← Vorlagen

231232 · Beschlussvorlage

Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2024

Nummer
231232
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 326,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231232-01 AA FDP-Änderungsantrag: Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2024 Antrag zur Vorlage 231232

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (12.746 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
231232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner
Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA)
ab dem Jahr 2024 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes mit der
Umsetzung des "Moduls 2024". Dieses beinhaltet gemäß Anlagen 1
(Organigramm) und 2 (Finanzierungsübersicht) die anteilige Umsetzung
folgender Steckbriefe aus dem Bonner Klimaplan (DS 222006):
4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!
4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote in drei Quartiersbüros.
4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohneigentümergemeinschaften.
2. Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA)
ab dem 01.01.2025 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes und gemäß
Anlagen 1 (Organigramm) und 2 (Finanzierungsübersicht) zusätzlich mit der
Umsetzung folgender Module aus dem Bonner Klimaplan (DS 222006):
2.1. Initiative Sparen jetzt! (4.2.2.4.)
2.2. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote (4.3.1.1.) in einem zusätzlichen Quartiersbüro.
2.3. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote (4.3.1.1.) in einem weiteren Quartiersbüro.
2.4. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohnungseigentümergemeinschaften (4.3.1.2.).
3. Beratung zum Förderprogramm: Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die
Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) auf Basis eines vertraglichen
Betrauungsaktes und nach erfolgter Beschlussfassung über das 5.4.2.1.Seite 1 von 7
Seite 2
Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und
Heizungstausch in Altbauten mit der Umsetzung des Moduls zu diesem
Beratungsprogramm.
4. Dauerhafte Unterstützung der BEA: Die Stadt Bonn ist bestrebt, den
Ausbau und Betrieb der BEA im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
nachhaltig zu tragen und zu unterstützen.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit dem Zielbeschluss zum Bonner
Klimaplan (DS 222006) beschlossen, dass die Bonner Energie Agentur (BEA)
folgende vier Aktivitäten mit Federführung in den Sektoren Gebäude und
Energie konkretisiert und umsetzt:
Gebäude / 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!
Gebäude / 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote – insgesamt fünf Quartiersbüros
Gebäude / 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohneigentümergemeinschaften
Energie / 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung
und Heizungstausch in Altbauten
Die Verwaltung und die BEA haben nach dem Beschluss zum Klimaplan mit
der Konzeption des Ausbaus begonnen. Um den Ausbau der BEA - auch mit
Blick auf die bereits vorhandenen Strukturen - sicherzustellen, schlägt die
Verwaltung in Abstimmung mit der BEA einen zweistufigen Ausbau vor. Damit
soll sichergestellt werden, dass der Ausbau schrittweise und die
Personalakquise erfolgreich verlaufen kann. Die Anlagen 1 (Organigramm der
Module) und 2 (Finanzierungsübersicht der Module) erläutern die Module sowie
die zugeordneten Sachmittel.
Zu Beschlussziffer 1:
Das "Modul 2024" umfasst zentrale Bausteine aus drei Steckbriefen (4.2.2.4.,
4.3.1.1., 4.3.1.2.). Es ist realistisch zunächst 3 anstelle von 5 Quartiersbüros
einzurichten. Um sicherstellen zu können, dass die mit den Steckbriefen
(4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!, 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer
Beratungs- und Unterstützungsangebote – Quartiersbüros und 4.3.1.2.
Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohneigentümergemeinschaften) verbundenen qualitativen Zielsetzungen im
Grundsatz erreicht werden können, ist die Schaffung des "Modul 2024"
unumgänglich.
Zu Beschlussziffer 2:
Die "Module 2025" enthalten zusätzliche Bausteine aus den jeweiligen
Steckbriefen u.a. bis zu zwei weitere Quartiersbüros.
4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!Seite 2 von 7
Seite 3
4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote in einem zusätzlichen Quartiersbüro
4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote, in einem weiteren zusätzlichen Quartiersbüro
4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohneigentümergemeinschaften
Zu Beschlussziffer 3:
Das Modul zum Beratungsprogramm 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm
für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten soll erst in
Umsetzung gehen, sobald die Beschlussfassung über das von der Verwaltung
noch vorzulegende Förderprogramm erfolgt ist.
Zu Beschlussziffer 4:
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sinnvoll ist, notwendige
Verträge (insbesondere Arbeitsverträge) teilweise mit unbefristeter Laufzeit
abzuschließen. Die Vertragslaufzeiten und daraus resultierenden finanziellen
Verpflichtungen müssen bei der zukünftigen strukturellen Finanzierung der BEA
durch die Stadt sichergestellt werden. Daher soll vertraglich vorsorglich eine
Frist zur Abwicklung von Aktivitäten vorgesehen werden.
