231307 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 231307
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231307 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 19.07.2023 Bürgerantrag: „Fahrradstraßen“, insbesondere im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,sehr geehrte für eine lebenswerte Zu- kunft engagierte Teams der Stadtverwaltung, des Rates und des Ausschusses für Mobilität und Verkehr der Stadt Bonn, und der Bezirksvertretung Bad Go- desberg, Hiermit beantrage ich folgende Punkte zur jeweils einzelnen Entscheidung: 1. Ersatz der Umsetzung von geplanten, bisher noch nicht realisierten Fahrrad- straßen neuerer Lesart (mit angeblich erforderlicher mindestens 4,5m durchge- hender Fahrbahnbreite) in bisherigen Tempo 30-Zonen durch effektivere, im folgenden beschriebene sozialverträglichere Einzel- und Gesamt-Maßnahmen zur Erhöhung der multifunktionalen Verkehrssicherheit und Förderung der Mo- bilitätswende. 2. Anwohnerbeteiligung bzgl. etwaiger sukzessiver behutsamer Umwidmung von wenigen bisher multifunktional nutzbaren Stellplätzen beidseits und zu Beginn von Straßenzug-Einmündungen (also maximal 4 je Straßenabschnitt) hin zu - Multifunktionalen Bereitschaftsstellplätzen für örtliche Dienstleister wie z.B. Lieferanten, Handwerker und Pflegedienste sowie als Abstellzonen für Carsha- ring, Leih-Fahrräder und Leih-E-Roller - Ausstattung der v.g. maximal 4 Stellplätze je mit öfftl. E-Ladestationen - Markierungen von Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Menschen („Roll- stuhlparkplätze“), wie z.T. schon gegeben 3. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für die Bereiche „Schwalbengarten“ zwischen Servatiusstraße und Frankengraben sowie „Frankengraben“, 4. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für den Bereich „Am Südfriedhof“Seite 1 von 5 Seite 2 5. V.g. Entscheidungen insbesondere auch für den Bereich „In der Kumme“, „Im Erlengrund“, „Promenadenweg“. 6. Insbesondere für den Bereich „Schwalbengarten“ a) Bessere und sicherere Ausnutzung des durchgängig insgesamt 12m breiten Straßenzuges für alle Verkehrsteilnehmer, ob ruhend, gehend oder rollend durch b) Deutlich markierte Gestaltung der beiden Mündungsbereiche des Straßen- zuges, die bisherigen Pufferzonen für Begegnungsverkehr beibehaltend c) Bisherige zwischengelagerte stellplatzfreie Pufferzonen für den Begeg- nungsverkehr beibehaltend d) Verlegung der bestehenden bisher zu 100% auf dem Bürgersteig markierten öfftl. Fahrzeug-Stellplätze zum Teil auf die Fahrbahn („gekipptes Parken“), wie grundsätzlich im übrigen Straßenabschnittsverlauf schon gehwegfreundlich vorhanden e) Symmetrische Neumarkierung des gekippten Parkens dergestalt, dass mittig 4,5m Fahrbahnbreite und beiderseits durchgehend 1,5m bis 1,7m Gehweg ent- steht (bei beiderseits 2m breiten Stellplatzbreiten). f) Durch v.b. Maßnahmen Beibehaltung sämtlicher Stellplätze für ruhenden Ver- kehr und zur Abbremsung des rollenden Verkehrs durch optische Veren- gung,incl. zukünftige etwaige spezielle Umwandlung w.v.b. 7. Insbesondere für den Bereich „Frankengraben“ a) Beibehaltung der vor ca. 30 Jahren unter Anwohnerbeteiligung bereits austa- rierten optimalen multifunktionalen Nutzung des rund 10m breiten Straßenzu- ges mit - 6m Breite zwischen den Bordsteinen, bei gekipptem Parken 1,5m Gehweg- breite - bei beidseits gekipptem Parken verkehrsberuhigender Fahrbahnverengung auf 3m Mindestbreite - z.T. auch schon im Verlauf der gesamten Straße zu ca. 50% gegebene 4,5m breite Fahrbahnabschnitte g) ggf. künftige Umwidmung von Stellplätzen wie unter 2. beschrieben für den Bereich vor dem „AWO“-Nachbarschaftstreff und im südwestlichen Einmün- dungsbereich „Margaretenstraße“ sowie im Einmündungsbereich „Schwalben- garten“ h) Ansonsten Beibehaltung aller bisherigen Stellplätze an vorhandenen mar- kierten Stellen, insbesondere auch als Parkplatz-Puffer bei zahlreichen öfftl. Veranstaltungen im zu fördernden Ortskern-Leben (Kirmes, Weihnachtsmarkt, Sommerfeste, Martinszug und- Feuer, Fußballspiele Sportplatz, Freibad, Mehr- zweckhalle) im Zentrumsbereich Klufterplatz und Großparkplatz Margareten-Seite 2 von 5 Seite 3 straße. i) Beibehaltung der bereits entschleunigt gegebenen Befahrbarkeit in beide Richtungen für alle Fahrzeugarten als nördliche Zu- und Ausfahrt für v.g. Orts- kernzwecks Alternative zur ohnehin stark belasteten Annaberger Straße (auf keinen Fall Einrichtung einer unpraktischen unflexiblen echten oder „unechten“ Einbahnstraße!). j) Zusätzliche Tempobegrenzung auf 10km/h aufgrund der engen Straßenver- hältnisse und des eher gegebenen Charakters als Wohnstraße – hin zu gleich- berechtigt fairen und sicheren Verhältnissen in „Spiel- straßen“/verkehrsberuhigten Zonen („Shared Spaces“). k) Markierung einer Fußgänger- Schutzzone auf der Fahrbahn im Bereich der Extremengstelle eines Laternenpfahles auf 0,6m engem Bürgersteigs l) Aufpflasterung der Fahrbahn und der einseitigen Stellplätze des v.g. Berei- ches (Achtung! Aufgrund des vorhandenen Rinnsteingefälles ist eine wartungs- arme Lösung der Regenentwässerung an dieser Stelle zu finden und zu bauen) 8. Komplettierung der Tempo-30-Beschränkung im gesamten Verlauf der Hochkreuzallee zwischen „Kreisel“ (Bernkasteler Straße) und Bahnunter- führung. 9. Sicherere Umgestaltung der Kreuzung bzw. Verkehrsführung am Unfall- schwerpunkt „Kreuzung Hochkreuzallee Godesberger Straße/Bahnunterführung“ 10. Umwandlung von bisher schon bestehenden bewährten Tempo-30-Zonen in – seit 2020 gemäß StVO möglichen sogenannten „Fahrradzonen“ mit Zu- satzschild (Symbol) „Kfz frei“ ggf. „Linienverkehr frei“ (Im Bachele-Annaberger Straße), incl. Beibehaltung der dort grundsätzlich verkehrsberuhigend und un- fallverhütend bewährten rechts-vor-links-Regelung, unter Beibehaltung sämtli- cher bisheriger entschleunigender Stellplätze für ruhenden Verkehr, ggf. als weiteres Versuchs- bzw. Pilotprojekt (nach dem Uni-Campus Poppelsdorf). 11. V.g. Maßnahme für den nordöstlichen Wohnviertelbereichs von Friesdorf incl. „Am Südfriedhof“ im Norden bis „Hochkreuzallee“ im Süden, und zwischen „Servatiusstraße“/“Bernkasteler Straße“ bis zum Kreisel (Tempo-30-Strecke) im Westen und bahnparalleler schon bestehender Nord-Süd-Radroute im Osten. 12. V.g. Maßnahme für den westlichen Wohnviertelbereich Friesdorfs, im Nor- den startend mit den Bereichen „Franz-Linz-Straße“, nördlich aus Dottendorf kommend Einfahrt „Im Bachele“ Ecke „Schwalbengarten“, Einfahrt „Schwalben- garten“, von der Servatiusstraße kommend, nördlich ggf. auch die bereits um- gewidmete breite Fahrradstraße „Oberer Lindweg“ sowie umliegende Tempo- 30-Bereiche einschließend bis komplett in den Süden Friesdorfs, fortsetzend weiter nach „Godesberg Nord“ bis kurz vor „Bad Godesberg Zentrum“ (En- de/Beginn Tempo-30-Zone Ännchenstraße, Friesdorfer Straße südlicher Be- reich), insgesamt durchgängig westlich des Straßenzuges „Servatiusstraße- Bernkasteler Straße-Friesdorfer Straße“.Seite 3 von 5 Seite 4 Die in v.g. Punkten 11 und 12 beschriebenen großflächigen Gebiete sind in beigefügtem Plan markiert. 13. Auftrag an die Verwaltung, eine Straßen-Kartierung von ganz Bonn zu er- stellen, aus der die verschiedenen Tempo-Stufen-Bereiche (30/50/70) sowie die Flächen der bereits bestehenden Tempo-30-Zonen nebst schon durch- schneidenden Fahrradstraßen hervorgehen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 4 von 5 Tempo-30-Zonen (hellgrün) und -Strecken (dunkelgrün) in Friesdorf Vorschlag zur Umwandlung der beiden Tempo-30-Zonen in Fahrradzonen mit freiem kfz-Verkehrsdurchgang und weitestgehendem Erhalt der vorhandenen entschleunigenden öfftl. Stellplätze Friesdorf, den 19.7.2023 orange: bisher geplante Fahrradstraßen, die die bestehenden Tempo-30-Zonen durchschneiden und incl. deren Vorteile aufheben würden: Antrag zum Verzicht zugunsten zweier Fahrradzonen Quelle:: openstreetmapSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de