231248-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sanierung Adenauer-Allee B9
Kerndaten
- Nummer
- 231248-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231248-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sanierung Adenauer-Allee B9 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Unter welchen Umständen ist es möglich, einen Zweirichtungsradweg stadtauswärts zu errichten und gleichzeitig zwei Fahrspuren (MIV) stadteinwärts beizubehalten? Ein Zweirichtungsradweg sollte grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen geplant werden. Geeignet sind hierfür beispielsweise bahnparallele Wege, sowie Wege durch Parkanlagen. Innerstädtische Verbindungen mit vielen seitlichen Anschlüssen sind verkehrsplanerisch aus folgenden Gründen für einen Zweirichtungsradweg ungeeignet: • Ein Zweirichtungsradweg würde die direkte Erreichbarkeit einer / der gegenüberliegenden Fahrbahnseite vollständig verhindern • Hierdurch würden Falschfahrten auf MIV-Fahrspuren von Radfahrenden provoziert • Gehwegfahrten von Radfahrenden würden provoziert • Teils würden große Umwege für Radfahrende induziert und dadurch würde die Akzeptanz der Wegeführung herabgesetzt Nach den geltenden Richtlinien sind Zweirichtungsradwege innerstädtisch aus Verkehrssicherheitsgründen zu vermeiden. Erfahrungsgemäß führen Zweirichtungsradwege zu einem erhöhten Unfallgeschehen und werden daher in den Richtlinien kritisch beurteilt. Aufgrund der hohen Anzahl an privaten Einmündungen und Kreuzungen auf dem Planabschnitt der Adenauerallee wird ein Zweirichtungsradweg durch die Verwaltung abgelehnt. 2. Es sollte auch geprüft werden, an welchen Stellen eine Einbeziehung der Bürgersteige, Parkplätze und den anderen Flächen hilfreich sein kann. Eine Einbeziehung der Gehwege ist in folgenden Abschnitten ausgeschlossen: • Am Hofgarten – Juridicum: eine Verbreiterung würde zu Lasten der Parkstände und Lieferzonen ausfallen, da nicht die erforderlichen Breiten vorhanden sind. • Abschnitt Juridicum – Weberstraße: Zwangspunkte bestehen durch U- Bahn-Zugänge, Baumstandorte sowie durch die angrenzenden Gebäude.Seite 1 von 9 Seite 2 Ein vierspuriger Ausbau ist nicht möglich. • Weberstraße – Arndtstraße: die straßenbegleitenden Bäume der Adenauerallee fallen unter die Baumschutzsatzung. Eine Verbreiterung der Fahrbahn in diesem Bereich kann nur durch Fällung von zahlreichen Bäumen erreicht werden. Zudem liegen auf Höhe der Arndstraße beidseitig U-Bahnzugänge. Hier ist eine Verbreiterung nicht möglich. • Arndtstraße – Schedestraße: Baumfällungen und Parkraumentfall wären in diesem Bereich notwendig. Ob der Platz dann ausreicht, kann nur auf Grundlage einer Vermessung beurteilt werden. • Schedestraße – Simrockstraße: Baumfällungen wären notwendig. Zwangspunkt ist der U-Bahnzugang. In diesem Bereich wäre ein Ausbau nicht möglich. Für eine Bewertung der restlichen Bereiche ist eine Vermessung notwendig. • Simrockstraße – Reuterbrücke: In Fahrtrichtung Süden ist der Bereich aufgrund der erforderlichen Spuraufteilung nicht relevant. In Richtung Norden könnte ein Ausbau eines getrennten Radweges nur durch Wegfall Beete und Versetzung der Straßengestaltungselemente umgesetzt werden. Es bedarf einer Vermessung. Ein durchgehend vierspuriger Ausbau ist angesichts der zahlreichen Zwangspunkte auch unter Einbezug der Nebenanlagen nicht möglich. 