231250 · Große Anfrage
BBB-Große Anfrage: Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof
Kerndaten
- Nummer
- 231250
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.075 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 231250 Fragesteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar Marcel Schmitt 14.07.2023 gez. Wenzel BBB-Große Anfrage: Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurde die Außengastronomie auf dem Verbindungsweg zwischen Koblenzer Straße und Hubertinumshof (Flurstück 4308-5-1111) genehmigt und wenn ja, auf welcher Grundlage ist dies erfolgt? 2. Für den Fall, dass die unter Ziffer 1 nachgefragte Erlaubnis seitens der Stadt erteilt wurde: -Ist geprüft worden, ob die Vorgabe des § 13 Absatz 2, Satz 3 der Gestaltungs- und Werbesatzung für das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg eingehalten wird und wenn ja, wurde Amt 37 in die Entscheidungsfindung einbezogen? -Wird die Vorgabe des vom Rat beschlossenen Radentscheides bzgl. der Gehwegbreiten trotz der aufgestellten Tische und Stühle eingehalten und wenn nein, aus welchem Grunde erfolgte dennoch eine Erlaubnis? -Wurde die Vorgabe aus § 13 Absatz 4 der Gestaltungs- und Werbesatzung für das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg bezüglich der einheitlichen Möblierung dem Gewerbetreibenden in der Genehmigung für die Außengastronomie als Auflage verdeutlicht und wenn ja, aus welchem Grunde wurde die Umsetzung der Vorgabe nicht kontrolliert? Begründung Auf der per rechtsgültigem Bebauungsplan (Nr. 8117-64) vom April 1987 als Fußweg festgelegten Fläche zwischen Koblenzer Straße und Hubertinumshof wurden kürzlich Tische und Stühle eines Gastronomiebetriebes aufgestellt. DieSeite 1 von 3 Seite 2 Durchgangsfläche und somit die Rettungswegbreite wurde dadurch erheblich verringert. Überdies werden die Vorgaben des Radentscheides zu Gehwegbreiten und die Bestimmungen der Gestaltungs- und Werbesatzung für das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg augenscheinlich nicht eingehalten. Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen liegt im öffentlichen Interesse. Anlage/n 1 Fotos Durchwegung Hubertinumshof (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage BBB-Anfrage Durchwegung Koblenzer Straße / HubertinumshofSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de