231252 · Beschlussvorlage
Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf
Kerndaten
- Nummer
- 231252
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231252 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf Beratungsfolge Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung einer Platane in der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf wird zugestimmt. Begründung Im Verkehrsgrün der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf ist eine Platane (Platanus x hispanica) gepflanzt, die im städtischen Baumkataster unter der Baum ID 53234 geführt wird. Ihr Stammumfang beträgt 250 cm bei 17 m Kro- nendurchmesser und 18 m Höhe. Der Zustand dieser Platane wird mit gut be- wertet. Der Standort des Baumes befindet sich in einem Beet zwischen öffentlichem Gehweg und einer privateigenen Garage gegenüber Haus-Nummer 56. Zwi- schen Wurzelanlauf und Garagenwand bestehen ca. 80 cm Freiraum, zwischen einer oberflächennahen Starkwurzel und der Garagenwand nur 25 cm. Durch Wurzeldruck sind Schäden am Verputz und Risse im Mauerwerk der Garage entstanden. Es ist absehbar, dass die Schäden in der Substanz der Garage weiter zunehmen werden. Infolge von Unterwurzelung ist der angren- zende Garagenhof großflächig verworfen. Der Eigentümer hat einen Rechtsan- spruch darauf, dass ihm bereits entstandene Schäden ersetzt werden und im Übrigen eine weitere Schädigung unterbleibt. Teile des im Traufbereich der Platane liegenden öffentlichen Gehweges sind ebenfalls angehoben. Alle Schäden können erst reguliert werden, nachdem mehrere Starkwurzeln entfernt worden sind. Das Abtrennen dieser Wurzeln ist aus baumstatischer Sicht jedoch nicht möglich, da der Baum dadurch seine Standsicherheit unmit- telbar verlieren würde. Um die vorhandenen Beschädigungen reparieren zu können und um weiterenSeite 1 von 8 Seite 2 absehbaren Schäden vorzubeugen, ist die Fällung dieser Platane unabdingbar. Nach Fällung und Stubbenrodung ist in demselben Beet eine Ersatzpflanzung vorgesehen. Dabei wird an den Beeträndern eine Wurzelschutzfolie eingebaut, die zukünftige Schäden im Baumumfeld verhindert. Anlage/n 1 Bild1 (öffentlich) 2 Bild2 (öffentlich) 3 Bild3 (öffentlich) 4 Bild4 (öffentlich) 5 Bild5 (öffentlich) 6 Bild6 (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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