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231307 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg

Nummer
231307
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.02.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231307-01 ST „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg
  2. 231307-03 ST Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg
  3. 231307-02 ST Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231307
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
19.07.2023
Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im
Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,sehr geehrte für eine lebenswerte Zu-
kunft engagierte Teams der Stadtverwaltung, des Rates und des Ausschusses
für Mobilität und Verkehr der Stadt Bonn, und der Bezirksvertretung Bad Go-
desberg,
Hiermit beantrage ich folgende Punkte zur jeweils einzelnen Entscheidung:
1. Ersatz der Umsetzung von geplanten, bisher noch nicht realisierten Fahrrad-
straßen neuerer Lesart (mit angeblich erforderlicher mindestens 4,5m durchge-
hender Fahrbahnbreite) in bisherigen Tempo 30-Zonen durch effektivere, im
folgenden beschriebene sozialverträglichere Einzel- und Gesamt-Maßnahmen
zur Erhöhung der multifunktionalen Verkehrssicherheit und Förderung der Mo-
bilitätswende.
2. Anwohnerbeteiligung bzgl. etwaiger sukzessiver behutsamer Umwidmung
von wenigen bisher multifunktional nutzbaren Stellplätzen beidseits und zu
Beginn von Straßenzug-Einmündungen (also maximal 4 je Straßenabschnitt)
hin zu
- Multifunktionalen Bereitschaftsstellplätzen für örtliche Dienstleister wie z.B.
Lieferanten, Handwerker und Pflegedienste sowie als Abstellzonen für Carsha-
ring, Leih-Fahrräder und Leih-E-Roller
- Ausstattung der v.g. maximal 4 Stellplätze je mit öfftl. E-Ladestationen
- Markierungen von Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Menschen („Roll-
stuhlparkplätze“), wie z.T. schon gegeben
3. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für die Bereiche „Schwalbengarten“
zwischen Servatiusstraße und Frankengraben sowie „Frankengraben“,
4. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für den Bereich „Am Südfriedhof“Seite 1 von 5
Seite 2
5. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für den Bereich „In der Kumme“,
„Im Erlengrund“, „Promenadenweg“.
6. Insbesondere für den Bereich „Schwalbengarten“
a) Bessere und sicherere Ausnutzung des durchgängig insgesamt 12m breiten
Straßenzuges für alle Verkehrsteilnehmer, ob ruhend, gehend oder rollend
durch
b) Deutlich markierte Gestaltung der beiden Mündungsbereiche des Straßen-
zuges, die bisherigen Pufferzonen für Begegnungsverkehr beibehaltend
c) Bisherige zwischengelagerte stellplatzfreie Pufferzonen für den Begeg-
nungsverkehr beibehaltend
d) Verlegung der bestehenden bisher zu 100% auf dem Bürgersteig markierten
öfftl. Fahrzeug-Stellplätze zum Teil auf die Fahrbahn („gekipptes Parken“), wie
grundsätzlich im übrigen Straßenabschnittsverlauf schon gehwegfreundlich
vorhanden
e) Symmetrische Neumarkierung des gekippten Parkens dergestalt, dass mittig
4,5m Fahrbahnbreite und beiderseits durchgehend 1,5m bis 1,7m Gehweg ent-
steht (bei beiderseits 2m breiten Stellplatzbreiten).
f) Durch v.b. Maßnahmen Beibehaltung sämtlicher Stellplätze für ruhenden Ver-
kehr und zur Abbremsung des rollenden Verkehrs durch optische Veren-
gung,incl. zukünftige etwaige spezielle Umwandlung w.v.b.
7. Insbesondere für den Bereich „Frankengraben“
a) Beibehaltung der vor ca. 30 Jahren unter Anwohnerbeteiligung bereits austa-
rierten optimalen multifunktionalen Nutzung des rund 10m breiten Straßenzu-
ges mit
- 6m Breite zwischen den Bordsteinen, bei gekipptem Parken 1,5m Gehweg-
breite
- bei beidseits gekipptem Parken verkehrsberuhigender Fahrbahnverengung
auf 3m Mindestbreite
- z.T. auch schon im Verlauf der gesamten Straße zu ca. 50% gegebene 4,5m
breite Fahrbahnabschnitte
g) ggf. künftige Umwidmung von Stellplätzen wie unter 2. beschrieben für den
Bereich vor dem „AWO“-Nachbarschaftstreff und im südwestlichen Einmün-
dungsbereich „Margaretenstraße“ sowie im Einmündungsbereich „Schwalben-
garten“
h) Ansonsten Beibehaltung aller bisherigen Stellplätze an vorhandenen mar-
kierten Stellen, insbesondere auch als Parkplatz-Puffer bei zahlreichen öfftl.
