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231249-07 · Stellungnahme der Verwaltung

Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

Nummer
231249-07
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231249-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 29.01.2025 den
Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, dass gem. § 13 der
Bezirkssatzung die Oberbürgermeisterin verpflichtet wird, an der nächsten
Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg teilzunehmen und die Große
Anfrage zu beantworten. Gleichzeitig wurde der Vorwurf gegen die Verwaltung
erhoben, erst ein Jahr nach Eingang der Großen Anfrage eine Stellungnahme
abgegeben zu haben.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Gem. § 13 der Bezirkssatzung ist die Oberbürgermeisterin bzw. der
Oberbürgerbürgermeister berechtigt und auf Verlangen einer Bezirksvertretung
verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen. Sie bzw. er
kann sich von einer/einem Beigeordneten oder einer anderen von ihr bzw. ihm
zu bestimmenden leitenden Dienstkraft vertreten lassen.
Dieser Vorschrift ist die Oberbürgermeisterin bezüglich der hier vertagten
Großen Anfrage in der Form nachgekommen, als dass die Amtsleitung des
Tiefbauamtes verpflichtet wurde, an der in Rede stehenden Sitzung
teilzunehmen.
Die Amtsleitungen werden in ihrer Abwesenheit durch ihre Stellvertreter
vertreten, so dass auch die jeweiligen Vertretungen der Amtsleitungen als
leitende Dienstkraft im Sinne der Bezirkssatzung anzusehen sind. Eine
Teilnahme der Oberbürgermeisterin oder des Dezernenten ist damit obsolet
und nicht erforderlich. Die Teilnahme der Amtsleitung oder deren Vertretung
genügt dem § 13 der Bezirkssatzung.
Aus der Praxis und aufgrund einschlägiger Erfahrungen können detaillierte
Frage zu einzelnen Projekten grundsätzlich durch den jeweiligen
Sachbearbeiter ausführlich und detailliert beantwortet werden. Dem Anspruch,
Fragen ausführlich und nachvollziehbar zu beantworten, kommt die Amtsleitung
des Tiefbauamtes bzw. dessen Vertreter in der Form nach, dass der
verantwortliche Sachbearbeiter an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt.
Bezüglich des Vorwurfes, Fragen nicht zeitnah beantwortet zu haben, wird auf
die in der Anlage beigefügte Chronologie der Drucksachennummer 231249
verwiesen:Seite 1 von 3
Seite 2
Vom Beschluss im September 2023 bis April 2024 wurde an der
Entwurfsplanung gearbeitet. Erschwert wurde die Arbeit u.a. aber durch den
Wegfall der Projektsteuerung ab Neujahr 2024.
Die Große Anfrage erreichte das Tiefbauamt Ende März. Aufgrund des
Umfanges sowie der erforderlichen internen Verwaltungsabstimmung konnte
die Stellungnahme nicht mehr fristgerecht zur Sitzung am 10.04. eingebracht
werden. Die Große Anfrage wurde vertagt. Die Stellungnahme lag in der
Folgesitzung am 05.06.2024 vor, wurde jedoch vertagt.
Nach der Sommerpause, im August (21.08.2024) wurden dann zusätzliche
Rückfragen zu der vorherigen Beantwortung gestellt. Die Große Anfrage wurde
mit der Maßgabe, die zusätzlichen Fragen zu beantworten, erneut vertagt.
Aufgrund eines verwaltungsinternen Missverständnisses lagen diese Antworten
nicht schon zur Sitzung am 18.09.2024, sondern erst zur Folgesitzung im
November (27.11.2024) vor. Hier wurde dann aufgrund des Ablaufs der
Fragestunde (Sitzungsabbruch) erneut vertagt. Anwesend waren in dieser
Sitzung am 27.11.2024 sowohl die Amtsleitung des Tiefbauamtes als auch der
Vertreter der Amtsleitung als auch der zuständige Projektbetreuer.
Die zusätzlichen Fragen der CDU-Bezirksfraktion vom 30.10.2024 wurden nicht
schriftlich beantwortet. Der zuständige Projektbetreuer stand jedoch im
telefonischen Kontakt; die Fragen sollten in der Sitzung am 27.11.2024
mündlich beantwortet werden. Aufgrund des Abbruchs der Fragestunde kam es
dazu nicht.
Vor dem Hintergrund dieser Chronologie weist die Verwaltung den Vorwurf der
Untätigkeit deutlich zurück.
Anlage/n
1 Chronologie (öffentlich)Seite 2 von 3
Chronologie DS-Nr. 231249
Datum Ereignis
06.09.2023
BV GOD
Beschluss der Vorentwurfsplanung mit 30 Änderungen und
Prüfaufträgen (231249-01 AA
21.12.2023 Abgabe Vorabzug Entwurfsplanung durch Planungsbüro
01.01.2024 Entfall Projektsteuerung (PS) = Übernahme der PS durch Amt 66
10.04.2024
BV GOD
Interfraktionelle Große Anfrage zu der Vorentwurfsplanung.
Inhalt: Fragen zu dem aktuellen Sachstand zum Projekt (DS-Nr.231249-
02 ).
Ergebnis der Sitzung: Die Große Anfrage wurde vertagt.
17.04.2024 Mitzeichnung durch Amtsleitung 66 für Stellungnahme (DS-Nr.231249-
03ST) zu der Interfraktionellen Großen Anfrage
30.04.2024 Abgabe Vorabzug 2 Entwurfsplanung durch Planungsbüro
05.06.2024
BV GOD
Stellungnahme der Verwaltung (231249-03ST) zu der Interfraktionellen
Großen Anfrage
Ergebnis der Sitzung: Große Anfrage und Stellungnahme vertagt.
25.07.2024 Abgabe Vorabzug 3 Entwurfsplanung durch Planungsbüro
21.08.2024
BV GOD
Stellungnahme (231249-03ST) mit Maßgabe vertagt.
Große Anfrage (231249-02) mit Maßgabe einer ergänzenden
Stellungnahme vertagt.
Inhalt: Zusätzliche Fragen/ Rückfragen zu der Stellungnahme (231249-
03ST)
18.09.2024
BV GOD
Stellungnahme (231249-03ST) wurde zur Kenntnis genommen.
Große Anfrage vertagt mit Maßgabe, da die Zusatzfragen noch nicht
beantwortet waren.
Inhalt der Maßgabe: Antrag von Stv. Schmitt §13 Bezirkssatzung:
Oberbürgermeisterin soll teilnehmen und Fragen zu der Großen
Anfrage beantworten.
30.10.2024
BV GOD
Große Anfrage vertagt mit Maßgabe.
Inhalt: §13 Bezirkssatzung; zusätzliche Fragen zu der Stellungnahme
(231249-03ST) durch CDU-Bezirksfraktion.
22.11.2024 Freigabe Beantwortung der zusätzlichen Rückfragen (231249-05ST) von
der Sitzung am 21.08.2024 zu 231249-03ST.
27.11.2024 Große Anfrage wegen Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt).
Stellungnahme zu den zusätzlichen Rückfragen (231249-05ST) nicht
behandelt (vertagt).Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de