231232 · Beschlussvorlage
Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 231232
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.746 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 231232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) ab dem Jahr 2024 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes mit der Umsetzung des "Moduls 2024". Dieses beinhaltet gemäß Anlagen 1 (Organigramm) und 2 (Finanzierungsübersicht) die anteilige Umsetzung folgender Steckbriefe aus dem Bonner Klimaplan (DS 222006): 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote in drei Quartiersbüros. 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohneigentümergemeinschaften. 2. Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) ab dem 01.01.2025 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes und gemäß Anlagen 1 (Organigramm) und 2 (Finanzierungsübersicht) zusätzlich mit der Umsetzung folgender Module aus dem Bonner Klimaplan (DS 222006): 2.1. Initiative Sparen jetzt! (4.2.2.4.) 2.2. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote (4.3.1.1.) in einem zusätzlichen Quartiersbüro. 2.3. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote (4.3.1.1.) in einem weiteren Quartiersbüro. 2.4. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (4.3.1.2.). 3. Beratung zum Förderprogramm: Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes und nach erfolgter Beschlussfassung über das 5.4.2.1.Seite 1 von 7 Seite 2 Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten mit der Umsetzung des Moduls zu diesem Beratungsprogramm. 4. Dauerhafte Unterstützung der BEA: Die Stadt Bonn ist bestrebt, den Ausbau und Betrieb der BEA im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten nachhaltig zu tragen und zu unterstützen. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit dem Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan (DS 222006) beschlossen, dass die Bonner Energie Agentur (BEA) folgende vier Aktivitäten mit Federführung in den Sektoren Gebäude und Energie konkretisiert und umsetzt: Gebäude / 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! Gebäude / 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote – insgesamt fünf Quartiersbüros Gebäude / 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohneigentümergemeinschaften Energie / 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten Die Verwaltung und die BEA haben nach dem Beschluss zum Klimaplan mit der Konzeption des Ausbaus begonnen. Um den Ausbau der BEA - auch mit Blick auf die bereits vorhandenen Strukturen - sicherzustellen, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der BEA einen zweistufigen Ausbau vor. Damit soll sichergestellt werden, dass der Ausbau schrittweise und die Personalakquise erfolgreich verlaufen kann. Die Anlagen 1 (Organigramm der Module) und 2 (Finanzierungsübersicht der Module) erläutern die Module sowie die zugeordneten Sachmittel. Zu Beschlussziffer 1: Das "Modul 2024" umfasst zentrale Bausteine aus drei Steckbriefen (4.2.2.4., 4.3.1.1., 4.3.1.2.). Es ist realistisch zunächst 3 anstelle von 5 Quartiersbüros einzurichten. Um sicherstellen zu können, dass die mit den Steckbriefen (4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!, 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote – Quartiersbüros und 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohneigentümergemeinschaften) verbundenen qualitativen Zielsetzungen im Grundsatz erreicht werden können, ist die Schaffung des "Modul 2024" unumgänglich. Zu Beschlussziffer 2: Die "Module 2025" enthalten zusätzliche Bausteine aus den jeweiligen Steckbriefen u.a. bis zu zwei weitere Quartiersbüros. 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!Seite 2 von 7 Seite 3 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote in einem zusätzlichen Quartiersbüro 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote, in einem weiteren zusätzlichen Quartiersbüro 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohneigentümergemeinschaften Zu Beschlussziffer 3: Das Modul zum Beratungsprogramm 5.4.2.1. Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten soll erst in Umsetzung gehen, sobald die Beschlussfassung über das von der Verwaltung noch vorzulegende Förderprogramm erfolgt ist. Zu Beschlussziffer 4: Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sinnvoll ist, notwendige Verträge (insbesondere Arbeitsverträge) teilweise mit unbefristeter Laufzeit abzuschließen. Die Vertragslaufzeiten und daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen müssen bei der zukünftigen strukturellen Finanzierung der BEA durch die Stadt sichergestellt werden. Daher soll vertraglich vorsorglich eine Frist zur Abwicklung von Aktivitäten vorgesehen werden. Erläuterungen Grundlage der zweistufigen Beauftragung in Modulen bildet ein Strukturvorschlag, den die BEA zur Umsetzung der Klimaplan-Aktivitäten erarbeitet hat (Anlage 1 Organigramm). Die Auswahl der Quartiere (Steckbrief 4.3.1.1.) erfolgt unter Abwägung von Faktoren wie Gebäudealter, Eigentumsstruktur, bereits bestehender Aktivitäten oder auch der vorhandenen bzw. zünftigen Wärme-Versorgung. Bei der Einführung der Quartiersbüros wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen geschaffen, sondern vielmehr die Synergien mit bereits vor Ort vorhandenen Strukturen genutzt werden. Die Mitglieder der Bonner Energie Agentur haben in einer Sonder- Mitgliederversammlung am 9.1.2023 einstimmig den Bonner Klimaplan, sowohl mit Blick auf Einhaltung des 1,5 Grad Ziels und das Ziel Klimaneutralität 2035 als auch in Bezug auf diejenigen Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm Klimaschutz, die der BEA in Federführung zugeordnet wurden, unterstützt. Die Aktivitäten entsprechen dem Satzungszweck der BEA vollumfänglich. Darüber hinaus fand am 17.8.2023 auf Initiative der BEA ein Workshop mit BEA-Mitgliedern und weiteren Expert*innen statt. Dort wurden inhaltliche Schwerpunkte erarbeitet, die in die Entwicklung der im Beschluss aufgeführten Module eingeflossen sind. Aktuell hat die BEA 2,3 Stellen fest angestellte Mitarbeiterinnen. Insgesamt sind für das "Modul 2024" 8 Vollzeitstellen vorgesehen. Für die weiteren "Module 2025" sowie für das Beratungsmodul Förderprogramm sind bis zu 7 weitere Vollzeitstellen vorgesehen. Die Personen werden beim BEA e. V. angestellt.Seite 3 von 7 Seite 4 Die Stellen werden über die zur Verfügung gestellten Sachmittel finanziert und werden nicht im Stellenplan der Bundesstadt Bonn geführt. Neben den Aktivitäten in Federführung ist die Bonner Energie Agentur in noch weiteren Klimaplan-Aktivitäten in der Beteiligung eingebunden. Die Kapazitäten der BEA sind mit 2,3 Stellen mehr als erschöpft. Die Kernstruktur der BEA muss hierfür ausgebaut werden, um die Aktivitäten zu konzipieren, das Personal auszuschreiben und zu verwalten, die Finanzen zu steuern sowie die Projekte aufzusetzen, zu begleiten, zu steuern und zu koordinieren. Über diese Sachmittel sind daher auch Kosten für die BEA- Kernstruktur zu decken. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dem anstehenden Aufbauprozess auch Einarbeitungs- und Schulungsbedarfe entstehen. Der BEA-Ausbau und die Implementierung der Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm Klimaschutz erfolgen schrittweise im Anschluss an den Beschluss zur Betrauung. Die BEA wird über den Stand des Aufbauprozesses jährlich im Rahmen des Jahresberichts informieren. Vertrag Die Stadt Bonn schließt mit der BEA einen Vertrag zur „Betrauung mit der Implementierung und Durchführung von Aktivitäten aus dem Bonner Klimaplan“. Der Vertrag übernimmt die in diesem Beschluss DS231232 beschlossenen Module aus den vier Steckbriefen (4.2.2.4., 4.3.1.1., 4.3.1.2. und 5.4.2.1.). Er regelt mit einer Laufzeit von fünf Jahren die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Angebote, Mittelverwendung und Bericht seitens der BEA sowie Prüfrecht der Stadt). Finanzierung: Auf der Finanzstelle 102000103, Finanzposition 72.1000 stehen nach Beschluss über den Bonner Klimaplan die erforderlichen Mittel zur Verfügung. In