Erläuterungen
Grundlage der zweistufigen Beauftragung in Modulen bildet ein
Strukturvorschlag, den die BEA zur Umsetzung der Klimaplan-Aktivitäten
erarbeitet hat (Anlage 1 Organigramm).
Die Auswahl der Quartiere (Steckbrief 4.3.1.1.) erfolgt unter Abwägung von
Faktoren wie Gebäudealter, Eigentumsstruktur, bereits bestehender Aktivitäten
oder auch der vorhandenen bzw. zünftigen Wärme-Versorgung. Bei der
Einführung der Quartiersbüros wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen
geschaffen, sondern vielmehr die Synergien mit bereits vor Ort vorhandenen
Strukturen genutzt werden.
Die Mitglieder der Bonner Energie Agentur haben in einer Sonder-
Mitgliederversammlung am 9.1.2023 einstimmig den Bonner Klimaplan, sowohl
mit Blick auf Einhaltung des 1,5 Grad Ziels und das Ziel Klimaneutralität 2035
als auch in Bezug auf diejenigen Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm
Klimaschutz, die der BEA in Federführung zugeordnet wurden, unterstützt. Die
Aktivitäten entsprechen dem Satzungszweck der BEA vollumfänglich.
Darüber hinaus fand am 17.8.2023 auf Initiative der BEA ein Workshop mit
BEA-Mitgliedern und weiteren Expert*innen statt. Dort wurden inhaltliche
Schwerpunkte erarbeitet, die in die Entwicklung der im Beschluss aufgeführten
Module eingeflossen sind.
Aktuell hat die BEA 2,3 Stellen fest angestellte Mitarbeiterinnen. Insgesamt sind
für das "Modul 2024" 8 Vollzeitstellen vorgesehen. Für die weiteren "Module
2025" sowie für das Beratungsmodul Förderprogramm sind bis zu 7 weitere
Vollzeitstellen vorgesehen. Die Personen werden beim BEA e. V. angestellt.Seite 3 von 7
Seite 4
Die Stellen werden über die zur Verfügung gestellten Sachmittel finanziert und
werden nicht im Stellenplan der Bundesstadt Bonn geführt.
Neben den Aktivitäten in Federführung ist die Bonner Energie Agentur in noch
weiteren Klimaplan-Aktivitäten in der Beteiligung eingebunden.
Die Kapazitäten der BEA sind mit 2,3 Stellen mehr als erschöpft. Die
Kernstruktur der BEA muss hierfür ausgebaut werden, um die Aktivitäten zu
konzipieren, das Personal auszuschreiben und zu verwalten, die Finanzen zu
steuern sowie die Projekte aufzusetzen, zu begleiten, zu steuern und zu
koordinieren. Über diese Sachmittel sind daher auch Kosten für die BEA-
Kernstruktur zu decken.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dem anstehenden Aufbauprozess
auch Einarbeitungs- und Schulungsbedarfe entstehen. Der BEA-Ausbau und
die Implementierung der Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm Klimaschutz
erfolgen schrittweise im Anschluss an den Beschluss zur Betrauung.
Die BEA wird über den Stand des Aufbauprozesses jährlich im Rahmen des
Jahresberichts informieren.
Vertrag
Die Stadt Bonn schließt mit der BEA einen Vertrag zur „Betrauung mit der
Implementierung und Durchführung von Aktivitäten aus dem Bonner
Klimaplan“.
Der Vertrag übernimmt die in diesem Beschluss DS231232 beschlossenen
Module aus den vier Steckbriefen (4.2.2.4., 4.3.1.1., 4.3.1.2. und 5.4.2.1.). Er
regelt mit einer Laufzeit von fünf Jahren die Rechte und Pflichten der
Vertragspartner (Angebote, Mittelverwendung und Bericht seitens der BEA
sowie Prüfrecht der Stadt).
Finanzierung:
Auf der Finanzstelle 102000103, Finanzposition 72.1000 stehen nach
Beschluss über den Bonner Klimaplan die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
In der Summe entsprechen die Module den im Zielbeschluss formulierten
Aktivitäten und zugeordneten Finanzmitteln. Für die Klimaplan-Aktivitäten der
BEA sind für den Doppelhaushalt 2023 / 24 nach aktueller Beschlusslage
Sachmittel in Höhe von 2,225 Millionen Euro vorgesehen. Die für 2023
veranschlagten Mittel beziehen sich auf die Vorbereitung von Steckbriefen,
Modulen und BEA-Ausbau.
