231249-07 · Stellungnahme der Verwaltung
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)
Kerndaten
- Nummer
- 231249-07
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Theaterplatz Hauptort
- Am Fronhof
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231249-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 29.01.2025 den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, dass gem. § 13 der Bezirkssatzung die Oberbürgermeisterin verpflichtet wird, an der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg teilzunehmen und die Große Anfrage zu beantworten. Gleichzeitig wurde der Vorwurf gegen die Verwaltung erhoben, erst ein Jahr nach Eingang der Großen Anfrage eine Stellungnahme abgegeben zu haben. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Gem. § 13 der Bezirkssatzung ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgerbürgermeister berechtigt und auf Verlangen einer Bezirksvertretung verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen. Sie bzw. er kann sich von einer/einem Beigeordneten oder einer anderen von ihr bzw. ihm zu bestimmenden leitenden Dienstkraft vertreten lassen. Dieser Vorschrift ist die Oberbürgermeisterin bezüglich der hier vertagten Großen Anfrage in der Form nachgekommen, als dass die Amtsleitung des Tiefbauamtes verpflichtet wurde, an der in Rede stehenden Sitzung teilzunehmen. Die Amtsleitungen werden in ihrer Abwesenheit durch ihre Stellvertreter vertreten, so dass auch die jeweiligen Vertretungen der Amtsleitungen als leitende Dienstkraft im Sinne der Bezirkssatzung anzusehen sind. Eine Teilnahme der Oberbürgermeisterin oder des Dezernenten ist damit obsolet und nicht erforderlich. Die Teilnahme der Amtsleitung oder deren Vertretung genügt dem § 13 der Bezirkssatzung. Aus der Praxis und aufgrund einschlägiger Erfahrungen können detaillierte Frage zu einzelnen Projekten grundsätzlich durch den jeweiligen Sachbearbeiter ausführlich und detailliert beantwortet werden. Dem Anspruch, Fragen ausführlich und nachvollziehbar zu beantworten, kommt die Amtsleitung des Tiefbauamtes bzw. dessen Vertreter in der Form nach, dass der verantwortliche Sachbearbeiter an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt. Bezüglich des Vorwurfes, Fragen nicht zeitnah beantwortet zu haben, wird auf die in der Anlage beigefügte Chronologie der Drucksachennummer 231249 verwiesen:Seite 1 von 3 Seite 2 Vom Beschluss im September 2023 bis April 2024 wurde an der Entwurfsplanung gearbeitet. Erschwert wurde die Arbeit u.a. aber durch den Wegfall der Projektsteuerung ab Neujahr 2024. Die Große Anfrage erreichte das Tiefbauamt Ende März. Aufgrund des Umfanges sowie der erforderlichen internen Verwaltungsabstimmung konnte die Stellungnahme nicht mehr fristgerecht zur Sitzung am 10.04. eingebracht werden. Die Große Anfrage wurde vertagt. Die Stellungnahme lag in der Folgesitzung am 05.06.2024 vor, wurde jedoch vertagt. Nach der Sommerpause, im August (21.08.2024) wurden dann zusätzliche Rückfragen zu der vorherigen Beantwortung gestellt. Die Große Anfrage wurde mit der Maßgabe, die zusätzlichen Fragen zu beantworten, erneut vertagt. Aufgrund eines verwaltungsinternen Missverständnisses lagen diese Antworten nicht schon zur Sitzung am 18.09.2024, sondern erst zur Folgesitzung im November (27.11.2024) vor. Hier wurde dann aufgrund des Ablaufs der Fragestunde (Sitzungsabbruch) erneut vertagt. Anwesend waren in dieser Sitzung am 27.11.2024 sowohl die Amtsleitung des Tiefbauamtes als auch der Vertreter der Amtsleitung als auch der zuständige Projektbetreuer. Die zusätzlichen Fragen der CDU-Bezirksfraktion vom 30.10.2024 wurden nicht schriftlich beantwortet. Der zuständige Projektbetreuer stand jedoch im telefonischen Kontakt; die Fragen sollten in der Sitzung am 27.11.2024 mündlich beantwortet werden. Aufgrund des Abbruchs der Fragestunde kam es dazu nicht. Vor dem Hintergrund dieser Chronologie weist die Verwaltung den Vorwurf der Untätigkeit deutlich zurück. Anlage/n 1 Chronologie (öffentlich)Seite 2 von 3 Chronologie DS-Nr. 231249 Datum Ereignis 06.09.2023 BV GOD Beschluss der Vorentwurfsplanung mit 30 Änderungen und Prüfaufträgen (231249-01 AA 21.12.2023 Abgabe Vorabzug Entwurfsplanung durch Planungsbüro 01.01.2024 Entfall Projektsteuerung (PS) = Übernahme der PS durch Amt 66 10.04.2024 BV GOD Interfraktionelle Große Anfrage zu der Vorentwurfsplanung. Inhalt: Fragen zu dem aktuellen Sachstand zum Projekt (DS-Nr.231249- 02 ). Ergebnis der Sitzung: Die Große Anfrage wurde vertagt. 17.04.2024 Mitzeichnung durch Amtsleitung 66 für Stellungnahme (DS-Nr.231249- 03ST) zu der Interfraktionellen Großen Anfrage 30.04.2024 Abgabe Vorabzug 2 Entwurfsplanung durch Planungsbüro 05.06.2024 BV GOD Stellungnahme der Verwaltung (231249-03ST) zu der Interfraktionellen Großen Anfrage Ergebnis der Sitzung: Große Anfrage und Stellungnahme vertagt. 25.07.2024 Abgabe Vorabzug 3 Entwurfsplanung durch Planungsbüro 21.08.2024 BV GOD Stellungnahme (231249-03ST) mit Maßgabe vertagt. Große Anfrage (231249-02) mit Maßgabe einer ergänzenden Stellungnahme vertagt. Inhalt: Zusätzliche Fragen/ Rückfragen zu der Stellungnahme (231249- 03ST) 18.09.2024 BV GOD Stellungnahme (231249-03ST) wurde zur Kenntnis genommen. Große Anfrage vertagt mit Maßgabe, da die Zusatzfragen noch nicht beantwortet waren. Inhalt der Maßgabe: Antrag von Stv. Schmitt §13 Bezirkssatzung: Oberbürgermeisterin soll teilnehmen und Fragen zu der Großen Anfrage beantworten. 30.10.2024 BV GOD Große Anfrage vertagt mit Maßgabe. Inhalt: §13 Bezirkssatzung; zusätzliche Fragen zu der Stellungnahme (231249-03ST) durch CDU-Bezirksfraktion. 22.11.2024 Freigabe Beantwortung der zusätzlichen Rückfragen (231249-05ST) von der Sitzung am 21.08.2024 zu 231249-03ST. 27.11.2024 Große Anfrage wegen Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt). Stellungnahme zu den zusätzlichen Rückfragen (231249-05ST) nicht behandelt (vertagt).Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de