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231249-10 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249

Nummer
231249-10 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Brunnenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Michaelshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
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  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Änderungsantrag
öffentlich
231249-10 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Inge Stauder
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Wolfgang Heedt
08.04.2025, gez. BBM Wenzel
Interfraktioneller Änderungsantrag:
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)
Antrag zur Vorlage 231249
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1) Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Fußgängerzone
zwischen Am Fronhof und Theaterplatz im Stadtbezirkszentrum Bad
Godesberg wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
a) Am Fronhof:
i) Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird Raum für
einen Radring (min. 2,5m Breite) vorgehalten, deswegen soll der
Realisierungsbereich im Bereich des Aufeinandertreffens von Am
Fronhof und Brunnenallee/Am Kurpark entsprechend begrenzt
werden (vgl. DS 231249-01 Ziff. E.2)
ii) Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen
vorgesehen (dafür Wasserlauf und Spielplatz Richtung Pfarrer-
Minartz-Straße verschieben).
iii) Für die Wasserspielfläche wird ein anderer Untergrund als
Gussasphalt oder wassergebundene Decke gefunden.
iv) Es wird geprüft, ob die vor den Häusern Am Fronhof 4 – 10 geplante
Beetfläche (ggf. mit zusätzlichen Wasserangeboten) Richtung
Fronhofer Galeria (Grundstücksfläche 924) erweitert werden kann,
sodass ein Dreieck mit beiden Seiten parallel zu den Gebäuden
entsteht. Die Durchwegungen der Beetfläche sollen die
wechselseitigen Wegebeziehungen zwischen den Ladengeschäften
erhalten. Die Bepflanzung der Beetfläche erfolgt so niedrig, dass
Sichtbeziehungen zu allen Einzelhandelsgeschäften erhalten
bleiben.
b) Auf der Verbindung von Theaterplatz zu Am Fronhof werden
zusätzliche Bänke vorgesehen.
c) Theaterplatz:
i) Die multifunktionale Bühne am Theaterplatz wird realisiert, wenn
folgende Bedingungen erfüllt werden können:
(1) Die Stadtverwaltung ermittelt bei Schauspiel, Stadtmarketing
sowie Vereinen wie KuKuG und Festausschuss BadSeite 1 von 7
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Godesberger Karneval e.V. das Interesse an einer langfristigen
Nutzung der Bühne und klärt, wieviele Veranstaltungen diese
pro Jahr zusagen können. Das Ergebnis wird der
Bezirksvertretung vor den Sommerferien vorgestellt.
(2) Für die Bühne wird ein Aufbau samt Dach (Traversen-Bühne) mit
min. 6x4m Größe beschafft und entsprechende
Verankerungspunkte vorgesehen.
(3) Fachgerechte Wartung, Aufbau und Lagerung müssen
sichergestellt sein (z.B. langfristiger Rahmenvertrag über
Wartung, erforderliche Sicherheitsprüfungen und 5x Aufbau pro
Jahr mit einem Anbieter für Veranstaltungstechnik).
(4) Für Tontechnik werden ausreichende Steuerungskabel
(Lichtwellenleiter) von der Bühne bis zum Eck des
Schauspielhauses verlegt.
(5) Die Stadtverwaltung teilt mit, ob von ihr in der Vergangenheit
bereits mobile Bühnen gekauft wurden, nach welchem Verfahren
diese ausgeliehen werden können und ob diese als
Überdachung für die Bühne auf dem Theaterplatz geeignet sind.
Sind diese Anforderungen nicht erfüllbar, werden lediglich
Sitzmöbel aufgestellt und zusätzlich eine Standfläche für eine
(Anhänger-)Bühne wie in DS 231249 vorgesehen.
ii) Baumhain:
(1) Die Bepflanzung wird wie in der Planskizze zu DS 231249 –
kleiner Baumhain mit zwei zusätzlichen hochwachsenden
Bäumen bei Erhalt der Bestandsbäume – ausgeführt. Weitere
Baumpflanzungen sind nicht möglich, da im Wurzelbereich der
neuen Bäume von der Stadtverwaltung keine Nutzungen erlaubt
werden.
