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231249-15 AA · Änderungsantrag

SPD-Bezirksfraktion - Bad Godesberg: Oberflächenmaterial für die Bad Godesberger Fußgängerzone

Nummer
231249-15 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Änderungsantrag
öffentlich
231249-15 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
21.04.2026 gez. Yildiz
SPD-Bezirksfraktion - Bad Godesberg:
Oberflächenmaterial für die Bad Godesberger
Fußgängerzone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Die Mitteilungsvorlage DS 231249-14 (Entwurfsplanung Fußgängerzone,
hier: Materialauswahl), TOP 12.4, wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt
erhoben.
II. In der Sitzung wird folgender Antrag gestellt:
1. Die Stadtverwaltung legt bis zur Juni-Sitzung eine Beschlussvorlage vor, die
die Wirtschaftlichkeit des Belagsmaterials „Metten – Corio“ mit einem
geeigneten Naturstein nach Vorschlag des beauftragten Planungsbüros
vergleicht. Anschließend entscheidet die Bezirksvertretung über das
Oberflächenmaterial.
2. Die Vorlage soll einen einvernehmlich von Tiefbauamt, Planungsbüro,
Stadtplanungsamt und Amt für Umwelt und Stadtgrün festgelegten Katalog
relevanter Kriterien sowie von Allen akzeptierte Werte für diese Kriterien
enthalten (z.B. für Preis, Lebensdauer, Restwert sowie Entsorgungskosten).
3. Sollte hinsichtlich der relevanten Kriterien kein Einvernehmen hergestellt
werden können, werden alle von den Beteiligten vorgeschlagenen Kriterien
bewertet.
4. Sollte hinsichtlich der richtigen Werte für einzelne oder alle dieser Kriterien
kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden für alle Kriterien die
jeweiligen Werte mitgeteilt, die jeder einzelne Beteiligten für richtig hält.
Begründung
Wie die Verwaltung ausführt, muss die endgültige Entscheidung über den
Stein für die Oberflächen der Fußgängerzone von der Bezirksvertretung
getroffen werden. Entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung ist es
allerdings nicht sinnvoll, diese Entscheidung bis zum Beschluss über dieSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ausführungsplanung aufzuschieben, die der Bezirksvertretung frühestens im
ersten Quartal 2027 vorgelegt werden soll. Eine Änderung des zu
verwendenden Materials zu diesem späten Zeitpunkt würde nur zu höheren
Kosten und einer Verzögerung des Vorhabens führen. Um dies zu vermeiden,
sollte die Entscheidung möglichst schnell getroffen werden.
Der auf Wunsch der Stadtverwaltung gefasste Änderungsbeschluss in DS
231249-11 nimmt bezüglich der Qualitätsanforderungen den Beschluss
231463-06 AA in Bezug. Dort heißt es: „Das Stadtbodenmaterial soll von hoher
Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der
strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg
wiederzubeschaffen.“
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Natur- und Betonstein bestehen
unterschiedliche Einschätzungen bei Verwaltung und Planungsbüro: Das
Planungsbüro hält Naturstein für vorzugswürdig, das Tiefbauamt Betonstein.
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wiederum, das derzeit die Bonner
Rheinpromenade umbauen lässt, neigt offenbar der Einschätzung des
Planungsbüros zu, indem für das dortige Bauvorhaben Naturstein verwendet
wird.
Es existieren Berechnungen des Tiefbauamts und des Planungsbüros, die
erheblich voneinander abweichen. Dies verblüfft, da es sich um objektiv
bestimmbare Kriterien und Werte handelt, die beispielsweise durch Einholung
von Angeboten oder aus technischen Regelwerken eindeutig ermittelt werden
können. Die Berechnungen des Tiefbauamts sind dabei offensichtlich
unvollständig, denn dessen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vernachlässigt
sowohl den Zuschuss der Städtebauförderung als auch die Restwerte am Ende
der Lebensdauer sowie die Entsorgungskosten: Während Naturstein noch
verkauft oder neu verlegt werden kann (beispielhafter Erlös: ca. 45 EUR/m2),
muss Betonstein kostenpflichtig entsorgt werden (beispielhafte Kosten: ca. 25
EUR/m2). Dadurch ergibt sich am Ende der Lebensdauer ein Unterschied in
den Restwerten von ca. 70 EUR/m2 zwischen Beton- und Naturstein. Dies
relativiert die Unterschiede in den Investitionskosten zu Beginn: Während
Betonstein mit 12cm Dicke ca. 45 EUR/m2 kostet, liegt Naturstein in gleicher
Dicke bei ca. 200 EUR/m2. Die Preisdifferenz von 155 EUR/m2, von der auch
das Tiefbauamt ausgeht (s. Präsentation S. 6), wird allerdings zu 60%
gefördert, sodass die Stadt nur 40% der Mehrkosten tragen muss, mithin 62
EUR/m2.
Stellt man die Mehrkosten für Naturstein bei der Anfangsinvestition von ca. 62
EUR/m2 nur dem – bislang nicht berücksichtigten – Restwert-Vorteil von ca. 70
EUR/m2 gegenüber, verschwindet der Wirtschaftlichkeits-Vorteil von Betonstein
und verkehrt sich in sein Gegenteil. Dabei werden die genauen Werte sicherlich
von den hier getroffenen beispielhaften Annahmen abweichen. An dem Beispiel
wird allerdings deutlich, wie wichtig es ist, die Investitionskostenförderung
sowie die Restwerte zu berücksichtigen. Andere nicht-monetäre Aspekte wie
hochwertiges Erscheinungsbild, bessere Reinigungsfähigkeit oder niedrigerer
CO2-Ausstoß sind darin noch gar nicht enthalten.
Die Bezirksvertretung benötigt für die Entscheidung über das
Oberflächenmaterial eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Dabei darf man
erwarten, dass eine Verständigung der beteiligten Stellen über die relevantenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kriterien und die richtigen Werte erfolgen kann. Bislang ist dies allerdings nicht
gelungen, wie die großen Abweichungen in den Rechnungen von Tiefbauamt
und Planungsbüro zeigen. Insbesondere weichen die Materialkosten für
Nachbeschaffungen über die Lebensdauer eklatant voneinander ab: Das
Tiefbauamt setzt dafür bei Betonstein 1,6 Mio. EUR an, bei Naturstein 4,0 Mio.
EUR, während das Planungsbüro vom Gegenteil ausgeht: 4,4 Mio. EUR bei
Betonstein, Null EUR bei Naturstein. Um einen zutreffenden Beschluss fassen
zu können, müssen die abweichenden Einschätzungen transparent
nebeneinandergestellt und insbesondere mit den Einschätzungen des Amts für
Umwelt und Stadtgrün abgeglichen werden, das durch die laufende
Baumaßnahme am Rheinufer über konkrete Zahlen und eigene Annahmen
verfügt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de