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231249-11 · Beschlussvorlage

Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier Änderung des Beschlusses 231249-08 und Mitteilung der Prüfergebnisse

Nummer
231249-11
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Brunnenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Michaelshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Schwertberger Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Villichgasse Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Michaelplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
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  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Beschlussvorlage
öffentlich
231249-11
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und
Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier
Änderung des Beschlusses 231249-08 und
Mitteilung der Prüfergebnisse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Ein Beschluss zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) muss in der Sitzung am
25.06.2025 erfolgen, um fristgerecht die Prüfung durch die Fördergeber zu
ermöglichen. Andernfalls ist die Bewilligung der Fördermittel stark gefährdet.
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen
werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg
vom 09.04.2025 (DS-Nr. 231249-08) wird wie folgt geändert:
a) Am Fronhof:
i)
Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird eine von
zusätzlichen festen Einbauten freigehaltene Fläche (mind. 2,50m
Breite) berücksichtigt, um eine künftige Führung des Radringes
nicht zu verbauen.
ii)
Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen
vorgesehen.
iii)
Für die Wasserspielfläche wird ein geeigneter Untergrund
vorgesehen.
c) i)Theaterplatz:
Die multifunktionale Bühne wird realisiert. Vorzusehen sind
feste Zurrpunkte zur Verankerung universeller Traversen.Seite 1 von 21
Seite 2
ii)
Baumhain:
1)Die Bepflanzung wird mit drei zusätzlichen Bäumen
bei Erhalt der Bestandsbäume als Interimslösung ausgeführt
(siehe "Anlage Prüfung drei Bäume am Theaterplatz").
Sobald umlaufende Bestandsbäume abgängig sind und eine
Flächenerweiterung des Baumhains möglich ist, wird diese
Erweiterung, inkl. zusätzlicher Baumpflanzungen, wie Plan
„Konzept Erweiterung Theaterplatz“, umgesetzt. Für spätere
Erweiterungen werden die baulichen Vorbereitungen schon jetzt
geschaffen.
d) Am Michaelshof:
iii) Das taktile Leitsystem wird bis zu REWE fortgesetzt.
e) Übergreifende Punkte:
i) Die Stadtverwaltung ergreift alle erforderlichen
Maßnahmen, um die Verlegung von Glasfaser im Zuge der
Baumaßnahme gem. DS 231219-01 Ziff. G1 sicherzustellen.
iv) Für die Oberflächen werden bis zum Beschluss der
Ausführungsplanung Varianten zur Flächenbemusterung im
Rahmen einer politischen Beteiligung vorgestellt. Des Weiteren
wird ein umfangreicher Vergleich der Materialität als
Bewertungsgrundlage vorgelegt. Der Beschluss für das Material
für die Oberflächenbefestigung wird im Zuge der
Ausführungsplanung gefasst.
Die Ansprüche an die Qualität resultieren aus dem Beschluss
231463-06 AA.
v)Es wird erneut geprüft, in welchen Bereichen versenkbare-
und/oder feste Poller an den Zugängen zur Innenstadt
vorgesehen werden können.
2. Die Mitteilung zu den Ergebnissen folgender Prüfaufträge, die ebenfalls
in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 09.04.2025 auf
der Grundlage des Änderungsantrages (231249-10 AA) beschlossen
wurden, werden zur Kenntnis genommen:
a. Am Fronhof:
iv)
Die Erweiterung der Beetfläche in Richtung Galeria ist aufgrund
der Feuerwehrzufahrt, den Anleiterungsflächen sowie den
Privaten Flächen und der geplanten unterirdischen Infrastruktur
nicht möglich. Auch kann eine im Workshop benannte
Erweiterung durch befahrbare grüne Fläche wie
„Rasengittersteine“ in diesem Bereich nicht realisiert werden.Seite 2 von 21
Seite 3
Diese sind nicht zulässig für diesen Einsatzbereich und weisen
einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand auf. Die Bepflanzung
wird so gewählt, dass die Sichtbeziehungen zu den
Einzelhandelsgeschäften erhalten bleiben.
