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231269 · Beschlussvorlage

Aktuelle Situation Einbürgerungsbehörde

Nummer
231269
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 14.09.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231269
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aktuelle Situation Einbürgerungsbehörde
Beratungsfolge
Hauptausschuss 14.09.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund umfangreicher interner Abstimmungen und Prüfungen konnte die
Vorlage leider nicht fristgerecht gefertigt werden. Die Schaffung und Besetzung
der geforderten Stellen ist jedoch zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage und in Vorbereitung auf die
Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden im Bereich der
Einbürgerungsbehörde (Ausländeramt) 5 neue Stellen eingerichtet. Die Stellen
haben folgende Stellenwerte:
• 4 Stellen in der Wertigkeit A 10 LBesG NRW in der Sachbearbeitung
• 1 Stelle in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW als Teamleitung
Begründung
Die Einbürgerungsbehörde ist der Ausländerbehörde angegliedert.
Hauptaufgabe in diesem Fachbereich ist die Bearbeitung von
Einbürgerungsanträgen.
Anders als in anderen Städten und Landkreisen ist die Einbürgerungsnachfrage
in Bonn in den zurückliegenden Jahren nicht eingebrochen. Bonn als
Internationale Stadt verfügt über eine große Gruppe von Menschen mit nicht-
deutscher Staatsangehörigkeit, die sich für die Einbürgerung interessieren und
die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
erfüllen.
Zu dieser Gruppe der Einbürgerungsinteressent*innen gehören zunächst
Menschen aus der gesteuerten Migration, also aus dem Zuzug zum Zweck der
Beschäftigung oder auch des Familiennachzugs. In beiden Teilbereichen sind
Zuwächse festzustellen, von einem weiteren Zuwachs ist in Hinblick auf das
neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das sich derzeit im
Gesetzgebungsverfahren befindet, auszugehen.Seite 1 von 4
Seite 2
Sodann ist die Gruppe der Einbürgerungsinteressent*innen drastisch
angewachsen durch die Geflüchteten, die nach Durchlaufen eines
Asylverfahrens heute mit einer Aufenthaltserlaubnis in Bonn leben, die den
Weg zur Einbürgerung eröffnet. Dies sind rund 10.000 Menschen.
Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten können Beratungsanfragen und
Einbürgerungsanträge nicht in angemessener Zeit bearbeitet werden.
Wartezeiten bis zur Aufnahme der konkreten Sachbearbeitung betragen
mittlerweile bis zu 11 Monate, die Bearbeitungszeit selbst liegt ebenfalls bei
durchschnittlich 12 Monaten. Das führt verständlicherweise zu großer
Unzufriedenheit bei den Kund*innen und zu einer andauernden Überlastung
der Mitarbeitenden. Weil bei der Vielzahl der Anträge und Anfragen oftmals
eine Beratung nicht kurzfristig eingeholt werden kann, bevollmächtigen viele
Einbürgerungsinteressent*innen Rechtsanwaltskanzleien, wodurch höhere
persönliche Aufwendungen für die Einbürgerung entstehen.
Einbürgerungsverfahren, in denen aufgrund besonderer Integrationsleistungen
(z.B. überdurchschnittlicher Spracherwerb) eine Verkürzung der gesetzlichen
Voraufenthaltszeit beansprucht werden könnte, werden durch längere Warte-
und Bearbeitungszeiten verzögert, was der Intention der Gesetzgebung
zuwiderläuft.
Zurzeit wird im Rahmen des Onlinezugang-Gesetzes der Start eines Online-
Einbürgerungsantrages vorbereitet. Interessent*innen werden sich im Rahmen
eines sog. Quick-Checks ein überschlägiges Bild von der Erfolgsaussicht eines
Einbürgerungsantrags machen können und bei positivem Ergebnis den Antrag
auch verbindlich stellen können. Es ist zu erwarten, dass sich damit die Zahl
der gestellten Anträge erhöhen wird.
