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231314 · Antrag

Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Bonner Baulandmodell auf dem RKG-Gelände zur Anwendung bringen

Nummer
231314
Art
Antrag
Veröffentlicht
21.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231314-01 ST Bonner Baulandmodell auf dem RKG-Gelände zur Anwendung bringen

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Antrag
öffentlich
231314
Antragsteller/in:
Dr. Jan Stielike
Petra Maur
Grüne Bezirksfraktion Beuel
SPD Bezirksfraktion Beuel
Achim Joest
19.07.2023 gez. Pfeiffer
Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Bonner Baulandmodell auf
dem RKG-Gelände zur Anwendung bringen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen
der Rheinischen Kraftwagen GmbH aufzunehmen mit dem Ziel, hier Wohnraum
unter Anwendung des Bonner Baulandmodells zu errichten. Die Verwaltung
wird ferner beauftragt, der Bezirksvertretung zeitnah über die Ergebnisse zu
berichten.
Begründung
Die Rheinische Kraftwagen GmbH hat angekündigt, ihren Standort in Pützchen
2024 zu schließen. Damit ergibt sich die Chance, eine größere
zusammenhängende, bereits erschlossene Fläche in integrierter Lage einer
neuen Verwendung zuzuführen. Der Eigentümer der Flächen hat erklärt, die
Flächen selbst entwickeln zu wollen.Unter Gesichtspunkten der
Stadtentwicklung ist es wünschenswert, das Bonner Baulandmodell zur
Anwendung zu bringen.Daher sollten rechtliche Möglichkeiten geprüft werden,
um die Anwendung des Baulandmodells zu erreichen.Ein möglicher
Ansatzpunkt könnte darin bestehen, mit dem Investor einen städtebaulichen
Vertrag über die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens abzuschließen, mit
dem eine effizientere bauliche Nutzung der Flächen ermöglicht wird. Der aktuell
rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1968 sieht lediglich eine
Bebauung mit zwei Vollgeschossen vor, zudem ist die Baugrenze an der
Friedenstraße stark zurückgesetzt. Eine im verträglichen Umfang höhere
bauliche Dichte erscheint grundsätzlich vertretbar.
Anlage/n
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