Veranstaltungen im zu fördernden Ortskern-Leben (Kirmes, Weihnachtsmarkt,
Sommerfeste, Martinszug und- Feuer, Fußballspiele Sportplatz, Freibad, Mehr-
zweckhalle) im Zentrumsbereich Klufterplatz und Großparkplatz Margareten-Seite 2 von 5
Seite 3
straße.
i) Beibehaltung der bereits entschleunigt gegebenen Befahrbarkeit in beide
Richtungen für alle Fahrzeugarten als nördliche Zu- und Ausfahrt für v.g. Orts-
kernzwecks Alternative zur ohnehin stark belasteten Annaberger Straße (auf
keinen Fall Einrichtung einer unpraktischen unflexiblen echten oder „unechten“
Einbahnstraße!).
j) Zusätzliche Tempobegrenzung auf 10km/h aufgrund der engen Straßenver-
hältnisse und des eher gegebenen Charakters als Wohnstraße – hin zu gleich-
berechtigt fairen und sicheren Verhältnissen in „Spiel-
straßen“/verkehrsberuhigten Zonen („Shared Spaces“).
k) Markierung einer Fußgänger- Schutzzone auf der Fahrbahn im Bereich der
Extremengstelle eines Laternenpfahles auf 0,6m engem Bürgersteigs
l) Aufpflasterung der Fahrbahn und der einseitigen Stellplätze des v.g. Berei-
ches (Achtung! Aufgrund des vorhandenen Rinnsteingefälles ist eine wartungs-
arme Lösung der Regenentwässerung an dieser Stelle zu finden und zu bauen)
8. Komplettierung der Tempo-30-Beschränkung im gesamten Verlauf der
Hochkreuzallee zwischen „Kreisel“ (Bernkasteler Straße) und Bahnunter-
führung.
9. Sicherere Umgestaltung der Kreuzung bzw. Verkehrsführung am Unfall-
schwerpunkt „Kreuzung Hochkreuzallee Godesberger
Straße/Bahnunterführung“
10. Umwandlung von bisher schon bestehenden bewährten Tempo-30-Zonen
in – seit 2020 gemäß StVO möglichen sogenannten „Fahrradzonen“ mit Zu-
satzschild (Symbol) „Kfz frei“ ggf. „Linienverkehr frei“ (Im Bachele-Annaberger
Straße), incl. Beibehaltung der dort grundsätzlich verkehrsberuhigend und un-
fallverhütend bewährten rechts-vor-links-Regelung, unter Beibehaltung sämtli-
cher bisheriger entschleunigender Stellplätze für ruhenden Verkehr, ggf. als
weiteres Versuchs- bzw. Pilotprojekt (nach dem Uni-Campus Poppelsdorf).
11. V.g. Maßnahme für den nordöstlichen Wohnviertelbereichs von Friesdorf
incl. „Am Südfriedhof“ im Norden bis „Hochkreuzallee“ im Süden, und zwischen
„Servatiusstraße“/“Bernkasteler Straße“ bis zum Kreisel (Tempo-30-Strecke) im
Westen und bahnparalleler schon bestehender Nord-Süd-Radroute im Osten.
12. V.g. Maßnahme für den westlichen Wohnviertelbereich Friesdorfs, im Nor-
den startend mit den Bereichen „Franz-Linz-Straße“, nördlich aus Dottendorf
kommend Einfahrt „Im Bachele“ Ecke „Schwalbengarten“, Einfahrt „Schwalben-
garten“, von der Servatiusstraße kommend, nördlich ggf. auch die bereits um-
gewidmete breite Fahrradstraße „Oberer Lindweg“ sowie umliegende Tempo-
30-Bereiche einschließend bis komplett in den Süden Friesdorfs, fortsetzend
weiter nach „Godesberg Nord“ bis kurz vor „Bad Godesberg Zentrum“ (En-
de/Beginn Tempo-30-Zone Ännchenstraße, Friesdorfer Straße südlicher Be-
reich), insgesamt durchgängig westlich des Straßenzuges „Servatiusstraße-
Bernkasteler Straße-Friesdorfer Straße“.Seite 3 von 5
Seite 4
Die in v.g. Punkten 11 und 12 beschriebenen großflächigen Gebiete sind in
beigefügtem Plan markiert.
13. Auftrag an die Verwaltung, eine Straßen-Kartierung von ganz Bonn zu er-
stellen, aus der die verschiedenen Tempo-Stufen-Bereiche (30/50/70) sowie
die Flächen der bereits bestehenden Tempo-30-Zonen nebst schon durch-
schneidenden Fahrradstraßen hervorgehen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 4 von 5
Tempo-30-Zonen (hellgrün) und -Strecken
(dunkelgrün) in Friesdorf
Vorschlag zur Umwandlung der beiden Tempo-30-Zonen in Fahrradzonen
mit freiem kfz-Verkehrsdurchgang und weitestgehendem Erhalt der
vorhandenen entschleunigenden öfftl. Stellplätze
Friesdorf, den 19.7.2023
orange: bisher geplante Fahrradstraßen, die die bestehenden Tempo-30-Zonen durchschneiden und
incl. deren Vorteile aufheben würden: Antrag zum Verzicht zugunsten zweier Fahrradzonen
Quelle:: openstreetmapSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de