3. Falls nur eine Fahrspur pro Richtung beibehalten werden soll, welche Möglichkeiten gibt es, die Aufstellflächen vor den Kreuzungen für den MIV zu optimieren und die Durchflussmenge, z. B. über eine partielle Aufweitung auf zwei Spuren zu erhöhen? Schmalere Radwegbreiten an Knotenpunktbereichen gehen zu Lasten der Verkehrssicherheit. Im Knotenpunkt wurden stets Protektionselemente geplant, um eine größtmögliche Sicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten. Die von der Adenauerallee Richtung Rhein abbiegenden Verkehrsströme werden mit Umsetzung der dortigen Verkehrsberuhigung vernachlässigbar sein. Abbiegespuren in Fahrtrichtung Süden (vom Koblenzer Tor beginnend): • Adenauerallee (in Richtung des Hotels Königshof): Aufgrund der baulichen Bedingungen ist keine Verlängerung der Linksabbiegespur möglich • Am Hofgarten: eigene Rechtsabbiegespur ist für den MIV bereits eingeplant. Eine Verlängerung dieser wäre theoretisch zu Lasten der Grünfläche am Hofgarten möglich. In der Folge müssten voraussichtlich Bäume gefällt werden. • Erste Fährgasse: Eine Linksabbiegespur in die Erste Fährgasse wird im Rahmen der Umgestaltung des Rheinufers neu geplant. Eine Verlängerung dieser Spur ist nicht bzw. nur zu Lasten der Abbiegespur in die Stockenstraße (Fahrtrichtung Norden) möglich. • Weberstraße: hier gibt es nicht ausreichend Platz für eine eigene Rechts- oder Linksabbiegespur. Für rechtsabbiegenden MIV wurde aufgrund erhöhter Rechtsabbiegerzahlen in diesem Bereich eine überbreite Spur neben einem Radfahrstreifen ohne Protection eingeplant. • Tempelstraße: Verlängerung der Linksabbiegespur auf kurzem AbschnittSeite 2 von 9 Seite 3 möglich. Ein Baum müsste gefällt werden. • Kaiser-Friedrich-Straße: Verlängerung der Linksabbiegespur minimal (ca. 3 m) möglich. Ein Baum müsste gefällt werden. Abbiegespuren in Fahrtrichtung Norden (vom Bundeskanzlerplatz beginnend): • Living Hotel Kanzler: Linksabbiegespur kann nicht verlängert werden. • Am Hofgarten: Linksabbiegespur kann zu Lasten der vorhandenen Mittelinsel und der Radinfrastruktur etwas verlängert werden. Allerdings liegen in der Mittelinsel Schachtbauwerke, die Möglichkeit eines Umbaus müsste näher geprüft werden. In der Spitzenstunde der beiden Zähltage nutzen diese Abbiegespur ca. 120 Kfz/h. Das bedeutet 2 PKW pro Minute. Bei einem Umlauf von 90 Sek. dann 3 PKW. Die Abbiegespur hat in der Neuplanung eine Länge von ca. 40 m. (Aufstellbereich für ca. 6 PKW). Es ist auf Grundlage der Zählung nicht zu erwarten, dass es hier zu Staubildung kommt. Dementsprechend ist es aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich den Aufstellbereich zu verlängern. • Stockenstraße: Linksabbiegespur aufgrund der neuen Linksabbiegespur in die Erste Fährgasse (Fahrtrichtung Süden) nicht ohne Verkürzung ebendieser möglich. In einer breitenmäßigen Aufweitung der MIV-Spur sieht die Verwaltung keinen Mehrwert: an Stellen mit einer Breite von mind. 6,5 Metern bestünde theoretisch die Möglichkeit, eine 4,5m breite MIV-Spur anzubieten, auf der bei wartendem Rechtsabbiegeverkehr die geradeaus Fahrenden passieren könnten – das gilt nur für PKW und wird bei größeren, heute üblichen Fahrzeugbreiten zunehmend schwierig. Jedoch müssten in diesem Szenario sowohl die Radspur auf 2m Breite ohne Protektion und Sicherheitsabstand zu möglichen Parkflächen reduziert werden. In der Folge würden in diesen Bereichen auch die Parkflächen entfallen. 