231257 · Antrag
Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231257
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 231257 Antragsteller/in: Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners Thomas Fahrenholtz Elmar Conrads-Hassel 17.07.2023 gez. Reeh-Schall Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anregung Inhalt des Antrags Für den Radverkehr wird die Einfahrt in die Arminiusstraße von der Römerstraße, Höhe Hausnummer 239, ermöglicht. Das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) wird gegen das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) getauscht. Begründung Es ist bereits jetzt erlaubt, die Arminiustraße in beide Richtungen zu befahren. Lediglich die Einfahrt von der Römerstraße kommend (Höhe Hausnummer 239) ist untersagt. Es geht offenbar darum, die Wohnsiedlung vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen zu schützen; ein "Schutz" vor Radfahrenden ergibt keinen Sinn. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de