(s. Anlage Prüfung Verschiebung Wasserspiel)
b) Auf der Verbindung von Theaterplatz zu Am Fronhof wurden
zwei zusätzliche Bänke vorgesehen und auf Konfliktpotenziale
geprüft. Die zusätzlichen Standorte sind in der Anlage
Flächenprüfung Veranstaltungsbühne abgebildet.
c) Theaterplatz:
ii) Baumhain:
(2)Die mögliche Erweiterungsplanung ist in der Anlage
Prüfung Konzept Erweiterung abgebildet.
iii) Wasserläufe:
Die Wasserläufe wurden auf gute Erreichbarkeit der Geschäfte
und Praxen geprüft und anschließend mit der
Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Die BG Bonn hat zu
dem Wasserlauf ebenso wie zu dem Blindenleitsystem keine
Bedenken geäußert.
d) Am Michaelshof
i) Die Zuwegung für die Fahrradfahrer entlang der
Fassade mit einer Breite von 3,4 m ist gegeben. Für Fußgänger
gibt es mehrere Möglichkeiten zum REWE-Markt zu gelangen.
Insgesamt wird durch die Beete mehr Grünfläche geschaffen.
Die Rampe zum REWE an der Pfarrer-Minartz-Straße ist dem
darstellerischen Plan zu entnehmen (s. Anlage Prüfung
Zugänglichkeit Fahrradparker am REWE). Um die Attraktivität
der 1,50m breiten Fußgängerrampe zu verringern werden im
Zuge der Ausführungsplanung Möglichkeiten zur Verhinderung
der Rampen-Befahrung untersucht.
ii) Wie im Workshop ausgeführt sind eine Vielzahl von
Sitzmöbeln im gesamten Realisierungsbereich verteilt. Weitere
Bänke Am Michaelshof scheinen mit Blick auf die ausreichend
bemessenen Sitzgelegenheiten keinen großen Mehrwert zu
liefern. Zwei weitere Bänke wurden schon auf der Verbindung
von Theaterplatz zu Am Fronhof ergänzt (siehe Ziffer 1 Punkt b)
Die dargestellten Standorte wurden sinnvoll gewählt.
iii)
Das taktile Leitsystem wird bis zu REWE fortgesetzt.
Die taktile Leitführung ist Teil der weiteren Planung und wurde
mit den BG Bonn abgestimmt. (s. Anlage Prüfung taktiles
Leitsystem REWE)Seite 3 von 21
Seite 4
iv)
Für die Straße Am Michaelshof entlang des Schauspielhauses
wurde die zweite Baumreihe erneut geprüft und das Ergebnis in
einem Plan dargestellt (s. Anlage Prüfung zweite Baumreihe).
Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass eine zweite Baumreihe
aufgrund der Feuerwehr-Anleiterung nicht möglich ist.
Des Weiteren begrenzen die Versorgungsleitungen den knappen
zur Verfügung stehenden Raum.
Die Simulation der Sichtachse ist dem Anhang (Prüfung
Simulation zweite Baumreihe) zu entnehmen.
v)
Eine Verschiebung des Spiel- und Aufenthaltsplatzes in Richtung
Burg ist nicht möglich, da der Fluchtweg aus dem
Schauspielhaus, sowie die Netzstation zu berücksichtigen sind.
Die vorgesehene Netzstation ist eine Anforderung des
Netzbetreibers durch die steigenden zukünftigen Anforderungen
an die energetische Versorgung der Innenstadt, auch für
Veranstaltungen. Andere Standorte wurden untersucht und
aufgrund verschiedener Restriktionen verworfen.
vi)
Die Fläche an der öffentlichen Toilette wurde so angepasst, dass
die Fluchtlinie des Schauspielhauses fortgeführt wird.
Dadurch entfällt das Dreieck.
vii)
Die Skulptur Eva de Maizière verbleibt am Bestandsstandort.
viii)
Staketenzäune werden temporär während der Anwuchsphase
errichtet und entfallen anschießend. Im Workshop-Protokoll vom
07.05.2025 wurde festgehalten, dass die Staketenzäune als
temporäre Schutzvorrichtung beibehalten werden.
ix)
Das Schauspielhaus hat bekundet, dass vier von ehemals acht
Fahnenmaste beibehalten werden sollen. Die Sichtbarkeit von
Fahnen wird weiterhin durch das Schauspielhaus gewünscht.
e) Übergreifende Punkte:
ii)
Die baulichen unterirdischen Vorkehrungen werden im Zuge der
Planung so weit wie möglich berücksichtigt, um den
nachträglichen Eingriff so gering wie möglich zu halten.
