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231249-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier Beantwortung der Fragen zur Maßgabe der Vertagung 231249-08

Nummer
231249-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Am Michaelshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Michaelplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Theaterpassage Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkeplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,9 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231249-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und
Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg); hier
Beantwortung der Fragen zur Maßgabe der
Vertagung 231249-08
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 12.03.2025 die
Vorlage 231249-08 mit folgender Maßgabe vertagt:
Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fraktionen
und Einzelvertreter der Bezirksvertretung bis zum 17. März der Verwaltung
ihre offenen Fragen zukommen lässt und diese die Fragen bis vor Ablauf der
Antragsfrist zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg am 9. April 2025 rechtzeitig beantwortet. Zudem soll geklärt
werden, ob eine Verkleinerung des geplanten Baumhains auf dem Theaterplatz
förderunschädlich ist.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die angehängten
Dokumente.
Bezüglich der Frage ob eine Verkleinerung des geplanten Baumhains auf dem
Theaterplatz förderunschädlich ist, steht die Verwaltung im Kontakt mit dem
Fördermittelgeber.
Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel (AURAK-Förderung):
Nach den Richtlinien der AURAK-Förderung ist eine versiegelte gepflasterte
Fläche grundsätzlich nicht förderfähig. Diese kann nur dann als förderfähig
anerkannt werden, wenn sie in einem funktionalen Zusammenhang mit der
entsiegelten Fläche im Rahmen des Schwammstadtprinzips steht.
Die vorgesehene Planung der Entwässerung versiegelter Flächen gemäß
Schwammstadtprinzip verbunden mit der Frage nach Förderfähigkeit ist dem
AURAK-Fördergeber bereits vorgetragen worden, wird dort aber erst im
Rahmen der baufachlichen Prüfung der LP 3 endgültig beurteilt. Somit kann
auch die oben aufgeführte Frage erst dann beantwortet werden.
Städtebauförderung:
Der Theaterplatz ist mit der bisherigen Konzeption gänzlich in der AURAK-
Förderung angemeldet. Ob die nun größer ausfallende versiegelte gepflasterteSeite 1 von 27
Seite 2
Platzfläche noch bei der Städtebauförderung nachgemeldet werden kann, kann
erst zu einem späteren Zeitpunkt final geprüft werden, sobald die LP 3 nach
baufachlicher Prüfung durch den AURAK-Fördergeber freigegeben wurde.
Aufgrund des späteren Eingangs einiger Fragen, war eine frühere Einstellung
der Antworten leider nicht möglich.
Anlage/n
1 Fragen CDU-Fraktion (2) (öffentlich)
2 Fragen SPD-Fraktion (1) (öffentlich)
3 Fragen FDP-Fraktion (öffentlich)
4 Fragen Stadtmarketing (öffentlich)Seite 2 von 27
Entwurfsplanung/ Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Godesberg)
Fragen der CDU-Bezirksfraktion Bad Godesberg zur Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) mit DS
231249-08 zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.04.2025
Gesamtstellungnahmen der Ämter
Thema Frage Antwort
Finanzierung 1. Bis wann müssen spätestens die Baumaßnahmen für die Bereiche
Fronhof und Theaterplatz abgeschlossen sein, um die Vergabe der
beiden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „AURAK“ und dem
Städtebauförderprogramm NRW für graue Infrastrukturmaßnahmen
zur klimagerechten Neugestaltung der Fußgängerzone „Am Fronhof
und Theaterplatz“ nicht zu gefährden?
AURAK: Baumaßnahme blau-grüne Infrastruktur
muss bis zum 31.12.2027 abgerechnet sein.
Städtebauförderung NRW: Hierzu liegt der
Förderbescheid noch nicht vor. Aktuell finden
die Einplanungsgespräche zum STEP 2025 in
Düsseldorf statt. Es ist davon auszugehen, dass
eine Bauzeit von 2026-2028 vorgesehen sein
wird.
Bis zum 30.09.2025 muss die LP 6 für beide
Förderkulissen vorliegen. Deshalb muss
spätestens im April 2025 die LP 3 beschlossen
sein, damit weitergeplant und das Ziel des
Erreichens der LP 6 noch erreicht werden kann.
2. Welche Möglichkeiten bestehen, um die in der Vorlage unter
Finanzierungsunsicherheit angesprochene Deckungslücke in 2028
abzufangen, da die AURAK-Förderung Ende 2027 ausläuft?
Das Bundesprogramm AURAK endet
31.12.2027. Die Stadtverwaltung hat keinen
direkten Einfluss auf die Laufzeit des
Bundesprogrammes und keinen Anspruch auf
eine Verlängerung. Die Verwaltung steht
hinsichtlich möglicher Laufzeitenverlängerung
mit dem Fördergeber in Kontakt.
3. Werden bei Ausfall der Fördermittel ausreichende Eigenmittel zur
Verfügung gestellt, um die Finanzierung sicher zu stellen?
Die Haushaltsmittel sind in voller Höhe
angemeldet – siehe DS 231249-08Seite 3 von 27
Bei Ausfall der Fördermittel entfallen die
Einzahlungen (siehe Finanzkasten), und die
Kosten bleiben bei der Stadt. Es erfolgt keine
Refinanzierung.
Sondernutzungen 4. Passen die Verkaufsstände sowie der eingezeichnete Weinstand, der
Greifarm und das Karussell im Bereich der jetzt mit sechs Bäumen
ausgestatteten Baumhalle (s. Legende Nikolausmarkt, S. 88) auf dem
Theaterplatz auch von der Länge, Breite und vor allen Dingen Höhe
unter die dann neu angepflanzten Platanen, da das Karussell auf der
Zeichnung zur Legende (s. S.88) direkt bei einem Baum platziert ist?
Nach dem Beschluss wurde der Vorentwurf mit
den weiterhin gleichbleibend hohen
Anforderungen weiterentwickelt.
Nach wie vor sind alle Veranstaltungen auch mit
höherem Baumbestand nachgewiesen (siehe
174-01_CS_3_SP_06_01-02 Lageplan Nutzungen
Weinfest_Index A aus der Anlage zum
Beschluss). Die Maße für die Anforderung dieses
Karussells wurden im Zuge der
Grundlagenermittlung mitgeteilt. Es handelt sich
um eine Eisenbahn mit ovalem
Schienenverkehr.
5. Dürfen alle nötigen Aufbauten für die gesamte Dauer der
Veranstaltungen unter den Bäumen bzw. dann ggf. auch in den
Wurzelbereichen und im Kronenbereich stehen und dürfen für die
Aufbau- und Abbaumaßnahmen auch Wurzelbereiche befahren
werden?
Da unter den Bäumen eine befestigte Fläche mit
wassergebundener Decke geplant ist, ist
grundsätzlich mit keiner erneuten Verdichtung
durch die Aufbauten zu rechnen.
