231272 · Antrag
Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und sogenannte Zebrastreifen in Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 231272
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 231272 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Paul Brückner Hanno von Raußendorf 18.07.2023 gez. Reeh-Schall Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und sogenannte Zebrastreifen in Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anregung Inhalt des Antrags 1. Südlich des „Zebrastreifens“ zwischen Bonner Talweg 288 und 269 werden beidseitig Sperrflächen markiert, um 5 m Abstand durch abgestellte Kfz zu gewährleisten. Auf diesen Sperrflächen sollen Fahrradbügel installiert werden, sofern diese so platziert werden können, dass die Sichtbeziehung auf den Zebrastreifen erhalten wird (analog zur Umsetzung an der Kreuzung Ahrweg-Rheinweg). 2. An der Kreuzung Karthäuserstraße/Mechenstraße vor der Haus- Nr. Karthäuserstraße 1 soll eine Sperrfläche markiert werden, um das Parken in der Kreuzung zu unterbinden. Die Installation von Fahrradbügeln auf der Sperrfläche ist umzusetzen sofern eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen sichergestellt bleibt. 3. An der Einmündung der Robert-Brach-Gasse auf die Usenerstraße wird geprüft, wie der Bereich des abgesenkten Bordsteins freigehalten werden kann, um die Passierbarkeit für Fußgänger*innen zu gewährleisten. 4. Die Verwaltung prüft wie der „Zebrastreifen“ über die Argelanderstraße, neben der Blücherstraße, sicherer gestaltet werden kann. Begründung Zu 1. – 3.: PKW dürfen nur mit einem Abstand von 5 m zu Kreuzungseinmündungen und „Zebrastreifen“ abgestellt werden. An den genannten Kreuzungen und „Zebrastreifen“ findet diese Regelung in großer Regelmäßigkeit keine Berücksichtigung. Dies mindert die Sicherheit von „Zebrastreifen“ und Kreuzungen und erschwert Fußgänger*innen das Queren ebendieser. Die Sperrflächen sollen aufSeite 1 von 2 Seite 2 die Einhaltung des Abstandes hinweisen. Der für den fließenden Verkehr gesperrte Bereich kann – sofern sinnvoll und möglich – für Fahrradabstellanlagen genutzt werden. Zu 4.: An dem „Zebrastreifen“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Vollbremsungen. Anwohner*innen berichten von Kontrollen der Polizei, bei denen durch die Polizeibeamt*innen in hoher Frequenz Verstöße geahndet wurden. Denkbar wäre z.B. eine deutliche physische Anhebung des „Zebrastreifens“ (Aufpflasterung). Eine besondere Gefahrenlage ergibt sich daraus, dass PKW- und Motorradfahrer*innen bei Rückstau von der Reuterstraße her, Ausweichrouten über die Blücherstraße nutzen. Beim Überholen der stehenden PKW besteht die Gefahr, dass Fußgänger*innen, die aus Richtung Argelanderspielplatz kommen, auf dem „Zebrastreifen“ erst zu spät gesehen werden. Die Fußgänger*innen wiederum rechnen nicht mit MIV vom Venusberg kommend „auf der Überholspur“. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de