Die Festlegung von Anzahl und Standorten von Accesspoints
kann erst mit dem Bertreiber erfolgen. Zum jetzigen Stand wurde
kein Betreiber gefunden.
iii)
Die sogenannten Cityscreens sind keine ausschließlichen
Werbeanlagen, sondern werden als Informationsanlagen
aus redaktionellen Inhalten wie bundesweiten wie lokalenSeite 4 von 21
Seite 5
Nachrichten, Wetter und weiteren allgemeinen Informationen zu
Politik, Wirtschaft, Gesellschaft etc., Eigeninformationen und –
Werbung der Bundesstadt Bonn (Kontakt Marketingservice),
aber auch als Präventions- und Warnmittel der Polizei,
Feuerwehr und anderen Behörden neben den werblichen
Inhalten betrieben.
Für die werblichen Inhalte hat das Unternehmen Ströer ein
eigenes lokales und regionales Vertriebsangebot geschaffen,
sodass insbesondere auch lokale Gewerbetreibende und/ oder
Interessierte zu preisgünstigeren Konditionen insbesondere die
Cityscreens buchen können.
Alle Anlagen wurden in einem umfangreichen
Beteiligungsprozess zwischen der Stadt Bonn, der Fa. Ströer,
der Bonn Netz als auch der Bezirksvertretung errichtet. Die
Anzahl der Anlagen sowie die Technik entsprechen den
vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesstadt Bonn,
Stadtwerken Bonn und Ströer. Die heutigen Standorte der
Anlagen wurden durch vers. Ortsbegehungen festgelegt.
Im Zuge der Neugestaltung sieht das Konzept 6 statt 7 Anlagen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fläche vor. Hierzu werden die
neuen Standorte erneut gemeinsam mit allen Beteiligten
abgestimmt werden müssen.
vi)
Wie in der Entwurfsplanung beschrieben (231249-08) sind
zahlreiche und unterschiedliche Spielangebote vorgesehen. Aus
Sicht der Verwaltung hat dieses Angebot sowohl quantitativ als
auch qualitativ ein sehr hohes Niveau. Daher bittet die
Verwaltung um differenzierte Erläuterung und Benennung,
welches konkrete Spielangebot hier fehlt und ergänzt werden
soll.
vii) + ix)
Im Rahmen des Workshops wurde eine Darstellung aller Flächen
welche sich in Privateigentum befinden vorgezeigt. (s. Anlage
Prüfung Grunderwerbsflächen). Seitens der Stadtverwaltung
wurden bereits erste Gespräche mit den Eigentümern geführt.
Eine Verkaufsbereitschaft wurde bisher von keinem Eigentümer
gezeigt.
Daher werden nach vorliegendem Entwurfsbeschluss
Gestattungsverträge den Eigentümern vorgeschlagen. Bereits
beim ersten Gespräch war die Resonanz gegenüber einer
Gestattung positiv.
viii)
Es wurden Modelle geprüft, welche eine geringere Neigung der
Rückenlehne verfügen, sowie die Sitzhöhe von älteren
Mitbürgerinnen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Bänke mit
gerader Sitzfläche wurden in dem Workshop vorgestellt.
Es ist vorgesehen die Alternative Euroform Comfort mit
angepassten Lattenbreiten weiter in der Planung zu
berücksichtigen. (s. Anlage Prüfung Alternative Sitzbank)Seite 5 von 21
Seite 6
3) Die vorliegenden Prüfergebnisse werden hiermit fristgerecht
der BV vorgelegt.
4) Der Workshop hat stattgefunden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten.
Begründung
Präambel:
Am 10. Juni 2025 hat ein Termin der Verwaltung mit den Fördergebern
(Städtebauförderung und AURAK) stattgefunden, in welchem ein Austausch
über die Zeitschiene sowie Planungsinhalte mit der Verwaltung erfolgte. Im
Ergebnis muss eine Beschlussfassung über die Leistungsphase 3 am 25.06.25
erfolgen, um fristgerecht eine anschließende Prüfung durch die Fördergeber
und die Weiterplanung zu ermöglichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht
erfolgen, ist die Einhaltung des Zeitplans und damit die Bewilligung der
Fördermittel (insb. AURAK) stark gefährdet. Auch inhaltlich muss die
Beschlussfassung gemäß der Förderbedingungen erfolgen. Dies betrifft
insbesondere die Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume (Baumhain) am
Theaterplatz (s.u.).
a. Am Fronhof:
i)
Das Planungsgebiet des Realisierungsbereiches soll nicht begrenzt
werden.