4. Die Verkehrszählung am 06. und 07. Juni 2023 fand bei gutem Wetter und in einer „Brückentagswoche“ statt. Das Ergebnis waren immer noch 20.193 Kfz die die Straße passiert haben. Auch wenn hier ein Rückgang von 5 % im Vergleich zur Erhebung vom 9. Oktober 2018 festgestellt wurde, stellt sich die Frage, wie sich der Verkehr unter anderen Wetterbedingungen in kälterer Jahreszeit entwickelt. Für eine größtmögliche Übereinstimmung der Rahmenbedingungen bei beiden vorliegenden Verkehrszählungen wurde für beide der gleiche Wochentag gewählt: sowohl der 9. Oktober 2018, das Datum der vorigen Zählung, als auch der 6. Juni 2023 waren Dienstage. Am 6. Juni 2023 mit knapp 26 Grad Höchsttemperatur sowie am 9. Oktober 2018 mit gut 22 Grad herrschte „Radfahrwetter“ mit viel Sonnenschein und ohne Regen. Im Hinblick auf das „Brückentagswochenende” in der Woche der aktuellen Zählung ist festzuhalten, dass die Einflüsse am Dienstag -zwei Tage vor dem Brückentag- zu vernachlässigen sind, da die überwiegende Zahl der verreisenden Menschen eher mittwochs oder donnerstags in das lange Wochenende aufbrechen. Sollte bereits am Dienstag Wochenendreiseverkehr stattgefunden haben, so ist anzunehmen, dass sich dies in vergleichsweise höheren Kfz-Zahlen niedergeschlagen haben dürfte, indem das Auto als Reisemittel genutzt wurde und die Fahrräder, die sonst im Berufsalltag genutztSeite 3 von 9 Seite 4 würden, stehen geblieben sein dürften. Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass gerade in den Wintermonaten – beispielsweise aufgrund der Lichtverhältnisse und möglicher Glätte – sicheren Radverkehrsanlagen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Der Verwaltung ist es ein Anliegen, mittelfristig auch die Radverkehrszahlen im Winter zu steigern. Dies ist im Zuge der Verkehrswende unverzichtbar. Der Rat der Stadt Bonn hat bereits 2019 beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 ein Anteil des Umweltverbunds (Fuß, Rad, ÖV) von mindestens 75 % am Modal Split angestrebt werden soll, während der Anteil des MIV auf maximal 25 % zurückgehen soll (DS-Nr. 1911758). Das zentrale Steuerungselement ist dabei die Verkehrsplanung. Auch unter dieser Maßgabe ist die Planung mit einer MIV-Spur je Richtung und einer sicheren Radverkehrsanlage in beiden Richtungen angebracht, indem sowohl anteilig sinkende MIV-Zahlen als auch eine Attraktivierung klimafreundlicher Mobilitätsträger berücksichtigt werden. 5. Über den in der Regel für Bundesstraßen verwendeten einspurigen Querschnitt, können bis zu 20.000 Fahrzeuge pro Tag abgewickelt werden. Ergibt sich aus den Ergebnissen der Zählung ( Teilweise über 20.000 Kfz/Tag, bzw. wenig darunter) in dem Fall nicht die Notwendigkeit weiterhin zwei Fahrspuren vorzusehen, bzw. wie ist diese Regelung mit den aktuellen (RAS-Q) Empfehlungen umzusetzen? Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Querschnitt (kurz RAS-Q)“ war ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für den Bau und den Entwurf von Straßenquerschnitten in Deutschland. Sie wurden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln. Die letzte Ausgabe stammt aus dem Jahr 1996. Die RAS-Q galt bis 2008 für alle Arten von Außerortsstraßen. Mit der Einführung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) im Jahr 2008 wurden zuerst die Autobahnquerschnitte neu geregelt. Im Jahr 2013 sind für die Landstraßenquerschnitte die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (kurz RAL) in Kraft getreten, so dass die RAS-Q komplett außer Kraft gesetzt sind. Die RAS-Q war für den Planabschnitt der Adenauerallee nie das maßgebende Regelwerk, da es sich bei der Adenauerallee um eine angebaute innerstädtische Hauptverkehrsstraße handelt. Hierfür wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) herangezogen. Aus dieser geht hervor, dass vierspurige Straßen erst ab einem KFZ-Aufkommen von 1800 KFZ/h in der Spitzenstunde geplant werden sollen. Dieser Wert wird gemäß den vorliegenden Verkehrszählungen und etwa 1.500 Kfz in der Spitzenstunde deutlich um bis zu ca. 20 % unterschritten. Bei einer Neuplanung des Straßenabschnitts würde nach den heutigen Richtlinien folglich nur noch eine