Veranstaltungen können unter Einhaltung
geeigneter Baumschutzmaßnahmen auf dem
Theaterplatz stattfinden. Die wassergebundene
Fläche ist umlaufend gepflastert, so dass eine
Andienung der Grünfläche, auch mit großen
Fahrzeugen, von allen Seiten unproblematisch
möglich ist. Sofern ein Befahren von
Teilbereichen der Fläche dennoch erforderlich
ist, sind entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B.
verlegen von geeigneten Bodenschutzplatten)
vorzunehmen.
6. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung bzw. Zusage für das Bad
Godesberger Stadtmarketing, dass auch in Zukunft die Aufbauten im
Rahmen des Nikolausmarktes zulässig sind? Gibt es bereits feste
Die Anforderungen hinsichtlich Anzahl und
Ausmaß der Veranstaltungen wurden bereits im
frühen Planungsstadium erfragt, um möglichstSeite 4 von 27
Aufbaupläne für die Aufbauten bei Veranstaltungen und
diesbezügliche Absprachen mit dem Stadtmarketing?
frühzeitig Planungssicherheit zu haben. Da alle
Veranstaltungen (vor Allem die drei größten)
nachgewiesen wurden und keine Reduktion zu
erwarten ist, ist eine solche Vereinbarung nicht
vorgesehen. Des Weiteren wurde gemeinsam
mit Stadtmarketing e.V. und dem
Schauspielhaus besprochen, wie eine
Verbesserung für Veranstaltungen erzielt
werden kann. Auch diese Wünsche wurden bei
der aktuellen Planung berücksichtigt. Feste
Aufbaupläne kann es zum jetzigen Stand nicht
geben, da die Flexibilität von Veranstaltungen
verloren gehen würde. Neben den dargestellten
Bestandshütten/Ständen/Attraktionen wurde
eine Potenzialfläche (s. Legende „optionale
Fläche“) dargestellt. Somit kann langfristig
problemlos auch dieser Bereich genutzt
werden.
Nach Ausführungsbeschluss wird das Marktamt
sich mit den Veranstaltern und weiteren
Akteuren der Verwaltung zusammensetzen und
die Aufbaupläne wie gewohnt erstellen.
7. Reicht der Platz zur Benutzung des multifunktionalen Podests als
Bühne aus, wenn die Krippe beim Nikolausmarkt auf dem Podest
hingestellt werden soll (s. Legende Nikolausmarkt)?
Die Krippe ist maßstabsgetreu in der Planung
dargestellt. Weiterhin ist die multifunktionale
Bühne frei zugänglich und kann in kleinerer
Form auch bespielt werden. Die Krippe würde
die Bühnenfläche um ein Drittel ihrer
Gesamtfläche reduzieren.
8. Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, am Theaterplatz bei
Veranstaltungen noch eine weitere kleine mobile Bühne aufzubauen?
Die Aufstellung einer weiteren mobilen Bühne
innerhalb der Potenzialflächen ist grundsätzlich
möglich. Dies hat ggf. den Wegfall anderer
Attraktionen/Stände zur Folge.Seite 5 von 27
9. Kann man auch Am Fronhof bei Veranstaltungen, u.a. dem
Kulturfestival, eine größere mobile Bühne ohne Einschränkungen
installieren?
Für das Stadtfest wurde bereits eine weitere
Bühne Am Fronhof geprüft (siehe Nutzungen
Stadtfest) und konnte auch in die Planung
integriert werden.
Innerhalb dieser Potenzialflächen für die
Aufstellung einer Bühne können auch andere
Bühnenmaße geprüft werden.
10. Kann man die Wasserfontänen und den Spielturm weiter in Richtung
der Pfarrer-Minartz-Straße verlegen, um mehr Raum für den
Weinstand beim Nikolausmarkt und bei Veranstaltungen am Fronhof
zu haben, da sich in dem Bereich noch der Wasserlauf befindet?
Die (Wasser-) Spielelemente entsprechen einem
funktionalen und gestalterischen
Gesamtkonzept und können nicht beliebig
umgelegt werden. Während der
Veranstaltungen können die Wasserläufe
abgeschaltet werden.
11. Gibt es Absprachen mit dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V.,
dass der Karnevalszug wie bisher in der Bad Godesberger Innenstadt
unter den gleichen Bedingungen stattfinden kann, da mit der neuen
Planung weitere Aufbauten wie das multifunktionale Podest und neue
Bäume auf dem Theaterplatz vorhanden sind?
Auch hier wurden bereits bei der
Grundlagenermittlung die zu berücksichtigende
Maße der Karnevalsfahrzeuge beim
Festausschuss erfragt und bei der Planung
berücksichtigt. Die Befahrbarkeit ist
nachgewiesen und der Zug kann in gewohnter
Form beibehalten werden
Theaterplatz 12. Ist bei der Konstruktion des multifunktionalen Podests bzw. der
großen Bühne auf dem Theaterplatz auch die Installation von
Überdachungen möglich?
Die Konstruktion einer festen, dauerhaften
Überdachung wurde bereits als Variante geprüft
und musste aufgrund diverser Einschränkungen
entfallen. Gründe hierfür waren erhöhter
Unterhaltungsaufwand durch statische
Prüfungen, weniger Flexibilität bei
Veranstaltungen und dem Konflikt mit den
wachsenden Bäumen. Eine temporäre
Überdachung ist weiterhin möglich. Die
Beschaffung, der Auf- und Abbau sowie die
Lagerung werden mit den Veranstaltern
abgestimmt.Seite 6 von 27
13. Warum wird im Anhang der Beschlussvorlage in der Mitte des
Theaterplatzes eine Baumhalle mit 6 Bäumen dargestellt und somit
der Beschluss der Bezirksvertretung vom 10.04.2024 ignoriert?
Entwurfsprägendes Element auf dem
Theaterplatz ist die Realisierung eines
Baumhains, welcher durch sein Blätterdach eine
hohe Aufenthaltsqualität auch bei höheren
Temperaturen ermöglicht. Dem langfristigen
Ziel des Masterplanentwurfes den Theaterplatz
durch einen Baumhain aufzuwerten, wird
entsprochen, ohne die Durchführbarkeit von
Veranstaltungen auszuschließen. Dem Beschluss
der Bezirksvertretung wird insofern Rechnung
getragen, als dass die Entwurfsplanung mit den
zusätzlich möglichen Baumstandorten sowie
auch die Ausführungsplanung der
Bezirksvertretung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden. Dabei ist hervorzuheben,
dass sich lediglich die Anzahl der Bäume in der
Grünfläche im Vergleich zur
Vorentwurfsplanung erhöht hat. Die
Abmessungen der Grünfläche
(wassergebundene Decke) haben sich nicht
verändert. Die Verwaltung empfiehlt die
Realisierung des Baumhains im möglichen
Umfang (Entwurfsplanung).