Grundsätzlich werden in der weiteren Planung im Bereich Am
Kurpark und Brunnenallee jedoch Flächen zur Einrichtung eines
Radringes vorgehalten. Die Umsetzbarkeit und die damit
verbundene konkrete Führungs- und Ausgestaltungsform befindet
sich derzeit in der Prüfung. Um eine zukünftige Umgestaltung des
Straßenraums möglichst konfliktfrei durchführen zu können, werden
genannte Flächen von zusätzlichen festen Einbauten freigehalten.
Somit müssen die Fahrradabstellanlagen mit Überdachungen am
Standort Am Kurpark entfallen und durch demontierbare
Fahrradabstellbügel ersetzt werden.
Die Fahrradabstellbügel an der Brunnenallee werden ebenfalls
demontierbar ausgeführt.
Die Gesamtanzahl der Fahrradabstellanlagen wird dabei nicht
reduziert. Im weiteren Verlauf bzw. auf
Masterplanebene werden alternative Standorte für eine überdachte
Fahrradabstellanlage geprüft.
ii)
Die Prüfung des Platzes bei Veranstaltungen hat ergeben, dass mit
vorliegender Planung ca. 500 Personen Am Fronhof Platz finden.
Die weiteren Potentialflächen, sowie die VeranstaltungsaufbautenSeite 6 von 21
Seite 7
können dem erstellten Plan entnommen werden. Eine Verschiebung
der Grünfläche in Richtung Pfarrer-Minartz-Str. ist aufgrund der
Feuerwehraufstellfläche nicht möglich.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen
Tiefbeete die technische Funktion der Entwässerung der Innenstadt
haben. Eine Reduzierung der Grünfläche um die Platzfläche für
Veranstaltungen zu erweitern bedarf somit der erneuten Berechnung
der Entwässerungsleistung. Im Falle keiner nunmehr ausreichenden
Entwässerungsleistung nach der Berechnung muss das zusätzliche
Wasser über die Sinkkästen dem Kanal zugeführt werden. Dies
widerspricht dem aktuellen Entwässerungs- und
Schwammstadtkonzept (Anlage Veranstaltungsnachweis mit Bühne
Am Fronhof).
iii)
Aus dem Workshop wurde mitgenommen, dass der Gussasphalt
farblich an das zukünftige Pflaster angepasst werden kann und
daher mit dieser Oberfläche die Planung in den abgestimmten
Bereichen fortgeführt wird.
b. Es werden in der Verbindungsachse weitere Bänke
aufgestellt, welche für Veranstaltungen schnell demontiert werden
können.
c. Theaterplatz:
i)
1) Das langfristige Interesse der ortsansässigen Vereine wie
KuKuG, Festausschuss Bad Godesberger Karneval,
Schauspielhaus und Stadtmarketing e.V. wurde erfragt und
hat ergeben, dass eine Bühnennutzung von 5-6 Mal im Jahr
vorstellbar ist. Zudem wird davon ausgegangen, dass
aufgrund des neuen Angebots einer frei nutzbaren Bühne
auch neue Nutzungen ggf. von weiteren Veranstaltern
entwickelt werden.
2) Bei der gemeinsamen Abstimmung mit Veranstaltern wurden
die Anforderungen erneut abgestimmt. Darin wurde einheitlich
festgelegt, dass grundsätzlich ein Dach für Veranstaltungen
vorgesehen werden soll. Die Größe des Daches soll nicht
vorgegeben werden. Die Traversen-Verankerung soll durch
Zurrpunkte für eine universelle Nutzung vorgesehen werden.
Somit können die Traversen-hülsen entfallen und Veranstalter
flexibler sein. Nach Rückmeldung der Veranstalter beim
Ortstermin ist es nicht zielführend, vielmehr erschwerend, dass
die Verwaltung als Verleiher von Bühnenausstattung fungiert.
