231231-02 · Mitteilungsvorlage
Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften (DS 231231)
Kerndaten
- Nummer
- 231231-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231231-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften (DS 231231) Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 07.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung toleriert keine Gewalt. Daher werden alle geeigneten Maßnah- men ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen müssen aus Sicht der Verwaltung alle Rettungs- und Einsatzkräfte, die in Bonn tätig sind (Feuerwehr und Rettungsdienst, anerkann- te Hilfsorganisationen, Polizei und Stadtordnungsdienst) berücksichtigen. In DS-Nr. 230184-01 ST ist unter 1 benannt, dass bei den Silvesterereignissen in Medinghoven auch Mitarbeitende der Rufbereitschaft Bauhof attackiert wurden. Das zeigt, dass nicht nur die Polizei und Einsatzkräfte von Behörden und Orga- nisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus auch andere Verwaltungsbereiche in Zusammenhang mit solchen Ereignissen Gewalt ausgesetzt sein können. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden vor allem im All- tag des Rettungsdienstes mit gewaltbereiten oder Gewalt androhenden Men- schen konfrontiert. Der städtische Rettungsdienst hat hierbei 2019/20 neben weiteren kommunalen Rettungsdiensten an einer Studie eines Doktoranten der Universität Bonn teilgenommen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass entgegen Medienberichten über quantitativ und qualitativ eskalierende Gewalt diese je- doch eher selten vorkam und sich häufig auf verbale und nonverbale Attacken und Einsatzbehinderungen beschränkte. Schwere körperliche Gewalt gegen Rettungsdienstpersonal wurde hier nicht beobachtet. In den meisten Fällen ging die Gewalt bzw. Bedrohung hierbei vom Patienten aus. Als ursächlich wurde häufig eine Verbindung zu Begleitumständen wie Intoxikation (Alkohol- und Drogenkonsum) oder einer psychiatrischen Erkrankung erkannt. Die Mitarbeitenden sind erfahren und ausgebildet, um potenziell gefährliche Situationen zu erkennen oder sich aus solchen zurückzuziehen und die Stabili- sierung solcher Situationen durch die Polizei abzuwarten. Dennoch können Gewalterfahrungen auch gerade mit Blick auf Ursachen im Bereich des Ret- tungsdienstes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Den davon betroffenen Mitarbeitenden stehen dann umfangreiche Unterstützungssysteme zur Verfü- gung.Seite 1 von 3 Seite 2 Für die Einsatzkräfte des Stadtordnungsdienstes wurde das rechtliche zulässi- ge Repertoire an Einsatzmitteln angeschafft (ballistische Schutzwesten inkl. Schnittschutz, Einsatzhandschuhe mit Schnittschutz, Einsatzmehrzweckstock ausziehbar, Pfefferspray, Fesselungsmittel, Bodycams) und findet regelmäßiger Dienstsport samt Einsatztrainings statt. Auch Schulungen der Einsatzkräfte werden durchgeführt, ebenso verfügt die Stadtverwaltung, die auch Mitglied der Initiative „Sicher im Dienst“ ist, über ent- sprechende Dokumentations- und Unterstützungsmöglichkeiten im Nachgang zu Gewaltvorfällen. Eine besondere Häufung von Gewaltvorfällen ist für Amt 33 aktuell nicht festzu- stellen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung Maßnahmen entwickeln und deren Umsetzung initiieren, die dazu beitragen sollen durch junge Menschen verübte Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte zu reduzieren. Bereits an dieser Stelle weist die Verwaltung darauf hin, dass eine zeitnahe Erfüllung des Auftrages aufgrund folgender Hindernisse und Herausforderun- gen nicht möglich ist: • Die Ergebnisse der oben genannten Studie der Universität Bonn werden durch eine Studie der Ruhr-Universität Bochum (2018, htt- ps://repos.rms2cdn.de/files/fw/Abschlussbericht_Gewalt%20gegen%20 Einsatzkr%C3%A4fte.pdf) unterstützt. • Die Ursachen für Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte sind vielfäl- tig. Mögliche Ursache liegen neben den oben