14. Wie viele Bäume sollen in der neuen Planung, die auch den Beschluss
vom 06.09.2023, s. DS 231249-01 ignoriert, neu gepflanzt werden, da
in den Übersichtsplänen des Anhangs eine unterschiedliche Anzahl von
Bäumen auftaucht, auf der S. 67 und 81 sind es fünf neue Bäume
neben dem Bestandsbaum, auf der Seite 87 sechs neue Bäume und
auf der Seite 88 wieder fünf neue Bäume ohne Bestandsbaum?
Am 06.09. wurde der Vorentwurf beschlossen.
Grundsätzlich definiert ein Vorentwurf lediglich
die Verortung der Flächencharakteristik und ist
als grobes Konzept zu verstehen. Dargestellte
Bäume dienen in diesem Planungsstand
lediglich der Verbildlichung. Im Beschluss wurde
der „ersten Ausbaustufe mit großer Rigole und
kleiner Grünfläche unter Erhalt der
Bestandsbäume zugestimmt.“
Die Grünfläche wurde in ihrer DimensionSeite 7 von 27
beibehalten und die umsetzbare Anzahl an
Bäumen wurde in der Detailierung geprüft. Als
Ergebnis der Prüfung ist eine maximale Anzahl
von 6 Bäumen (1 Bestandsbaum sowie 5
zusätzliche Bäume) möglich. Die benannten
Seiten beziehen sich auf den Beschluss des
Vorentwurfes. Daher ist die korrekte Anzahl der
vorgelegten Entwurfsplanung zu entnehmen.
15. Hat das Karussell, welches in der Legende für den Nikolausmarkt
(s.S.88) neben dem Eingang vor dem Schauspielhaus platziert ist, dort
genügend Platz?
Das Karussell befindet sich außerhalb der
Feuerwehrflächen und hat somit ausreichend
Platz. Der Nachweis ist dem Plan für die
Nutzung am Nikolausmarkt zu entnehmen.
Die Standflächen für die Veranstaltungen
(Stadtfest, Weinfest, Nikolausmarkt) sind mit
dem Stadtmarketing abgestimmt. Die
Aufstellfläche für das Karussell am Theaterplatz
zum Nikolausmarkt beträgt 8x4,5m. Der
Eingangsbereich des Schauspielhauses ist
freigehalten
16. Wie sehen die Platzverhältnisse für das Karussell am Fronhof aus, da
es in der Legende (s. S.88) direkt neben den Geschäften eingezeichnet
wurde?
Die abgestimmte Standfläche für das Karussell
am Fronhof zum Nikolausmarkt beträgt
12x11m. Ein alternativer Standort außerhalb
von Feuerwehrflächen und Baumscheiben ist
nicht möglich. Die zu gewährleistenden Flucht-
und Rettungswege der angrenzenden Gebäude
werden nochmals mit Feuerwehr und
Stadtmarketing abgestimmt.
17. Gibt es mittlerweile Überlegungen für einen Alternativstandort für den
jetzigen Brunnen am Theaterplatz?
Aufgrund der Dimension des in den Boden
eingelassenen Brunnens (circa 7 m x 7 m)
konnte im Bereich der Fußgängerzone kein
geeigneter Standort ermittelt werden.
Bei einer Umgestaltung des Platzes an der
Rheinallee vor dem Sparkassengebäude kannSeite 8 von 27
geprüft werden, inwiefern sich der Brunnen hier
gestalterisch in eine Neugestaltung einfügen
lässt. Dies wäre mit der Sparkasse KölnBonn, die
Eigentümerin eines Großteils der hier öffentlich
wirkenden Flächen ist, abzustimmen.
Anlage von wassergebundenen
Decken
18. Ist bei Starkregenereignissen gewährleistet, dass es bei der Anlage
einer wassergebundenen Decke nicht zu starken Überläufen kommt
und das Wasser gut abfließen kann?
Im Falle stärkerer Regenereignisse ist -wie
überall im Stadtgebiet- mit einer
Übersättigung/Überlastung zu rechnen. Das
anstehende Wasser wird in einen Überlauf
geführt.
Sitzbänke und Holzdeck am
Fronhof
19. Werden durchgängig die nach hinten geneigten mit tiefer Sitzposition
angefertigten Bänke im Rahmen der Gestaltung der vorgesehenen
Objektplanung verwendet oder kommen für ältere Menschen auch
noch andere Modelle in Frage?
Die Stadtmöbel (Produkt VIENNE, Fa. Area gem.
Ausstattungskatalog) mit nach hinten geneigten
Lehnen und Sitzflächen sind lediglich punktuell
im Bereich Michaelhof vorgesehen (5 Stk.). In
diesem Bereich befinden sich auch
Sitzmöglichkeiten mit gerader Sitzfläche und
Rückenlehne in Form einer Sonderbank-
Konstruktion. Diese sind ebenso verteilt über
die gesamte Fußgängerzone vorgesehen und
gewährleisten eine bequeme Sitzposition.
20. Befinden sich bei der Holzauflage auf der Oberfläche des Holzdecks am
Fronhof kleine Rillen, so dass Papiere, Kaugummis oder Speisereste
dort anhaften können? Das Hindurchfallen von größeren
Gegenständen wird ja verhindert!
Das Holzdeck am Fronhof sowie die weiteren
Holzkonstruktionen (bspw. Bänke) sind
zwischen Planern und Verwaltung als Voll-Profil
in der Holzart Eiche abgestimmt. Die
Oberflächen der einzelnen Bohlen sind glatt,
ohne Riffelung vorgesehen. Die Profilierung der
Holzoberfläche mit Rillen erweist sich in der
Praxis in Bezug auf Verschmutzung und
Dauerhaftigkeit des Holzes als nachteilig.
Gartenpassage am
Schauspielhaus und am
Michaelshof
21. Warum sind im südlichen Bereich der Gartenpassage zwei
Spielelemente direkt in unmittelbarer Nähe des Behinderten-WCs
angebracht?
Die Fläche wurde als Aufenthaltsbereich in der
Eingangssituation der Fußgängerzone zwischen
Kurpark und Schauspielhaus abgestimmt. DieSeite 9 von 27
Spielgeräte in Verbindung mit einer Bank und
einem Solitärgehölz sollen der Aufwertung der
Fußgängerzone dienen.
Eine barrierefreie Zuwegung zum Behinderten
WC wird gewährleistet. Die Anordnung der
Spielgeräte etwas weiter entfernt vom Zugang
des WCs wird nochmals geprüft.
22. Könnte Am Michaelshof in Richtung Rewe auch noch entlang der
Mauer der Cityterrassen ein schmaler Grünstreifen angelegt werden?