(2) Die Stadtverwaltung entwickelt bereits jetzt eine
Erweiterungsplanung für Baumhain und ggf. Baumrigole für den
Fall, dass die vorhandenen Baumhaseln am Rand des
Theaterplatzes abgängig sind. Die Zahl der zusätzlichen Bäume
wird – bis zur Schaffung des Neuen Michaelsplatzes – so
bemessen, dass keine Einschränkungen für die Veranstaltungen
eintreten.
iii) Wasserläufe: Die Anlage der Wasserläufe wird nochmals
dahingehend überprüft, ob alle Geschäfte gut erreichbar sind. Ggf.
sollte eine Verlegung geprüft werden. Alle Hauseingänge müssen
für Patientinnen und Patienten, Klienten sowie Kundinnen und
Kunden zugänglich sein
d) Am Michaelshof:
i) Cityterrassen: Bei der Neugestaltung der Rampe zum REWE in der
Pfarrer-Minartz-Straße muss ein ungehinderter Zugang für
Fahrräder zum Fahrradständer am REWE möglich bleiben.
ii) Ausreichend Bänke aufstellen.
iii) Das taktile Leitsystem wird bis zum REWE fortgesetzt.
iv) Für die Straße Am Michaelshof wird für den Bereich Am Kurpark bis
Theaterplatz bis vor den Sommerferien eine Simulation erstellt, wie
sich eine zweite Baumreihe unter Beachtung der notwendigen
Anleiterpunkte für die Feuerwehr entlang des Schauspiels auf die
Sichtachse zur Burg auswirken würde.
v) Spielplatz am Schauspiel verschieben Richtung Burg
vi) Möglichkeit für Toiletten-Neubau erhalten, dazu Fluchtlinie desSeite 2 von 7
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Beets einhalten und kein Dreieck einplanen.
vii) Die Skulptur von Eva de Maizière wird nicht verschoben.
viii) Die Baumbeete werden nicht durch Staketenzäune, sondern eine
anders gestaltete Barriere geschützt.
ix) Es wird geprüft, ob das Schauspiel auf einige oder alle
Fahnenmasten vor dem Schauspielhaus verzichten kann.
e) Übergreifende Punkte:
i) Die Stadtverwaltung ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die
Verlegung von Glasfaser im Zuge der Baumaßnahme gem. DS
231249-01 Ziff. G.1 sicherzustellen.
ii) Die Stadtverwaltung prüft Angebote von kommerziellen Betreibern
für kostenloses WLAN (beispielsweise Yourspot, Hotsplots, SIB
Systeme GmbH, siehe Broschüre „Freies WLAN in der Innenstadt“,
herausgegeben von Netzwerk Innenstadt NRW, abrufbar unter
www.innenstadt-nrw.de mit verschiedenen Praxisbeispielen von
Kommunen aus NRW) ein und entwickelt ein Konzept für die
Verteilung der nötigen Hotspots.
iii) Stroer-Werbung: entweder werden künftig wieder analoge
Laufbänder oder weniger prominente Standorte gewählt. Die neuen
Standorte werden der Bezirksvertretung rechtzeitig vorab zur
Beschlussfassung vorgelegt.
iv) Für die Oberflächen werden der Bezirksvertretung rechtzeitig vor
den Sommerferien die Vorschläge für die Gestaltung gem. DS
231463-06 AA Ziff. A.10 unterbreitet, wobei neben einer
funktionalen auch andere Arten der Zonierung vorgesehen werden
können, auch durch Kombination von Beton- und Naturstein.
v) An den Zugängen zur Innenstadt werden geeignete feste und
versenkbare Sperren vorgesehen, die ein unerlaubtes Befahren mit
Kraftfahrzeugen – insbesondere bei Veranstaltungen – wirksam
verhindern.
vi) Im Bereich Theaterplatz und/oder Neuer Michaelsplatz werden
zusätzliche Spielgeräte für Kleinkinder aufgestellt.
vii) Die Stadtverwaltung beschreibt bis vor den Sommerferien, welche
Privatflächen Teil der Planung sind und stellt jeweils dar, auf
welcher vertraglichen Grundlage die Umgestaltung erfolgen soll,
insbesondere an welchen Grundstücken Eigentum erworben wird
bzw. wie die Eigentümer beteiligt werden.
viii) Bänke und Sitzmöbel orientieren sich in der Höhe der Sitzfläche am
Bedarf älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Sitzfläche sollte
entsprechend hoch liegen.
