231249-11 · Beschlussvorlage
Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier Änderung des Beschlusses 231249-08 und Mitteilung der Prüfergebnisse
Kerndaten
- Nummer
- 231249-11
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Am Fronhof
- Theaterplatz
- Brunnenallee
- Am Kurpark
- Am Michaelshof
- Markt
- Dreieck
- Berliner Platz
- Schwertberger Straße
- Koblenzer Straße
- Villichgasse
- Michaelplatz
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231249-11 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier Änderung des Beschlusses 231249-08 und Mitteilung der Prüfergebnisse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Ein Beschluss zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) muss in der Sitzung am 25.06.2025 erfolgen, um fristgerecht die Prüfung durch die Fördergeber zu ermöglichen. Andernfalls ist die Bewilligung der Fördermittel stark gefährdet. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 09.04.2025 (DS-Nr. 231249-08) wird wie folgt geändert: a) Am Fronhof: i) Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird eine von zusätzlichen festen Einbauten freigehaltene Fläche (mind. 2,50m Breite) berücksichtigt, um eine künftige Führung des Radringes nicht zu verbauen. ii) Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen vorgesehen. iii) Für die Wasserspielfläche wird ein geeigneter Untergrund vorgesehen. c) i)Theaterplatz: Die multifunktionale Bühne wird realisiert. Vorzusehen sind feste Zurrpunkte zur Verankerung universeller Traversen.Seite 1 von 21 Seite 2 ii) Baumhain: 1)Die Bepflanzung wird mit drei zusätzlichen Bäumen bei Erhalt der Bestandsbäume als Interimslösung ausgeführt (siehe "Anlage Prüfung drei Bäume am Theaterplatz"). Sobald umlaufende Bestandsbäume abgängig sind und eine Flächenerweiterung des Baumhains möglich ist, wird diese Erweiterung, inkl. zusätzlicher Baumpflanzungen, wie Plan „Konzept Erweiterung Theaterplatz“, umgesetzt. Für spätere Erweiterungen werden die baulichen Vorbereitungen schon jetzt geschaffen. d) Am Michaelshof: iii) Das taktile Leitsystem wird bis zu REWE fortgesetzt. e) Übergreifende Punkte: i) Die Stadtverwaltung ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Verlegung von Glasfaser im Zuge der Baumaßnahme gem. DS 231219-01 Ziff. G1 sicherzustellen. iv) Für die Oberflächen werden bis zum Beschluss der Ausführungsplanung Varianten zur Flächenbemusterung im Rahmen einer politischen Beteiligung vorgestellt. Des Weiteren wird ein umfangreicher Vergleich der Materialität als Bewertungsgrundlage vorgelegt. Der Beschluss für das Material für die Oberflächenbefestigung wird im Zuge der Ausführungsplanung gefasst. Die Ansprüche an die Qualität resultieren aus dem Beschluss 231463-06 AA. v)Es wird erneut geprüft, in welchen Bereichen versenkbare- und/oder feste Poller an den Zugängen zur Innenstadt vorgesehen werden können. 2. Die Mitteilung zu den Ergebnissen folgender Prüfaufträge, die ebenfalls in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 09.04.2025 auf der Grundlage des Änderungsantrages (231249-10 AA) beschlossen wurden, werden zur Kenntnis genommen: a. Am Fronhof: iv) Die Erweiterung der Beetfläche in Richtung Galeria ist aufgrund der Feuerwehrzufahrt, den Anleiterungsflächen sowie den Privaten Flächen und der geplanten unterirdischen Infrastruktur nicht möglich. Auch kann eine im Workshop benannte Erweiterung durch befahrbare grüne Fläche wie „Rasengittersteine“ in diesem Bereich nicht realisiert werden.Seite 2 von 21 Seite 3 Diese sind nicht zulässig für diesen Einsatzbereich und weisen einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand auf. Die Bepflanzung wird so gewählt, dass die Sichtbeziehungen zu den Einzelhandelsgeschäften erhalten bleiben. (s. Anlage Prüfung Verschiebung Wasserspiel) b) Auf der Verbindung von Theaterplatz zu Am Fronhof wurden zwei zusätzliche Bänke