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231257 · Antrag

Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße

Nummer
231257
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231257-01 ST Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße

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Antrag
öffentlich
231257
Antragsteller/in:
Karin Langer
Brigitta Poppe-Reiners
Thomas Fahrenholtz
Elmar Conrads-Hassel
17.07.2023 gez. Reeh-Schall
Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Für den Radverkehr wird die Einfahrt in die Arminiusstraße von der
Römerstraße, Höhe Hausnummer 239, ermöglicht. Das Verkehrszeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) wird gegen das Verkehrszeichen 260 (Verbot
für Kraftfahrzeuge) getauscht.
Begründung
Es ist bereits jetzt erlaubt, die Arminiustraße in beide Richtungen zu befahren.
Lediglich die Einfahrt von der Römerstraße kommend (Höhe Hausnummer
239) ist untersagt. Es geht offenbar darum, die Wohnsiedlung vor
durchfahrenden Kraftfahrzeugen zu schützen; ein "Schutz" vor Radfahrenden
ergibt keinen Sinn.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de