Eine Möglichkeit zur Integration einer
Grünfläche wurde geprüft. Die Notwendigkeit
der Durch- und Anfahrbarkeit für Feuerwehr-,
Kanalunterhaltung-, sowie Anlieferverkehr
schließen eine Grünfläche in diesem Bereich
aus
Vandalismus und
Verschmutzungen bei den
vorgesehenen Wasser- und
Spielelementen, am Spielturm
und beim Holzdeck?
23. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die zu etablierenden
Wasserelemente, vor allem die Wasserläufe und Brunnen vor
Verschmutzungen zu bewahren? Ist eine Verstopfung der Düsen bei
den Nebelstehlen und Wasserspielen ausgeschlossen?
Die Wasserelemente werden in ihrer
Materialität so ausgewählt, dass eine einfache
und bewährte Reinigung durch vorhandenes
Personal möglich ist. Hierzu ist das SGB als
Unterhalter der technischen Anlagen
eingebunden. Durch mechanische Vorreinigung
und Filter werden Verstopfungen der Düsen
möglichst verhindert.
Die Nebelstelen werden auf Grund der
Hygieneanforderungen mit Frischwasser
gespeist. Zur Verhinderung von Verstopfungen
sind Rückspülfilter und Wasserenthärter
vorgeschaltet.
Das Wasserspiel wird möglichst mit
rücklaufendem Wasser gespeist. Das
rücklaufende Wasser wird mechanisch gereinigt
und separat gespeichert. Vor der erneuten
Verwendung des Wassers wird dieses gefiltert.
Dadurch kann eine Verstopfung verhindert
werden.Seite 10 von 27
24. Können Verstopfungen durch herabfallendes Laub erfolgen? Wie wird
die Reinhaltung bei Verschmutzungen durch (Tauben-) Kot,
Müllablagerungen etc. sichergestellt?
Siehe Antwort zu 23.
Eine Reinigung des Wassers für die Wasserrinnen
mittels Desinfektionsmittel ist nicht vorgesehen.
Bei Niederschlagsereignissen wird das
Oberflächenwasser in der Wasserrinne
gesammelt und in den Kanal abgeführt. Es muss
ausgeschlossen werden, dass Wasser, welches
Chlor oder andere Desinfektionsmittel enthält, in
den Kanal eingeleitet wird.
Vor Rückführung in den Speicherschacht folgt
eine mechanische Reinigung durch Filter oder
Siebe. Eine mögliche Prävention der Algen- oder
Moosbildung ist das regelmäßige Reinigen der
Rinnenoberfläche. Die Ablaufleitungen der
Rinne sind inspizier- und spülbar.
25. Ist das verwendete Holz witterungs- und altersbeständig? Als Anforderung für das zu verwendendes Holz
wurde ZFC-zertifiziertes, heimisches Hartholz
abgestimmt. Als Holzart wurde hier Eiche mit
Oberflächenbehandlung geölt gewählt. Die
Holzart ist grundsätzlich als dauerhaft zu
beschreiben – entspricht Dauerhaftigkeitsklasse
II (dauerhaft) nach DIN EN 350-2. Als Richtwert
für die durchschnittliche Lebensdauer können
mind. 20 Jahre angenommen werden.
Einbeziehung privater Flächen 26. Gibt es Privatflächen, die bei der jetzigen Konzeption zwar in die
Planung mit einbezogen wurden, bei denen aber noch keine
vertragliche Regelung existiert, so dass es zu Umplanungen kommen
müsste?
Die Objektplanung sieht die Überplanung der
privaten Flächen innerhalb des
Realisierungsbereiches vor, um Flickenteppiche
zu vermeiden.
Es haben mehrere Gesprächsrunden mit den
Eigentümern hinsichtlich der Objektplanung
stattgefunden. Im August 2024 wurden zuletzt
die beteiligten (Teil-) Eigentümer zum GesprächSeite 11 von 27
eingeladen und die Intention zu den privaten
Flächen erfragt. Die Grundhaltung der
Eigentümer konnte als positiv aufgenommen
werden. Als nächster Schritt wird die politische
Willensbekundung mit dem Beschluss der
Entwurfsplanung benötigt, um weitere
vertragliche Schritte einleiten zu können. Im
Falle eines unlösbaren Dissens mit den
Eigentümern wird die Fläche nicht umgebaut
27. Werden die Gewerbetreibenden, der Einzelhandel, die Gastronomen
und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Objektplanung detailliert
über die vorgesehenen nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte
informiert?
In diversen Foren und Beteiligungsrunden
bestand und besteht weiterhin die Möglichkeit,
sich über den aktuellen Stand der Planung zu
informieren.
Mit fortschreitendem Projektverlauf werden die
Innenstadtakteure über die anstehenden
Maßnahmen informiert.
Beleuchtungssituation 28. Wie sehen voraussichtlich die Betriebszeiten für die vorgesehene
Grundausleuchtung in den Abendstunden und die dekorativen
figurativen Sonderleuchten aus?
Die Grundbeleuchtung bestehend aus Pilz-
Leuchten und Sonderleuchten auf den
Vorplätzen sind Bestandteil der allgemeinen
Straßenbeleuchtung und werden mit dieser
entsprechend Dämmerung in
„Vollnachtschaltung“ betrieben.
Sonderleuchten zur Projektion von Figuren
betreiben werden mit der
„Anstrahlbeleuchtung“ der Straßenbeleuchtung
betrieben. Hier sind die Betriebszeiten
hinsichtlich der Naturschutzauflagen
jahreszeitabhängig (Schutz der Vogel-Zug-
Zeiträume). Die Anstrahlbeleuchtung schaltet
sich mit der Dämmerung ein und wird um
22:00 h bzw. 23:00 h wieder ausgeschaltet.Seite 12 von 27
29. Wurde in der Vergangenheit beschlossen, die Beleuchtungssituation
bei der Neugestaltung des Theaterplatzes und Am Fronhof auch an die
Beleuchtung der Koblenzer Straße anzupassen?
Die Beleuchtungssituation ist an den
Berührungsstellen an die Beleuchtung der
Koblenzer Straße angepasst. Die Auswahl der
Leuchtentypen ist in Abstimmung nach den
Gestaltungsvorstellungen des Planungsbüros
Capattistaubach beschlossen worden und
erfolgte vor der Argumentation des Planers,
dass die merkliche Aufwertung des Areals durch
das Alleinstellungsmerkmal „neuer
Leuchtentyp“ unterstützt werden soll.
Standorte für die Installation von
Fahrradanlehnbügeln
30. Könnten noch weitere Fahrradanlehnbügel an der Koblenzer Straße
installiert werden, da viele Besucher des Theaterplatzes aus östlicher
Richtung von der Rheinallee herkommen?
Die Errichtung und Verortung der
Fahrradabstellmöglichkeiten sind in
Zusammenarbeit mit VSU (beauftragt mit dem
Verkehrskonzept) geplant worden. Zusätzliche
Fahrradbügel an der Koblenzer können losgelöst
von dieser Maßnahme (da nicht innerhalb der
Objektgrenze) geprüft und hergestellt werden.
