← Vorlagen

231272 · Antrag

Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und sogenannte Zebrastreifen in Kessenich

Nummer
231272
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.01.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231272-02 ST Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und sogenannte Zebrastreifen in Kessenich
  2. 231272-01 ST Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und sogenannte Zebrastreifen in Kessenich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.702 Zeichen)
Antrag
öffentlich
231272
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Paul Brückner
Hanno von Raußendorf
18.07.2023 gez. Reeh-Schall
Grüne/u.w.-Antrag: Sichere Kreuzungen und
sogenannte Zebrastreifen in Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Südlich des „Zebrastreifens“ zwischen Bonner Talweg 288 und 269
werden beidseitig Sperrflächen markiert, um 5 m Abstand durch
abgestellte Kfz zu gewährleisten. Auf diesen Sperrflächen sollen
Fahrradbügel installiert werden, sofern diese so platziert werden können,
dass die Sichtbeziehung auf den Zebrastreifen erhalten wird (analog zur
Umsetzung an der Kreuzung Ahrweg-Rheinweg).
2. An der Kreuzung Karthäuserstraße/Mechenstraße vor der Haus-
Nr. Karthäuserstraße 1 soll eine Sperrfläche markiert werden, um das
Parken in der Kreuzung zu unterbinden. Die Installation von
Fahrradbügeln auf der Sperrfläche ist umzusetzen sofern eine
Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen sichergestellt bleibt.
3. An der Einmündung der Robert-Brach-Gasse auf die Usenerstraße
wird geprüft, wie der Bereich des abgesenkten Bordsteins freigehalten
werden kann, um die Passierbarkeit für Fußgänger*innen zu
gewährleisten.
4. Die Verwaltung prüft wie der „Zebrastreifen“ über die
Argelanderstraße, neben der Blücherstraße, sicherer gestaltet werden
kann.
Begründung
Zu 1. – 3.:
PKW dürfen nur mit einem Abstand von 5 m zu
Kreuzungseinmündungen und „Zebrastreifen“ abgestellt werden. An den
genannten Kreuzungen und „Zebrastreifen“ findet diese Regelung in
großer Regelmäßigkeit keine Berücksichtigung. Dies mindert die
Sicherheit von „Zebrastreifen“ und Kreuzungen und erschwert
Fußgänger*innen das Queren ebendieser. Die Sperrflächen sollen aufSeite 1 von 2
Seite 2
die Einhaltung des Abstandes hinweisen. Der für den fließenden Verkehr
gesperrte Bereich kann – sofern sinnvoll und möglich – für
Fahrradabstellanlagen genutzt werden.
Zu 4.:
An dem „Zebrastreifen“ kommt es immer wieder zu gefährlichen
Situationen und Vollbremsungen. Anwohner*innen berichten von
Kontrollen der Polizei, bei denen durch die Polizeibeamt*innen in hoher
Frequenz Verstöße geahndet wurden. Denkbar wäre z.B. eine deutliche
physische Anhebung des „Zebrastreifens“ (Aufpflasterung). Eine
besondere Gefahrenlage ergibt sich daraus, dass PKW- und
Motorradfahrer*innen bei Rückstau von der Reuterstraße her,
Ausweichrouten über die Blücherstraße nutzen. Beim Überholen der
stehenden PKW besteht die Gefahr, dass Fußgänger*innen, die aus
Richtung Argelanderspielplatz kommen, auf dem „Zebrastreifen“ erst zu
spät gesehen werden. Die Fußgänger*innen wiederum rechnen nicht mit
MIV vom Venusberg kommend „auf der Überholspur“.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de