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231249-20 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) - Stellungnahme zu DS 231249-19

Nummer
231249-20 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
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  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231249-20 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) -
Stellungnahme zu DS 231249-19
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann ist der Auftrag für die Ausführungsplanung (LPH 5) erteilt worden?
Der Auftrag für die nächsten Leistungsphasen wurde am 03.07.2026 erteilt.
Wann hat das Planungsbüro die fertige Entwurfsplanung (LPH 3) vorgelegt?
Die Abgabe der finalen Entwurfsplanung mit den durch die Bezirksvertretung
Bad Godesberg gewünschten und über längeren Zeitraum geprüften
Änderungen erfolgte am 05.06.2026.
2. Liegen mittlerweile alle erforderlichen Genehmigungen
(Wasserrecht, Denkmalschutz etc.) vor?
Es liegen alle erforderlichen Genehmigungen mit Ausnahme der Genehmigung
für Bodendenkmal vor. Hierzu ist die Verwaltung in engem Austausch mit dem
LVR, um den Anforderungen der Sachverhaltsermittlung gerecht zu werden. Es
befinden sich zwei Verdachtsflächen in dem Plangebiet, welche nach den
Sommerveranstaltungen am Theaterplatz mittels Suchgraben untersucht
werden sollen.
3. Wann sind die Eigentümer der im Privateigentum stehenden
Flächen angesprochen worden, die die Sanierung der ihnen gehörenden
Bereiche gestatten müssen? Bis wann ist mit einem Abschluss der
Verhandlungen zu rechnen?
Die Eigentümergespräche haben am 16.07.2026 stattgefunden. Die Resonanz
war grundsätzlich positiv. Vertragsdetails sind bereits in Abstimmung mit den
Eigentümern und erste Vertragsabschlüsse stehen bevor. Lediglich die
Eigentümer des Grundstücks Am Fronhof 1-7 konnten bislang noch nicht zur
Abstimmung eingeladen werden. Der bisherige bekannte Vertreter reagiert
nicht, sodass nun die einzelnen Eigentümer je WEG-Anteil angeschriebenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden. Die Abstimmung sollte im Herbst erfolgen.
Der Vertragsabschluss muss vor der politischen Beratung des
Ausbaubeschlusses (vsl. Februar 2027) erfolgen.
4. Konnten die Unstimmigkeiten mit dem Planungsbüro mittlerweile
ausgeräumt werden und wird mittlerweile wieder konstruktiv
zusammengearbeitet?
Alle Beteiligten verfolgen das gemeinsame Ziel die Maßnahme in der dazu
vorgesehenen Zeit abzuschließen. Die Zusammenarbeit läuft konstruktiv.
5. Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme?
Der aktuelle Zeitplan befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird mit allen
Planungsbeteiligten abgestimmt. Der nächste Meilenstein ist die
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Ausbau (vsl.
Ende Februar/ Anfang März). Möglicher Baustart ist Q3/2027.
6. Wie sieht die aktuelle Kostenberechnung für die Objektplanung „Am
Fronhof und Theaterplatz“ aus, s. auch DS231249 (ehemalige
Berechnung)? Woraus lassen sich die jeweiligen Kostensteigerungen
begründen? Wie hoch ist jetzt der jeweilige Eigenanteil bei den Fördermitteln
vom Land und dem AURAK Programm?
Die aktuellen Baukosten belaufen sich auf 11.070.000 € brutto.
Eine Kostensteigerung ergibt sich im Bereich Oberbau/Deckschichten -
450.000€ netto - die auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist. Es wurden die
Fachplanungsleistungen des Ingenieurbüros für die Straßen- und Ober-
flächenmaßnahmen nunmehr vollständig in die Kostenberechnung integriert,
welche in der vorangegangenen Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt
waren.
Eine wesentliche Kostensteigerung ergibt sich im Bereich Technische Anlagen
- 760.000€ netto. Diese resultiert aus der fortgeschriebenen Fachplanung der
technischen Anlagen, insbesondere in den Bereichen Wassertechnik, Kanal-
umlegung, Regenwasserbewirtschaftung sowie Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur.
Ebenso sind hier mit aktualisierter Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom
04.05.2026 auch Kosten der Gebäudeautomation enthalten.
Zusätzlich wurde die allgemeine Baukostenentwicklung zwischen dem 1.
Quartal 2024 und dem 2. Quartal 2026 berücksichtigt (im Mittel ca. +10￿%),
was insbesondere bei Deckschicht- und Tragschichtmaterialien bei den zu
Grunde liegenden Mengen ins Gewicht fällt.
Städtebauförderung:
Gemäß Zuwendungsbescheid vom 29.08.2025 betragen die
zuwendungsfähigen Kosten für den 1. BA „Am Fronhof“ rund 2,8 Mio. €.
Hiervon werden 1,68 Mio. € (60 %) gefördert und der Eigenanteil beträgt 1,12
Mio. € (40%).Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die zuwendungsfähigen Kosten für den 2. BA „Theaterplatz“ betragen rund 3,0
Mio. €. Hiervon werden 1,8 Mio. € gefördert (60%) und der Eigenanteil beträgt
rund 1,2 Mio. € (40 %).
Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 5,8 Mio. €,
Förderung (60 %) rund 3,48 Mio. €
Eigenmittel (40 %) rund 2,32 Mio. €
Vor dem Hintergrund der Aktualisierung der Kostenberechnung besteht die
Möglichkeit, die Kostensteigerungen über den 1. Fortsetzungsantrag zum
Städtebauförderprogramm 2027 anzumelden. Der Beschluss zur Einreichung
des Antrags zum Städtebauförderprogramm 2027 wurde in der Sitzung vom
03.09.2026 in der Bezirksvertretung beraten (DS 261419).
Demnach sind folgende Summen zur Antragstellung (Frist 30.10.2026)
geplant:
Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 9,3 Mio. €,
Förderung (60 %) rund 5,58 Mio. €
Eigenmittel (40 %) rund 3,72 Mio. €
Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel (AURAK)
Gemäß Zuwendungsbescheid vom 18.12.2025 wurden folgende Kosten vom
Bund als zuwendungsfähig anerkannt (siehe DS-Nr. 260040):
Zuwendungsfähige Kosten gesamt (1.BA und 2.BA): rund 6,7 Mio. €,
Förderung (85 %) rund 5,7 Mio. €
Eigenmittel (15%) rund 1,0 Mio. €
Die angesprochene Maßnahme entfaltet im Falle einer Beschlussfassung
finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung erfolgt vorbehaltlich der weiteren
Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der
Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de