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231243 · Beschlussvorlage

Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs freier Träger im Jahr 2023

Nummer
231243
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231243
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und
Seniorentreffs freier Träger im Jahr 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
30.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs freier Träger
wird basierend auf den eingereichten Anträgen und unter Berücksichtigung der
Förderrichtlinien fortgeführt.
Für das Jahr 2023 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegeg-
nungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 393.959
Euro.
Begründung
In den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs werden wohnortnah eine
Vielzahl von Angeboten der Beratung, Begegnung und Bildung vorgehalten.
Diese niedrigschwelligen Angebote stellen vor dem Hintergrund einer
zunehmenden gesellschaftlichen Vereinsamung sehr wichtige
Anknüpfungspunkte für ältere Menschen in Bonn dar und sind ein
unverzichtbarer Baustein in der Bonner Versorgungslandschaft.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis
der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für
Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. 1513099NV13 und 1711523) bestimmten
Kategorien zugeordnet wurden:
Kleine und mittlere Seniorenreffs
• DRK-Seniorenbegegnungsstätten in Duisdorf, Oberkassel und Auerberg
/ DRK-Kreisverband Bonn e. V.
• Caritas-Begegnungsstätte Thomas-Morus / Caritasverband für die Stadt
Bonn e. V.
• AWO-Seniorenbegegnungsstätte Ohm-Thiebes-Haus / AWO Ortsverein
Beuel e. V.
• AWO-Seniorenbegegnungsstätte Lotte-Lemke / AWO Ortsverein Bonn-Seite 1 von 5
Seite 2
Stadt e. V.
• AWO-Stadtteiltreff Duisdorf / AWO Ortsverein Bonn-Duisdorf e. V.
• AWO-Nachbarschaftszentrum Im Frankengraben / AWO Ortsverein Bad
Godesberg e. V.
Seniorenbegegnungsstätten mit umfangreichem Bildungsangebot
• Tenten – Haus der Begegnung / VEBOWAG
• Seniorenbegegnungsstätte Offene Tür Dürenstraße / OT Duerenstraße
e. V.
• Margarete-Grundmann-Haus / Paritätische Sozialdienste gGmbH
In den Jahren 2021 und 2022 wurden die Zuschüsse nach Abstimmung mit
allen Trägern auf Basis der Förderung 2020 zuzüglich eines zweiprozentigen
Zuschlages unmittelbar beziffert und mit Beschluss vom 16.2.2022 vom
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit bewilligt (Beschlussvorlage
220045).
Für die aktuelle Förderung 2023 (ebenso wie die Förderung für 2024, eine
diesbezügliche Beschlussvorlage wird zu gegebener Zeit nachgereicht) wurde
nunmehr ankündigungsgemäß um konkrete Anträge gebeten und die jeweiligen
Einzelberechnungen auf Grundlage dieser eingereichten Daten vorgenommen.
Hierbei fanden auch die vereinbarungsgemäß eingereichten
Verwendungsnachweise 2021/2022 Berücksichtigung.
Bei allen Förderungen handelt es sich um Höchstzuschussbeträge, deren
Verwendung im Folgejahr entsprechend nachzuweisen ist. Eventuelle
Überzahlungen werden zurückgefordert.
Aktuell haben die Einrichtungen unter Umständen die Möglichkeit, einen Antrag
auf Bezuschussung nachweislich gestiegener Energiekosten im Rahmen des
Stärkungspakts NRW zu stellen. Hier gewährte Mittel finden auf die zugrunde
gelegten Gesamtausgaben Anrechnung und führen ggf. zu einer anteiligen
Reduzierung der Förderbeträge.
Die Darstellung des Förderbedarfs ist der Anlage zu entnehmen.
Ergänzende Anmerkungen:
Die Räumlichkeiten der OT Dürenstraße wurden 2019 umfangreich barrierefrei
umgebaut und die Nutzfläche der Einrichtung von bisher 286,84 qm auf 411,05
qm vergrößert.
Coronabedingt konnten belastbare Werte und Plandaten für ein dadurch
erweitertes Angebot erst zeitverzögert vorgelegt werden, sodass eine
unmittelbare Berücksichtigung der nachweislich gestiegenen und auf
Grundlage der Förderrichtlinien anerkennungsfähigen Ausgaben nur im
Nachhinein erfolgen konnte. Ein entsprechender Mehrbedarf i. H. v. 26.828
Euro wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration undSeite 2 von 5
Seite 3
Gesundheit am 15.6.2022 (Drucksachen-Nr. 221027) bewilligt.
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben für die Anmeldung der Haushaltsansätze
2023/2024 (Abgabe der Planungszahlen im Januar 2022, belastbare Klärung
des Mehrbedarfes und Neuberechnung erst Mitte 2022 abgeschlossen) konnte
der aktuelle Mehrbedarf für die Einrichtung bei der Mittelplanung 2023/2024
ebenfalls noch nicht berücksichtigt werden.
Zudem waren bei der Planung der Haushaltsansätze 2023/2024 die
außergewöhnlichen Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage
nicht vorhersehbar.
Beide Faktoren führen dazu, dass der ursprünglich eingestellte
Haushaltsansatz für das Jahr 2023 um 34.339 Euro überschritten wird. Eine
Deckung ist jedoch innerhalb des Gesamtansatzes für das Teilergebnis
aufgrund von Minderbedarfen bei anderen Ansätzen möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2023:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sons
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2023
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
393.959,00
EUR
150000506/73.1000 359.620,00EUR 34.339,00 EUR Deckung
innerhalb des
gleichen
Teilergebnisses
durch Wegfall
von Angeboten
oder
Minderausgaben
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 393.959,00Seite 3 von 5
Seite 4
jährlich EUR
Anlage/n
1 Förderbedarf Seniorenbegegnungsstätten (öffentlich)Seite 4 von 5
Der Förderbedarf stellt sich wie folgt dar:
Träger /
Einrichtung
Förderung 2021
in EURO
Förderung 2022
in EURO
maximale
Förderung 2023
in EURO
DRK/Duisdorf,
Auerberg,
Oberkassel
16.116 € 16.440 € 17.000 €
Caritas /
Thomas- Morus-
Haus
16.218 € 5.600 € 6.000 €
AWO/Duisdorf *) 14.994 € 15.295 € 13.800 €
AWO/Beuel 18.054 € 18.415 € 18.360 €
AWO/Bonn Stadt 15.606 € 15.918 € 25.015 €
AWO/Bad
Godesberg 27.948 € 28.507 € 26.736 €
Vebowag/
Tentenhaus 93.534 € 95.405 € 97.920 €
Paritäter/
Margarete-
Grundmann-
Haus
80.274 € 81.880 € 83.520 €
OT Duerenstraße 72.114 € 100.384 € 105.608 €
*) Aufgrund personeller Vakanzen liegen derzeit noch keine aktualisierten zahlungsbegründende Unterlagen vor.
Auf Basis des letzten belastbaren Rechnungsergebnisses (Verwendungsnachweis) 2020 wurde ein Betrag i. H. v.
2.476 € zurückgefordert. Die bezifferten Förderbeträge 2023/2024 wurden über eine zweiprozentige jährliche
Fortschreibung des tatsächlich gewährten Förderbetrages 2020 zzgl. eines Aufschlages zur Berücksichtigung
außergewöhnlicher, ggf. anerkennungsfähiger Kostensteigerungen berechnet.
Förderung gesamt:
Förderung 2021
in EURO
Förderung 2022
in EURO (gesamt)
maximale Förderung
2023 in EURO
354.858 € 377.844 € 393.959 €Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de