231249-01 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD u.w. Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249
Kerndaten
- Nummer
- 231249-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231249-01 AA Antragsteller/in: Jens Röskens Dr. Uli Barth Wolfgang Heedt CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta O. Lechner 05.09.2023 gez. Wenzel CDU/SPD u.w. Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem Beschlussvorschlag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: A. Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird. B. Theaterplatz 1. Es wird ausschließlich der ersten Ausbaustufe mit großer Rigole und kleiner Grünfläche unter Erhalt der Bestandsbäume zugestimmt. Jede Erweiterung bedarf der erneuten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Bedingung für die Umsetzung ist, dass auf dem Theaterplatz auch zukünftig alle heute dort stattfindenden Veranstaltungen durchgeführt werden können. 2. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der Sicherheit und Barrierefreiheit genügen und ist so zu gestalten, dass die Erreichbarkeit von Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowie sonstigen Dienstleistern nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen auch die Durchführung der erwünschten Veranstaltungen – Großveranstaltungen, Karnevalszug, Märkte und Nikolausmarkt – nicht einschränken. 3. Die geplanten Wasserflächen und -rinnen müssen dauerhaft funktionsfähig sein und sauber gehalten werden. Dazu sind sie wartungsarm und vandalismussicher zu planen und auszuführen. Es muss sichergestellt werden, dass vorhandene und neue Brunnen dauerhaft in Betrieb sind und regelmäßig gereinigt werden.Seite 1 von 4 Seite 2 4. Die Verwaltung prüft, ob die Wasserrinnen so dimensioniert werden können, dass sie die Wasserversorgung für Bäume und Beete in der Fußgängerzone übernehmen können. Sie sollen nachhaltig mit Wasser aus dem Godesberger Bach gespeist werden. 5. Alternativ oder ergänzend zur Konzeption von Wasserläufen oder Brunnen wird die Möglichkeit eines Wasservorhangs von einem der Gebäude rund um den Theaterplatz geprüft. 6. Für den Brunnen und den Trinkwasserspender auf dem Theaterplatz werden neue Standorte gesucht. 7. Die Fahrradabstellanlagen auf dem Theaterplatz vor den Hausnummern 2-8 werden in die Koblenzer Straße verlegt. C. Neuer Michaelsplatz/Am Michaelshof 1. Es wird geprüft, ob die Gestaltung der Fläche Michaelplatz zwischen den Pavillons und vor dem Schauspielhaus dahingehend angepasst werden muss, alle erforderlichen und gewünschten Funktionen hinreichend erfüllen zu können. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen an eine öffentliche Spielfläche zwischen den Pavillons, die Wegefunktion zwischen Pavillons und Schauspielhaus, die Eingangssituation des Schauspielhauses und die Entfluchtung des Schauspielhauses berücksichtigt. 2. An der Seite des Schauspielhauses wird erneut geprüft, wie eine zweite Baumreihe – unter Einhaltung der konkret erforderlichen Rettungspunkte – realisiert werden kann. D. Am Fronhof 1. Auf dem Platz Am Fronhof wird in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen auf dem städtischen Gelände vor Am Fronhof 11 geprüft. 2. Bei dem vorgesehenen Tiefbeet auf dem Fronhof werden die Laufwege (Stege) so umgeplant, dass direkte Wegeverbindungen zu den Eingängen der anliegenden Ladenlokale hergestellt werden. 3. Als Alternative werden die Pflanzung zusätzlicher Bäume vor dem Gebäude Am Fronhof 2 bis 10 sowie die Anlage von (Tief-)Beeten in der Pfarrer-Minartz- Straße geprüft. 4. Für die Spiel-Lokomotive wird ein alternativer Standort in der Bad Godesberger Innenstadt gesucht sowie zusätzliche Spiel-Angebote auf Am Fronhof geschaffen. E. Änderungen am Realisierungsbereich 1. Der Bereich der Fußgängerzone im Eingangsbereich der Cityterrassen (Am Fronhof 4 bis Wendeplatte in der Pfarrer-Minartz-Straße) wird in den Realisierungsbereich aufgenommen. 2. Der Realisierungbereich wird – zumindest im Hinblick auf die Förderanträge – am oberen Ende der Fußgängerzone (Am Kurpark/ Brunnenallee) soSeite 2 von 4 Seite 3 festgelegt, dass die spätere Einrichtung eines baulich getrennten Radwegs (vorgesehene Hauptroute Richtung Wachtberg) möglich bleibt. 