ix) Die Stadtverwaltung versucht, die Privatflächen, auf die sich die
Planung erstreckt, gegen Freistellung von den Umbaukosten zu
erwerben. Die Eigentümer der Privatflächen werden in den nächsten
Wochen, spätestens bis 30.06.2025 über informiert und erhalten
kurzfristig Vertragsentwürfe, damit die vertraglichen Schritte
eingeleitet werden können. Es werden klare Absprachen über
Anliegerbeiträge bzw. die finanzielle Beteiligung der Anlieger
getroffen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten.Seite 3 von 7
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3) Die Ergebnisse zu den obigen Prüfaufträgen werden bis spätestens zur
Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Juni 2025 vorgelegt.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, vor den Sommerferien einen Workshop mit
Politik, Verwaltung und Planern durchzuführen, in dem die bisherigen
Lösungsansätze zu den unter 1) genannten Maßgaben vorgestellt und
diskutiert werden. Soweit Maßgaben auf Probleme stoßen, die der
Umsetzung entgegenstehen könnten, soll dies rechtzeitig vor dem
Workshop in Mitteilungsvorlagen kommuniziert und begründet werden. Im
Workshop wird zu diesen Punkten nach alternativen Lösungen gesucht.
Begründung
zu 1.a.i) – Fläche für Radring:
Die vorgelegte Planung verstößt gegen den Beschluss zur
Vorentwurfsplanung. Der Verwaltung wurde im September 2023
aufgegeben, eine ausreichende Fläche für die Realisierung eines
Radrings vorzusehen. Die jetzt vorgelegte Entwurfsplanung lässt an
der – engen und für Radfahrende tatsächlich gefährlichen – Stelle
bei der früheren Bäckerei Maus keinerlei Raum mehr für
Radverkehrsanlagen. Dieser Zustand darf nicht durch geförderte
Baumaßnahmen auf lange Zeit hinaus zementiert werden. Die
Bezirksvertretung priorisiert Verbesserungen den Radverkehr hoch
und erwartet von der Verwaltung eine schnellere Umsetzung als
„frühestens mittelfristig“. Aus Sicht der Bezirksvertretung sollte ein
baulich getrennter Radweg – vorerst nur für eine Fahrtrichtung – in
diesem Abschnitt bereits im Zuge der anstehenden
Umbaumaßnahmen umgesetzt werden.
zu 1.a.ii) und iii) – Gestaltung Am Fronhof:
Die Antragstellenden halten eine (kleine) Platzfläche Am Fronhof für
sinnvoll. Gegenüber der Vorentwurfsplanung ist die verfügbare
Fläche durch die Verlängerung des Wasserlaufs und die geänderte
Positionierung der Sonderleuchte verkleinert worden. Die
gewünschte Platzfläche lässt sich herstellen, indem die Spielgeräte
auf die Fläche des daneben vorgesehenen Tiefbeets verlegt, die
Sonderleuchte anders positioniert und das erste Element des
Wasserlaufs verschoben wird oder notfalls entfällt.
Im Gegenzug können sich die Antragstellenden eine Vergrößerung
des Beets Richtung Fronhofer Galeria vorstellen. Allerdings dürfen
dadurch keine Nachteile für die anliegenden Geschäfte entstehen.
zu 1.c.i) – Mulifunktionale Bühne am Theaterplatz:
Die Antragstellenden begrüßen die Idee, durch eine Bühne
Veranstaltungen in der Innenstadt zu fördern. Allerdings stand in
der Vergangenheit schon an ähnlicher Stelle eine Bühne, die wenig
genutzt und schließlich entfernt wurde. Dies zeigt, dass für eine
praktische Nutzbarkeit weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.Seite 4 von 7
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Sofern der Aufbau der Veranstaltungstechnik auf der vorgesehenen
Bühne zu schwierig ist, besteht die Gefahr, dass Veranstaltungen
erschwert und die Kosten – trotz bester Intentionen – tatsächlich in
die Höhe getrieben werden. Dies gilt es zu vermeiden. Daher
müssen vor der endgültigen Festlegung auf die multifunktionale
Bühne verschiedene Vorfragen geklärt werden, die oben benannt
sind.