Spielangebote 31. Gibt es neben den Wasserspielen genügend aktive Spielelemente für
Kleinkinder im Bereich der Objektplanung und könnte man noch ggf.
ein weiteres Element installieren?
Das Spielkonzept wurde zusammen mit der
Jugendhilfeplanung, der Kinder- und
Jugendbeteiligung aus der Bürgerbeteiligung
sowie den Fachbereichen der Verwaltung für
Spielangebote erstellt. Neben der Vielzahl an
Wasserspielen sind auch viele andere
Spielelemente vorgesehen. Darunter sind u.a.
Kugellabyrinth, Rohrtelefon, Wassertelefon, ..)
Siehe hierzu Anlage Material- und
Ausstattungskatalog, Kapitel 03.
Leitungsstrukturen 32. Wie weit sind die Überprüfungen zur Installation der
Leitungsstrukturen für einen Glasfaserausbau im Bereich der
Objektplanung?
Glasfaserausbau ist nach Rückmeldung der
Telekommunikationsunternehmen innerhalb
der Realisierungsgebietes nicht vorgesehen.
Dennoch werden Leerrohre für eine etwaige
Nachverlegung berücksichtigt.Seite 13 von 27
33. Gibt es Optionen für die Installation eines stabilen und großflächigen
Wärmenetzes, so dass in diesem Bereich in Zukunft auch
flächendeckend Fernwärme angeboten werden kann?
Das Stadtgebiet südlich von Plittersdorf kann
aus technischen Gründen nicht mit Fernwärme
aus der Müllverbrennungsanlage versorgt
werden, da der Druck nicht ausreicht. Es gibt
daher Überlegungen, eine Flusswärmepumpe
im Rhein zu bauen. Der Einschätzung der
BonnNetz folgend, wird sich ein solches Projekt
nicht innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre
realisieren lassen.
Werbetafel 34. Kann man die Werbetafel vor der Weinhandlung Schrauth an eine
andere Stelle versetzen oder reichen auch 5 Werbetafeln aus?
Es kann geprüft werden, ob für die
Bestandswerbetafel im Zuge der Neugestaltung
ein Ersatzstandort gefunden werden kann.
Notwendige Durchfahrten durch
die Fußgängerzone der
Objektplanung
35. Reicht die Breite der Durchfahrten für die Schausteller, Feuerwehr und
Rettungsfahrzeuge aus, um den Theaterplatz und den Bereich Am
Fronhof zu erreichen?
Der technische Nachweis für Feuerwehr- und
Unterhaltungsfahrzeuge ist geführt worden. Der
Schleppkurvennachweis für die Befahrung liegt
vor.
36. Können auch schwere Fahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr in den
Bereich der Wasserläufe fahren?
Die Wasserläufe sind nicht als zu befahrende
Fläche konzipiert. Durch eine ausreichend breite
Trasse daneben ist eine Durchfahrt ohne
Befahrung der Wasserrinne möglich. Dennoch
sind die Wasserrinnen so bemessen, dass eine
gelegentliche Überfahrung auch mit
Schwerverkehr unproblematisch ist.Seite 14 von 27
Entwurfsplanung/ Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Godesberg)
Fragen der SPD-Bezirksfraktion Bad Godesberg zur Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) mit
DS 231249-08 zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.04.2025
Gesamtstellungnahmen der Ämter
Thema Frage Antwort
Am Frohnhof 1. Warum ist der Realisierungsbereich am oberen Ende der
Fußgängerzone (Bäckerei Maus) entgegen dem
Beschluss nicht reduziert worden, um Platz für
Radverkehrsanlagen (Innenstadt-Radring) zu schaffen?
Die Prüfungen zum Radring laufen noch. Aufgrund
des Umfanges des möglichen Rings und den damit
verbundenen aufwendigen Planungsleistungen und
den dann ggf. notwendigen größeren
Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der
Radinfrastruktur ist mit einer Realisierung frühestens
mittelfristig zu rechnen. Daher wurde eine aus
städtebaulichen, verkehrsplanerischen und
wirtschaftlichen Gründen sinnvolle Ausbaugrenze
gewählt. Es soll an diesem wichtigen Zugang zur
Fußgängerzone kein provisorisch angelegter
Übergangsbereich entstehen, der dort ggf. jahrelang
Bestand hätte. Auf neue größere feste Einbauten -
wie z.B. Fahrradabstellüberdachungen - wurde aber
verzichtet.Seite 15 von 27
Am Frohnhof 2. Wie ist die Reparaturanfälligkeit der Wasserläufe bei
Befahrung mit LKW, welche Maßnahmen sind
hinsichtlich der Unterhaltung vorgesehen, um einen
möglichst unterbrechungsfreien Betrieb
sicherzustellen?
Die Wasserläufe sind außerhalb der Fahrgassen von
Feuerwehr- und Kanalunterhaltung vorgesehen. Eine
dauerhafte Befahrung mit Kraftfahrzeugen wird
ausgeschlossen. Dies wurde über
Schleppkurvennachweise für Feuerwehr und
Kanalunterhaltung nachgewiesen.
Am Frohnhof 3. Am Fronhof war im Wettbewerbs-Beitrag eine Platzfläche
vorgesehen. Da die Fronhofer-Galeria bis auf Weiteres
nicht ersetzt werden kann: Lässt sich anderweitig eine
größere Platzfläche schaffen (z.B. Wasserlauf und
Spielplatz Richtung Pfarrer-Minartz- Straße verschieben,
evtl.
Wasserlauf über Fronhof entlang Tiefbeet ergänzen)?
Die vorgelegte Entwurfsplanung stellt die
Detaillierung des beschlossenen Vorentwurfes dar.
Aufgrund geringer Flächenverfügbarkeit kann keine
weitere größere Platzfläche geschaffen werden. Die
Lage des Wasserlaufes entspricht der gestalterischen
Konzeption des Planers, welcher sowohl in dem
Wettbewerbsergebnis als auch in dem Vorentwurf
bereits so in der Planung vorgesehen wurde. Die
lineare Führung des Wasserlaufes steht symbolisch
für die Verbindungsachse zwischen dem Kurpark und
dem Rhein
Am Frohnhof 4. Lässt sich die Sonderleuchte anders positionieren? Gibt es
Gründe für diese Stelle, ein architektonisches Konzept
o.ä.?
