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231237 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Friesenstraße 15, 17 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40143/2023

Nummer
231237
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231237
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Plittersdorf, Friesenstraße 15,
17
- Errichtung eines Einfamilienhauses
Az.: 40143/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An-
trag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner beantragten
Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB
einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei
Geschossen und einer Grundfläche von 237,1m² sowie einem Flachdach und
einer Dachterrasse.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 40/G vom
15.08.1934, so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 des
Baugesetzbuches – BauGB – und im Übrigen anhand der
Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Nach § 34 BauGB sind innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird geprägt von einer abweichenden,
heterogenen, zwei- bis fünfgeschossigen Bebauung, die der eines
Wohngebietes entspricht. Im Bereich der Friesen- und Germanenstraße
wurden die Reihenhäuser fächerförmig in Richtung Ost-West errichtet. Die
Eingangsbereiche der Gebäude orientieren sich nach Osten zur Friesenstraße
(ein Fußweg, der etwa 3 Meter breit ist), während die Privatgärten, die bis zu 40
Meter tief sind, nach Westen zur Hohenzollernstraße weisen. Nur die
benötigten Parkplätze und Garagen für die Gebäude sind hier vorhanden. Die
Bebauung zeichnet sich durch ihre Art und Ausrichtung in der direktenSeite 1 von 3
Seite 2
Umgebung aus und stellt somit ein Alleinstellungsmerkmal dar.
Der Fluchtlinienplan besagt, dass eine Flucht von 5 Metern zur
Straßenbegrenzungslinie der Hohenzollernstraße bestehen muss. Die
festgesetzte Fluchtlinie wird durch das Vorhaben um ca. 3,50 Meter
überschritten. Die Planung würde so einen Präzedenzfall schaffen, der es
ermöglichen würde, im Bereich der Hohenzollernstraße eine völlig neue
(Einzelhaus-) Bebauung zu schaffen, die der aktuellen städtebaulichen
Bestandssituation diametral entgegenstehen würde. Außerdem würde durch
eine zweite Baureihe der weitläufige, begrünte Straßenraum, der in diesem
Bereich als prägend angesehen wird, vollständig entfallen und ein neues
Straßenbild hervorrufen.
Die Grundlagen der damaligen Planung sind bis heute deutlich zu erkennen.
Auch würden die Erschließung und die notwendigen Stellplätze für die Häuser
entlang der Friesenstraße (nur Fußweg) entfallen.
Nach alldem fügt sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren
Umgebung, so dass die Verwaltung beabsichtigt den Antrag auf Vorbescheid
abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Friesenstr. 15, 17 (öffentlich)
2 Ansicht Friesenstraße 15, 17_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Luftbild Friesenstr. 15, 17_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de