Nach Rückmeldung von den Hauptveranstaltern ist es am
pragmatischsten, wenn die Bühnentechnik und Überdachung je
nach Veranstaltung angemietet werden. Das Podest wird als
deutliche Verbesserung bezeichnet. Die Kosten für die
Bühnentechnik werden zukünftig geringer sein, da Anmietung
und Aufbau des Bühnenpodestes entfallen kann.Seite 7 von 21
Seite 8
Ein in Bad Godesberg tätiger Veranstaltungstechniker informierte
über folgendes Einsparpotential:
Beispielsweise beim einer Veranstaltung wie dem Weinfest
(Freitag bis Sonntag) betragen die
Kosten für Aufbau einer 3x4 Meter Bühne und Technik ca. 3500€
brutto. Wenn der Aufbau des Bühnenpodestes entfallen kann, da
eine vorhandene Bühne (multifunktionales Sitzelement) genutzt
wird, können laut Experte hier insgesamt ca. 500€ brutto
eingespart werden.
Bei einer größeren Veranstaltung betrugen alleine die Mietkosten
für das Bühnenpodest 1900€ brutto pro Tag (8x4 Meter Bühne
ohne Technik). Dies sind die Kosten, die entfallen, wenn die
Bühne auf dem Theaterplatz permanent zur Verfügung steht.
Es wird dennoch geprüft, wie die Veranstalter finanziell
unterstützt werden können. Erste Vorschläge beliefen sich auf
den Feuerwehrtopf.
3) Wie in unter Punkt 2) erwähnt ist es für Veranstalter sinnvoller
und pragmatischer einen Bühnenbauer zu beauftragen, welcher
auch die fachgerechte Wartung und Lagerung übernimmt. Die
städtische Anschaffung, Wartung und Lagerung wird von allen
Beteiligten kritisch gesehen. Aufgrund der Flexibilität bei
Zurrpunkten ist die Bindung an einen Anbieter für die
Veranstaltungstechnik über einen Rahmenvertrag nicht
notwendig. Vielmehr können individuelle Verträge von den
Vereinen, wie bisher, geschlossen werden.
4) Die Verlegung der Tontechnik mit ausreichenden
Steuerungskabeln von der Bühne zum Eck des
Schauspielhauses wird berücksichtigt.
5) Die Stadt hatte in der Vergangenheit eine eigene Bühne für
den Bonner Sommer angeschafft, welche jedoch aufgrund ihrer
Größe nicht ausgeliehen wurde. Diese Bühne hat über die Jahre
nicht mehr den nötigen Standsicherheitsnachweis erbringen
können und musste daher entsorgt werden.
ii)
Baumhain:
Vorbemerkung: Die Ausgestaltung des Baumhaines und die
Änderungswünsche der Bezirksvertretung hierzu wurde im
Termin mit den Fördergebern am 10.06.2025 intensiv erörtert.
Die erkennbare Ausbildung eines Baumhaines wurde dabei
seitens des Vertreters des AURAK-Fördergebers unter Verweis
auf die der Bewilligung zugrundeliegenden Konzeption als
Bestandteil des Förderzwecks definiert.
1. Im Bereich des künftigen Baumhains istSeite 8 von 21
Seite 9
unabhängig der Anzahl der gepflanzten Bäume die
Setzung von Veranstaltungsbuden unter Einhaltung des
Baumschutzes gestattet, da es sich bei der
wassergebundenen Wegedecke um eine bereits
verdichtete Fläche handelt.
2. Gemäß Termin mit dem Fördergeber am
10.06.25 gefährdet die Reduzierung auf nur 2 Bäume die
Förderfähigkeit des Funktionsbereiches Theaterplatz. Der
Charakter des Baumhains ist aufrechtzuerhalten und als
Zuwendungszweck im Förderbescheid vom 17.03.2024
explizit erwähnt. Die Reduzierung auf nur 2 Bäume wird
mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der
Förderzweck als nicht erfüllt eingestuft wird und somit die
Förderung gefährdet wird.
3. Daher werden bereits drei, statt bisher zwei,
Bäume zur Neupflanzung als Baumhain in Ergänzung
zum vorhandenen Bestandsbaum auf dem Theaterplatz
beschlossen, um den Förderzweck nicht zu gefährden.