Die Sonderleuchte am Frohnhof ist vor Allem
aufgrund ihrer Formgebung und Möglichkeit zur
Effektbeleuchtung des Platzbereiches ein besonderes
Ausstattungselement und soll der Erhöhung der
Attraktivität des Freiraumes dienen. Die Leuchte ist
Teil des abgestimmten Beleuchtungskonzeptes für
die Fußgängerzone. Diese wurde ebenso in der
Beleuchtungsberechnung für die aus
Verkehrssicherheitsgründen zu gewährleistenden
Beleuchtungsstärken berücksichtigt und dient der
zentralen Beleuchtung der Platzfläche.Seite 16 von 27
Am Frohnhof 5. Ist der Zugweg für den Karnevalszug mit Wasserlauf,
Spielplatz und Sonderleuchte gesichert?
Auch hier wurden bereits bei der
Grundlagenermittlung die zu berücksichtigenden
Maße der Karnevalsfahrzeuge beim Festausschuss
erfragt und bei der Planung berücksichtigt. Die
Befahrbarkeit ist nachgewiesen und der Zug kann in
gewohnter Form beibehalten werden.
Am Frohnhof 6. Warum Gußasphalt als Belag für den Wasser-Spielplatz bei
den Nebelstelen?
Durch die geschlossene Gussasphaltdecke kann das
Wasser gezielt abgefangen und dem Wasserkreislauf
zugeführt werden.
Eine wassergebundene Decke in Zusammenspiel mit
dem Wasserspiel würde hingegen zu einer
erheblichen Verschlammung der Umgebung führen.
Am Frohnhof 7. An der Verbindung von Fronhof und Theaterplatz fehlen
Bänke.
In der Achse zwischen der Baumreihe können
zusätzliche Bänke angeordnet werden, soweit dort
keine Buden zur Aufstellung vorgesehen sind
Theaterplatz 8. Cityterrassen: Die Rampe ist für Radverkehr zu schmal.
Sie sollte verbreitert werden, um Konflikte zu
vermeiden, selbst wenn dafür zwei Bäume
versetzt/gefällt werden müssen.
Die Breite der Zuwegung vom Rewe Richtung
Pfarrer-Minartz-Straße beträgt am Gebäude 3,40m.
Eine gemeinsame Nutzung für Rad- und
Fußgängerverkehr ist bequem möglich. Die Rampe
zwischen den Grünflächen dient der zusätzlichen
barrierefreien Erschließung und ist mit einer Breite
von 1,5m als Mindestanforderung für Rollstühle
gem. DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) geplant. Sie
dient damit nicht vorrangig dem Radverkehr. Ein
Begegnungsverkehr von Radfahrer und Fußgänger ist
aber auch hier noch eingeschränkt möglichSeite 17 von 27
Michaelshof 9. Am Michaelshof: Bänke fehlen. Neben den Freiflächen für die gastronomische
Nutzung (Sitzmöglichkeiten) ist eine Sonderbank mit
ca. 8m Länge und 5 Stk. gesonderte Sitzelemente
vorgesehen.
Michaelshof 10. Ist ein Wasserlauf entlang des Schauspielhauses möglich? Die Anordnung der Wasserläufe entspricht dem
Entwurfsprinzip und damit der Akzentuierung der
(Wasser) Passagen. Die Fläche vor dem
Schauspielhaus (späterer Michaelplatz) wird dem
nicht zugeordnet.
Des Weiteren wurde der Bereich zwischen den
Pavillons des Michaelhofes und dem Schauspielhaus
gezielt für gastronomische Aufenthaltsmöglichkeiten
und damit zur Belebung des Bereiches freigehalten
Ein Wasserlauf entlang der Schauspielfassade
widerspricht der beschlossenen Gestaltung und wirft
die Planung in den Vorentwurf zurück. Dies führt
sowohl zu terminlichen als auch finanziellen
Auswirkungen. Eine Neuplanung hätte zur Folge,
dass bereits erbrachte Fachplanungen und die
Gestaltung nach neuen Anforderungen umgeplant
werden müssen.
Michaelshof 11. Der Spielplatz liegt direkt vor der Toiletten-Tür; er sollte
verschoben werden. Möglich?
Die Fläche wurde als Aufenthaltsbereich in der
Eingangssituation der Fußgängerzone zwischen
Kurpark und Schauspielhaus abgestimmt. Die
Spielgeräte in Verbindung mit einer Bank und einem
Solitärgehölz sollen der Aufwertung der
Fußgängerzone dienen.
Eine barrierefreie Zuwegung zum Behinderten WC
wird gewährleistet. Die Anordnung der Spielgeräte
etwas weiter entfernt vom Zugang des WC´s wird
nochmals geprüft.Seite 18 von 27
Michaelshof 12. Bei der Planung sollte ein perspektivischer
ToilettenNeubau bedacht werden, z.B. im Zuge des
Theatercafés.
Deswegen sollte kein Dreieck eingeplant werden.
Das Theatercafé wurde in Gesprächen mit der
Leitung des Schauspielhauses in den bestehenden
Räumlichkeiten des Schauspielhauses (Pavillon) als
Idee entwickelt und in das städtebauliche
Nutzungskonzept aufgenommen. Eine bauliche
Erweiterung durch ein Toilettenhaus ist nicht
geplant, da öffentliche Toiletten im Schauspielhaus
vorhanden sind. Mit der Cafénutzung soll auch eine
bessere Wartung dieser vorhandenen Anlagen
einhergehen.
Michaelshof 13. Warum muss die Skulptur von Eva de Maizière versetzt
werden?
Der Standort neben dem Schauspielhaus entlang der
Achse Theaterpassage wird deshalb als besonders
geeigneter Standort angesehen, weil er in der
Sichtachse zur Godesburg liegt.
Michaelshof 14. Sind um die Baumbeete am Michaelshof herum
tatsächlich Staketenzäune geplant? Wären
Schutzvorrichtungen wie am Moltkeplatz möglich?
Eine dauerhaftere und weniger vandalimusanfällige
Begrenzung der Baumbeete wird im weiteren
Planungsverlauf geprüft.
Neuer Michaelsplatz 15. Können die Fahnenmasten für das Theater komplett
entfernt werden?
Die Fahnenmaste wurden in gemeinsamer
Absprache mit dem Schauspielhaus in ihrer Anzahl
verringert. Ein möglicher gänzlicher Entfall wird
angefragt
Theaterplatz 16. Bühne: Was ist für den Aufbau eines Dachs nötig,
werden die entsprechenden Materialien von der Stadt
beschafft
Die Konstruktion einer festen, dauerhaften
Überdachung wurde bereits als Variante geprüft und
musste aufgrund diverser Einschränkungen entfallen.Seite 19 von 27
und eingelagert (wo?) oder müssen sie jedes Mal von
den Veranstaltern beschafft werden?
Gründe hierfür waren erhöhter
Unterhaltungsaufwand durch statische Prüfungen,
weniger Flexibilität bei Veranstaltungen und des
Konflikts mit den wachsenden Bäumen.
Eine temporäre Überdachung ist weiterhin möglich.
Die Beschaffung, der Auf- und Abbau sowie die
Lagerung werden mit den Veranstaltern abgestimmt.
