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231250 · Große Anfrage

BBB-Große Anfrage: Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof

Nummer
231250
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 181,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231250-02 BBB-Antrag: Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof Drucksachengruppe 231250
  2. 231250-01 ST Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof
  3. 231250-03 ST BBB-Antrag: Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof Drucksachengruppe 231250

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Große Anfrage
öffentlich
231250
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar
Marcel Schmitt
14.07.2023 gez. Wenzel
BBB-Große Anfrage: Durchgang Koblenzer Straße
/ Hubertinumshof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wurde die Außengastronomie auf dem Verbindungsweg zwischen Koblenzer
Straße und Hubertinumshof (Flurstück 4308-5-1111) genehmigt und wenn ja,
auf welcher Grundlage ist dies erfolgt?
2. Für den Fall, dass die unter Ziffer 1 nachgefragte Erlaubnis seitens der Stadt
erteilt wurde:
-Ist geprüft worden, ob die Vorgabe des § 13 Absatz 2, Satz 3 der Gestaltungs-
und Werbesatzung für das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg eingehalten
wird und wenn ja, wurde Amt 37 in die Entscheidungsfindung einbezogen?
-Wird die Vorgabe des vom Rat beschlossenen Radentscheides bzgl. der
Gehwegbreiten trotz der aufgestellten Tische und Stühle eingehalten und wenn
nein, aus welchem Grunde erfolgte dennoch eine Erlaubnis?
-Wurde die Vorgabe aus § 13 Absatz 4 der Gestaltungs- und Werbesatzung für
das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg bezüglich der einheitlichen
Möblierung dem Gewerbetreibenden in der Genehmigung für die
Außengastronomie als Auflage verdeutlicht und wenn ja, aus welchem Grunde
wurde die Umsetzung der Vorgabe nicht kontrolliert?
Begründung
Auf der per rechtsgültigem Bebauungsplan (Nr. 8117-64) vom April 1987 als
Fußweg festgelegten Fläche zwischen Koblenzer Straße und Hubertinumshof
wurden kürzlich Tische und Stühle eines Gastronomiebetriebes aufgestellt. DieSeite 1 von 3
Seite 2
Durchgangsfläche und somit die Rettungswegbreite wurde dadurch erheblich
verringert. Überdies werden die Vorgaben des Radentscheides zu
Gehwegbreiten und die Bestimmungen der Gestaltungs- und Werbesatzung für
das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg augenscheinlich nicht eingehalten.
Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen liegt im öffentlichen Interesse.
Anlage/n
1 Fotos Durchwegung Hubertinumshof (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage BBB-Anfrage Durchwegung Koblenzer Straße / HubertinumshofSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de