Zudem wird die Erweiterung des Baumhains auf
insgesamt 5 Bäume beschlossen. Die zweite Phase der
Neupflanzung beginnt mit dem Entfall der umlaufenden
Bäume am Theaterplatz.
e. Übergreifende Punkte:
i) Für die Verlegung von Glasfaser wurde erneut bei der
Telekom sowie bei den Firmen Westconnect und Netcologne
nachgefragt. Für den Fall einer negativen Rückmeldung wird
dennoch eine Leerrohrtrasse im Zuge der Planung vorgesehen.
Somit sind die bautechnischen Vorkehrungen für einen späteren
Ausbau geschaffen.
iv) Der Stadtboden soll gemäß Beschluss 231463-06 AA von
hoher Qualität sein. Die Zonierung der Sondernutzungsbereiche
mit unterschiedlichen Bodenmaterialien wird kritisch gesehen.
Die Vergabe der Sondernutzungsrechte jährlich erfolgt und nicht
alle Gastronomen nutzen zu jedem Zeitpunkt die gesamte zur
Verfügung stehende Fläche.
Die sich stetig verändernde Nutzungsfläche durch anderes
Bodenmaterial zu kennzeichnen ist somit nicht praktikabel.
Eine Zonierung z.B. in „Bewegungs- und Verweilbereiche“ erfolgt
standardmäßig über Schnurkanten oder über verschieden
Pflastergrößen und Verbundgestaltungen.
v)Wie im Workshop vorgezeigt, wurde bereits eine
Zufahrtsbeschränkung durch Poller geprüft und abgelehnt.
Gründe hierfür waren u.a. hohe Investitions- und Folgekosten,
hohe Anzahl an Leitungen in den teils engen Zufahrten, hohe
Anzahl an möglichen Zugängen (7), viel Lieferverkehr, hoher
Koordinationsaufwand mit Nutzern und Bedenken durch die
Feuerwehr (im Falle eines technischen Ausfalls und der damitSeite 9 von 21
Seite 10
verbundenen zeitlichen Verzögerung durch die manuelle
mechanische Betätigung). Besonders die schlechten
Erfahrungen hinsichtlich versenkbarer Poller im gesamten
Stadtbezirk führten zu einer Ablehnung.
Anlage/n
1 Flächenprüfung Veranstaltungsbühne Frohnhof_final (öffentlich)
2 Prüfung Grunderwerbsflächen (öffentlich)
3 Prüfung Simulation zweite Baumreihe Sichtachse Godesburg (öffentlich)
4 Prüfung taktiles Leitsystem REWE_final (öffentlich)
5 Prüfung Zugänglichkeit Fahrradparker am REWE (öffentlich)
6 Prüfung zweite Baumreihe Am Michaelshof (öffentlich)
7 Prüfung_ Alternative Sitzbank (öffentlich)
8 Prüfung_Konzept_Erweiterung_Theaterplatz_final (öffentlich)
9 Prüfung_Verschiebung_Wasserspiel (öffentlich)
10 Prüfung_zusätzliche Bänke bei Veranstaltungen (öffentlich)
11 Prüfung drei Bäume am Theaterplatz (öffentlich)Seite 10 von 21
E
KD 67.86
S 63.75
1383
964
2
Dachlinie
Dachlinie
Fronhof-
Passage
Haupteingang
Galleria Blumenladen Klamottenlade
Trink-
brunnen
Spielturm
Wasserspiel
Sonder-
bank
LS
LS
Holzdeck
Wasserlauf
Spiel
Rufsäule
Tiefbeet
Sonderleuchte
Nebel-
stele
Fallschutz
Standort mobile Bühne 4m x 5m
(Wasserspiel bodeneben, abgestellt)
Annahme Stehplatzbereich Publikum
(0-10 m Entfernung)
Fläche ca. 150 m² (ca. 300 Personen)
Annahme erweiterter Stehplatzbereich
Publikum (10-15m Entfernung)
Fläche ca. 125 m² (ca. 250 Personen)
Fahrgasse Feuerwehr
gem. DIN 14090
optionale Marktflächennutzung
(siehe auch Pläne der Sondernutzungen
- Weinfest, Nikolausmarkt, Stadtfest)
potentieller
Bühnenstandort
vor Eingang Galeria
5,00
5,00 10,00
4,00
45°
45°
DIN A3
174-01 GOD-OP
INNENSTADT BONN BAD GODESBERG
INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
- -
AUFTRAGGEBER / BAUHERR
PROJEKT
-
-1:250 GEZ.:
DATUM:
GEPRÜFT:
DATUM:
PLANINHALT:
FORMAT:
MAßSTAB:
PLAN NR.:
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Bundesstadt Bonn
Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie
Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3)
Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.
Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten.
Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem
Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung
weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder
außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie
übergeben worden sind.
N
Flächenprüfung Frohnhof
Mariannenplatz 23, 10997 Berlin,
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
MDe
19.05.2025
xx
1:150Seite 11 von 21
Flur 16
Flur 3
1 FKZ 1156
Fläche: 484,47 m2
1
2
2 FKZ 1175
Fläche: 270,96 m2
3
3 FKZ 1389
Fläche: 2,38 m2
4
4 FKZ 1174
Fläche: 23,24 m2
5 FKZ 924
Fläche: 278,47 m2 5
6
6 FKZ 927
Fläche: 39,58 m2
7
7 FKZ 1167
Fläche: 3,83 m2
8
8 FKZ 983
Fläche: 374,18 m2
9
9 FKZ 1379
Fläche: 3,09 m2
10
11 FKZ 1255
Fläche: 5,10 m2
11
10 FKZ 932
Fläche: 0,94 m2
12 FKZ 1256
Fläche: 1,50 m2
12
13
13 FKZ 1259
Fläche: 28,89 m2
14
14 FKZ 939
Fläche: 2,76 m2
13
15 15 FKZ 733
Fläche: 3,11 m2
16
16 FKZ 827
Fläche: 79,78 m2
17 FKZ 824
Fläche: 7,21 m2
17
18 FKZ 32/1
Fläche: 1,00 m2
19 FKZ 996
Fläche: 3,55 m2
20 FKZ 1222
Fläche: 4,14 m2
18
19
20
21
21 FKZ 1391
Fläche: 9,04 m2
22 FKZ 1354
Fläche: 150,33 m2
22
23
23 FKZ 1353
Fläche: 99,46 m2
25 FKZ 1218
Fläche: 193,91 m2
25
26
26 FKZ 1217
Fläche: 70,91 m2
28
29
28 FKZ 872
Fläche: 4,33 m2
29 FKZ 1304
Fläche: 2,00 m2
24 FKZ 1204
Fläche: 96,31 m2
24
27
27 FKZ 1386
Fläche: 126,04 m2
60
1
7
3
5
10
1
4-10
4 a
10
8
11
8
13
5
5
22
4
17-11
9
9
20
6
6
4
62
7
P3
4 b
P2
26
30
2
6
28
58
5 6
4
41
1614
5 a
2
24
9
20
14-18
7
1 a
3
P1
10-12
1 b
Am Fronhof
Theaterpl. Theaterpl.
Am Michaelshof
Am Michaelshof
Pfarrer-Minartz-Str. Am Michaelshof
Pfarrer-Minartz-Str.
Am Fronhof
Am Fronhof
Schwertberger Str.
Brunnenallee
Am Kurpark Am Kurpark Am Kurpark
Am Kurpark
Am Fronhof
Theaterpl.
Koblenzer Str.
Villichgasse
Villichgasse
Michaelpl.
Cafe
Haupteingang
Galleria
Eiscafe
Eiscafe
Wein-
handlung
Restaurant
Cafe
Fisch-
restaurant
23/13
825
1098
1375
746
1218
1225
1352
1219
1354
1063
920
734
1167
1099
1317
872
1002
1291
1198
1315
1054
1055
1107
1255
1217
1261
1097
1409
919
1408
873
490/53
1338
529/138
1344
1390
1357
1263
1403
1328
1320
1203
1381
23/12
1316
1154
690/23
1096
1323
1314
1150
952
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948
824
827
1321
1174
1408
Mariannenplatz 23,
10997 Berlin,
Am Fronhof, Am Kurpark, Theaterplatz, Am Michaelshof, Michaelplatz,
53177 Bonn
174-01 GOD-OP
INNENSTADT BONN BAD GODESBERG
174-01_CS_3_SP_02_01-02
Lageplan Grunderwerbsplan
1:500
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
MaßstabZeichnung-Nr.