Theaterplatz 17. Die schräge Grundfläche erscheint schwer nutzbar für
Veranstaltungen; lässt sich auch eine rechteckige
Bühne realisieren?
Die Formgebung der Bühne wurde zwischen Planer
und Auftraggeber sowie Stadtmarketing e.V. und
Schauspielhaus abgestimmt. Die dynamische
Geometrie schafft Spielraum für asymmetrische
Baumsetzungen und hebt differenziert gestaltete
Raumkanten hervor, die dem Freiraum eine
vielschichtige, spannungsreiche Atmosphäre
verleihen. Es sind andere Formen denkbar, bedürfen
jedoch einer Umplanung/ Änderung des Entwurfes.
Theaterplatz 18. Wie teuer ist individueller Aufbau im Vergleich zu
Anhängerbühne?
Für die im Entwurf geplante Bühne wurden
Herstellkosten von ca. 66.000€ netto angenommen
(inkl. Traversen-Bodenhülsen). Die mobile Variante
ist nach Rücksprache mit Stadtmarketing e.V. mit ca.
5.000€ pro Veranstaltung anzusetzen.
Die einmaligen Herstellungskosten sind jedoch nicht
direkt vergleichbar mit den Kosten für temporäre
Bühnenaufbauten, da die geplante Bühne als
multifunktionales Sitzelement ganzjährig nutzbar ist.Seite 20 von 27
Theaterplatz 19. Welche Alternativen zu der Bühne gibt es, z.B. für ein
kleineres Sitzmöbel (u.U. wie im Wettbewerbsentwurf an
anderer Stelle), zusätzlich eine definierte Standfläche für
eine Anhängerbühne
Die Alternative für die feste Bühne ist eine
Aufenthaltsfläche mit festgelegtem und
freigehaltenem Platz für die Bühne (analog zum
Vorentwurf). Hier können die Veranstalter ihre
Bühne je nach Größe und Bedarf selbst innerhalb der
vorgesehen Fläche individuell aufbauen.
Theaterplatz 20. Ist der Baumhain kompatibel mit der Durchführung der
typischen Veranstaltungen?
Da unter den Bäumen eine befestigte Fläche mit
wassergebundener Decke geplant ist, ist
grundsätzlich mit keiner erneuten Verdichtung durch
die Aufbauten zu rechnen. Veranstaltungen können
unter Einhaltung geeigneter
Baumschutzmaßnahmen auf dem Theaterplatz
stattfinden. Die wassergebundene Fläche ist
umlaufend gepflastert, so dass eine Andienung der
Grünfläche, auch mit großen Fahrzeugen, von allen
Seiten unproblematisch möglich ist. Sofern ein
Befahren von Teilbereichen der Fläche dennoch
erforderlich ist, sind entsprechende
Schutzmaßnahmen (z.B. Verlegen von geeigneten
Bodenschutzplatten) vorzunehmen.Seite 21 von 27
Theaterplatz 21. Bei Nikolausmarkt, Weinfest etc. sind Aufbauten unter
den Bäumen vorgesehen. Nach den Ausführungen von
Herrn Michels in der BV soll dies im neu angelegten
Bereich nicht mehr möglich sein. Wie ist dies mit den
Standplänen für die Märkte vereinbar?
Da unter den Bäumen eine befestigte Fläche mit
wassergebundener Decke geplant ist, ist
grundsätzlich mit keiner erneuten Verdichtung durch
die Aufbauten zu rechnen. Veranstaltungen können
unter Einhaltung geeigneter
Baumschutzmaßnahmen auf dem Theaterplatz
stattfinden. Die wassergebundene Fläche ist
umlaufend gepflastert, so dass eine Andienung der
Grünfläche, auch mit großen Fahrzeugen, von allen
Seiten unproblematisch möglich ist. Sofern ein
Befahren von Teilbereichen der Fläche dennoch
erforderlich ist, sind entsprechende
Schutzmaßnahmen (z.B. Verlegen von geeigneten
Bodenschutzplatten) vorzunehmen
Theaterplatz 22. Welche Absicherungen kann die Verwaltung geben oder
ist die Alternative nur, auf die Pflanzung von Bäumen zu
verzichten?
Der Verzicht auf Bäume widerspricht dem
Planungsgrundsatz, dem Wettbewerbsergebnis, den
Anforderungen einer klimagerechten Umgestaltung
sowie den Förderrichtlinien des AURAK.
Schutzmaßnahmen für die Bäume während der
Veranstaltungen sind in der vorherigen Antwort
benannt.
Theaterplatz 23. Stroer-Werbung: Sind nach dem Vertrag LED-Displays
geschuldet oder weniger aufmerksamkeits-heischende
analoge Displays? Falls LEDs beibehalten werden:
Können diese an weniger prominente Standorte verlegt
werden?
Rückmeldung erfolgt nach Rücksprache mit
BonnNetz hinsichtlich der vertraglichen Regelung mit
Fa. Stroer.Seite 22 von 27
Übergreifende Punkte 24. Warum gibt es kein taktiles Leitsystem zum REWE? Es hat nach dem Beschluss des Vorentwurfes einen
Ortstermin mit der Behindertengemeinschaft Bonn
stattgefunden, in dem alle anzudienenden Geschäfte
festgelegt wurden.
Die Anbindung des REWE an das taktile Leitsystem
wurde nicht als Planungsanforderung formuliert.
Eine taktile Führung zum REWE wird in der weiteren
Planung geprüft und zum Beschluss der
Ausführungsplanung vorgelegt.
Übergreifende Punkte 25. Ist die Zahl der Elektro-Verteiler ausreichend? Die Anzahl der Elektro-Verteiler ist abgestimmt und
wurde nach dem abgefragten Bedarf festgelegt.
Übergreifende Punkte 26. Sind von den Architekten weitere Oberflächen-
Gestaltungen geprüft worden, z.B. Kombinationen aus
Beton- und Naturstein? Wenn nein, warum nicht?
Es werden im Zuge der Ausführungsplanung
Musterflächen zum Oberflächenbelag der BV zum
Beschluss vorlegt.
Übergreifende Punkte 27. Ist eine Zonierung geprüft worden mit Naturstein-
Flächen im Wechsel mit Betonstein?
Eine Zonierung für Gastroflächen ist nicht
praktikabel, da die Sondernutzungen jährlich
vergeben werden und auch in ihrer Größe variieren.
Des Weiteren erschweren Geschäftswechsel und
Nutzungsänderungen solche Festsetzungen.
Öffentliche Ruhebereiche und Platzflächen heben
sich ohnehin in der Gestaltung von den restlichen
Flächen ab.
Übergreifende Punkte 28. Ist (heimische) Grauwacke als Material für Wasserläufe
und Brunnen möglich?