Fahrspur für den MIV geplant. Die vorliegenden Verkehrszählungen lassen zudem eine sinkende Tendenz der Verkehrsstärken im MIV erkennen. Durch die Förderung des Umweltverbundes, hier die Planung einer sicheren Radverkehrsführung, in der städtischen Verkehrsplanung wird diese Tendenz fortlaufend unterstrichen.Seite 4 von 9 Seite 5 6. Wann ist eine Gesamtverkehrssimulation mit Daten aus den aktuellen Verkehrszählungen zu erwarten? Eine Gesamtverkehrssimulation ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der gegebenen Straßenbreiten ist die Planung einer vierspurigen Straße mit ausreichend breiten Geh- und Radwegen nicht möglich. Daher würde die Simulation einer vierspurigen Straße planerisch nicht umgesetzt werden können. 7. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um die Kreuzung Belderberg/Kennedybrücke so zu verändern, dass der Durchfluss verbessert und somit der Rückstau verringert wird? Die Lichtsignalanlage Bertha-von-Suttner-Platz/Berliner Freiheit/Belderberg/Sandkaule ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit an der Belastungsgrenze. Signaltechnische Maßnahmen zugunsten der Zufahrt Belderberg sind ohne Einbußen für die ÖPNV-Hauptrichtung Bertha-von- Suttner-Platz/Kennedybrücke und negative Auswirkungen auf den Knoten Oxfordstraße/Kölnstraße nicht umsetzbar. Im Zuge der Planung für den Lückenschluss zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Kennedybrücke auf der „Ost-West-Achse“ können Optimierungsmöglichkeiten näher geprüft und abgewogen werden. 8. Wie berücksichtigt die Verwaltung in ihrer Planung für die Adenauerallee die geschichtliche Bedeutung des repräsentativen Straßenzuges als sog. „Boulevard der Bonner Republik“ mit Museum Koenig (Erster Sitzungsort Parlamentarischer Rat), Villa Hammerschmidt (Sitz der Bundespräsidenten), Palais Schaumburg (Sitz der Bundeskanzler), Auswärtigem Amt, Hofgarten u.v.m. bei der vorgesehenen Gestaltung, z. B. den Fahrbahntrennungen? Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich aus der vorgesehenen Gestaltung positive Auswirkungen auf die geschichtliche Bedeutung des repräsentativen Straßenzuges als sogenannten „Boulevard der Bonner Republik” ergeben werden. Die Schaffung einer Radverkehrsanlage wird die historisch bedeutsame Achse eher auf- als abwerten, da die Sichtachsen entlastet werden, die Entfernung zum MIV das Radfahren und Flanieren angenehmer macht und die gesamte Straßengestalt eher zum Verweilen einladen wird. Eine noch höhere Zahl von Menschen, die sich mit dem Rad oder zu Fuß etwas langsamer über die Straße bewegen, erhöht zudem die Aufmerksamkeit für die historischen Bauten und Einrichtungen. Bei Auswahl von Gestaltungselementen, etwa Fahrbahntrennungen wird darauf geachtet, diese in baukulturell angepasster Weise zu verwenden, also beispielsweise mit Borden als Abgrenzung zur Radverkehrsspur zu arbeiten und keine „Fähnchen” wie etwa an der „Sandkaule“ einzusetzen. Die Fahrbahn ist für die Belange des Denkmalschutzes nicht von Relevanz. Diese wären erst berührt, wenn in die Seitenbereiche eingegriffen und diese umgestaltet oder mit baulichen Elementen wie z.B. Überdachungen für Fahrradabstellanlagen versehen würden. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen daher keine Bedenken gegen eine angepasste Fahrbahnaufteilung.Seite 5 von 9 Seite 6 Grundsätzlich sieht die Verwaltung auch die Möglichkeit weiterer Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen auf der Adenauerallee und wird diese im Weiteren näher prüfen. 