vorgesehen und auf Konfliktpotenziale geprüft. Die zusätzlichen Standorte sind in der Anlage Flächenprüfung Veranstaltungsbühne abgebildet. c) Theaterplatz: ii) Baumhain: (2)Die mögliche Erweiterungsplanung ist in der Anlage Prüfung Konzept Erweiterung abgebildet. iii) Wasserläufe: Die Wasserläufe wurden auf gute Erreichbarkeit der Geschäfte und Praxen geprüft und anschließend mit der Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Die BG Bonn hat zu dem Wasserlauf ebenso wie zu dem Blindenleitsystem keine Bedenken geäußert. d) Am Michaelshof i) Die Zuwegung für die Fahrradfahrer entlang der Fassade mit einer Breite von 3,4 m ist gegeben. Für Fußgänger gibt es mehrere Möglichkeiten zum REWE-Markt zu gelangen. Insgesamt wird durch die Beete mehr Grünfläche geschaffen. Die Rampe zum REWE an der Pfarrer-Minartz-Straße ist dem darstellerischen Plan zu entnehmen (s. Anlage Prüfung Zugänglichkeit Fahrradparker am REWE). Um die Attraktivität der 1,50m breiten Fußgängerrampe zu verringern werden im Zuge der Ausführungsplanung Möglichkeiten zur Verhinderung der Rampen-Befahrung untersucht. ii) Wie im Workshop ausgeführt sind eine Vielzahl von Sitzmöbeln im gesamten Realisierungsbereich verteilt. Weitere Bänke Am Michaelshof scheinen mit Blick auf die ausreichend bemessenen Sitzgelegenheiten keinen großen Mehrwert zu liefern. Zwei weitere Bänke wurden schon auf der Verbindung von Theaterplatz zu Am Fronhof ergänzt (siehe Ziffer 1 Punkt b) Die dargestellten Standorte wurden sinnvoll gewählt. iii) Das taktile Leitsystem wird bis zu REWE fortgesetzt. Die taktile Leitführung ist Teil der weiteren Planung und wurde mit den BG Bonn abgestimmt. (s. Anlage Prüfung taktiles Leitsystem REWE)Seite 3 von 21 Seite 4 iv) Für die Straße Am Michaelshof entlang des Schauspielhauses wurde die zweite Baumreihe erneut geprüft und das Ergebnis in einem Plan dargestellt (s. Anlage Prüfung zweite Baumreihe). Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass eine zweite Baumreihe aufgrund der Feuerwehr-Anleiterung nicht möglich ist. Des Weiteren begrenzen die Versorgungsleitungen den knappen zur Verfügung stehenden Raum. Die Simulation der Sichtachse ist dem Anhang (Prüfung Simulation zweite Baumreihe) zu entnehmen. v) Eine Verschiebung des Spiel- und Aufenthaltsplatzes in Richtung Burg ist nicht möglich, da der Fluchtweg aus dem Schauspielhaus, sowie die Netzstation zu berücksichtigen sind. Die vorgesehene Netzstation ist eine Anforderung des Netzbetreibers durch die steigenden zukünftigen Anforderungen an die energetische Versorgung der Innenstadt, auch für Veranstaltungen. Andere Standorte wurden untersucht und aufgrund verschiedener Restriktionen verworfen. vi) Die Fläche an der öffentlichen Toilette wurde so angepasst, dass die Fluchtlinie des Schauspielhauses fortgeführt wird. Dadurch entfällt das Dreieck. vii) Die Skulptur Eva de Maizière verbleibt am Bestandsstandort. viii) Staketenzäune werden temporär während der Anwuchsphase errichtet und entfallen anschießend. Im Workshop-Protokoll vom 07.05.2025 wurde festgehalten, dass die Staketenzäune als temporäre Schutzvorrichtung beibehalten werden. ix) Das Schauspielhaus hat bekundet, dass vier von ehemals acht Fahnenmaste beibehalten werden sollen. Die Sichtbarkeit von Fahnen wird weiterhin durch das Schauspielhaus gewünscht. e) Übergreifende Punkte: ii) Die baulichen unterirdischen Vorkehrungen werden im Zuge der Planung so weit wie möglich berücksichtigt, um den nachträglichen Eingriff so gering wie möglich zu halten. Die Festlegung von Anzahl und Standorten von Accesspoints kann erst mit dem Bertreiber erfolgen. Zum jetzigen Stand wurde kein Betreiber gefunden. iii) Die sogenannten Cityscreens sind keine ausschließlichen Werbeanlagen, sondern werden als Informationsanlagen aus redaktionellen Inhalten wie bundesweiten wie lokalenSeite 4 von 21 Seite 5 Nachrichten, Wetter