zu 1.c.ii) und iii) – Baumhain auf dem Theaterplatz:
Der Beschluss 231249-01 Ziff. B.1 enthält klare Vorgaben zur
Gestaltung des Baumhains, die im vorgelegten Vorentwurf nicht
eingehalten wurden: Danach wurde nur dem damals von der
Verwaltung vorgeschlagenen kleinen Baumhain zugestimmt – so,
wie er ein der Planskizze zu DS 231249 enthalten war, also mit
zwei zusätzlichen Bäumen. Der Vorentwurf sieht nun andere und
mehr Bäume vor. Die Entscheidung der Bezirksvertretung erfolgte
vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die bei der Organisation
von Veranstaltungen im Stadtbezirk – in Schweinheim, in
Lannesdorf und in Mehlem – aufgetreten sind. Die Antworten der
Stadtverwaltung auf die Fragen der Antragstellenden zeigen, dass
die Nutzbarkeit des Baumhains für Veranstaltungen eingeschränkt
ist, da die Stadtverwaltung diesen als „Grünfläche“ einstuft und in
diesem Bereich auf den berühmt-berüchtigten Maßnahmen zum
Baumschutz besteht. Diese Extremposition beim Baumschutz hat
zur Folge, dass entweder Bäume gepflanzt oder Veranstaltungen
stattfinden können. Die Antragstellenden halten mitten in der
Innenstadt die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen
für wichtiger.
Eine andere Situation entsteht, wenn der Neue Michaelsplatz als
zukünftige Veranstaltungsfläche geschaffen ist oder die
Stadtverwaltung ihre überzogenen Anforderungen an den
Baumschutz aufgibt.
Ebenfalls anders zu bewerten wäre die Situation, wenn die
Baumhaseln am Rand des Theaterplatzes ihr Lebensende
erreichen. Dann wird eine andere Anordnung der Attraktionen bei
Veranstaltungen möglich, sodass auch eine Erweiterung des
Baumhains in Betracht kommen könnte, solange die Durchführung
von Veranstaltungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die hier
erbetene Erweiterungsplanung soll vorausschauend sicherstellen,
dass bei einem Wegfall der Baumhaseln – deren verbleibende
Lebensdauer nach den Ausführungen in der letzten Sitzung der
Bezirksvertretung unklar scheint – abgängig sind.
zu 1.c.iii) – Wasserläufe:
Bei den Wasserläufen ist elementar wichtig, dass die
Funktionsfähigkeit der Innenstadt nicht eingeschränkt wird. Aus
diesem Grunde wird die Stadtverwaltung gebeten, erneut die
Anordnung zu prüfen, um die Erreichbarkeit aller Gebäude
sicherzustellen – auch und gerade mit Blick auf Menschen mit
Einschränkungen.Seite 5 von 7
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zu 1.d.i) – Erreichbarkeit des Fahrradständers am REWE:
Am REWE befindet sich ein großer, gut angenommener
Radständer. Die vorgesehene Breite der Zuwegung von 1,5m
genügt nicht für einen störungsfreien Begegnungsverkehr von Fuß-
und Radverkehr. Dieses neu geschaffene Konfliktpotential muss
planerisch aufgelöst werden. Die Führung des Radverkehrs am
Gebäude entlang erfordert mehrere starke Verschwenkungen, die
für den Radverkehr unattraktiv wäre (und dementsprechend nicht
angenommen würde).
zu 1.d.iv) – Zweite Baumreihe am Schauspielhaus:
Von den Antragstellenden wird weiterhin eine zweite Baumreihe als
Gestaltung an der Seite des Schauspiels präferiert, auch um
zusätzliche Baumpflanzungen zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung
wird daher beauftragt, bildlich zu simulieren, wie sich die zweite
Baumreihe auf den Blick zur Burg auswirken würde.
zu 1.d.v) und vi) – Positionierung Spielfläche an der Seite des
Schauspielhauses:
Die Toilette am Schauspielhaus ist in einem kläglichen Zustand,
insbesondere im Hinblick auf die Geruchsentwicklung. Es ist
Kindern (und ihren Eltern) nicht zumutbar, direkt vor dieser Türe zu
spielen. Hinzu kommt, dass die Damentoilette sich an anderer
Stelle befindet, sodass insgesamt ein Neubau dieser Toilette
erforderlich werden dürfte. Dies darf durch die Gestaltung des
Straßenraums nicht unmöglich gemacht werden. Es erscheint
zudem fraglich, warum direkt neben dem Kurpark ein weiterer
Aufenthaltsraum erforderlich sein sollte. Aus diesem Grund muss
die Spielfläche Richtung Burg verschoben werden.
