Übergangsbereichen Süd und Nord jedoch
grundsätzlich Anpassungsarbeiten notwendig und die vorhandenen Leitungen im Gehwegbereich
müssten umverlegt werden. Hierdurch ist ein Eingriff in die Bausubstanz der Agnetendorfer Straße
notwendig, da die Leitungen wahrscheinlich aus technischen Gründen innerhalb der Fahrbahn
verlegt werden müssten. Es wird angeregt in diesem Falle dann auch entsprechend die
Agnetendorfer Straße den Erfordernissen moderner Verkehrsanlagen anzupassen. So könnte bspw.
eine „Kiss and Ride“ Zone eingerichtet werden, in der Eltern ihre Kinder zur Schule bringen können.
Aufgrund der Planungszeiträume und der Verfügbarkeit des Materials sollten die
Umverlegungsarbeiten zeitnah angestoßen werden. Des Weiteren wird empfohlen in der
Agnetendorfer Straße eine Reduzierung von Tempo 50 auf 30 km/h zu prüfen, da durch die
möglichen neu geschaffenen Verbindungen mit deutlich mehr Querungsverkehr (durch Fußgänger
und Radfahrer) zu rechnen wäre.
Hilden, 28.12.2022Seite 24 von 25
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Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de