Die gemäß dem Zielbeschluss des Bonner Klimaplans (DS 222006) der BEA
zugeordneten Aktivitäten weisen Laufzeiten von zwei Jahren (4.2.2.4. Initiative
Sparen jetzt!) sowie von 12 Jahren (alle weiteren Steckbriefe) auf.
Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel für die Bonner Energie Agentur
wurden bei der mittelfristigen Finanzplanung innerhalb der Haushaltssatzung
23/24 berücksichtigt.Seite 4 von 7
Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.02.00.01.03
Produktgruppenbezeichnung
Verwaltungsführung
Produkt
1.02.00.01.03.01
Produktbezeichnung
Verwaltungsleitung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.225.000,00 102000103/
73.1000
(Deckung
72.1000)
2023: 25.000 € *
2024: 730.000 € *
2025: 1.470.000 € *
* Die Mittel für alle
drei Jahre sind im
Budget des
Klimaplans für den
Doppelhaushalt 23/24
vorhanden. Diese
Mittel sollen per
Haushaltsausgaberest
in Folgejahre
übertragen werden.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 1 Organigramm Module (öffentlich)
2 Anlage 2 Übersicht Finanzmittel (öffentlich)Seite 5 von 7
Faktor E Multimedia GmbH · Poppelsdorfer Allee 104 · 53115 Bonn · Fon 0228-9 65 59 - 0 · Fax 0228-9 65 59 -10 · info@faktor-e.de · www.faktor-e.de
www.bonner-energie-agentur.de
1. „Modul 2024“:
4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 0,5 VZÄ*
4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und
Unterstützungsangebote: 3 Quartiersbüros, 6 VZÄ*
4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und
Wohneigentümergemeinschaften, 1,5 VZÄ*
2.2. „Modul
2025“
4.3.1.2. ein
Quartiersbüro, 3
VZÄ*
2.3 „Modul
2025“
4.3.1.2. ein
Quartiersbüro, 2
VZÄ*
2.1. „Modul
2025“
4.2.2.4.
Initiative
Sparen jetzt!
0,5 VZÄ*
2.4 „Modul
2025“
4.3.1.2. WEG
und priv.
Vermieter*inn
en, 0,5 VZÄ*
3. Modul
Ber. Fö.Pr.:
5.4.2.1.
Beratung
Förder-
programm,
1 VZÄ*
BEA im Klimaplan, Organigramm der Module:
* Vollzeitäquivalente / VZÄ zzgl. weiterer Sachmittel gemäß Anlage 2 „Übersicht Finanzmittel“
Anlage 1Seite 6 von 7
Anlage 2 Übersicht Finanzmittel und VZÄ (Vollzeit-Äquivalente)
BEA-Aktivitäten im Bonner Klimaplan und die zugeordneten Finanzmittel für die Module:
(VZÄ sind Angestellte der BEA, Finanzierung über die Sachmittel, werden nicht im Stellenplan der Bundesstadt Bonn geführt.)
Beschluss-
ziffer Module Ziffer
Klimaplan Steckbrief Klimaplan VZÄ (Vollzeit-
Äquivalente)
Sachmittel 2024
(inkl. VZÄ) 2024 Sachmittel 2025
(inkl. VZÄ) 2025 Sachmittel der Module
(inkl. VZÄ)
1. „Modul 2024“ 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 0,5 VZÄ 90.000 € 40.000 € 130.000 €
4.3.1.1.
Entwicklung und zielgruppenspezifischer
Beratungs- und Unterstützungsangebote: 3
Quartiersbüros
6 VZÄ 440.000 € 450.000 € 890.000 €
4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater
Vermieter*innen und WEG 1,5 VZÄ 200.000 € 0 € 200.000 €
Summe „Modul 2024“ in den Jahren 2024
und 2025 730.000 € 490.000 €
Summe „Modul 2024“ gesamt 8 VZÄ 1.220.000 €
2. „Module 2025“
2.1. 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 1 € 0 € 125.000 €
4.3.1.1. Entwicklung und zielgruppenspezifischer
Beratungs- und Unterstützungsangebote: 0 €
2.2. 1 Quartiersbüro 3 VZÄ 320.000 €
2.3. 1 Quartiersbüro 2 VZÄ 265.000 €
2.4. 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater
Vermieter*innen und WEG 0,5 VZÄ 0 € 150.000 €
Summe „Module 2025“ in den Jahren 2024
und 2025 0 € 860.000 €
Summe „Module 2025“ gesamt 6 VZÄ 860.000 €
3.
Beratungsmodul
zum Förder-
programm
5.4.2.1. Beratung zum Förderprogramm für
energetische Sanierung und Heizungstausch 1 VZÄ 0 € 120.000 € 120.000 € 120.000 €
Summe pro Jahr 730.000 € 1.470.000 €Seite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de