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231286-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne/u.w.-Antrag: Gehwege Drususstraße

Nummer
231286-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231286 Grüne/u.w.-Antrag: Gehwege Drususstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231286-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne/u.w.-Antrag: Gehwege Drususstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist die Parksituation in der Drususstraße grundsätzlich bekannt.
Die Straße ist dabei hinsichtlich der Parksituation in 3 Abschnitte zu unterteilen.
Abschnitt 1: nördl. Wendehammer bis Nordstraße
In diesem Abschnitt ist beidseits gekipptes Parken auf dem Gehweg
freigegeben. Die Gehwege sind in Breiten von ca. 2,00m auf der westlichen
Straßenseite sowie ca. 1,55m auf der östlichen Straßenbreite ausgebaut. Die
Fahrbahnbreite beträgt ca. 5,90m.
Abschnitt 2: Nordstraße bis An der Esche
Dieser Bereich der Drususstraße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden
ausgewiesen. Es wird in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn sowie rechts
gekippt auf dem Gehweg geparkt. Das Gehwegparken ist in diesem Bereich
allerdings weder markiert noch per Beschilderung ausgewiesen und somit
grundsätzlich regelwidrig. Die Gehwege sind in Breiten von ca. 2,00m auf der
westlichen Straßenseite sowie ca. 1,75m auf der östlichen Straßenbreite
ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 5,90m.
Abschnitt 3: An der Esche bis Rosental
In Abschnitt 3 ist auf der westlichen Straßenseite Fahrbahnparken erlaubt und
auf der östlichen Straßenseite befinden sich baulich angelegte Parkstände.
Dieser Bereich ist daher als unkritisch zu bewerten.
Zu den unterschiedlichen Bereichen teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Für Abschnitt 1 (zw. nördlichem Wendehammer und Nordstraße) wird die
Verwaltung bei Annahme des Antrages einen Markierungsplan erstellen, der
eine Ausweisung der Parkstände auf der Fahrbahn vorsieht und das bisher
freigegebene gekippte Parken auf den Gehwegen unterbindet. Dadurch würden
ca. 20 Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum entfallen.
Da im näheren Umfeld bereits ein extrem hoher Parkdruck vermutet werden
kann, empfiehlt die Verwaltung aus fachlicher Sicht allerdings eine Betrachtung
im Zuge des Parkraumkonzeptes Bonn-Castell. Dieses wird voraussichtlich
Ende 2023 / Anfang 2024, nach der Fertigstellung des Parkraumkonzeptes
Nordstadt, ausgeschrieben.Seite 1 von 2
Seite 2
Im Bereich zwischen Nordstraße und An der Esche handelt es sich bereits um
regelwidrige Parkvorgänge, da das Gehwegparken nicht offiziell ausgewiesen
ist. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen im Bereich des
Stadtordnungsdienstes sowie anderer Schwerpunktbereiche hat sich die
Situation in der Drususstraße über die Jahre verstetigt.
Im Zuge einer verwaltungsinternen Abstimmung im März 2023 wurde eine
verstärkte Kontrolle in diesem Bereich angestrebt.
Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes kontrollieren den Bereich im
Rahmen der Streife und nach personeller Stärke. Natürlich werden bei den
Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine dauerhafte Kontrolle und
somit Gewährleistung, dass alle Parkverstöße geahndet werden, ist leider nicht
durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen
Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet.
Sollten außerhalb der geplanten Kontrollen Verstöße von Bürger*innen selbst
bemerkt werden, können sie sich an die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes
unter der Telefonnummer 0228 77 3333 wenden. Von dort aus wird dann eine
gezielte Kontrolle veranlasst.
Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es auch für die
Bürger*innen selbst die Möglichkeit, einen Parkverstoß online über das
Portal www.bonn.de und dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen.
Anlage/n
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