231249-20 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) - Stellungnahme zu DS 231249-19
Kerndaten
- Nummer
- 231249-20 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Theaterplatz Hauptort
- Am Fronhof
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231249-20 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) - Stellungnahme zu DS 231249-19 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann ist der Auftrag für die Ausführungsplanung (LPH 5) erteilt worden? Der Auftrag für die nächsten Leistungsphasen wurde am 03.07.2026 erteilt. Wann hat das Planungsbüro die fertige Entwurfsplanung (LPH 3) vorgelegt? Die Abgabe der finalen Entwurfsplanung mit den durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg gewünschten und über längeren Zeitraum geprüften Änderungen erfolgte am 05.06.2026. 2. Liegen mittlerweile alle erforderlichen Genehmigungen (Wasserrecht, Denkmalschutz etc.) vor? Es liegen alle erforderlichen Genehmigungen mit Ausnahme der Genehmigung für Bodendenkmal vor. Hierzu ist die Verwaltung in engem Austausch mit dem LVR, um den Anforderungen der Sachverhaltsermittlung gerecht zu werden. Es befinden sich zwei Verdachtsflächen in dem Plangebiet, welche nach den Sommerveranstaltungen am Theaterplatz mittels Suchgraben untersucht werden sollen. 3. Wann sind die Eigentümer der im Privateigentum stehenden Flächen angesprochen worden, die die Sanierung der ihnen gehörenden Bereiche gestatten müssen? Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Die Eigentümergespräche haben am 16.07.2026 stattgefunden. Die Resonanz war grundsätzlich positiv. Vertragsdetails sind bereits in Abstimmung mit den Eigentümern und erste Vertragsabschlüsse stehen bevor. Lediglich die Eigentümer des Grundstücks Am Fronhof 1-7 konnten bislang noch nicht zur Abstimmung eingeladen werden. Der bisherige bekannte Vertreter reagiert nicht, sodass nun die einzelnen Eigentümer je WEG-Anteil angeschriebenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden. Die Abstimmung sollte im Herbst erfolgen. Der Vertragsabschluss muss vor der politischen Beratung des Ausbaubeschlusses (vsl. Februar 2027) erfolgen. 4. Konnten die Unstimmigkeiten mit dem Planungsbüro mittlerweile ausgeräumt werden und wird mittlerweile wieder konstruktiv zusammengearbeitet? Alle Beteiligten verfolgen das gemeinsame Ziel die Maßnahme in der dazu vorgesehenen Zeit abzuschließen. Die Zusammenarbeit läuft konstruktiv. 5. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme? Der aktuelle Zeitplan befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird mit allen Planungsbeteiligten abgestimmt. Der nächste Meilenstein ist die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Ausbau (vsl. Ende Februar/ Anfang März). Möglicher Baustart ist Q3/2027. 6. Wie sieht die aktuelle Kostenberechnung für die Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ aus, s. auch DS231249 (ehemalige Berechnung)? Woraus lassen sich die jeweiligen Kostensteigerungen begründen? Wie hoch ist jetzt der jeweilige Eigenanteil bei den Fördermitteln vom Land und dem AURAK Programm? Die aktuellen Baukosten belaufen sich auf 11.070.000 € brutto. Eine Kostensteigerung ergibt sich im Bereich Oberbau/Deckschichten - 450.000€ netto - die auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist. Es wurden die Fachplanungsleistungen des Ingenieurbüros für die Straßen- und Ober- flächenmaßnahmen nunmehr vollständig in die Kostenberechnung integriert, welche in der vorangegangenen Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt waren. Eine wesentliche Kostensteigerung ergibt sich im Bereich Technische Anlagen - 760.000€ netto. Diese resultiert aus der fortgeschriebenen Fachplanung der technischen Anlagen, insbesondere in den Bereichen Wassertechnik, Kanal- umlegung, Regenwasserbewirtschaftung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Ebenso sind hier mit aktualisierter Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom 04.05.2026 auch Kosten der Gebäudeautomation enthalten. Zusätzlich wurde die allgemeine Baukostenentwicklung zwischen dem 1. Quartal 2024 und dem 2. Quartal 2026 berücksichtigt (im Mittel ca. +10%), was insbesondere bei Deckschicht- und Tragschichtmaterialien bei den zu Grunde liegenden Mengen ins Gewicht fällt. Städtebauförderung: Gemäß Zuwendungsbescheid vom 29.08.2025 betragen die zuwendungsfähigen Kosten für den 1. BA „Am Fronhof“ rund 2,8 Mio. €. Hiervon werden 1,68 Mio. € (60 %) gefördert und der Eigenanteil beträgt 1,12 Mio. € (40%).Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die zuwendungsfähigen Kosten für den 2. BA „Theaterplatz“ betragen rund 3,0 Mio. €. Hiervon werden 1,8 Mio. € gefördert (60%) und der Eigenanteil beträgt rund 1,2 Mio. € (40 %). Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 5,8 Mio. €, Förderung (60 %) rund 3,48 Mio. € Eigenmittel (40 %) rund 2,32 Mio. € Vor dem Hintergrund der Aktualisierung der Kostenberechnung besteht die Möglichkeit, die Kostensteigerungen über den 1. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2027 anzumelden. Der Beschluss zur Einreichung des Antrags zum Städtebauförderprogramm 2027 wurde in der Sitzung vom 03.09.2026 in der Bezirksvertretung beraten (DS 261419). Demnach sind folgende Summen zur Antragstellung (Frist 30.10.2026) geplant: Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 9,3 Mio. €, Förderung (60 %) rund 5,58 Mio. € Eigenmittel (40 %) rund 3,72 Mio. € Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AURAK) Gemäß Zuwendungsbescheid vom 18.12.2025 wurden folgende Kosten vom Bund als zuwendungsfähig anerkannt (siehe DS-Nr. 260040): Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 6,7 Mio. €, Förderung (85 %) rund 5,7 Mio. € Eigenmittel (15%) rund 1,0 Mio. € Die angesprochene Maßnahme entfaltet im Falle einer Beschlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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