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231311-04 AA · Änderungsantrag

BBB-Antrag Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals Lastenausgleichsbank), Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Aktenzeichen: 40911/2022 Drucksachen 231311 und 232073

Nummer
231311-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231311 Grundstück in Bonn Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Az.: 40911/2022

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Änderungsantrag
öffentlich
231311-04 AA
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
30.11.23
BBB-Antrag Bauvorhaben auf dem Gelände der
ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals
Lastenausgleichsbank), Grundstück in Bonn-
Rüngsdorf, Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4
(Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) -
Bauvoranfrage zur Errichtung von 2
Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage),
Gebäude mittlerer Höhe
Aktenzeichen: 40911/2022
Drucksachen 231311 und 232073
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Bescheidung einer
Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zur Bebauung des Grundstückes der
ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals Lastenausgleichsbank) in
Rüngsdorf , Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5,
Flurstück 2399) erst vorzunehmen, wenn die Bezirksvertretung Bad Godesberg
und nachlaufend der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen über die
Neubaupläne im Rahmen einer Beschlussvorlage beraten haben.
2. Für den Fall dass Ziffer 1 abgelehnt wird, möge der Ausschuss für Wohnen,
Planen und Bauen Folgendes beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dass in Drucksache 232073
beschriebene Bauvorhaben auf dem Grundstück in Bonn-Rüngsdorf,
Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399)
nicht zu genehmigen. Die entsprechende Bauvoranfrage zur Errichtung von 2
Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer
Höhe Aktenzeichen: 40911/2022 ist daher negativ zu bescheiden.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Zu 1.Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte in ihrer Sitzung am 9.August
2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bauvorhaben wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg in deren Sitzung
am 9.August 2023, spätestens jedoch am 6.September 2023 zur Beratung
vorgelegt. Die Bescheidung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zur
Bebauung des in Rede stehenden Areals erfolgt erst, wenn die
Bezirksvertretung Bad Godesberg über die Neubaupläne beraten hat.“
Mit der mit Drucksache 232073 durch die Oberbürgermeisterin verfolgten
Bescheidung des Bauvorhabens würde der Beschluss der Bezirksvertretung
Bad Godesberg und deren Wille, über das Projekt vor einer Genehmigung
beraten zu können, unterlaufen.
Zu 2. Die Erteilung der dem Investor in Aussicht gestellten Befreiungen ist nach
§ 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich nicht vertretbar.
Entgegen der Auffassung der Oberbürgermeisterin entspricht das beantragte
Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans nicht in
ausreichendem Maße, andernfalls wären die mannigfaltigen Dispense vom
örtlichen Baurecht, die erkennbar rechtswidrig gewährt werden sollen, wohl
kaum von Nöten. Die Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans berühren teils bereits alleine, ohne Zweifel aber in Summe die
Grundzüge der Planung. Zudem ist die beabsichtigte positive Bescheidung des
Vorhabens unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen nicht vertretbar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de