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231252 · Beschlussvorlage

Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf

Nummer
231252
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231252
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße
in Bonn-Meßdorf
Beratungsfolge
Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf wird
zugestimmt.
Begründung
Im Verkehrsgrün der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf ist eine Platane
(Platanus x hispanica) gepflanzt, die im städtischen Baumkataster unter der
Baum ID 53234 geführt wird. Ihr Stammumfang beträgt 250 cm bei 17 m Kro-
nendurchmesser und 18 m Höhe. Der Zustand dieser Platane wird mit gut be-
wertet.
Der Standort des Baumes befindet sich in einem Beet zwischen öffentlichem
Gehweg und einer privateigenen Garage gegenüber Haus-Nummer 56. Zwi-
schen Wurzelanlauf und Garagenwand bestehen ca. 80 cm Freiraum, zwischen
einer oberflächennahen Starkwurzel und der Garagenwand nur 25 cm.
Durch Wurzeldruck sind Schäden am Verputz und Risse im Mauerwerk der
Garage entstanden. Es ist absehbar, dass die Schäden in der Substanz der
Garage weiter zunehmen werden. Infolge von Unterwurzelung ist der angren-
zende Garagenhof großflächig verworfen. Der Eigentümer hat einen Rechtsan-
spruch darauf, dass ihm bereits entstandene Schäden ersetzt werden und im
Übrigen eine weitere Schädigung unterbleibt.
Teile des im Traufbereich der Platane liegenden öffentlichen Gehweges sind
ebenfalls angehoben.
Alle Schäden können erst reguliert werden, nachdem mehrere Starkwurzeln
entfernt worden sind. Das Abtrennen dieser Wurzeln ist aus baumstatischer
Sicht jedoch nicht möglich, da der Baum dadurch seine Standsicherheit unmit-
telbar verlieren würde.
Um die vorhandenen Beschädigungen reparieren zu können und um weiterenSeite 1 von 8
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absehbaren Schäden vorzubeugen, ist die Fällung dieser Platane unabdingbar.
Nach Fällung und Stubbenrodung ist in demselben Beet eine Ersatzpflanzung
vorgesehen. Dabei wird an den Beeträndern eine Wurzelschutzfolie eingebaut,
die zukünftige Schäden im Baumumfeld verhindert.
Anlage/n
1 Bild1 (öffentlich)
2 Bild2 (öffentlich)
3 Bild3 (öffentlich)
4 Bild4 (öffentlich)
5 Bild5 (öffentlich)
6 Bild6 (öffentlich)Seite 2 von 8
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Datenstand: 03.11.2026, 00:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de