Plan:
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Bauherr: Bundesstadt Bonn Datum, Unterschrift / FREIGABE
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
Landschaftsarchitektur: Datum, Unterschrift / FREIGABE
N
Tel:
030 - 44 00 97 26
DIN A1
Erstellt:
Format
INDEX / Datum
24.04.2024
Leistungsphase:
Entwurf
Gezeichnet:
ML
Übersichtsplan Tiefgarage Am Michaelshof.pdf (Stand 30.03.2023)
Am Fronhof 1 bis7 unterer Keller.pdf (Stand 8.4.1975)
8016-150_Gesamt, Stand 28.03.2023.dwg
PLANGRUNDLAGEN:
LEGENDE
Gebäude
Bearbeitungsgrenze
zu erwerbende Grundstücksfläche
Insgesamt: 2370,95 m2
Flurstücksgrenzen
Flurstückskennzahl1392
VORABZUGSeite 12 von 21
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DIN A3
174-01 GOD-OP
INNENSTADT BONN BAD GODESBERG
INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
- -
AUFTRAGGEBER / BAUHERR
PROJEKT
-
-1:250 GEZ.:
DATUM:
GEPRÜFT:
DATUM:
PLANINHALT:
FORMAT:
MAßSTAB:
PLAN NR.:
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Bundesstadt Bonn
Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie
Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3)
Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.
Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten.
Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem
Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung
weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder
außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie
übergeben worden sind.
N
Ausschnitt Blindenleitsystem
Mariannenplatz 23, 10997 Berlin,
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
MDe
19.05.2025
xx-2
1:500
Anmerkungen zur Darstellung:
Lageplan Zwischenstand LPH3, 13.07.2023
Variante Anbindung City- Terrassen
Blindenleitführung Richtung Rewe entlang
Fassade der City-Terrassen möglich
Entfall der Fahrradparker entlang City-Terrassen
bereits in Planung berücksichtigtSeite 14 von 21
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Villichgasse
Eiscafe
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Restaurant
Cafe
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Dachlinie
Dachlinie
Sonderleuchte
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5x Holzsessel
Sparkasse
DIN A3
174-01 GOD-OP
INNENSTADT BONN BAD GODESBERG
INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
- -
AUFTRAGGEBER / BAUHERR
PROJEKT
-
-1:250 GEZ.:
DATUM:
GEPRÜFT:
DATUM:
PLANINHALT:
FORMAT:
MAßSTAB:
PLAN NR.:
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Bundesstadt Bonn
Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie
Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3)
Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.
Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten.
Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem
Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung
weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder
außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie
übergeben worden sind.
Konzept Erweiterung Theaterplatz
Mariannenplatz 23, 10997 Berlin,
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
GSa
13.06.2025
174-01_CS_3_LP_05_03_Theaterplatz
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7
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1 b
Villichgasse
Eiscafe
Wein-
handlung
Restaurant
Cafe
Fisch-
restaurant
Dachlinie
Dachlinie
Sonderleuchte
Bühne
Brunnen
Wasserlauf
LS LS LS
5x Holzsessel
Sparkasse
6
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6,20
3,00
R 39,80
3
5
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61,22 m²
Mastleuchten Entwurf (Erhalt
Bestandsbäume)
Mastleuchten versetzen bei Erweiterung
(Entfall Bestandsbäume)
Feuerwehr-flächen gem. DIN 14090 nach
Entfall Bestandsbäume)
Platzfläche wassergebundene Decke
267,70m²
Potentielle Erweiterung Platzfläche
wassergeb. Decke 407,38m²
DIN A3
174-01 GOD-OP
INNENSTADT BONN BAD GODESBERG
INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
- -
AUFTRAGGEBER / BAUHERR
PROJEKT
-
-1:250 GEZ.:
DATUM:
GEPRÜFT:
DATUM:
PLANINHALT:
FORMAT:
MAßSTAB:
PLAN NR.:
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Bundesstadt Bonn
Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie
Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3)
Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären.
Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten.
Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem
Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung
weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder
außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie
übergeben worden sind.
Anpassung Bereich Theaterplatz
Mariannenplatz 23, 10997 Berlin,
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
Berliner Platz 2,
53103 Bonn
GSa
13.06.2025
174-01_CS_3_LP_05_03_Theaterplatz
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Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de