231243 · Beschlussvorlage
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs freier Träger im Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 231243
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231243 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs freier Träger im Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs freier Träger wird basierend auf den eingereichten Anträgen und unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien fortgeführt. Für das Jahr 2023 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegeg- nungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 393.959 Euro. Begründung In den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorentreffs werden wohnortnah eine Vielzahl von Angeboten der Beratung, Begegnung und Bildung vorgehalten. Diese niedrigschwelligen Angebote stellen vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Vereinsamung sehr wichtige Anknüpfungspunkte für ältere Menschen in Bonn dar und sind ein unverzichtbarer Baustein in der Bonner Versorgungslandschaft. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. 1513099NV13 und 1711523) bestimmten Kategorien zugeordnet wurden: Kleine und mittlere Seniorenreffs • DRK-Seniorenbegegnungsstätten in Duisdorf, Oberkassel und Auerberg / DRK-Kreisverband Bonn e. V. • Caritas-Begegnungsstätte Thomas-Morus / Caritasverband für die Stadt Bonn e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Ohm-Thiebes-Haus / AWO Ortsverein Beuel e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Lotte-Lemke / AWO Ortsverein Bonn-Seite 1 von 5 Seite 2 Stadt e. V. • AWO-Stadtteiltreff Duisdorf / AWO Ortsverein Bonn-Duisdorf e. V. • AWO-Nachbarschaftszentrum Im Frankengraben / AWO Ortsverein Bad Godesberg e. V. Seniorenbegegnungsstätten mit umfangreichem Bildungsangebot • Tenten – Haus der Begegnung / VEBOWAG • Seniorenbegegnungsstätte Offene Tür Dürenstraße / OT Duerenstraße e. V. • Margarete-Grundmann-Haus / Paritätische Sozialdienste gGmbH In den Jahren 2021 und 2022 wurden die Zuschüsse nach Abstimmung mit allen Trägern auf Basis der Förderung 2020 zuzüglich eines zweiprozentigen Zuschlages unmittelbar beziffert und mit Beschluss vom 16.2.2022 vom Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit bewilligt (Beschlussvorlage 220045). Für die aktuelle Förderung 2023 (ebenso wie die Förderung für 2024, eine diesbezügliche Beschlussvorlage wird zu gegebener Zeit nachgereicht) wurde nunmehr ankündigungsgemäß um konkrete Anträge gebeten und die jeweiligen Einzelberechnungen auf Grundlage dieser eingereichten Daten vorgenommen. Hierbei fanden auch die vereinbarungsgemäß eingereichten Verwendungsnachweise 2021/2022 Berücksichtigung. Bei allen Förderungen handelt es sich um Höchstzuschussbeträge, deren Verwendung im Folgejahr entsprechend nachzuweisen ist. Eventuelle Überzahlungen werden zurückgefordert. Aktuell haben die Einrichtungen unter Umständen die Möglichkeit, einen Antrag auf Bezuschussung nachweislich gestiegener Energiekosten im Rahmen des Stärkungspakts NRW zu stellen. Hier gewährte Mittel finden auf die zugrunde gelegten Gesamtausgaben Anrechnung und führen ggf. zu einer anteiligen Reduzierung der Förderbeträge. Die Darstellung des Förderbedarfs ist der Anlage zu entnehmen. Ergänzende Anmerkungen: Die Räumlichkeiten der OT Dürenstraße wurden 2019 umfangreich barrierefrei umgebaut und die Nutzfläche der Einrichtung von bisher 286,84 qm auf 411,05 qm vergrößert. Coronabedingt konnten belastbare Werte und Plandaten für ein dadurch erweitertes Angebot erst zeitverzögert vorgelegt werden, sodass eine unmittelbare Berücksichtigung der nachweislich gestiegenen und auf Grundlage der Förderrichtlinien anerkennungsfähigen Ausgaben nur im Nachhinein erfolgen konnte. Ein entsprechender Mehrbedarf i. H. v. 26.828 Euro wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration undSeite 2 von 5 Seite 3 Gesundheit am 15.6.2022 (Drucksachen-Nr. 221027) bewilligt. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben für die Anmeldung der Haushaltsansätze 2023/2024 (Abgabe der Planungszahlen im Januar 2022, belastbare Klärung des Mehrbedarfes und Neuberechnung erst Mitte 2022 abgeschlossen) konnte der aktuelle Mehrbedarf für die Einrichtung bei der Mittelplanung 2023/2024 ebenfalls noch nicht berücksichtigt werden. Zudem waren bei der Planung der Haushaltsansätze 2023/2024 die außergewöhnlichen Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage nicht vorhersehbar. Beide Faktoren führen dazu, dass der ursprünglich eingestellte Haushaltsansatz für das Jahr 2023 um 34.339 Euro überschritten wird. Eine Deckung ist jedoch innerhalb des Gesamtansatzes für das Teilergebnis aufgrund von Minderbedarfen bei anderen Ansätzen möglich. Finanzielle Auswirkungen: Für das Jahr 2023: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sons Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2023 Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 393.959,00 EUR 150000506/73.1000 359.620,00EUR 34.339,00 EUR Deckung innerhalb des gleichen Teilergebnisses durch Wegfall von Angeboten oder Minderausgaben Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 393.959,00Seite 3 von 5 Seite 4 jährlich EUR Anlage/n 1 Förderbedarf Seniorenbegegnungsstätten (öffentlich)Seite 4 von 5 Der Förderbedarf stellt sich wie folgt dar: Träger / Einrichtung Förderung 2021 in EURO Förderung 2022 in EURO maximale Förderung 2023 in EURO DRK/Duisdorf, Auerberg, Oberkassel 16.116 € 16.440 € 17.000 € Caritas / Thomas- Morus- Haus 16.218 € 5.600 € 6.000 € AWO/Duisdorf *) 14.994 € 15.295 € 13.800 € AWO/Beuel 18.054 € 18.415 € 18.360 € AWO/Bonn Stadt 15.606 € 15.918 € 25.015 € AWO/Bad Godesberg 27.948 € 28.507 € 26.736 € Vebowag/ Tentenhaus 93.534 € 95.405 € 97.920 € Paritäter/ Margarete- Grundmann- Haus 80.274 € 81.880 € 83.520 € OT Duerenstraße 72.114 € 100.384 € 105.608 € *) Aufgrund personeller Vakanzen liegen derzeit noch keine aktualisierten zahlungsbegründende Unterlagen vor. Auf Basis des letzten belastbaren Rechnungsergebnisses (Verwendungsnachweis) 2020 wurde ein Betrag i. H. v. 2.476 € zurückgefordert. Die bezifferten Förderbeträge 2023/2024 wurden über eine zweiprozentige jährliche Fortschreibung des tatsächlich gewährten Förderbetrages 2020 zzgl. eines Aufschlages zur Berücksichtigung außergewöhnlicher, ggf. anerkennungsfähiger Kostensteigerungen berechnet. Förderung gesamt: Förderung 2021 in EURO Förderung 2022 in EURO (gesamt) maximale Förderung 2023 in EURO 354.858 € 377.844 € 393.959 €Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de