231269 · Beschlussvorlage
Aktuelle Situation Einbürgerungsbehörde
Kerndaten
- Nummer
- 231269
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231269 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aktuelle Situation Einbürgerungsbehörde Beratungsfolge Hauptausschuss 14.09.2023 Empfehlung Rat 19.09.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund umfangreicher interner Abstimmungen und Prüfungen konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht gefertigt werden. Die Schaffung und Besetzung der geforderten Stellen ist jedoch zwingend erforderlich. Beschlussvorschlag Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage und in Vorbereitung auf die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden im Bereich der Einbürgerungsbehörde (Ausländeramt) 5 neue Stellen eingerichtet. Die Stellen haben folgende Stellenwerte: • 4 Stellen in der Wertigkeit A 10 LBesG NRW in der Sachbearbeitung • 1 Stelle in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW als Teamleitung Begründung Die Einbürgerungsbehörde ist der Ausländerbehörde angegliedert. Hauptaufgabe in diesem Fachbereich ist die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen. Anders als in anderen Städten und Landkreisen ist die Einbürgerungsnachfrage in Bonn in den zurückliegenden Jahren nicht eingebrochen. Bonn als Internationale Stadt verfügt über eine große Gruppe von Menschen mit nicht- deutscher Staatsangehörigkeit, die sich für die Einbürgerung interessieren und die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllen. Zu dieser Gruppe der Einbürgerungsinteressent*innen gehören zunächst Menschen aus der gesteuerten Migration, also aus dem Zuzug zum Zweck der Beschäftigung oder auch des Familiennachzugs. In beiden Teilbereichen sind Zuwächse festzustellen, von einem weiteren Zuwachs ist in Hinblick auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, auszugehen.Seite 1 von 4 Seite 2 Sodann ist die Gruppe der Einbürgerungsinteressent*innen drastisch angewachsen durch die Geflüchteten, die nach Durchlaufen eines Asylverfahrens heute mit einer Aufenthaltserlaubnis in Bonn leben, die den Weg zur Einbürgerung eröffnet. Dies sind rund 10.000 Menschen. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten können Beratungsanfragen und Einbürgerungsanträge nicht in angemessener Zeit bearbeitet werden. Wartezeiten bis zur Aufnahme der konkreten Sachbearbeitung betragen mittlerweile bis zu 11 Monate, die Bearbeitungszeit selbst liegt ebenfalls bei durchschnittlich 12 Monaten. Das führt verständlicherweise zu großer Unzufriedenheit bei den Kund*innen und zu einer andauernden Überlastung der Mitarbeitenden. Weil bei der Vielzahl der Anträge und Anfragen oftmals eine Beratung nicht kurzfristig eingeholt werden kann, bevollmächtigen viele Einbürgerungsinteressent*innen Rechtsanwaltskanzleien, wodurch höhere persönliche Aufwendungen für die Einbürgerung entstehen. Einbürgerungsverfahren, in denen aufgrund besonderer Integrationsleistungen (z.B. überdurchschnittlicher Spracherwerb) eine Verkürzung der gesetzlichen Voraufenthaltszeit beansprucht werden könnte, werden durch längere Warte- und Bearbeitungszeiten verzögert, was der Intention der Gesetzgebung zuwiderläuft. Zurzeit wird im Rahmen des Onlinezugang-Gesetzes der Start eines Online- Einbürgerungsantrages vorbereitet. Interessent*innen werden sich im Rahmen eines sog. Quick-Checks ein überschlägiges Bild von der Erfolgsaussicht eines Einbürgerungsantrags machen können und bei positivem Ergebnis den Antrag auch verbindlich stellen können. Es ist zu erwarten, dass sich damit die Zahl der gestellten Anträge erhöhen wird. In dieser Situation ist nun das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in näherer Aussicht. Eckpunkte werden nach jetzigem Stand die Verkürzung der Aufenthaltszeiten in Deutschland vor Einbürgerung von bislang 8 auf künftig 5 Jahre, bzw. von 6 auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen, die Aufgabe der grundsätzlichen Vermeidung von Mehrstaatigkeit sowie die erleichterte Einbürgerung von Menschen aus der sog. „Gastarbeiter- Generation“ sein. Es ist davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelungen die Einbürgerungsnachfrage noch einmal sehr stark zunehmen wird. Aus diesem Grund soll die Einbürgerungsbehörde in einem Ausmaß verstärkt werden, das wieder angemessene Bearbeitungszeiten ermöglicht, die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit als wichtiges Merkmal der Integration fördert, die vorhandenen Fachkräfte in der Einbürgerungsbehörde sichert und für Bonn als Internationale Stadt für Fachkräfte aus dem Ausland wirbt. Grundsätzlich würden 9 Sachbearbeitungsstellen benötigt, um zum einen schon bestehende Überhänge abzubauen. So befinden sich aktuell rund 1.200 Anträge in der Bearbeitung, in gleicher Zahl liegen Anträge vor, deren Bearbeitung noch nicht aufgenommen worden ist. Rund 2.500 Beratungsanfragen und Auskunftsersuchen müssen aktuell bearbeitet werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Zum anderen ist aus der geschilderten Entwicklung nicht nur eine Verstetigung, sondern noch die deutliche Vergrößerung dieses Arbeitsaufkommens zu erwarten. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, trotz eines bestehenden zusätzlichen Personalbedarfs von 9 Sachbearbeitungsstellen, zunächst nur 4 Sachbearbeitungsstellen einzurichten. Parallel wird die Verwaltung die sich entwickelnden Fallzahlen und Bearbeitungszeiten eng begleiten. Im Rahmen der politischen Beteiligung über die Entwicklung wäre dann ggfs. auch über die Einrichtung der weiteren Stellen (bis zu 5 weitere Sachbearbeitungsstellen) zu entscheiden. Angestrebt ist dabei eine schnellere Aufnahme der Antragsbearbeitung nach Antragseingang und ein kurzfristig abrufbares persönliches Beratungsangebot in Ergänzung zum Online-Einbürgerungsantrag/Quickcheck. Es soll eine zügigere Abarbeitung der zu erwartenden Anträge aus der Fluchtzuwanderung 2015 ff. erreicht und vermieden werden, dass die steigende Migration aus Fachkräftezuwanderung, Familienzuzug u.a. zu neuen Überhängen führt. Die Teamleitungsstelle ist erforderlich, weil die Leitungsspanne, und auch der quantitative Zuwachs an herausgehobenen Aufgaben (z.B. verwaltungsgerichtliche Verfahren) eine direkte organisatorische Zuordnung zur Abteilungsleitung, wie das bislang der Fall ist, nicht länger zulässt. Eine haushalterische Deckung kann zum einen aus den Einnahmen je Einbürgerung (255€) erfolgen. Bei 200 Anträgen/VZÄ im Jahr würden hiermit Einnahmen von 51.000€ je VZÄ erzielt (Refinanzierungsquote ca. 60%). Weitere Mittel können aus erwirtschafteten Zinserträgen des RVR-Fonds herangezogen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.05 Einwohnerangelegenheiten 1.33.00.02.05.04 Ausländerrechtliche Maßnahmen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023:101.215 2024:440.102 2025:429.353 133000205/ 70.1000 ./. 2023:101.215 2024:440.102 2025:429.353 2026:433.646 133000205/ 63.1000 und 133000204/Seite 3 von 4 Seite 4 2026:433.646 2027:437.983 2027:437.983 65.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de