und weiteren allgemeinen Informationen zu Politik, Wirtschaft, Gesellschaft etc., Eigeninformationen und – Werbung der Bundesstadt Bonn (Kontakt Marketingservice), aber auch als Präventions- und Warnmittel der Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden neben den werblichen Inhalten betrieben. Für die werblichen Inhalte hat das Unternehmen Ströer ein eigenes lokales und regionales Vertriebsangebot geschaffen, sodass insbesondere auch lokale Gewerbetreibende und/ oder Interessierte zu preisgünstigeren Konditionen insbesondere die Cityscreens buchen können. Alle Anlagen wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess zwischen der Stadt Bonn, der Fa. Ströer, der Bonn Netz als auch der Bezirksvertretung errichtet. Die Anzahl der Anlagen sowie die Technik entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesstadt Bonn, Stadtwerken Bonn und Ströer. Die heutigen Standorte der Anlagen wurden durch vers. Ortsbegehungen festgelegt. Im Zuge der Neugestaltung sieht das Konzept 6 statt 7 Anlagen innerhalb der dafür vorgesehenen Fläche vor. Hierzu werden die neuen Standorte erneut gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt werden müssen. vi) Wie in der Entwurfsplanung beschrieben (231249-08) sind zahlreiche und unterschiedliche Spielangebote vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung hat dieses Angebot sowohl quantitativ als auch qualitativ ein sehr hohes Niveau. Daher bittet die Verwaltung um differenzierte Erläuterung und Benennung, welches konkrete Spielangebot hier fehlt und ergänzt werden soll. vii) + ix) Im Rahmen des Workshops wurde eine Darstellung aller Flächen welche sich in Privateigentum befinden vorgezeigt. (s. Anlage Prüfung Grunderwerbsflächen). Seitens der Stadtverwaltung wurden bereits erste Gespräche mit den Eigentümern geführt. Eine Verkaufsbereitschaft wurde bisher von keinem Eigentümer gezeigt. Daher werden nach vorliegendem Entwurfsbeschluss Gestattungsverträge den Eigentümern vorgeschlagen. Bereits beim ersten Gespräch war die Resonanz gegenüber einer Gestattung positiv. viii) Es wurden Modelle geprüft, welche eine geringere Neigung der Rückenlehne verfügen, sowie die Sitzhöhe von älteren Mitbürgerinnen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Bänke mit gerader Sitzfläche wurden in dem Workshop vorgestellt. Es ist vorgesehen die Alternative Euroform Comfort mit angepassten Lattenbreiten weiter in der Planung zu berücksichtigen. (s. Anlage Prüfung Alternative Sitzbank)Seite 5 von 21 Seite 6 3) Die vorliegenden Prüfergebnisse werden hiermit fristgerecht der BV vorgelegt. 4) Der Workshop hat stattgefunden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten. Begründung Präambel: Am 10. Juni 2025 hat ein Termin der Verwaltung mit den Fördergebern (Städtebauförderung und AURAK) stattgefunden, in welchem ein Austausch über die Zeitschiene sowie Planungsinhalte mit der Verwaltung erfolgte. Im Ergebnis muss eine Beschlussfassung über die Leistungsphase 3 am 25.06.25 erfolgen, um fristgerecht eine anschließende Prüfung durch die Fördergeber und die Weiterplanung zu ermöglichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht erfolgen, ist die Einhaltung des Zeitplans und damit die Bewilligung der Fördermittel (insb. AURAK) stark gefährdet. Auch inhaltlich muss die Beschlussfassung gemäß der Förderbedingungen erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume (Baumhain) am Theaterplatz (s.u.). a. Am Fronhof: i) Das Planungsgebiet des Realisierungsbereiches soll nicht begrenzt werden. Grundsätzlich werden in der weiteren Planung im Bereich Am Kurpark und Brunnenallee jedoch Flächen zur Einrichtung eines Radringes vorgehalten. Die Umsetzbarkeit und die damit verbundene konkrete Führungs- und Ausgestaltungsform befindet sich derzeit in der Prüfung. Um eine zukünftige Umgestaltung des Straßenraums möglichst konfliktfrei