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231249-01 AA · Änderungsantrag

CDU/SPD u.w. Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249

Nummer
231249-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Änderungsantrag
öffentlich
231249-01 AA
Antragsteller/in:
Jens Röskens
Dr. Uli Barth
Wolfgang Heedt
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta O. Lechner
05.09.2023 gez. Wenzel
CDU/SPD u.w. Änderungsantrag:
Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)
Antrag zur Vorlage 231249
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Beschlussvorschlag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
A. Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden.
Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass
Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird.
B. Theaterplatz
1. Es wird ausschließlich der ersten Ausbaustufe mit großer Rigole und kleiner
Grünfläche unter Erhalt der Bestandsbäume zugestimmt. Jede Erweiterung
bedarf der erneuten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bad
Godesberg. Bedingung für die Umsetzung ist, dass auf dem Theaterplatz auch
zukünftig alle heute dort stattfindenden Veranstaltungen durchgeführt werden
können.
2. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der Sicherheit und
Barrierefreiheit genügen und ist so zu gestalten, dass die Erreichbarkeit von
Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowie sonstigen Dienstleistern nicht
beeinträchtigt wird. Sie dürfen auch die Durchführung der erwünschten
Veranstaltungen – Großveranstaltungen, Karnevalszug, Märkte und
Nikolausmarkt – nicht einschränken.
3. Die geplanten Wasserflächen und -rinnen müssen dauerhaft funktionsfähig
sein und sauber gehalten werden. Dazu sind sie wartungsarm und
vandalismussicher zu planen und auszuführen. Es muss sichergestellt werden,
dass vorhandene und neue Brunnen dauerhaft in Betrieb sind und regelmäßig
gereinigt werden.Seite 1 von 4
Seite 2
4. Die Verwaltung prüft, ob die Wasserrinnen so dimensioniert werden können,
dass sie die Wasserversorgung für Bäume und Beete in der Fußgängerzone
übernehmen können. Sie sollen nachhaltig mit Wasser aus dem Godesberger
Bach gespeist werden.
5. Alternativ oder ergänzend zur Konzeption von Wasserläufen oder Brunnen
wird die Möglichkeit eines Wasservorhangs von einem der Gebäude rund um
den Theaterplatz geprüft.
6. Für den Brunnen und den Trinkwasserspender auf dem Theaterplatz werden
neue Standorte gesucht.
7. Die Fahrradabstellanlagen auf dem Theaterplatz vor den Hausnummern 2-8
werden in die Koblenzer Straße verlegt.
C. Neuer Michaelsplatz/Am Michaelshof
1. Es wird geprüft, ob die Gestaltung der Fläche Michaelplatz zwischen den
Pavillons und vor dem Schauspielhaus dahingehend angepasst werden muss,
alle erforderlichen und gewünschten Funktionen hinreichend erfüllen zu
können. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen an eine öffentliche
Spielfläche zwischen den Pavillons, die Wegefunktion zwischen Pavillons und
Schauspielhaus, die Eingangssituation des Schauspielhauses und die
Entfluchtung des Schauspielhauses berücksichtigt.
2. An der Seite des Schauspielhauses wird erneut geprüft, wie eine zweite
Baumreihe – unter Einhaltung der konkret erforderlichen Rettungspunkte –
realisiert werden kann.
D. Am Fronhof
1. Auf dem Platz Am Fronhof wird in Abstimmung mit der Katholischen
Kirchengemeinde die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen auf dem
städtischen Gelände vor Am Fronhof 11 geprüft.
2. Bei dem vorgesehenen Tiefbeet auf dem Fronhof werden die Laufwege
(Stege) so umgeplant, dass direkte Wegeverbindungen zu den Eingängen der
anliegenden Ladenlokale hergestellt werden.
3. Als Alternative werden die Pflanzung zusätzlicher Bäume vor dem Gebäude
Am Fronhof 2 bis 10 sowie die Anlage von (Tief-)Beeten in der Pfarrer-Minartz-
Straße geprüft.
4. Für die Spiel-Lokomotive wird ein alternativer Standort in der Bad
Godesberger Innenstadt gesucht sowie zusätzliche Spiel-Angebote auf Am
Fronhof geschaffen.
E. Änderungen am Realisierungsbereich
1. Der Bereich der Fußgängerzone im Eingangsbereich der Cityterrassen (Am
Fronhof 4 bis Wendeplatte in der Pfarrer-Minartz-Straße) wird in den
Realisierungsbereich aufgenommen.
