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231230-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Friedhofserweiterung/-Modernisierung in Bonn-Oberkassel

Nummer
231230-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231230 Bürgerantrag: Friedhofserweiterung/-Modernisierung in Bonn-Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231230-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Friedhofserweiterung/-
Modernisierung in Bonn-Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bundesstadt Bonn unterhält 40 Friedhöfe. Es werden eine Vielzahl
unterschiedlicher Grabarten auf den Friedhöfen angeboten. Es können aber
nicht alle Grabarten auf allen Friedhöfen angeboten werden. Ziel ist es, eine
angemessene Verteilung der Grabarten auf das Bonner Stadtgebiet
anzubieten. Dies setzt eine konzeptionelle Planung voraus, die auf dem
beschlossenen Friedhofskonzept aufbaut und die eine Vielzahl von Aspekten
berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Bürgeranträgen
• DS 221171 Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf dem
Friedhof Küdinghoven
• DS 221941 Alternative Bestattungsformen auf dem Bergfriedhof
Küdinghoven
• DS 230451 Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder
eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar
sowie auf die Information der Verwaltung unter TOP 13 der öffentlichen Sitzung
der Bezirksvertretung Beuel vom 25.01.2023, welche in der Niederschrift zur
Sitzung protokolliert ist.
Um den auch aus Sicht der Verwaltung unbestrittenen Bedarf an pflegefreien
Grabarten im Stadtbezirk Beuel zu begegnen, hat die Verwaltung in
Abstimmung mit der Friedhofsgärtnergenossenschaft Bonn und dem
Bestatterverband Bonn pragmatische Lösungen für die Friedhöfe in Beuel
gesucht. Im Vorgriff auf die weiterhin dringend benötigte konzeptionelle
Planung wurden drei Möglichkeiten gefunden, das Angebot an pflegefreien
Grabarten im Stadtbezirk Beuel zu erweitern. Es ist vorgesehen, noch in der
ersten Jahreshälfte 2024 auf den Friedhöfen Om Berg und Küdinghoven
gärtnerisch gepflegte Grabstätten (UGG) und auf dem Friedhof Oberkassel
pflegefreie Urnenreihengräber (PUR) anzubieten. Entsprechende
Baumaßnahmen sind in Vorbereitung.
Bei den pflegefreien Urnenreihengräbern erfolgt die Beisetzung in einer
Rasenfläche. Es besteht die Möglichkeit der Namensnennung an einem
zentralen Gedenkzeichen. Mit diesem Angebot werden mehrere derSeite 1 von 2
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vorgeschlagenen Bestattungsmöglichkeiten geschaffen.
• Wiesenbestattung: Urnen werden im Rasen / Wiese beigesetzt
• Pflegefreie Grabstätten: Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger
• Anonyme Beisetzung: Da die Namensnennung an dem zentralen
Gedenkzeichen möglich, aber nicht vorgeschrieben (=optional) ist sowie auf
eine Teilnahme an der Beisetzung verzichtet werden kann (stille Beisetzung)
sind die Grundzüge der anonymen Bestattung umsetzbar.
Alle weiteren Überlegungen zu Veränderungen des Angebots unterschiedlicher
Grabarten bleibt der erforderlichen konzeptionellen Planung vorbehalten. Diese
wird zu gegebener Zeit der Bezirksvertretung Beuel zur Beratung vorgelegt
werden.
Aufgrund der weiterhin unbesetzten Stelle für derartige Planungen (mehrere
Stellenbesetzungsverfahren waren bisher leider erfolglos) konnten diese noch
nicht begonnen werden. Es gibt ganz aktuell begründete Hoffnung, dass die
Stelle noch im ersten Quartal 2024 besetzt werden und nach Einarbeitung mit
einer konzeptionellen Planung begonnen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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