durchführen zu können, werden genannte Flächen von zusätzlichen festen Einbauten freigehalten. Somit müssen die Fahrradabstellanlagen mit Überdachungen am Standort Am Kurpark entfallen und durch demontierbare Fahrradabstellbügel ersetzt werden. Die Fahrradabstellbügel an der Brunnenallee werden ebenfalls demontierbar ausgeführt. Die Gesamtanzahl der Fahrradabstellanlagen wird dabei nicht reduziert. Im weiteren Verlauf bzw. auf Masterplanebene werden alternative Standorte für eine überdachte Fahrradabstellanlage geprüft. ii) Die Prüfung des Platzes bei Veranstaltungen hat ergeben, dass mit vorliegender Planung ca. 500 Personen Am Fronhof Platz finden. Die weiteren Potentialflächen, sowie die VeranstaltungsaufbautenSeite 6 von 21 Seite 7 können dem erstellten Plan entnommen werden. Eine Verschiebung der Grünfläche in Richtung Pfarrer-Minartz-Str. ist aufgrund der Feuerwehraufstellfläche nicht möglich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Tiefbeete die technische Funktion der Entwässerung der Innenstadt haben. Eine Reduzierung der Grünfläche um die Platzfläche für Veranstaltungen zu erweitern bedarf somit der erneuten Berechnung der Entwässerungsleistung. Im Falle keiner nunmehr ausreichenden Entwässerungsleistung nach der Berechnung muss das zusätzliche Wasser über die Sinkkästen dem Kanal zugeführt werden. Dies widerspricht dem aktuellen Entwässerungs- und Schwammstadtkonzept (Anlage Veranstaltungsnachweis mit Bühne Am Fronhof). iii) Aus dem Workshop wurde mitgenommen, dass der Gussasphalt farblich an das zukünftige Pflaster angepasst werden kann und daher mit dieser Oberfläche die Planung in den abgestimmten Bereichen fortgeführt wird. b. Es werden in der Verbindungsachse weitere Bänke aufgestellt, welche für Veranstaltungen schnell demontiert werden können. c. Theaterplatz: i) 1) Das langfristige Interesse der ortsansässigen Vereine wie KuKuG, Festausschuss Bad Godesberger Karneval, Schauspielhaus und Stadtmarketing e.V. wurde erfragt und hat ergeben, dass eine Bühnennutzung von 5-6 Mal im Jahr vorstellbar ist. Zudem wird davon ausgegangen, dass aufgrund des neuen Angebots einer frei nutzbaren Bühne auch neue Nutzungen ggf. von weiteren Veranstaltern entwickelt werden. 2) Bei der gemeinsamen Abstimmung mit Veranstaltern wurden die Anforderungen erneut abgestimmt. Darin wurde einheitlich festgelegt, dass grundsätzlich ein Dach für Veranstaltungen vorgesehen werden soll. Die Größe des Daches soll nicht vorgegeben werden. Die Traversen-Verankerung soll durch Zurrpunkte für eine universelle Nutzung vorgesehen werden. Somit können die Traversen-hülsen entfallen und Veranstalter flexibler sein. Nach Rückmeldung der Veranstalter beim Ortstermin ist es nicht zielführend, vielmehr erschwerend, dass die Verwaltung als Verleiher von Bühnenausstattung fungiert. Nach Rückmeldung von den Hauptveranstaltern ist es am pragmatischsten, wenn die Bühnentechnik und Überdachung je nach Veranstaltung angemietet werden. Das Podest wird als deutliche Verbesserung bezeichnet. Die Kosten für die Bühnentechnik werden zukünftig geringer sein, da Anmietung und Aufbau des Bühnenpodestes entfallen kann.Seite 7 von 21 Seite 8 Ein in Bad Godesberg tätiger Veranstaltungstechniker informierte über folgendes Einsparpotential: Beispielsweise beim einer Veranstaltung wie dem Weinfest (Freitag bis Sonntag) betragen die Kosten für Aufbau einer 3x4 Meter Bühne und Technik ca. 3500€ brutto. Wenn der Aufbau des Bühnenpodestes entfallen kann, da eine vorhandene Bühne (multifunktionales Sitzelement) genutzt wird, können laut Experte hier insgesamt ca. 500€ brutto eingespart werden. Bei einer größeren Veranstaltung betrugen alleine die Mietkosten für das Bühnenpodest 1900€ brutto pro Tag (8x4 Meter Bühne ohne Technik). Dies sind die Kosten, die entfallen, wenn die Bühne auf dem Theaterplatz permanent zur Verfügung steht. Es wird dennoch geprüft, wie die Veranstalter finanziell unterstützt werden können. Erste Vorschläge beliefen sich auf den Feuerwehrtopf. 