2. Der Realisierungbereich wird – zumindest im Hinblick auf die Förderanträge
– am oberen Ende der Fußgängerzone (Am Kurpark/ Brunnenallee) soSeite 2 von 4
Seite 3
festgelegt, dass die spätere Einrichtung eines baulich getrennten Radwegs
(vorgesehene Hauptroute Richtung Wachtberg) möglich bleibt.
3. Der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-
Minartz-Straße wird aus dem Realisierungsbereich herausgenommen.
Stattdessen wir geprüft, inwiefern der Hofbereich im Geviert Am
Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-Minartz-Straße in
Zusammenarbeit mit den Liegenschaftseigentümern so umgestaltet werden
kann, dass daraus ein für Rettungsfahrzeuge befahrbarer und für die
Öffentlichkeit nicht zugänglicher Garten für die Bewohner der Liegenschaften
entsteht.
4. Sofern die Finanzierung nicht ausreicht, den verbleibenden
Realisierungsbereich vollständig umzusetzen, wird zusätzlich die Stichstraße
Am Kurpark bis Am Fronhof herausgenommen.
F. Radverkehr
1. Die Planung wird so angepasst, dass mindestens alle bisher
vorgeschlagenen Varianten des Radverkehrs um die Bad Godesberger
Innenstadt möglich bleiben.
2. Die Planungen werden so angepasst, dass die Querung der Fußgängerzone
über Am Michaelshof insbesondere für den Schüler-Radverkehr möglich bleibt.
3. Die endgültigen Entscheidungen über die Führung des Radverkehrs werden
im Rahmen des Mobilitätskonzeptes getroffen.
G. Allgemeines
1. Die Stadtverwaltung prüft die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen
und stellt sicher, dass diese aktuell sind und eine Rest-Lebensdauer von
mindestens 20 Jahren aufweisen. Der beabsichtigte Glasfaserausbau muss im
Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden.
2. Bei der Bepflanzung, dem Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und
Sitzgelegenheiten etc. darf die Sicht auf die Schaufenster und die
Zugänglichkeit der Ladenlokale nicht beeinträchtigt werden.
3. Die Stadt prüft, dass im Zuge der Baumaßnahmen durch die Stadtwerke ein
Wärmenetz im Realisierungsbereich verlegt wird.
4. Bei der Realisierung werden die technischen Einrichtungen für kostenfreies
WLAN geschaffen.
5. Für die Werbetafeln werden neue Standorte gesucht, die möglichst wenig
stören. Die genauen Standorte sind der Bezirksvertretung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Baumaßnahmen sind so zu planen, dass daraus möglichst wenig
Nachteile für die Gewerbetreibenden entstehen. Die Baumaßnahmen sind zu
bündeln und alle erforderlichen Arbeiten in einem Abschnitt innerhalb weniger
Wochen durchzuführen. Die mehrfache Öffnung der Wege und Plätze ist zu
vermeiden.Seite 3 von 4
Seite 4
7. Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne sind detailliert mit allen in der
Innenstadt Wirtschaftenden abzusprechen.
8. Den ausführenden Firmen und den beaufsichtigenden Planern sollen bereits
in der Ausschreibung die Durchführung der Arbeiten für jeden Bauabschnitt
innerhalb eines definierten maximalen Zeitraums vorgegeben und mit einer
Vertragsstrafe bei Überschreitung versehen werden.
9. Für den Fall mangelhafter Ausführung oder anderer Streitigkeiten werden im
Vorfeld schnell umsetzbare Eskalationsstufen einschließlich der erforderlichen
Berater vorgesehen, die die Fortführung der Baustelle auch im Konfliktfall
erlauben.
Begründung
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung enthält im Vergleich zum Planungsstand im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2023 aus Sicht der
Antragsteller einige wichtige und notwendige Verbesserungen. In anderen
Bereichen bleibt die Vorentwurfsplanung hinter den gemeinsamen
Vorstellungen über eine zukunftsfähige und vitale Innenstadt zurück.
Mit dem vorliegenden Antrag legen die Antragsteller wesentliche Maßgaben
vor, um für die weitere Planung eine klare Zielsetzung und Richtung
aufzuzeigen. Sie richten sich auf die verbesserte Gestaltung der öffentlichen
Flächen und auf die Erhaltung und Stärkung wesentlicher Funktionen der
Innenstadt. Sie reichen von einer angemessenen Berücksichtigung des
Hochwasserschutzes über die Schaffung von zukünftigen Optionen für die Bad
Godesberger Innenstadt bis hin zu Vorgaben für die Kommunikation und
stringenten Bauausführung. Dabei werden die Anliegen aller Nutzergruppen der
Innenstadt angemessen berücksichtigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de