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231275-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Budafokpark

Nummer
231275-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231275 SPD-Antrag: Budafokpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231275-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Budafokpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu a.) Aufstellung eines Wasserspenders
Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden vor kurzem drei verschiedene Modelle
von Trinkwasserbrunnen bei den Stadtwerken in Auftrag gegeben. Einer dieser
Trinkwasserbrunnen wird auf dem Münsterplatz installiert werden. Nach Erpro-
bung dieser drei Trinkwasserbrunnen im Hinblick auf Handhabung, Repara-
turanfälligkeit, Vandalismusresilienz etc. und entsprechender Evaluation wird
geprüft und sodann ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet, ob und wenn ja,
welches Modell sinnvollerweise an welchem Standort in einem nächsten Schritt
aufgestellt werden könnte. Der Budafokpark wird dabei mit in die Überlegungen
einbezogen werden.
Zu b.) Temporäres schattenspendendes Segel o.ä. über dem Wasserspielplatz
Insgesamt ist der Beschattungsgrad des Budafok-Parks einschließlich des
Spielplatzes als gut zu bezeichnen. Es gibt alten Baumbestand in unmittelbarer
Nähe, der für Schatten und stadtklimatische Abkühlung sorgt. Grundsätzlich
kommen bei der Stadt Bonn auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Flächen
keine Sonnensegel zum Einsatz, weil diese vom Aufbau her mit Statik und sehr
großen Fundamenten als auch von der Unterhaltung her wegen der Vandalis-
musanfälligkeit sehr kostenintensiv sind.
Bei dieser Fläche ist das Einbringen weiterer Fundamente zusätzlich aufgrund
zahlreicher Leitungen und zahlreicher Bodendenkmäler technisch darüber hin-
aus nicht wirtschaftlich möglich.
Zu c.) Kleiner Zaun zwischen Gehweg und Straße in Höhe des Wasserspiel-
platzes.
Diese Frage wurde bereits in der Planungsphase diskutiert. Grund für das Weg-
lassen eines Zaunes ist die städtebauliche Einbindung und Öffnung des Parks.
Bautechnisch verbirgt sich hier teilweise die unterirdische Technikkammer des
Fontänenfelds, eine kleine Sichtbetonmauer und ein Fernwärmeschacht, so
dass hier die Unterbringung auch eines nur kleinen Zaunes äußerst aufwändig
würde.Seite 1 von 2
Seite 2
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung das Landschaftsarchitektenbüro
um Prüfung des Sachverhalts bitten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de