3) Wie in unter Punkt 2) erwähnt ist es für Veranstalter sinnvoller und pragmatischer einen Bühnenbauer zu beauftragen, welcher auch die fachgerechte Wartung und Lagerung übernimmt. Die städtische Anschaffung, Wartung und Lagerung wird von allen Beteiligten kritisch gesehen. Aufgrund der Flexibilität bei Zurrpunkten ist die Bindung an einen Anbieter für die Veranstaltungstechnik über einen Rahmenvertrag nicht notwendig. Vielmehr können individuelle Verträge von den Vereinen, wie bisher, geschlossen werden. 4) Die Verlegung der Tontechnik mit ausreichenden Steuerungskabeln von der Bühne zum Eck des Schauspielhauses wird berücksichtigt. 5) Die Stadt hatte in der Vergangenheit eine eigene Bühne für den Bonner Sommer angeschafft, welche jedoch aufgrund ihrer Größe nicht ausgeliehen wurde. Diese Bühne hat über die Jahre nicht mehr den nötigen Standsicherheitsnachweis erbringen können und musste daher entsorgt werden. ii) Baumhain: Vorbemerkung: Die Ausgestaltung des Baumhaines und die Änderungswünsche der Bezirksvertretung hierzu wurde im Termin mit den Fördergebern am 10.06.2025 intensiv erörtert. Die erkennbare Ausbildung eines Baumhaines wurde dabei seitens des Vertreters des AURAK-Fördergebers unter Verweis auf die der Bewilligung zugrundeliegenden Konzeption als Bestandteil des Förderzwecks definiert. 1. Im Bereich des künftigen Baumhains istSeite 8 von 21 Seite 9 unabhängig der Anzahl der gepflanzten Bäume die Setzung von Veranstaltungsbuden unter Einhaltung des Baumschutzes gestattet, da es sich bei der wassergebundenen Wegedecke um eine bereits verdichtete Fläche handelt. 2. Gemäß Termin mit dem Fördergeber am 10.06.25 gefährdet die Reduzierung auf nur 2 Bäume die Förderfähigkeit des Funktionsbereiches Theaterplatz. Der Charakter des Baumhains ist aufrechtzuerhalten und als Zuwendungszweck im Förderbescheid vom 17.03.2024 explizit erwähnt. Die Reduzierung auf nur 2 Bäume wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der Förderzweck als nicht erfüllt eingestuft wird und somit die Förderung gefährdet wird. 3. Daher werden bereits drei, statt bisher zwei, Bäume zur Neupflanzung als Baumhain in Ergänzung zum vorhandenen Bestandsbaum auf dem Theaterplatz beschlossen, um den Förderzweck nicht zu gefährden. Zudem wird die Erweiterung des Baumhains auf insgesamt 5 Bäume beschlossen. Die zweite Phase der Neupflanzung beginnt mit dem Entfall der umlaufenden Bäume am Theaterplatz. e. Übergreifende Punkte: i) Für die Verlegung von Glasfaser wurde erneut bei der Telekom sowie bei den Firmen Westconnect und Netcologne nachgefragt. Für den Fall einer negativen Rückmeldung wird dennoch eine Leerrohrtrasse im Zuge der Planung vorgesehen. Somit sind die bautechnischen Vorkehrungen für einen späteren Ausbau geschaffen. iv) Der Stadtboden soll gemäß Beschluss 231463-06 AA von hoher Qualität sein. Die Zonierung der Sondernutzungsbereiche mit unterschiedlichen Bodenmaterialien wird kritisch gesehen. Die Vergabe der Sondernutzungsrechte jährlich erfolgt und nicht alle Gastronomen nutzen zu jedem Zeitpunkt die gesamte zur Verfügung stehende Fläche. Die sich stetig verändernde Nutzungsfläche durch anderes Bodenmaterial zu kennzeichnen ist somit nicht praktikabel. Eine Zonierung z.B. in „Bewegungs- und Verweilbereiche“ erfolgt standardmäßig über Schnurkanten oder über verschieden Pflastergrößen und Verbundgestaltungen. v)Wie im Workshop vorgezeigt, wurde bereits eine Zufahrtsbeschränkung durch Poller geprüft und abgelehnt. Gründe hierfür waren u.a. hohe Investitions- und Folgekosten, hohe Anzahl an Leitungen in den teils engen Zufahrten, hohe Anzahl an möglichen Zugängen (7), viel Lieferverkehr, hoher Koordinationsaufwand mit Nutzern und Bedenken durch die Feuerwehr (im Falle eines technischen