231275-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Budafokpark
Kerndaten
- Nummer
- 231275-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231275-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Budafokpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu a.) Aufstellung eines Wasserspenders Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden vor kurzem drei verschiedene Modelle von Trinkwasserbrunnen bei den Stadtwerken in Auftrag gegeben. Einer dieser Trinkwasserbrunnen wird auf dem Münsterplatz installiert werden. Nach Erpro- bung dieser drei Trinkwasserbrunnen im Hinblick auf Handhabung, Repara- turanfälligkeit, Vandalismusresilienz etc. und entsprechender Evaluation wird geprüft und sodann ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet, ob und wenn ja, welches Modell sinnvollerweise an welchem Standort in einem nächsten Schritt aufgestellt werden könnte. Der Budafokpark wird dabei mit in die Überlegungen einbezogen werden. Zu b.) Temporäres schattenspendendes Segel o.ä. über dem Wasserspielplatz Insgesamt ist der Beschattungsgrad des Budafok-Parks einschließlich des Spielplatzes als gut zu bezeichnen. Es gibt alten Baumbestand in unmittelbarer Nähe, der für Schatten und stadtklimatische Abkühlung sorgt. Grundsätzlich kommen bei der Stadt Bonn auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Flächen keine Sonnensegel zum Einsatz, weil diese vom Aufbau her mit Statik und sehr großen Fundamenten als auch von der Unterhaltung her wegen der Vandalis- musanfälligkeit sehr kostenintensiv sind. Bei dieser Fläche ist das Einbringen weiterer Fundamente zusätzlich aufgrund zahlreicher Leitungen und zahlreicher Bodendenkmäler technisch darüber hin- aus nicht wirtschaftlich möglich. Zu c.) Kleiner Zaun zwischen Gehweg und Straße in Höhe des Wasserspiel- platzes. Diese Frage wurde bereits in der Planungsphase diskutiert. Grund für das Weg- lassen eines Zaunes ist die städtebauliche Einbindung und Öffnung des Parks. Bautechnisch verbirgt sich hier teilweise die unterirdische Technikkammer des Fontänenfelds, eine kleine Sichtbetonmauer und ein Fernwärmeschacht, so dass hier die Unterbringung auch eines nur kleinen Zaunes äußerst aufwändig würde.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung das Landschaftsarchitektenbüro um Prüfung des Sachverhalts bitten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de