231301 · Beschlussvorlage
Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 231301
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231301 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 87.200,00 €. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: • Personalkosten der Geschäftsstelle • Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Sachkosten • Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefo- nischen 24-h-Dienst Begründung „Ohne Sie gäbe es mich heute nicht mehr. Und nun gibt es mich noch und genieße das Leben, auch wenn es natürlich immer mal schwierig ist – aber das ist okay“ (Eine Anruferin der TelefonSeelsorge) Die Bundesstadt Bonn fördert die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. seit vielen Jahren. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ist partei- und religionsun- abhängig und steht allen ratsuchenden Bonner Bürgerinnen und BürgernSeite 1 von 4 Seite 2 an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden kostenlos zur Verfü- gung. Neben dem unmittelbaren Gesprächsangebot am Telefon rund um die Uhr bietet die TelefonSeelsorge die Möglichkeit, per E-Mail Kontakt auf- zunehmen. Weiterhin wird am Bonner Standort eine persönliche Bera- tung für junge Menschen bis 27 Jahren vorgehalten (Michael- Franke- Stiftung). Der Einsatz einer Chat-SeelSorge wird derzeit geprüft. Die un- terschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten Hilfesuchenden einen direk- ten und niederschwelligen Zugang in akuten Krisensituationen. Die TelefonSeelsorge berät u.a. bei: - Akuten Krisen - Notlagen - Einsamkeit - Sozialen Beziehungen in der Familie und Partnerschaft - Drückenden Sorgen / Ängste - Depressive Stimmungen / Suizidalität Wie aus dem Jahresbericht 2021 der Bonner TelefonSeelsorge erkenn- bar ist, sind die Zahlen der erreichten Anrufe relativ stabil (ca. 12.000 bis 13.000 Anrufe / Jahr). Dies ist im Wesentlichen auf den Umstand zurückzuführen, dass die regionalen Kapazitäten (Telefonleitung) der telefonischen Seelsorge begrenzt sind. Bundesweit zeigte sich jedoch, dass die Nachfrage des Angebots wei- terhin hoch ist. Aufgrund des pandemiebedingten Wegfalls anderer Beratungsangebote wurde der telefonische und elektronische Beratungsbedarf höher. 2021 gingen die Anrufe im Vergleich zum Vorjahr bundesweit leicht zurück, blieben jedoch im Vergleich zu 2019 hoch. Besonders das bei den Anru- fen notierte Thema „Einsamkeit“ stach deutlich hervor (17 % höher als 2019). In 2022 feierte die Bonner TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ihr 50jähriges Bestehen. Besonders zeichnet dieses geförderte Angebot die unermüdliche Leistung des Ehrenamts aus. Das seelsorgerische Ange- bot rund um die Uhr wird durch qualifizierte ehrenamtliche Beratende erbracht und schafft damit „Begegnung“ von Bürger*innen für Bür- ger*innen. Diese Arbeit der rund 80 Ehrenamtlichen erfordert eine stän- dige Koordination und Qualifizierung durch die Bonner Geschäftsstelle. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt im Rahmen der Qua- litätssicherung für kontinuierliche Aus-und Weiterbildungen ihrer Mitar- beitenden. Dabei kommt die aktive Vernetzung und die gemeinsame Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen Trägern im Bon- ner Stadtgebiet einer besonderen Bedeutung zu und schafft einen Mehrwert für die Menschen in der Bundesstadt Bonn. Laut dem Antrag der TelefonSeelsorge beträgt der Anteil der Bonnerin- nen und Bonner, die durch die Einrichtung betreut werden, 60 Prozent.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn werden ausschließlich für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie den Kosten der angemieteten Räume verwendet. Die Stadt Bonn finan- ziert rd. 1/3 der Kosten für knapp 2/3 der Ratsuchenden. Als Gesamtkos- ten für diesen Bereich weist die TelefonSeelsorge einen Betrag von ca. 246.234,60 EUR für das Jahr 2023 aus. Sie finanziert sich durch die Bundesstadt Bonn (2023: 87.200 EUR), dem Rhein-Sieg-Kreis (kalk. 2023: 25.000,00 EUR), kirchliche Fördermittel (kalk. 2023 117.000 EUR), der Michael-Franke-Stiftung (kalk. 2023: 17.000 EUR). Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2020 2021 2022 78.100 79.600 81.200 80.500 Der Anstieg in der Zuschusshöhe resultiert aus personellen Veränderun- gen in den Vorjahren mit zeitweiliger Vakanz der Leitungsstelle. Fortbil- dungskosten für die Geschäftsstellenleitung sowie Kostensteigerungen bei Mieten, Personalkosten führen ebenfalls zum Anstieg der anerken- nungsfähigen Kosten. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitens des Vereins bisher stets ordnungsgemäß erfüllt. Die ein- gereichten Verwendungsnachweise ergaben keine Beanstandungen, die Mittel wurden jeweils sparsam und wirtschaftlich verwendet. Finanzielle Auswirkungen 2023: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Träger Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 87.200,00 Euro 150000506 2023 0,00 Euro Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 87.200,00 Euro Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de