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231304-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)

Nummer
231304-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 10.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231304 BBB-Anfrage: Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231304-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Schulausschuss 10.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Beantwortung der Fragen liegt in der originären Zuständigkeit des Landes
NRW. Die Bezirksregierung Köln wurde um eine Stellungnahme zu den Fragen
gebeten. Sobald die Antworten vorliegen, werden sie der Bezirksvertretung Bad
Godesberg und dem Schulausschuss zur Kenntnis gegeben.
Vorkommnissen im Sinne der Anfrage wird an den Schulen in der Regel durch
erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz
NRW (SchulG) begegnet. Diese sind Reaktionen auf Störungen der
Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von
Personen und Sachen. Derartige Maßnahmen können ausschließlich von der
Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde ergriffen werden und liegen nicht im
kommunalen Verantwortungsbereich der Stadt Bonn. Bei strafrechtsrelevanten
Sachverhalten schaltet die Schule die Polizei ein.
Zeitnah nach den Sommerferien wird im Rahmen eines Runden Tisches unter
Beteiligung von Schule, Bezirksregierung, Polizei, Jugendhilfe, Amt für
Integration und Vielfalt, Schulsozialarbeit u.a. das weitere Vorgehen
abgestimmt.
Unabhängig von aktuellen Vorkommnissen ist die Schulverwaltung durch die
Schulsozialarbeit im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord auch am
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium vor Ort tätig.
Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Projekte am Nicolaus-Cusanus-
Gymnasium an. Das Beratungsangebot wird von Schüler*innen, Eltern und
Schulpersonal mit jeglichen Themen wahrgenommen. Durch die Gespräche
können Lösungen gefunden oder auch an Dritte weitervermittelt werden. Im
Rahmen der Projekte werden einerseits präventiv Angebote gemacht, umSeite 1 von 2
Seite 2
soziales Miteinander und soziale Kompetenzen zu erlernen, andererseits
intervenierende Maßnahmen, welche sich auf die vorliegenden Konflikte von
Gruppen oder Klassen beziehen. Die Kooperation zwischen Schulsozialarbeit
und Schule ist gut.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de