In dieser Situation ist nun das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in näherer
Aussicht. Eckpunkte werden nach jetzigem Stand die Verkürzung der
Aufenthaltszeiten in Deutschland vor Einbürgerung von bislang 8 auf künftig 5
Jahre, bzw. von 6 auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen, die
Aufgabe der grundsätzlichen Vermeidung von Mehrstaatigkeit sowie die
erleichterte Einbürgerung von Menschen aus der sog. „Gastarbeiter-
Generation“ sein.
Es ist davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen
Regelungen die Einbürgerungsnachfrage noch einmal sehr stark zunehmen
wird.
Aus diesem Grund soll die Einbürgerungsbehörde in einem Ausmaß verstärkt
werden, das wieder angemessene Bearbeitungszeiten ermöglicht, die
Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit als wichtiges Merkmal der
Integration fördert, die vorhandenen Fachkräfte in der Einbürgerungsbehörde
sichert und für Bonn als Internationale Stadt für Fachkräfte aus dem Ausland
wirbt.
Grundsätzlich würden 9 Sachbearbeitungsstellen benötigt, um zum einen
schon bestehende Überhänge abzubauen. So befinden sich aktuell rund 1.200
Anträge in der Bearbeitung, in gleicher Zahl liegen Anträge vor, deren
Bearbeitung noch nicht aufgenommen worden ist. Rund 2.500
Beratungsanfragen und Auskunftsersuchen müssen aktuell bearbeitet werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Zum anderen ist aus der geschilderten Entwicklung nicht nur eine Verstetigung,
sondern noch die deutliche Vergrößerung dieses Arbeitsaufkommens zu
erwarten.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, trotz
eines bestehenden zusätzlichen Personalbedarfs von 9
Sachbearbeitungsstellen, zunächst nur 4 Sachbearbeitungsstellen einzurichten.
Parallel wird die Verwaltung die sich entwickelnden Fallzahlen und
Bearbeitungszeiten eng begleiten. Im Rahmen der politischen Beteiligung über
die Entwicklung wäre dann ggfs. auch über die Einrichtung der weiteren Stellen
(bis zu 5 weitere Sachbearbeitungsstellen) zu entscheiden.
Angestrebt ist dabei eine schnellere Aufnahme der Antragsbearbeitung nach
Antragseingang und ein kurzfristig abrufbares persönliches Beratungsangebot
in Ergänzung zum Online-Einbürgerungsantrag/Quickcheck. Es soll eine
zügigere Abarbeitung der zu erwartenden Anträge aus der Fluchtzuwanderung
2015 ff. erreicht und vermieden werden, dass die steigende Migration aus
Fachkräftezuwanderung, Familienzuzug u.a. zu neuen Überhängen führt.
Die Teamleitungsstelle ist erforderlich, weil die Leitungsspanne, und auch der
quantitative Zuwachs an herausgehobenen Aufgaben (z.B.
verwaltungsgerichtliche Verfahren) eine direkte organisatorische Zuordnung zur
Abteilungsleitung, wie das bislang der Fall ist, nicht länger zulässt.
Eine haushalterische Deckung kann zum einen aus den Einnahmen je
Einbürgerung (255€) erfolgen. Bei 200 Anträgen/VZÄ im Jahr würden hiermit
Einnahmen von 51.000€ je VZÄ erzielt (Refinanzierungsquote ca. 60%).
Weitere Mittel können aus erwirtschafteten Zinserträgen des RVR-Fonds
herangezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.05 Einwohnerangelegenheiten 1.33.00.02.05.04 Ausländerrechtliche Maßnahmen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023:101.215
2024:440.102
2025:429.353
133000205/
70.1000
./. 2023:101.215
2024:440.102
2025:429.353
2026:433.646
133000205/
63.1000 und
133000204/Seite 3 von 4
Seite 4
2026:433.646
2027:437.983
2027:437.983 65.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de