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231231-02 · Mitteilungsvorlage

Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften (DS 231231)

Nummer
231231-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 07.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231231 Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231231-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von
Einsatzkräften (DS 231231)
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
07.11.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung toleriert keine Gewalt. Daher werden alle geeigneten Maßnah-
men ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen zu
vermeiden.
Präventive Maßnahmen müssen aus Sicht der Verwaltung alle Rettungs- und
Einsatzkräfte, die in Bonn tätig sind (Feuerwehr und Rettungsdienst, anerkann-
te Hilfsorganisationen, Polizei und Stadtordnungsdienst) berücksichtigen. In
DS-Nr. 230184-01 ST ist unter 1 benannt, dass bei den Silvesterereignissen in
Medinghoven auch Mitarbeitende der Rufbereitschaft Bauhof attackiert wurden.
Das zeigt, dass nicht nur die Polizei und Einsatzkräfte von Behörden und Orga-
nisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus
auch andere Verwaltungsbereiche in Zusammenhang mit solchen Ereignissen
Gewalt ausgesetzt sein können.
Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden vor allem im All-
tag des Rettungsdienstes mit gewaltbereiten oder Gewalt androhenden Men-
schen konfrontiert. Der städtische Rettungsdienst hat hierbei 2019/20 neben
weiteren kommunalen Rettungsdiensten an einer Studie eines Doktoranten der
Universität Bonn teilgenommen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass entgegen
Medienberichten über quantitativ und qualitativ eskalierende Gewalt diese je-
doch eher selten vorkam und sich häufig auf verbale und nonverbale Attacken
und Einsatzbehinderungen beschränkte. Schwere körperliche Gewalt gegen
Rettungsdienstpersonal wurde hier nicht beobachtet. In den meisten Fällen
ging die Gewalt bzw. Bedrohung hierbei vom Patienten aus. Als ursächlich
wurde häufig eine Verbindung zu Begleitumständen wie Intoxikation (Alkohol-
und Drogenkonsum) oder einer psychiatrischen Erkrankung erkannt.
Die Mitarbeitenden sind erfahren und ausgebildet, um potenziell gefährliche
Situationen zu erkennen oder sich aus solchen zurückzuziehen und die Stabili-
sierung solcher Situationen durch die Polizei abzuwarten. Dennoch können
Gewalterfahrungen auch gerade mit Blick auf Ursachen im Bereich des Ret-
tungsdienstes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Den davon betroffenen
Mitarbeitenden stehen dann umfangreiche Unterstützungssysteme zur Verfü-
gung.Seite 1 von 3
Seite 2
Für die Einsatzkräfte des Stadtordnungsdienstes wurde das rechtliche zulässi-
ge Repertoire an Einsatzmitteln angeschafft (ballistische Schutzwesten inkl.
Schnittschutz, Einsatzhandschuhe mit Schnittschutz, Einsatzmehrzweckstock
ausziehbar, Pfefferspray, Fesselungsmittel, Bodycams) und findet regelmäßiger
Dienstsport samt Einsatztrainings statt.
Auch Schulungen der Einsatzkräfte werden durchgeführt, ebenso verfügt die
Stadtverwaltung, die auch Mitglied der Initiative „Sicher im Dienst“ ist, über ent-
sprechende Dokumentations- und Unterstützungsmöglichkeiten im Nachgang
zu Gewaltvorfällen.
Eine besondere Häufung von Gewaltvorfällen ist für Amt 33 aktuell nicht festzu-
stellen.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung Maßnahmen entwickeln und
deren Umsetzung initiieren, die dazu beitragen sollen durch junge Menschen
verübte Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte zu reduzieren.
Bereits an dieser Stelle weist die Verwaltung darauf hin, dass eine zeitnahe
Erfüllung des Auftrages aufgrund folgender Hindernisse und Herausforderun-
gen nicht möglich ist:
• Die Ergebnisse der oben genannten Studie der Universität Bonn werden
durch eine Studie der Ruhr-Universität Bochum (2018, htt-
ps://repos.rms2cdn.de/files/fw/Abschlussbericht_Gewalt%20gegen%20
Einsatzkr%C3%A4fte.pdf) unterstützt.