3. Der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer- Minartz-Straße wird aus dem Realisierungsbereich herausgenommen. Stattdessen wir geprüft, inwiefern der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-Minartz-Straße in Zusammenarbeit mit den Liegenschaftseigentümern so umgestaltet werden kann, dass daraus ein für Rettungsfahrzeuge befahrbarer und für die Öffentlichkeit nicht zugänglicher Garten für die Bewohner der Liegenschaften entsteht. 4. Sofern die Finanzierung nicht ausreicht, den verbleibenden Realisierungsbereich vollständig umzusetzen, wird zusätzlich die Stichstraße Am Kurpark bis Am Fronhof herausgenommen. F. Radverkehr 1. Die Planung wird so angepasst, dass mindestens alle bisher vorgeschlagenen Varianten des Radverkehrs um die Bad Godesberger Innenstadt möglich bleiben. 2. Die Planungen werden so angepasst, dass die Querung der Fußgängerzone über Am Michaelshof insbesondere für den Schüler-Radverkehr möglich bleibt. 3. Die endgültigen Entscheidungen über die Führung des Radverkehrs werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes getroffen. G. Allgemeines 1. Die Stadtverwaltung prüft die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen und stellt sicher, dass diese aktuell sind und eine Rest-Lebensdauer von mindestens 20 Jahren aufweisen. Der beabsichtigte Glasfaserausbau muss im Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden. 2. Bei der Bepflanzung, dem Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und Sitzgelegenheiten etc. darf die Sicht auf die Schaufenster und die Zugänglichkeit der Ladenlokale nicht beeinträchtigt werden. 3. Die Stadt prüft, dass im Zuge der Baumaßnahmen durch die Stadtwerke ein Wärmenetz im Realisierungsbereich verlegt wird. 4. Bei der Realisierung werden die technischen Einrichtungen für kostenfreies WLAN geschaffen. 5. Für die Werbetafeln werden neue Standorte gesucht, die möglichst wenig stören. Die genauen Standorte sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 6. Die Baumaßnahmen sind so zu planen, dass daraus möglichst wenig Nachteile für die Gewerbetreibenden entstehen. Die Baumaßnahmen sind zu bündeln und alle erforderlichen Arbeiten in einem Abschnitt innerhalb weniger Wochen durchzuführen. Die mehrfache Öffnung der Wege und Plätze ist zu vermeiden.Seite 3 von 4 Seite 4 7. Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne sind detailliert mit allen in der Innenstadt Wirtschaftenden abzusprechen. 8. Den ausführenden Firmen und den beaufsichtigenden Planern sollen bereits in der Ausschreibung die Durchführung der Arbeiten für jeden Bauabschnitt innerhalb eines definierten maximalen Zeitraums vorgegeben und mit einer Vertragsstrafe bei Überschreitung versehen werden. 9. Für den Fall mangelhafter Ausführung oder anderer Streitigkeiten werden im Vorfeld schnell umsetzbare Eskalationsstufen einschließlich der erforderlichen Berater vorgesehen, die die Fortführung der Baustelle auch im Konfliktfall erlauben. Begründung Die vorgelegte Vorentwurfsplanung enthält im Vergleich zum Planungsstand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2023 aus Sicht der Antragsteller einige wichtige und notwendige Verbesserungen. In anderen Bereichen bleibt die Vorentwurfsplanung hinter den gemeinsamen Vorstellungen über eine zukunftsfähige und vitale Innenstadt zurück. Mit dem vorliegenden Antrag legen die Antragsteller wesentliche Maßgaben vor, um für die weitere Planung eine klare Zielsetzung und Richtung aufzuzeigen. Sie richten sich auf die verbesserte Gestaltung der öffentlichen Flächen und auf die Erhaltung und Stärkung wesentlicher Funktionen der Innenstadt. Sie reichen von einer angemessenen Berücksichtigung des Hochwasserschutzes über die Schaffung von zukünftigen Optionen für die Bad Godesberger Innenstadt bis hin zu Vorgaben für die Kommunikation und stringenten Bauausführung. Dabei werden die Anliegen aller Nutzergruppen der Innenstadt angemessen berücksichtigt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de