genannten Gründen der Intoxikation und den psychischen Erkrankungen zwischen „Unzufrie- denheit/Unverständnis mit dem Rettungseinsatz durch die Hilfesuchen- den bzw. deren Angehörige oder Personen des direkten Umfeldes“ und „unvollständiger Sozialisation / Ablehnung der staatlichen Ordnung“. So unterschiedlich die Ursachen sein können, so vielfältig und unterschied- lich müssen auch die Präventionsansätze sein. Daher müssen zunächst die Hauptursachen von Gewalttaten gegen Rettungs- und Einsatzkräfte in Bonn erkannt und untersucht werden. Gegen Gewaltausübung in Folge von Intoxikation oder psychischen Erkrankungen wirken präventi- ve Maßnahmen nicht. Hier können die Rettungs- und Einsatzkräfte nur durch die oben beschriebenen und in Bonn bereits angewandten Maß- nahmen geschützt werden. • Die Bochumer Studie identifiziert in Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 100.001 – 500.000 Innenstädte als Haupttatort. Je nach Ge- waltform werden in Innenstädten etwa doppelt so viele Gewalttaten dort verübt wie in „sozial problematischen Wohngebieten“. • Die Verwaltung kann daher zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob die Beschränkung der Zielgruppe auf i. Jugendliche und junge Erwachsene ii. aus „benachteiligten Stadtteilen“ angemessen und bedarfsge- recht ist oder ob es nicht wirksamer wäre, die Zielgruppe nichtSeite 2 von 3 Seite 3 sowohl nach dem Alter wie räumlich zu beschränken. • Bei einer Beschränkung auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann die Umsetzung nicht ohne die Mitwirkung von Trä- gern der freien Jugendhilfe und der Schulen erfolgen. Diese Zielgruppe kann nur wirksam über bestehende Beziehungen (zum Beispiel durch die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit oder Vereine) oder über In- stitutionen, in denen sie sich aufhalten muss (zum Beispiel Schulen) er- reicht werden. Derzeit sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die oben genannten Träger und Institutionen über die eigenen städtischen Ein- richtungen der Offenen Jugendarbeit hinaus zur Umsetzung entspre- chender Präventionsangebote zu verpflichten. • Da Maßnahmen der Gewaltprävention bereits zu 100 Prozent der aner- kennungsfähigen Kosten gefördert werden können, können auch keine finanziellen Anreize gesetzt werden, sich genau mit diesem Thema zu beschäftigen. • Die Mittel der Gewaltprävention werden für das Jahr 2023 gut abgefragt. Erste gewaltpräventive Maßnahmen sind schon für das Jahr 2024 bean- tragt. Zusätzliche Projekte zu den Angeboten, die Schulen und Einrich- tungen der Jugendhilfe bereits entwickelt haben und durchführen, könn- ten also zukünftig zu Lasten dieser Angebote gehen. Eine Abwägung zwischen diesen allgemeinen gewaltpräventiven Maßnahmen, die auch in die Zielrichtung des Antrages wirken können, und eng gefassten An- geboten für eine eingeschränkte Zielgruppe mit einem begrenzten Ziel, erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll zu sein. • Seit dem 1. Juli 2023 ist die Personalstelle der Fachberatung und Koor- dination der Gewaltprävention im Sachgebiet Jugendpfle- ge/Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie vakant. Die Stelle ist bereits ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13. August 2023. Mit der Besetzung der Stelle wird frühestens zum Januar 2024 gerechnet. Aufgrund der umfangreichen und aufwendigen Vorarbeiten, bei denen noch nicht absehbar ist, ob diese durch die Verwaltung allein geleistet werden kön- nen oder ob nicht auch eine Vergabe an Dritte (beispielsweise im Rahmen ei- nes Forschungsauftrages) sowie der aktuell fehlenden personellen Ressource kann die praktische Umsetzung des Auftrages frühestens in einem Jahr, wahr- scheinlich erst später, erfolgen. Eine Unterstützung durch andere Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist aufgrund der Vielzahl der Aufga- ben und bereits geplanten Prozesse nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de