231296-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Grüne/u.w.-Antrag: Fahrradparkhäuser
Kerndaten
- Nummer
- 231296-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231296-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Grüne/u.w.-Antrag: Fahrradparkhäuser Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die vier Fahrradparkhäuser, die im Rahmen des EFRE-Projekts durch die SWB Verkehrs GmbH umgesetzt werden, sind als Fertigmodule ausgeschrieben und eingekauft worden. Das Ergebnis einer ersten Ausschreibung hat zur Einstellung des Vergabeverfahrens geführt, weil das einzig eingegangene Angebot über Maßen unwirtschaftlich war. Für die zweite Ausschreibung wurde nicht zuletzt aus Kostengründen, und um den Rahmen der bewilligten Fördermittel nicht zu sprengen, auf besondere Anforderungen verzichtet. Darüber hinaus besteht enormer Zeitdruck, da die Errichtung der 4 Fahrradparkhäuser bis 31.12.2023 abgeschlossen sein muss. Veränderungen im Sinne des Antrags können daher nur im Nachgang und als gesonderte Projekte durchgeführt werden. Dafür sind bislang keine Haushaltsmittel projektiert. Deckungsmöglichkeiten müssen bei Annahme des Antrags geprüft werden. Die Verwaltung wird bei Annahme des Antrags prüfen, ob und wie das angebotene Design der Fahrradparkhäuser im Weiteren noch angepasst werden kann. Dies betrifft evtl. die Farbgebung, das Corporate Design, Fassadenbegrünung sowie die Bestückung mit PV-Anlagen. An einer eigenwirtschaftlichen Installation von PV-Anlagen und deren Betrieb haben die SWB Energie und Wasser grundsätzliches Interesse signalisiert. In Bezug auf eine nachträgliche Begrünung gibt die Verwaltung zu bedenken, dass dies mit erheblichen Schwierigkeiten und Mehraufwand verbunden wäre: Voraussichtlich käme eine Fassadenbegrünung nur an den Seiten infrage, an denen keine Einlagerung von Fahrrädern erfolgt, Wartungszugänge wären freizuhalten, die geplante Holzfassade wäre wieder zu entfernen, die Systeme müssten verschlossen werden, damit das Paternoster-System nicht durch Ranken in seiner Funktion beeinträchtigt wird und die Bewässerung der Pflanzen wäre sicherzustellen. Für den Standort Stiftsplatz wird die Möglichkeit einer Begrünung im Rahmen der Umgestaltung des Platzes (Projekt des Masterplan Innere Stadt) geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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