9. Wie ist die Einschätzung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes hinsichtlich der vorgeschlagenen Neumarkierung der B9 für die Sicherstellung der Hilfsfristen? Die vorgelegte Planung wurde mit Feuerwehr und Rettungsdienst eng abgestimmt. Die Protektionselemente sind mit einer Höhe von 8 cm überfahrbar. Die Protected Bike Lane zwischen dem Bundeskanzlerplatz und dem Knotenpunkt Adenauerallee / Zweite Fährgasse / Weberstraße kann von den Einsatzfahrzeugen mitgenutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht von negativen Auswirkungen auf die Gewährleistung der Hilfsfristen auszugehen. 10. Gibt es potentielle Gefährdungen, da es neuerdings Kindern ab acht Jahren erlaubt ist, auf der Fahrradspur zu fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt ist? Welche Erfahrungswerte gibt es hier aus Bonn und ggf. anderen Städten? Die Einrichtung einer geschützten Radspur kommt allen Radfahrenden zugute, da sie sowohl vom MIV als auch vom Fußverkehr ausreichend Abstand halten können. Da auch unsichere Radfahrende, jüngere wie lebensältere Menschen, vermehrt die Radspur nutzen können, werden Konfliktsituationen auf dem Fußweg vermieden. §2 Absatz 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.Seite 6 von 9 Seite 7 11. Ist eine generelle Temporeduktion auf 30km/h auf der Adenauerallee möglich? Die Einrichtung von Tempo 30 ist auf klassifizierten Straßen mit hohen Hürden verbunden und nur aufgrund potenzieller Gefahrenstellen, im Bereich schützenswerter Einrichtungen oder aufgrund einer nachweislich zu hohen und durch Temporeduzierung deutlich minderbaren Lärmbelastung möglich. Zu bedenken ist im Kontext der B9, dass nur wenige sogenannte „schützenswerte Einrichtungen” wie Schulen oder Kitas unmittelbar über die B9 erschlossen sind und die Straße verglichen mit anderen innerstädtischen Achsen über verhältnismäßig wenig Wohnbebauung verfügt. Bei der Sanierung sollten grundsätzlich Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft und mitgedacht werden, wie beispielsweise lärmoptimierter Asphalt. 12. Welche Erfahrungswerte anderer Städte gibt es hinsichtlich des Verkehrsfluss, also der konkreter Daten zur durchschnittlichen Fahrzeit und Tempo, wenn bei einer zweispurigen Straßen eine Fahrbahn als Radweg eingerichtet wird? Eine Recherche hat folgende Erfahrungswerte anderer Städte ergeben: • Düsseldorf “Testphase Luegallee”: Seit Juni 2023 ist nun auf der Luegallee in Düsselsdorf testweise ein Tempolimit 30 eingeführt und eine Autopur für Radfahrende umgewidmet worden. Noch vor Einrichtung wurde die Testphase im Mai 2023 mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, deren Auswertungen in der Umsetzung berücksichtigt wurden. Die Beteiligung soll auch während und nach der Testphase durchgeführt werden. Die Luegallee ist eine der am stärksten lärmbelasteten Straßen im Stadtteil Oberkassel. Als Grundlage für die Testphase wurden aktuelle Verkehrszahlen erhoben. Die Verkehrszahlen zeigen, dass für den motorisierten Individualverkehr auch während der Leistungsspitzen eine Fahrspur ausreichend ist. Mit mehr als 1300 Radfahrenden täglich ist die Luegallee eine wichtige Achse für den Radverkehr in der Stadt. • Mönchengladbach „Protected Bike Lane Hohenzollernstraße B57“: Ende Juni 2023 hat Mönchengladbach seine erste Protected Bike Lane eröffnet. Auf dem Abschnitt der B57 zwischen Neuhofstraße und Künkelstraße wird nur noch eine Fahrspur pro Richtung für den motorisierten Verkehr genutzt. Laut der kommunalen Verkehrs- und Mobilitätsplanung der Stadt Mönchengladbach hat die Leistungsfähigkeit der Straße für den motorisierten Verkehr in der Debatte vor Einführung der Fahrradspur eine große Rolle gespielt. Obwohl die Hohenzollernstraße eine vielbefahrene innerstädtische Straße ist, sei das Verkehrsaufkommen