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231261-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Berliner Platz für den Fuß- und Radverkehr

Nummer
231261-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231261 Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Berliner Platz für den Fuß- und Radverkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231261-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am
Berliner Platz für den Fuß- und Radverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Für den vom Alten Friedhof kommenden Radverkehr wird eine
durchgehende Aufstellfläche geschaffen, damit dieser sicher nach links in
die Altstadt abbiegen kann.
zu 1)
Es gab bereits im Rahmen der Umweltspur Ost-West-Achse (Oxfordstraße)
Überlegungen, einen Aufstellbereich für den Radverkehr in der
Linksabbiegespur einzurichten. Diese wurden letztendlich nicht umgesetzt. Bei
Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwiefern ein Aufstellbereich
für Radfahrende in den Linksabbiegespuren möglich ist und welche
Auswirkungen dies auf die Leistungsfähigkeit hat.
2. Die Grünphase wird für den von der Altstadt kommenden Fußverkehr in
Richtung der Bahnhaltestelle der Linie 66 verlängert, sodass man genau
so lange zu Fuß in Richtung Haltestelle gehen kann, wie man bereits jetzt
in die Gegenrichtung gehen kann.
zu 2)
Grundsätzlich erhält der Fußverkehr in Bonn deutlich längere Grünzeiten als
gemäß Regelwerk erforderlich. Im Vergleich zu anderen Überwegen im
Stadtgebiet ist die Grünzeit des Überweges am Stadthaus etwas weniger
großzügig dimensioniert, was zur Aufrechterhaltung einer
Mindestleistungsfähigkeit des gesamten Knotenpunktes, insbesondere auch im
Interesse des ÖPNV, unverzichtbar ist.
Es ist signaltechnisch korrekt, dass die Fußverkehre in den einzelnen
Gehrichtungen verschieden geschaltet werden. Dieses ist aus
Sicherheitsaspekten erforderlich, weil die Fußverkehrs-Signale, die jeweils auf
den Haltstellenbereich der Stadtbahn zuführen, in direktem Konflikt mit den
Signalen für die Stadtbahn stehen. Die Fußgängerinnen und Fußgänger, die
von den äußeren Fahrbahnrändern (Stadthaus bzw. Florentiusgraben)
losgehen und die Stadtbahn queren, sollten den Gleisbereich erst geräumt
haben, bevor die Stadtbahnen Grün erhalten können. Zwar ist der eigentliche
Gleisbereich nicht durch Fußgängersignale gesichert (es befinden sich dort
sogenannte Springlichter, die auf sich nähernde Bahnen hinweisen), jedochSeite 1 von 2
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trägt ein zusätzlicher Schutz durch die gewählte Schaltung der
Fußgängersignale zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheit bei.
In der anderen Gehrichtung besteht der Konflikt zum Bahnverkehr nicht, da der
Fußverkehr sich vom Haltestellenbereich entfernt. Daher können diese Signale
länger Grün zeigen.
Um die aktuelle Zeitdifferenz von 10 Sekunden beim Grünende zwischen den
gegenläufigen Fußverkehrssignalen aufzuheben, müssten die
Stadtbahnsignale ihre Freigabe entsprechend später erhalten. Dies steht in
Widerspruch zur angestrebten Förderung des ÖPNV.
Der Knotenpunkt am Stadthaus ist überlastet. Die Grünzeit von 27 Sekunden
für den Fußverkehr beansprucht bereits heute ca. ein Drittel der gesamten
Umlaufzeit von 90 Sekunden. In den verbleibenden zwei Dritteln müssen alle
anderen Verkehre, also auch alle Stadtbahnen und Straßenbahnen abgewickelt
werden. Nach Einführung der Umweltspur wurde die MIV-Zufahrt vom Alten
Friedhof kommend von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, die
Leistungsfähigkeit somit etwa halbiert. Eine weitere Kürzung der MIV-Grünzeit
zu Gunsten einer verlängerten Grünphase für den Fußverkehr hätte negative
Auswirkungen auf die Rückstausituation in diesem Zulaufbereich bis hin zum
Kreisel an der Rabinstraße.
3. Die Möglichkeit des U-Turns wird für den vom Alten Friedhof
kommenden Verkehr unterbunden. Die dadurch mögliche Verlängerung
der Ampelschaltung wird dazu genutzt, die Grünphase zur Querung
Altstadt-Bahnhaltestellen früher zu starten.
zu 3)
Ein Wegfall der Wendebeziehung (U-Turn) bietet keine signaltechnischen
Vorteile für die Signalisierung des Fußverkehrs, denn die unter Punkt 2
aufgeführten Konflikte mit der Stadtbahn bestünden unverändert weiter. Somit
ist eine Grünzeitverlängerung für die in Richtung Haltestelle verkehrenden
Fußgängerinnen und Fußgänger nicht erreichbar.
Zudem besteht die Gefahr, dass linksabbiegende Fahrzeuge trotz
Beschilderung und Markierung das Wendeverbot missachten und unerlaubt
einen U-Turn fahren. Die vorhandene großzügige Fahrbahnausrundung am
Ende des Haltestellenbereichs unterstützt zudem ein unerlaubtes
Linksabbiegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de