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231249-17 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249

Nummer
231249-17 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Änderungsantrag
öffentlich
231249-17 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
19.05.2026, gez. BBM Yildiz
SPD-Änderungsantrag:
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)
Antrag zur Vorlage 231249
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Stadtverwaltung legt bis zur September-Sitzung eine Beschlussvorlage
vor, die die Wirtschaftlichkeit des Betonsteins „Metten – Corio“ mit einem
geeigneten Naturstein nach Vorschlag des beauftragten Planungsbüros
vergleicht. Anschließend entscheidet die Bezirksvertretung über das
Oberflächenmaterial.
2. Die Vorlage soll einen einvernehmlich von Tiefbauamt, Planungsbüro,
Stadtplanungsamt sowie Amt für Umwelt und Stadtgrün erstellten
Kriterienkatalog sowie von Allen dafür akzeptierte Werte enthalten (z.B. für
Preis, Lebensdauer, Restwert sowie Entsorgungskosten).
3. Sollte hinsichtlich der richtigen Werte für einzelne oder alle dieser Kriterien
kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden für diese Kriterien die
jeweiligen Werte mitgeteilt, die jeder einzelne Beteiligten für richtig hält.
Begründung
Wie die Verwaltung ausführt, muss die endgültige Entscheidung über den Stein
für die Oberflächen der Fußgängerzone von der Bezirksvertretung getroffen
werden. Entgegen des ursprünglichen Plans der Stadtverwaltung ist es
allerdings nicht sinnvoll, diese Entscheidung bis zum Beschluss über die
Ausführungsplanung aufzuschieben, die der Bezirksvertretung frühestens im
ersten Quartal 2027 vorgelegt werden soll. Eine Änderung des zu
verwendenden Materials zu diesem späten Zeitpunkt würde nur zu höheren
Kosten und einer Verzögerung des Vorhabens führen. Um dies zu vermeiden,
sollte die Entscheidung möglichst schnell getroffen werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Qualitätsanforderungen für das Belagsmaterial hat die Bezirksvertretung –
auf Wunsch der Stadtverwaltung – in DS 231249-11 beschlossen, der auf
231463-06AA verweist. Dort heißt es: „Das Stadtbodenmaterial soll von hoher
Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der
strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg
wiederzubeschaffen.“
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Natur- und Betonstein bestehen
unterschiedliche Einschätzungen bei Verwaltung und Planungsbüro: Das
Planungsbüro hält Naturstein für vorzugswürdig, das Tiefbauamt Betonstein.
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün, das derzeit die Bonner Rheinpromenade
umbauen lässt, neigt offenbar ebenfalls der Einschätzung des Planungsbüros
zu, indem für das dortige Bauvorhaben Naturstein verwendet wird; ähnlich beim
Stiftsplatz.
Es existieren Berechnungen des Tiefbauamts und des Planungsbüros, die
erheblich voneinander abweichen. Dies verblüfft, da es sich um objektiv
bestimmbare Kriterien und Werte handelt, die beispielsweise durch Einholung
von Angeboten oder aus technischen Regelwerken eindeutig ermittelt werden
können.
Die Berechnungen des Tiefbauamts sind dabei offensichtlich unvollständig,
denn dessen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vernachlässigt sowohl den
Zuschuss der Städtebauförderung als auch die Restwerte am Ende der
Lebensdauer sowie die Entsorgungskosten: Während Naturstein noch verkauft
oder neu verlegt werden kann (beispielhafter Erlös: ca. 45 EUR/m2), muss
Betonstein kostenpflichtig entsorgt werden (beispielhafte Kosten: ca. 25
EUR/m2). Dadurch ergibt sich am Ende der Lebensdauer ein Unterschied in
den Restwerten von ca. 70 EUR/m2 zwischen Beton- und Naturstein. Dies
relativiert die Unterschiede in den Investitionskosten zu Beginn: Während
Betonstein mit 12cm Dicke ca. 45 EUR/m2 kostet, liegt Naturstein in gleicher
Dicke bei ca. 200 EUR/m2. Die Preisdifferenz von 155 EUR/m2, von der auch
das Tiefbauamt ausgeht (s. Präsentation S. 6), wird allerdings zu 60%
gefördert, sodass die Stadt nur 40% der Mehrkosten tragen muss, mithin 62
EUR/m2.
Stellt man die Mehrkosten für Naturstein bei der Anfangsinvestition von ca. 62
EUR/m2 nur dem – bislang nicht berücksichtigten – Restwert-Vorteil von ca. 70
EUR/m2 gegenüber, verschwindet der Wirtschaftlichkeits-Vorteil von Betonstein
und verkehrt sich in sein Gegenteil. Dabei werden die genauen Werte sicherlich
von den hier getroffenen beispielhaften Annahmen abweichen. An dem Beispiel
wird allerdings deutlich, wie wichtig es ist, die Investitionskostenförderung
sowie die Restwerte zu berücksichtigen. Andere nicht-monetäre Aspekte wie
hochwertiges Erscheinungsbild, bessere Reinigungsfähigkeit oder niedrigerer
CO2-Ausstoß sind darin noch gar nicht enthalten.Seite 2 von 3
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Die Bezirksvertretung benötigt für die Entscheidung über das
Oberflächenmaterial eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Dabei darf man
erwarten, dass eine Verständigung der beteiligten Akteure über die relevanten
Kriterien und die richtigen Werte erfolgen kann. Bislang ist dies allerdings nicht
gelungen, wie die großen Abweichungen in den Rechnungen von Tiefbauamt
und Planungsbüro (siehe dessen – nur auf Nachfrage vom Tiefbauamt
übermittelte – „Entscheidungsvorlage Pflastertextur“ vom 23.10.2023, S. 7)
zeigen. Insbesondere weichen die Materialkosten für Nachbeschaffungen über
die Lebensdauer eklatant voneinander ab: Das Tiefbauamt setzt dafür bei
Betonstein 1,6 Mio. EUR an, bei Naturstein 4,0 Mio. EUR, während das
Planungsbüro vom Gegenteil ausgeht: 4,4 Mio. EUR bei Betonstein, Null EUR
bei Naturstein. Um einen zutreffenden Beschluss fassen zu können, müssen
die abweichenden Einschätzungen transparent nebeneinandergestellt und
insbesondere mit den Einschätzungen des Amts für Umwelt und Stadtgrün
abgeglichen werden, das durch die laufende Baumaßnahme am Rheinufer über
konkrete Zahlen und eigene Annahmen verfügt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de