Ausfalls und der damitSeite 9 von 21 Seite 10 verbundenen zeitlichen Verzögerung durch die manuelle mechanische Betätigung). Besonders die schlechten Erfahrungen hinsichtlich versenkbarer Poller im gesamten Stadtbezirk führten zu einer Ablehnung. Anlage/n 1 Flächenprüfung Veranstaltungsbühne Frohnhof_final (öffentlich) 2 Prüfung Grunderwerbsflächen (öffentlich) 3 Prüfung Simulation zweite Baumreihe Sichtachse Godesburg (öffentlich) 4 Prüfung taktiles Leitsystem REWE_final (öffentlich) 5 Prüfung Zugänglichkeit Fahrradparker am REWE (öffentlich) 6 Prüfung zweite Baumreihe Am Michaelshof (öffentlich) 7 Prüfung_ Alternative Sitzbank (öffentlich) 8 Prüfung_Konzept_Erweiterung_Theaterplatz_final (öffentlich) 9 Prüfung_Verschiebung_Wasserspiel (öffentlich) 10 Prüfung_zusätzliche Bänke bei Veranstaltungen (öffentlich) 11 Prüfung drei Bäume am Theaterplatz (öffentlich)Seite 10 von 21 E KD 67.86 S 63.75 1383 964 2 Dachlinie Dachlinie Fronhof- Passage Haupteingang Galleria Blumenladen Klamottenlade Trink- brunnen Spielturm Wasserspiel Sonder- bank LS LS Holzdeck Wasserlauf Spiel Rufsäule Tiefbeet Sonderleuchte Nebel- stele Fallschutz Standort mobile Bühne 4m x 5m (Wasserspiel bodeneben, abgestellt) Annahme Stehplatzbereich Publikum (0-10 m Entfernung) Fläche ca. 150 m² (ca. 300 Personen) Annahme erweiterter Stehplatzbereich Publikum (10-15m Entfernung) Fläche ca. 125 m² (ca. 250 Personen) Fahrgasse Feuerwehr gem. DIN 14090 optionale Marktflächennutzung (siehe auch Pläne der Sondernutzungen - Weinfest, Nikolausmarkt, Stadtfest) potentieller Bühnenstandort vor Eingang Galeria 5,00 5,00 10,00 4,00 45° 45° DIN A3 174-01 GOD-OP INNENSTADT BONN BAD GODESBERG INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG - - AUFTRAGGEBER / BAUHERR PROJEKT - -1:250 GEZ.: DATUM: GEPRÜFT: DATUM: PLANINHALT: FORMAT: MAßSTAB: PLAN NR.: AUSFÜHRUNGSPLANUNG Bundesstadt Bonn Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3) Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären. Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten. Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie übergeben worden sind. N Flächenprüfung Frohnhof Mariannenplatz 23, 10997 Berlin, LANDSCHAFTSARCHITEKTUR Berliner Platz 2, 53103 Bonn MDe 19.05.2025 xx 1:150Seite 11 von 21 Flur 16 Flur 3 1 FKZ 1156 Fläche: 484,47 m2 1 2 2 FKZ 1175 Fläche: 270,96 m2 3 3 FKZ 1389 Fläche: 2,38 m2 4 4 FKZ 1174 Fläche: 23,24 m2 5 FKZ 924 Fläche: 278,47 m2 5 6 6 FKZ 927 Fläche: 39,58 m2 7 7 FKZ 1167 Fläche: 3,83 m2 8 8 FKZ 983 Fläche: 374,18 m2 9 9 FKZ 1379 Fläche: 3,09 m2 10 11 FKZ 1255 Fläche: 5,10 m2 11 10 FKZ 932 Fläche: 0,94 m2 12 FKZ 1256 Fläche: 1,50 m2 12 13 13 FKZ 1259 Fläche: 28,89 m2 14 14 FKZ 939 Fläche: 2,76 m2 13 15 15 FKZ 733 Fläche: 3,11 m2 16 16 FKZ 827 Fläche: 79,78 m2 17 FKZ 824 Fläche: 7,21 m2 17 18 FKZ 32/1 Fläche: 1,00 m2 19 FKZ 996 Fläche: 3,55 m2 20 FKZ 1222 Fläche: 4,14 m2 18 19 20 21 21 FKZ 1391 Fläche: 9,04 m2 22 FKZ 1354 Fläche: 150,33 m2 22 23 23 FKZ 1353 Fläche: 99,46 m2 25 FKZ 1218 Fläche: 193,91 m2 25 26 26 FKZ 1217 Fläche: 70,91 m2 28 29 28 FKZ 872 Fläche: 4,33 m2 29 FKZ 1304 Fläche: 2,00 m2 24 FKZ 1204 Fläche: 96,31 m2 24 27 27 FKZ 1386 Fläche: 126,04 m2 60 1 7 3 5 10 1 4-10 4 a 10 8 11 8 13 5 5 22 4 17-11 9 9 20 6 6 4 62 7 P3 4 b P2 26 30 2 6 28 58 5 6 4 41 1614 5 a 2 24 9 20 14-18 7 1 a 3 P1 10-12 1 b Am Fronhof Theaterpl. Theaterpl. Am Michaelshof Am Michaelshof Pfarrer-Minartz-Str. Am Michaelshof Pfarrer-Minartz-Str. Am Fronhof Am Fronhof Schwertberger Str. Brunnenallee Am Kurpark Am Kurpark Am Kurpark Am Kurpark Am Fronhof Theaterpl. Koblenzer Str. Villichgasse Villichgasse Michaelpl. Cafe Haupteingang Galleria Eiscafe Eiscafe Wein- handlung Restaurant Cafe Fisch- restaurant 23/13 825 1098 1375 746 1218 1225 1352 1219 1354 1063 920 734 1167 1099 1317 872 1002 1291 1198 1315 1054 1055 1107 1255 1217 1261 1097 1409 919 1408 