• Die Ursachen für Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte sind vielfäl-
tig. Mögliche Ursache liegen neben den oben genannten Gründen der
Intoxikation und den psychischen Erkrankungen zwischen „Unzufrie-
denheit/Unverständnis mit dem Rettungseinsatz durch die Hilfesuchen-
den bzw. deren Angehörige oder Personen des direkten Umfeldes“ und
„unvollständiger Sozialisation / Ablehnung der staatlichen Ordnung“. So
unterschiedlich die Ursachen sein können, so vielfältig und unterschied-
lich müssen auch die Präventionsansätze sein. Daher müssen zunächst
die Hauptursachen von Gewalttaten gegen Rettungs- und Einsatzkräfte
in Bonn erkannt und untersucht werden. Gegen Gewaltausübung in
Folge von Intoxikation oder psychischen Erkrankungen wirken präventi-
ve Maßnahmen nicht. Hier können die Rettungs- und Einsatzkräfte nur
durch die oben beschriebenen und in Bonn bereits angewandten Maß-
nahmen geschützt werden.
• Die Bochumer Studie identifiziert in Städten mit einer Einwohnerzahl
zwischen 100.001 – 500.000 Innenstädte als Haupttatort. Je nach Ge-
waltform werden in Innenstädten etwa doppelt so viele Gewalttaten dort
verübt wie in „sozial problematischen Wohngebieten“.
• Die Verwaltung kann daher zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob
die Beschränkung der Zielgruppe auf
i. Jugendliche und junge Erwachsene
ii. aus „benachteiligten Stadtteilen“ angemessen und bedarfsge-
recht ist oder ob es nicht wirksamer wäre, die Zielgruppe nichtSeite 2 von 3
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sowohl nach dem Alter wie räumlich zu beschränken.
• Bei einer Beschränkung auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen kann die Umsetzung nicht ohne die Mitwirkung von Trä-
gern der freien Jugendhilfe und der Schulen erfolgen. Diese Zielgruppe
kann nur wirksam über bestehende Beziehungen (zum Beispiel durch
die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit oder Vereine) oder über In-
stitutionen, in denen sie sich aufhalten muss (zum Beispiel Schulen) er-
reicht werden. Derzeit sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die oben
genannten Träger und Institutionen über die eigenen städtischen Ein-
richtungen der Offenen Jugendarbeit hinaus zur Umsetzung entspre-
chender Präventionsangebote zu verpflichten.
• Da Maßnahmen der Gewaltprävention bereits zu 100 Prozent der aner-
kennungsfähigen Kosten gefördert werden können, können auch keine
finanziellen Anreize gesetzt werden, sich genau mit diesem Thema zu
beschäftigen.
• Die Mittel der Gewaltprävention werden für das Jahr 2023 gut abgefragt.
Erste gewaltpräventive Maßnahmen sind schon für das Jahr 2024 bean-
tragt. Zusätzliche Projekte zu den Angeboten, die Schulen und Einrich-
tungen der Jugendhilfe bereits entwickelt haben und durchführen, könn-
ten also zukünftig zu Lasten dieser Angebote gehen. Eine Abwägung
zwischen diesen allgemeinen gewaltpräventiven Maßnahmen, die auch
in die Zielrichtung des Antrages wirken können, und eng gefassten An-
geboten für eine eingeschränkte Zielgruppe mit einem begrenzten Ziel,
erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll zu sein.
• Seit dem 1. Juli 2023 ist die Personalstelle der Fachberatung und Koor-
dination der Gewaltprävention im Sachgebiet Jugendpfle-
ge/Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie vakant. Die
Stelle ist bereits ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13.
August 2023. Mit der Besetzung der Stelle wird frühestens zum Januar
2024 gerechnet.
Aufgrund der umfangreichen und aufwendigen Vorarbeiten, bei denen noch
nicht absehbar ist, ob diese durch die Verwaltung allein geleistet werden kön-
nen oder ob nicht auch eine Vergabe an Dritte (beispielsweise im Rahmen ei-
nes Forschungsauftrages) sowie der aktuell fehlenden personellen Ressource
kann die praktische Umsetzung des Auftrages frühestens in einem Jahr, wahr-
scheinlich erst später, erfolgen. Eine Unterstützung durch andere Fachkräfte
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist aufgrund der Vielzahl der Aufga-
ben und bereits geplanten Prozesse nicht möglich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de