231237 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Friesenstraße 15, 17 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40143/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231237
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231237 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Friesenstraße 15, 17 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40143/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Geschossen und einer Grundfläche von 237,1m² sowie einem Flachdach und einer Dachterrasse. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 40/G vom 15.08.1934, so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 des Baugesetzbuches – BauGB – und im Übrigen anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Nach § 34 BauGB sind innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung wird geprägt von einer abweichenden, heterogenen, zwei- bis fünfgeschossigen Bebauung, die der eines Wohngebietes entspricht. Im Bereich der Friesen- und Germanenstraße wurden die Reihenhäuser fächerförmig in Richtung Ost-West errichtet. Die Eingangsbereiche der Gebäude orientieren sich nach Osten zur Friesenstraße (ein Fußweg, der etwa 3 Meter breit ist), während die Privatgärten, die bis zu 40 Meter tief sind, nach Westen zur Hohenzollernstraße weisen. Nur die benötigten Parkplätze und Garagen für die Gebäude sind hier vorhanden. Die Bebauung zeichnet sich durch ihre Art und Ausrichtung in der direktenSeite 1 von 3 Seite 2 Umgebung aus und stellt somit ein Alleinstellungsmerkmal dar. Der Fluchtlinienplan besagt, dass eine Flucht von 5 Metern zur Straßenbegrenzungslinie der Hohenzollernstraße bestehen muss. Die festgesetzte Fluchtlinie wird durch das Vorhaben um ca. 3,50 Meter überschritten. Die Planung würde so einen Präzedenzfall schaffen, der es ermöglichen würde, im Bereich der Hohenzollernstraße eine völlig neue (Einzelhaus-) Bebauung zu schaffen, die der aktuellen städtebaulichen Bestandssituation diametral entgegenstehen würde. Außerdem würde durch eine zweite Baureihe der weitläufige, begrünte Straßenraum, der in diesem Bereich als prägend angesehen wird, vollständig entfallen und ein neues Straßenbild hervorrufen. Die Grundlagen der damaligen Planung sind bis heute deutlich zu erkennen. Auch würden die Erschließung und die notwendigen Stellplätze für die Häuser entlang der Friesenstraße (nur Fußweg) entfallen. Nach alldem fügt sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung, so dass die Verwaltung beabsichtigt den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Friesenstr. 15, 17 (öffentlich) 2 Ansicht Friesenstraße 15, 17_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Luftbild Friesenstr. 15, 17_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de