zu 1.e.i) – Glasfaserausbau:
Die Bezirksvertretung hat der Stadtverwaltung bereits vor
eineinhalb Jahren – im September 2023 – den Auftrag erteilt, für die
Verlegung von Glasfaserleitungen im Zuge der Baumaßnahmen zu
sorgen. Dies umfasst nicht nur eine Interessenabfrage bei
einzelnen Telekommunikationsunternehmen. In einem
hochverdichteten innerstädtischen Gebiet die Oberflächen zu
erneuern, ohne Glasfaser mit zu verlegen, bedeutet eine erneute
Öffnung der Oberflächen innerhalb der nächsten 10 Jahre, um die
Versäumnisse bei der Telekommunikations-Infrastruktur
nachzuholen. Der Auftrag an die Verwaltung schließt insbesondere
ein, mit dem Anbieter Westconnect – der laut DS 230531 ohnehin
einen Ausbau in Bad Godesberg vorgesehen hat – oder anderen
geeigneten Anbietern entsprechende Vereinbarungen über einen
möglichst eigenwirtschaftlichen Ausbau zu schließen.
zu 1.e.iv) – Oberflächen:Seite 6 von 7
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Die Bezirksvertretung hat in DS 231463-06 Ziff. A.10 den Auftrag
erteilt, weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die Oberflächen außer
Nur-Naturstein (wie die Planer) oder Nur-Betonstein (wie das
Tiefbauamt) zu prüfen. Dabei kommen insbesondere Muster oder
Zonierungen durch Kombinationen von Natur- und Betonstein in
Betracht. Diese Gestaltungsidee soll sinnvollerweise auf die
gesamte Innenstadt angewendet werden und wurde daher in den
Beschluss zum Masterplan integriert, sie sollte selbstverständlich
aber auch für die Objektplanung gelten. Die Stadtverwaltung wird
gebeten, die entsprechenden Gestaltungsvorschläge kurzfristig für
die Objektplanung vorzulegen.
zu 1.e.v) – Befahrungssperren:
In vorangegangenen Entwurfsstadien war bereits die Errichtung von
Befahrungssperren vorgesehen. Diese sind in der Entwurfsplanung
entfallen. Angesichts der wiederholten Angriffe insbesondere auf
Weihnachtsmärkte durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen als
Waffe ist es nötig, bauliche Sperren – durch feste und versenkbare
Barrieren – zu errichten. Dies muss im Zuge der
Innenstadterneuerung erfolgen.
zu 3. und 4.: Seit dem Beschluss über die Vorentwurfsplanung im September
2023 sind nunmehr gut 1,5 Jahre verstrichen. Das Vorhaben liegt
damit über ein halbes Jahr hinter dem Zeitplan. Es ist erforderlich,
dass die Verwaltung wesentlich schneller wird. Um zumindest bei
der Gremienbefassung so schnell wie möglich voranzukommen, ist
eine bessere Vernetzung und ein verbesserter Austausch von
Politik, Verwaltung und Planern erforderlich. Insbesondere sind
frühzeitige Rückmeldungen der Verwaltung erforderlich, sofern sich
politische Aufträge als nicht umsetzbar oder anderweitig
problematisch herausstellen, um die entsprechenden Beschlüsse
erforderlichenfalls ändern zu können.
Um dies zu ermöglichen, wird die Verwaltung verpflichtet, bis zur
Juni-Sitzung der Bezirksvertretung die Ergebnisse zu den
Prüfaufträgen vorzulegen, die im vorliegenden Beschluss erteilt
werden. Zudem soll ein weiterer moderierter Workshop mit Planern,
Verwaltung und Politik erfolgen, um den aktuellen Planungsstand
zu besprechen und nach Alternativen zu suchen, wo die Verwaltung
und/oder die Planer Schwierigkeiten mit der Umsetzung der
Vorgaben der Politik haben. Für diesen ist ausreichend Zeit
vorzusehen, um die strittigen Punkte klären zu können, d.h. nicht
nur eine Abendveranstaltung.
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de