231304-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)
Kerndaten
- Nummer
- 231304-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231304-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Schulausschuss 10.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beantwortung der Fragen liegt in der originären Zuständigkeit des Landes NRW. Die Bezirksregierung Köln wurde um eine Stellungnahme zu den Fragen gebeten. Sobald die Antworten vorliegen, werden sie der Bezirksvertretung Bad Godesberg und dem Schulausschuss zur Kenntnis gegeben. Vorkommnissen im Sinne der Anfrage wird an den Schulen in der Regel durch erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW (SchulG) begegnet. Diese sind Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen und Sachen. Derartige Maßnahmen können ausschließlich von der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde ergriffen werden und liegen nicht im kommunalen Verantwortungsbereich der Stadt Bonn. Bei strafrechtsrelevanten Sachverhalten schaltet die Schule die Polizei ein. Zeitnah nach den Sommerferien wird im Rahmen eines Runden Tisches unter Beteiligung von Schule, Bezirksregierung, Polizei, Jugendhilfe, Amt für Integration und Vielfalt, Schulsozialarbeit u.a. das weitere Vorgehen abgestimmt. Unabhängig von aktuellen Vorkommnissen ist die Schulverwaltung durch die Schulsozialarbeit im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord auch am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium vor Ort tätig. Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Projekte am Nicolaus-Cusanus- Gymnasium an. Das Beratungsangebot wird von Schüler*innen, Eltern und Schulpersonal mit jeglichen Themen wahrgenommen. Durch die Gespräche können Lösungen gefunden oder auch an Dritte weitervermittelt werden. Im Rahmen der Projekte werden einerseits präventiv Angebote gemacht, umSeite 1 von 2 Seite 2 soziales Miteinander und soziale Kompetenzen zu erlernen, andererseits intervenierende Maßnahmen, welche sich auf die vorliegenden Konflikte von Gruppen oder Klassen beziehen. Die Kooperation zwischen Schulsozialarbeit und Schule ist gut. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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