insgesamt nicht so hoch, dass dort zwei Spuren pro Fahrtrichtung erforderlich sind. Daher konnte jeweils eine komplette Fahrspur für den Radverkehr umgewidmet werden. • Beispiel Leipzig „Radweg Leipziger Hauptbahnhof“: Die Fahrbahn am Leipziger Hauptbahnhof wurde von vier auf zwei Autopuren reduziert. Dafür gibt es nun einen Radweg und eine Taxispur. Auf dem vierspurigen Abschnitt kam es häufig zu Kfz-Unfällen aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen. Dies bestätigen auch die Auswertungen der TomTom-Daten: Im Mai 2019 war jedes zweite Auto mindestens mit derSeite 7 von 9 Seite 8 maximal erlaubten Geschwindigkeit von 50 hm/h unterwegs. Die schnellsten 15 % der dort erfassten Autos kamen auf 58 km/h. Die veränderte Verkehrsführung soll nun einen deutlichen Einfluss auf den Autoverkehr ausüben. Die TomTom-Daten zeigen, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeit für die Autos, die von der Brandenburger Straße kommen, in der Rushhour von 33 auf 15 km/h halbiert hat. Der mittlere Zeitverlust liegt hier bei etwa einer Minute. Ein weiterer Einflussfaktor der Absenkung der Geschwindigkeiten ist allerdings auch die veränderte Ampelschaltung. • Im Anfang Juli 2023 erschienenen Artikel „Bremsen Radspuren den Autoverkehr wirklich aus?“ veröffentlichte der SPIEGEL eine Analyse der Auswirkungen von neu eingerichteten Radspuren auf den Autoverkehr am Beispiel der vier deutschen Städte Hamburg, München, Berlin und Leipzig. Dazu verwendete der SPIEGEL Tracking-Daten des Navigationssystemherstellers TomTom. Verglichen wurden die Zeiträume Mai 2019 und Mai 2023 jeweils von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 bis 10 Uhr. Laut den Daten von TomTom fließt der Autoverkehr nach dem Bau der Radspuren auf den benachbarten Fahrspuren langsamer (Ausnahme Berlin). Betrachtet man die Durchschnittsgeschwindigkeit in den Städten insgesamt, erweisen sich diese Effekte allerdings als kleinräumig, da der Verkehr an anderen Straßen immer noch schnell fließt. Am Beispiel Leipzig zeigt sich, dass Autos während der Rushhour in der Stadt insgesamt genauso schnell vorankommen wie im Vergleichszeitraum Mai 2019. In Hamburg und München zeigen die TomTom-Daten, dass der motorisierte Verkehr sogar schneller floss als vor der Pandemie. Die mittlere Fahrzeit über alle Straßen war um drei Prozent kürzer. Nur in Berlin hat sich die Fahrzeit von Mai 2019 zu Mai 2023 leicht erhöht um zwei Prozent. • Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung (2023) verdeutlicht: „dass sich gute Radinfrastruktur und flüssiger Kfz-Verkehr keineswegs ausschließen“, (S. 11). Die Untersuchung verweist ebenfalls auf die TomTom-Datenanalyse. Diese zeigt, dass die durchschnittlichen Kfz-Fahrgeschwindigkeiten in den deutschen Städten Leipzig mit 26 km/h und Hamburg mit 23 km/h geringer ausfallen als in Amsterdam mit 40 km/h und Kopenhagen mit 30 km/h. Der Autoverkehr fließt also langsamer als in den „Fahrradstädten“ (S. 12). Weitere TomTom-Datenanalysen aus Berlin, Leipzig, München und Hamburg betrachten die Kfz-Fahrzeitverluste, nachdem Radverkehrsanlagen installiert wurden. Am Leipziger Hauptbahnhof hat die neue Radinfrastruktur die Passierdauer für Kfz um 1 Minute erhöht. In den anderen Städten haben sich Fahrzeiten nur im Bereich von 2 bis 20 Sekunden verlängert. Diesen sehr geringen „Fahrzeitverlusten“ stehen gleichzeitig positive Effekte bei der Verkehrssicherheit und Attraktivität im Radverkehr gegenüber (S. 12). (https://difu.de/sites/default/files/media_files/Verkehrsberuhigung_blo.pdf) Anlage/nSeite 8 von 9 Seite 9 KeineSeite 9 von 9
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