der Summe entsprechen die Module den im Zielbeschluss formulierten Aktivitäten und zugeordneten Finanzmitteln. Für die Klimaplan-Aktivitäten der BEA sind für den Doppelhaushalt 2023 / 24 nach aktueller Beschlusslage Sachmittel in Höhe von 2,225 Millionen Euro vorgesehen. Die für 2023 veranschlagten Mittel beziehen sich auf die Vorbereitung von Steckbriefen, Modulen und BEA-Ausbau. Die gemäß dem Zielbeschluss des Bonner Klimaplans (DS 222006) der BEA zugeordneten Aktivitäten weisen Laufzeiten von zwei Jahren (4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt!) sowie von 12 Jahren (alle weiteren Steckbriefe) auf. Die für die Folgejahre erforderlichen Mittel für die Bonner Energie Agentur wurden bei der mittelfristigen Finanzplanung innerhalb der Haushaltssatzung 23/24 berücksichtigt.Seite 4 von 7 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.02.00.01.03 Produktgruppenbezeichnung Verwaltungsführung Produkt 1.02.00.01.03.01 Produktbezeichnung Verwaltungsleitung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.225.000,00 102000103/ 73.1000 (Deckung 72.1000) 2023: 25.000 € * 2024: 730.000 € * 2025: 1.470.000 € * * Die Mittel für alle drei Jahre sind im Budget des Klimaplans für den Doppelhaushalt 23/24 vorhanden. Diese Mittel sollen per Haushaltsausgaberest in Folgejahre übertragen werden. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage 1 Organigramm Module (öffentlich) 2 Anlage 2 Übersicht Finanzmittel (öffentlich)Seite 5 von 7 Faktor E Multimedia GmbH · Poppelsdorfer Allee 104 · 53115 Bonn · Fon 0228-9 65 59 - 0 · Fax 0228-9 65 59 -10 · info@faktor-e.de · www.faktor-e.de www.bonner-energie-agentur.de 1. „Modul 2024“: 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 0,5 VZÄ* 4.3.1.1. Entwicklung zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote: 3 Quartiersbüros, 6 VZÄ* 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohneigentümergemeinschaften, 1,5 VZÄ* 2.2. „Modul 2025“ 4.3.1.2. ein Quartiersbüro, 3 VZÄ* 2.3 „Modul 2025“ 4.3.1.2. ein Quartiersbüro, 2 VZÄ* 2.1. „Modul 2025“ 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 0,5 VZÄ* 2.4 „Modul 2025“ 4.3.1.2. WEG und priv. Vermieter*inn en, 0,5 VZÄ* 3. Modul Ber. Fö.Pr.: 5.4.2.1. Beratung Förder- programm, 1 VZÄ* BEA im Klimaplan, Organigramm der Module: * Vollzeitäquivalente / VZÄ zzgl. weiterer Sachmittel gemäß Anlage 2 „Übersicht Finanzmittel“ Anlage 1Seite 6 von 7 Anlage 2 Übersicht Finanzmittel und VZÄ (Vollzeit-Äquivalente) BEA-Aktivitäten im Bonner Klimaplan und die zugeordneten Finanzmittel für die Module: (VZÄ sind Angestellte der BEA, Finanzierung über die Sachmittel, werden nicht im Stellenplan der Bundesstadt Bonn geführt.) Beschluss- ziffer Module Ziffer Klimaplan Steckbrief Klimaplan VZÄ (Vollzeit- Äquivalente) Sachmittel 2024 (inkl. VZÄ) 2024 Sachmittel 2025 (inkl. VZÄ) 2025 Sachmittel der Module (inkl. VZÄ) 1. „Modul 2024“ 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 0,5 VZÄ 90.000 € 40.000 € 130.000 € 4.3.1.1. Entwicklung und zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote: 3 Quartiersbüros 6 VZÄ 440.000 € 450.000 € 890.000 € 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und WEG 1,5 VZÄ 200.000 € 0 € 200.000 € Summe „Modul 2024“ in den Jahren 2024 und 2025 730.000 € 490.000 € Summe „Modul 2024“ gesamt 8 VZÄ 1.220.000 € 2. „Module 2025“ 2.1. 4.2.2.4. Initiative Sparen jetzt! 1 € 0 € 125.000 € 4.3.1.1. Entwicklung und zielgruppenspezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote: 0 € 2.2. 1 Quartiersbüro 3 VZÄ 320.000 € 2.3. 1 Quartiersbüro 2 VZÄ 265.000 € 2.4. 4.3.1.2. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und WEG 0,5 VZÄ 0 € 150.000 € Summe „Module 2025“ in den Jahren 2024 und 2025 0 € 860.000 € Summe „Module 2025“ gesamt 6 VZÄ 860.000 € 3. Beratungsmodul zum Förder- programm 5.4.2.1. Beratung zum Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch 1 VZÄ 0 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € Summe pro Jahr 730.000 € 1.470.000 €Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de