Die Bemusterung von Oberflächenmaterialien erfolgt
im Zuge der Ausführungsplanung und wird der BV
zum Beschluss vorgelegt.
Übergreifende Punkte 29. Ist eine aktive Bewässerung vorgesehen? Die Pflanzen werden so ausgewählt, dass Sie nach
der Grundpflege (ca. 2 Jahre) nur bei extremen
Witterungsverhältnissen gewässert werden müssen.
Die Wartung aber auch die Baukosten stehen hierbei
nicht im Verhältnis. Eine manuelle Wässerung ist
deutlich günstiger.Seite 23 von 27
Übergreifende Punkte 30. Sicherung der Fußgängerzone: Welche baulichen
Barrieren sind vorgesehen? Sind versenkbare Poller
eingeplant, falls ja: gibt es ein Zugangskonzept?
Bauliche Barrieren sowie versenkbare Poller wurden
vorab mit den Fachbereichen ausgiebig diskutiert,
geprüft und bewertet. Als Ergebnis fiel eine
Entscheidung gegen diese baulichen Barrieren.Seite 24 von 27
Entwurfsplanung/ Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Godesberg)
Fragen der FDP-Bezirksfraktion Bad Godesberg zur Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) mit DS
231249-08 zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.04.2025
Gesamtstellungnahmen der Ämter
Thema Frage Antwort
Unterhaltung Wasserrinne 1. Wie verhalten sich die Wasserrinnen bei Schneefall, da sie wegen
ihrer Tiefe nicht maschinell geräumt werden können? Sammelt
sich darin dann der Schnee und entsteht so bei mehrtägigem
Antauen und Überfrieren eine Rutschbahn?
Die Natursteinelemente des Wasserlaufes sind so
dimensioniert, dass Sie auch mit
Reinigungsfahrzeugen schadenfrei überfahren
werden können.
Durch die geplante Ausgestaltung der Wasserrinne
(„weiche“ Ausmuldung) entstehen keine Situationen,
die einer Reinigung mit den üblicherweise zur
Verfügung stehenden Geräten und oder Maschinen
entgegen stehen.
Grünfläche am Fronhof 2. Warum ist die Grünfläche auf dem Fronhof relativ schmal
dimensioniert? Könnte man den Platz nicht großflächiger nutzen,
also die Grünfläche als langgezogenes Trapez bis auf die heute
bereits im Boden erkennbare Parallele zur Galeria ausweiten?
Die Fläche am Fronhof unterliegt einer großen
Anzahl an Nutzungsansprüchen. Des Weiteren
schränken die freizuhaltenden Flächen der
Feuerwehr und Unterhaltungsfahrzeuge die zur
Verfügung stehenden Fläche so ein, dass die
Dimensionierung der Grünfläche wie vorliegend
geplant wurde.
Bänke am Fronhof 3. Auf den Fronhof bitte an Spielfläche Bänke mit Rückenlehne
(Großeltern) und mit Rücken zur Grünfläche. Das ist unangenehm,
wenn hinter einem Passanten vorbeistreifen.
Die Rückenlehne für die Sondersitzbank wird mit in
die Planung aufgenommen.Seite 25 von 27
Fragen der Bad Godesberger Stadtmarketing e.V. zur Entwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 09.04.2025
Thema Frage Antwort
1. Wird es möglich sein weiterhin Hütten und Stände unter die
neuen Bäume zu stellen? Laut den Plänen sieht es so aus,
allerdings wurde dies in der letzten BV verneint.
Da unter den Bäumen eine befestigte Fläche mit
wassergebundener Decke geplant ist, ist
grundsätzlich mit keiner erneuten Verdichtung durch
die Aufbauten zu rechnen. Veranstaltungen können
unter Einhaltung geeigneter
Baumschutzmaßnahmen auf dem Theaterplatz
stattfinden. Die wassergebundene Fläche ist
umlaufend gepflastert, so dass eine Andienung der
Grünfläche, auch mit großen Fahrzeugen, von allen
Seiten unproblematisch möglich ist. Sofern ein
Befahren von Teilbereichen der Fläche dennoch
erforderlich ist, sind entsprechende
Schutzmaßnahmen (z.B. verlegen von geeigneten
Bodenschutzplatten) vorzunehmen.
2. Die Bühne ist nach Absprache nicht nur für Veranstaltungen
von Bad Godesberg Stadtmarketing e.V., sondern auch vom
Theater Bonn und vom Festausschuss Bad Godesberg zur
Nutzung gewünscht.
3. Können die Wasserläufe mit einem LKW befahren werden.
Dies ist wichtig für unsere Veranstaltungen als auch für den
Lieferverkehr des Einzelhandels.
Die Wasserläufe sind nicht als zu befahrende Fläche
konzipiert. Durch eine ausreichend breite Trasse
daneben ist eine Durchfahrt ohne Befahrung der
Wasserrinne möglich. Dennoch sind die
Wasserrinnen so bemessen, dass eine gelegentliche
Überfahrung auch mit Schwerverkehr
unproblematisch ist.
4. Ist es weiterhin möglich an den Laternen die
Weihnachtsbeleuchtung aufzuhängen? Es wurde auch drüber
gesprochen, Stromanschlüsse in die Straßenlaternen zu
Stromanschlüsse an Beleuchtungsmasten werden
durch die SWB abgelehnt. Für eine zukunftsfähige
und ausreichende Stromversorgung ist eineSeite 26 von 27
integrieren, um die Weihnachtsbeleuchtung einfacher und mit
weniger Gewicht zu belasten, da so keine langen schweren
Stromkabel aufgehängt werden müssen.
Trafostation sowie mehrere Versorgungspfosten
innerhalb des Realisierungsgebietes vorgesehen. Das
Aufhängen der Weihnachtsbeleuchtung sollte
weiterhin wie gewohnt möglich sein.
5. Sind die Grünflächen (Am Michaelshof Seite Theater und Am
Fronhof ggü. Fronhofer Galeria) für den Antik- und Trödelmarkt
nutzbar, bzw. können diese Flächen betreten werden und
können dort Pavillons und Tische aufgestellt werden?
Die benannten Grünflächen sind Tiefbeete (15-20 cm
unter Oberkante Belagsflächen). Sie dienen als
dauerhafte Versickerungsanlage von
Oberflächenwasser und werden intensiv begrünt. Die
Flächen können nicht verdichtet werden, um die
Versickerungsleistung nicht zu verringern. Die
Flächen sind demnach nicht für eine Markt- und
Aufenthaltsnutzung geeignet.
6. Sind Fahrradständer, Bänke und Fahnenstangen ab
montierbar?
Es sind diverse Ausstattungselemente abmontierbar
geplant, um eine maximale Flexibilität für
Veranstaltungen zu gewährleisten. Des Weiteren
ermöglich die Reversibilität eine Mitnahme und
Aufbereitung auf dem Bauhof.Seite 27 von 27

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de