873 490/53 1338 529/138 1344 1390 1357 1263 1403 1328 1320 1203 1381 23/12 1316 1154 690/23 1096 1323 1314 1150 952 502 1379 862 1284 33 1399 1214 1358 1340 761 1222 1318 1204 1393 886 1262 884 1271 526 1343 1339 1210 957 1401 823 1293 1173 1212 916 1260 1220 1027 1376 885 1226 882 1304 1411 999 995 525 1389 863 927 40/5 949 1253 1380 875 733 1410 1171 870 1270 1106 48/3 1351 1285 1209 887 1000 996 1252 1202 937 983 1259 940 1211 913 1258 1336 1383 498 857 931 1087 1183 719/22 1333 1402 1156 1256 1215 1346 1384 807 1400 1330 826 918 1373 605/50 856 1290 885 983 667/95 1359 961 1329 928 915 496 324 735 1334 959 1309 1302 736 1337 1391 884 932 1327 1363 1392 1267 737 1292 1385 1382 1254 1208 186/1 917 979 740 1331 839/54 1326 1269 1322 23/16 924 1319 1312 1388 1349 1332 722/23 822 1061 32/1 1153 819 887 1077 1175 1345 1387 1229 861 1347 1305 497 1353 1335 939 1172 1169 938 1386 963 1350 1257 964 883 1297 860 1179 948 824 827 1321 1174 1408 Mariannenplatz 23, 10997 Berlin, Am Fronhof, Am Kurpark, Theaterplatz, Am Michaelshof, Michaelplatz, 53177 Bonn 174-01 GOD-OP INNENSTADT BONN BAD GODESBERG 174-01_CS_3_SP_02_01-02 Lageplan Grunderwerbsplan 1:500 Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen MaßstabZeichnung-Nr. Plan: BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Bauherr: Bundesstadt Bonn Datum, Unterschrift / FREIGABE Berliner Platz 2, 53103 Bonn Landschaftsarchitektur: Datum, Unterschrift / FREIGABE N Tel: 030 - 44 00 97 26 DIN A1 Erstellt: Format INDEX / Datum 24.04.2024 Leistungsphase: Entwurf Gezeichnet: ML Übersichtsplan Tiefgarage Am Michaelshof.pdf (Stand 30.03.2023) Am Fronhof 1 bis7 unterer Keller.pdf (Stand 8.4.1975) 8016-150_Gesamt, Stand 28.03.2023.dwg PLANGRUNDLAGEN: LEGENDE Gebäude Bearbeitungsgrenze zu erwerbende Grundstücksfläche Insgesamt: 2370,95 m2 Flurstücksgrenzen Flurstückskennzahl1392 VORABZUGSeite 12 von 21 Seite 13 von 21 DIN A3 174-01 GOD-OP INNENSTADT BONN BAD GODESBERG INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG - - AUFTRAGGEBER / BAUHERR PROJEKT - -1:250 GEZ.: DATUM: GEPRÜFT: DATUM: PLANINHALT: FORMAT: MAßSTAB: PLAN NR.: AUSFÜHRUNGSPLANUNG Bundesstadt Bonn Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3) Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären. Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten. Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie übergeben worden sind. N Ausschnitt Blindenleitsystem Mariannenplatz 23, 10997 Berlin, LANDSCHAFTSARCHITEKTUR Berliner Platz 2, 53103 Bonn MDe 19.05.2025 xx-2 1:500 Anmerkungen zur Darstellung: Lageplan Zwischenstand LPH3, 13.07.2023 Variante Anbindung City- Terrassen Blindenleitführung Richtung Rewe entlang Fassade der City-Terrassen möglich Entfall der Fahrradparker entlang City-Terrassen bereits in Planung berücksichtigtSeite 14 von 21 Seite 15 von 21 Seite 16 von 21 Seite 17 von 21 1,1% %0,5 %2,7 %2,7 %2,1 %1,6 %1,0 %2,1 %1,3 %1,5 %2,1 %1,9 %1,9 %1,5 %2,5 %2,7 %2,5 %2,7 %2,7 %2 67,14 67,14 66,99 66,99 66,8 66,80 66,72 66,72 66,65 66,65 66,78 66,78 66,77 66,77 66,73 66,73 67,05 67,05 67,02 67,02 67,36 67,35 67,31 67,40 66,80 66,95 67,20 67,35 67,57 67,55 67,55 67,54 67,54 EFB 67.36 EFB 67.34 EFB 67.36 EFB 66.89 EFB 66.94 EFB 67.63 EFB 67.30 EFB 67.19 EFB 67.31 EFB 67.21 EFB 67.42 EFB 67.21 EF 6 EFB 67.64 67,53 67,30 67,39 67,43 67,42 67,26 67,38 67,67 67,55 67,54 67,41 67,29 67,36 67,30 67,14 67,35 67,35 67,3467,32 67,34 66,95 67,47 67,45 67,2566,9966,84 67,56 67,59 67,6667,66 67,54 67,57 67,48 67,57 67,67 67,66 67,60 67,67 67,74 67,72 67,49 67,41 67,43 67,45 67,50 67,23 66,84 66,98 66,68 67,02 67,31 67,22 67,1367,07 67,30 67,1467,17 67,1867,27 66,8566,91 66,84 66,83 66,81 67,18 67,05 %2,0 67,29 67,36 67,42 67,34 67,60 67,60 67,14 % 1,5 %1,9 67,56 %1,8 33 1222 8 40/5 733 996 1337 1391 1392 23/16 822 32/1 1347 1 5 22 20 14-18 7 1 a 3 10-12 1 b Villichgasse Eiscafe Wein- handlung Restaurant Cafe Fisch- restaurant Dachlinie Dachlinie Sonderleuchte Bühne Brunnen Wasserlauf LS LS LS 5x Holzsessel Sparkasse DIN A3 174-01 GOD-OP INNENSTADT BONN BAD GODESBERG INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG - - AUFTRAGGEBER / BAUHERR PROJEKT - -1:250 GEZ.: DATUM: GEPRÜFT: DATUM: PLANINHALT: FORMAT: MAßSTAB: PLAN NR.: AUSFÜHRUNGSPLANUNG Bundesstadt Bonn Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3) Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären. Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten. Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie übergeben worden sind. Konzept Erweiterung Theaterplatz Mariannenplatz 23, 10997 Berlin, LANDSCHAFTSARCHITEKTUR Berliner Platz 2, 53103 Bonn GSa 13.06.2025 174-01_CS_3_LP_05_03_Theaterplatz -- NSeite 18 von 21 Seite 19 von 21 Seite 20 von 21 1,1% %0,5 %2,7 %2,7 %2,1 %1,6 %1,0 %2,1 %1,3 %1,5 %2,1 %1,9 %1,9 %1,5 %2,5 %2,7 %2,5%2,7 %1,6 %2,7 %2,7 %2 67,14 67,14 66,99 66,99 66,8 66,80 66,72 66,72 66,65 66,65 66,78 66,78 66,77 66,77 66,73 66,73 67,05 67,05 67,02 67,02 67,36 67,35 67,31 67,40 66,80 66,95 67,20 67,35 67,57 67,55 67,55 67,54 67,54 EFB 67.36 EFB 67.34 EFB 67.36 EFB 66.89 EFB 66.94 EFB 67.63 EFB 67.30 EFB 67.19 EFB 67.31 EFB 67.21 EFB 67.42 EFB 67.21 EF 6 EFB 67.64 67,53 67,30 67,39 67,43 67,42 67,26 67,38 67,67 67,55 67,54 67,41 67,03 67,10 67,29 67,36 67,30 67,14 67,35 67,35 67,3467,32 67,34 66,95 67,47 67,45 67,2566,9966,84 67,56 67,59 67,6667,66 67,54 67,57 67,48 67,57 67,67 67,66 67,60 67,67 67,74 67,72 67,49 67,41 67,43 67,45 67,50 67,23 66,84 66,98 66,68 67,02 67,31 67,22 67,1367,07 67,30 67,1467,17 67,1867,27 66,8566,91 66,84 66,83 66,81 67,18 67,05 66,93%2,0 %2,0 67,29 67,36 67,42 67,34 67,60 67,60 67,14 % 1,5 %1,9 67,56 %1,8 33 1222 8 40/5 733 996 1337 1391 1392 23/16 822 32/1 1347 1 5 22 20 14-18 7 1 a 3 10-12 1 b Villichgasse Eiscafe Wein- handlung Restaurant Cafe Fisch- restaurant Dachlinie Dachlinie Sonderleuchte Bühne Brunnen Wasserlauf LS LS LS 5x Holzsessel Sparkasse 6 3,00 6,20 3,00 R 39,80 3 5 4 4,40 61,22 m² Mastleuchten Entwurf (Erhalt Bestandsbäume) Mastleuchten versetzen bei Erweiterung (Entfall Bestandsbäume) Feuerwehr-flächen gem. DIN 14090 nach Entfall Bestandsbäume) Platzfläche wassergebundene Decke 267,70m² Potentielle Erweiterung Platzfläche wassergeb. Decke 407,38m² DIN A3 174-01 GOD-OP INNENSTADT BONN BAD GODESBERG INDEXDATUMINDEX NAME BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG - - AUFTRAGGEBER / BAUHERR PROJEKT - -1:250 GEZ.: DATUM: GEPRÜFT: DATUM: PLANINHALT: FORMAT: MAßSTAB: PLAN NR.: AUSFÜHRUNGSPLANUNG Bundesstadt Bonn Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Für Maßfehler haftet allein der Auftragnehmer. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken hinsichtlich der Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauphysik sind den Architekten und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. (nach VOB Teil B § 3.3) Der Auftragnehmer hat sich über die genaue Lage aller Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren. Alle Maße sind am Bau verantwortlich zu prüfen. Maßunstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung zu klären. Bei der Bauausführung sind die Planungen der Fachingenieure und der Sonderfachleute unbedingt zu beachten. Maßangaben in cm. Höhenbezug: m.ü. NN | Normalhöhenpunkt 1912 | Normalnull I Lagebezug UTM-Koordinatensystem Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen ohne dessen vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten weitergegeben oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie übergeben worden sind. Anpassung Bereich Theaterplatz Mariannenplatz 23, 10997 Berlin, LANDSCHAFTSARCHITEKTUR Berliner Platz 2, 53103 Bonn GSa 13.06.2025 174-01_CS_3_LP_05_03_Theaterplatz -- NSeite 21 von 21
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