231229 · Beschlussvorlage
Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement - Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“
Kerndaten
- Nummer
- 231229
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231229 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement - Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“ Beratungsfolge Integrationsrat 23.08.2023 Anhörung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Empfehlung Rat 19.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Vier der vom MKJFGFI NRW vorgesehenen Case Management-Stellen im Baustein 2 des Programms Kommunales Integrationsmanagement werden mit je einer Stelle (Vollzeit) angesiedelt bei - Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA) - Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. - Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg / Bonn e.V. - Heimstatt e.V. 2. Für diese Stellen verwendet die Stadt Bonn die vom Land NRW gewährte Fachbezogene Pauschale in Höhe von jeweils 57.000 € pro Vollzeitstelle und Jahr und leitet die Mittel für jeweils 1,0 Stelle weiter an die o.g. Organisationen. Zusätzlich gewährt die Stadt Bonn den genannten Trägern einen Zuschuss zum Eigenanteil. Im Haushaltsjahr 2023 beläuft sich der Zuschuss an die vier Träger auf je 22.000 € und im Haushaltsjahr 2024 auf je 22.550 €. Begründung Am 28.10.2021 hat der Rat der Stadt Bonn die Beteiligung am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW beschlossen (DS 211381). Wie vorgesehen, wurden seitdem im Rahmen des Programms 3 Stellen für die Koordinierende Stelle (Strategischer Overhead, Baustein 1 des Programms) und 3 Stellen für das rechtskreisübergreifende Case ManagementSeite 1 von 7 Seite 2 (Baustein 2 des Programms) beim Amt für Integration und Vielfalt sowie 3 zusätzliche Stellen bei der Ausländerbehörde (Baustein 3 des Programms) eingerichtet. Vier weitere Stellen im Baustein 2 (Case Management) sollten gemäß diesem Beschluss jeweils bei der AWO Bonn/Rhein-Sieg, dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., dem Diakonischen Werk Bonn und Region e.V./Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit EMFA und dem Paritätischen Bonn für das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch angesiedelt werden. Zur Finanzierung der Personalkosten sollte die vom Land gewährte Fachbezogene Pauschale an diese Träger weitergeleitet werden. Im Haushalt 2023/2024 wurde zudem beschlossen, den für dieses Programm von den Trägern aufzubringenden Eigenanteil mit je 20.000 € in 2023 und je 20.500 € in 2024 zu bezuschussen. Aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten (u.a. für Energie und technische Ausstattung) wurde diese Summe um 10% erhöht und beträgt für das Haushaltsjahr 2023 je 22.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 je 22.550 €. Nach umfangreichen Gesprächen mit den Verbänden haben diese sich Ende März 2023 gegen die Beteiligung am Programm Kommunales Integrationsmanagement mit je einer Case Management-Stelle entschieden. Die ursprünglich vorgesehene und vom Rat beschlossene Zuordnung der Stellen zu den genannten Verbänden ist daher nicht umsetzbar. Um dennoch das Case Management im KIM auf eine breite Basis zu stellen, hat die Verwaltung in der Folge Gespräche mit weiteren erfahrenen und geeigneten Trägern geführt. Dabei verfolgte sie das Ziel, die Zugänge zum Case Management möglichst niederschwellig und vielfältig zu gestalten, damit unterschiedliche Zielgruppen von diesem Beratungsangebot profitieren können. Zu beachten ist außerdem, dass die Beteiligung freier Träger mit Case Management Stellen im Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ deutlich über eine allgemeine Kooperation hinausgeht. Eine Besonderheit des Kommunalen Integrationsmanagements liegt in der engen Verknüpfung der drei Bausteine, die u.a. durch gemeinsame Arbeitsformate erreicht wird. Dazu gehören zum Beispiel trägerübergreifende Fallkonferenzen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Fallarbeit der Case Manager*innen werden im Kommunalen Integrationsmanagement systematisch aufgegriffen und analysiert, um die bestehenden Strukturen und Verfahrensweisen kommunaler Integrationsarbeit zu hinterfragen. Überall dort, wo institutionelle Rahmenbedingungen den Integrationsprozess erschweren, wo Verfahrensweisen unübersichtlich sind oder zu Verzögerungen führen, entwickelt das Case Management in Zusammenarbeit mit der Koordinierenden Stelle konkrete Lösungsvorschläge, die geprüft und der Lenkungsgruppe vorgelegt werden. Die am Case Management beteiligten Träger schaffen also nicht nur ein ergänzendes Beratungsangebot für ihre jeweiligen Zielgruppen (Fallebene), sondern wirken zudem aktiv an der notwendigen Weiterentwicklung von Strukturen (Systemebene) mit. Die folgenden Träger haben eine Beteiligung am Case Management imSeite 2 von 7 Seite 3 Programm KIM zugesagt: Ausbildung statt Abschiebung e.V., der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., Heimstatt e.V. und die Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn e.V. Bei diesen Organisationen soll auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die derzeit von der Verwaltung vorbereitet wird, jeweils eine Case Management-Stelle angesiedelt werden. Ergänzende Informationen zum Stand der Umsetzung des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) in Bonn: In Bonn ist das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) beim Amt für Integration und Vielfalt angesiedelt. Die Umsetzung des Bausteins 1 (Strategischer Overhead) hat im September 2022 mit der Besetzung der ersten Personalstelle in der Koordinierung begonnen. Im Oktober konnten auch die übrigen Stellen mit zwei Mitarbeiterinnen für die Koordinierung und einer Verwaltungsassistenz besetzt werden. Die Stellenbesetzung im Baustein 1 war damit abgeschlossen (2,5 Planstellen für die Koordination und 0,5 VZÄ für die Verwaltungsassistenz). Der Baustein 2 (Case Management) befindet sich im Aufbau. Von drei geplanten Vollzeitstellen für Case Manager*innen bei der Stadt Bonn konnten die ersten beiden im April bzw. Mai 2023 besetzt werden. Da es keine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber*innen gab, wurde die dritte Stelle im Mai erneut ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren läuft derzeit. Der Baustein 3 wurde bereits im Frühjahr 2022 durch die Ausländerbehörde vollständig besetzt. Eine Mitarbeiterin ist im Bereich „Allgemeines Aufenthaltsrecht“ für die Umsetzung des Bleiberechts für gut integrierte Ausländer mit Duldungsstatus (§ 25a und § 25b AufenthG, § 104c AufenthG) zuständig, zwei weitere Mitarbeiter*innen verstärken die Abteilung „Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ in der Ausländerbehörde Bonn. Arbeitsschwerpunkte in der Startphase In den ersten Monaten konzentrierte sich die Arbeit auf drei Schwerpunkte: - die Auswahl und fachliche Einarbeitung des Personals, - die Erarbeitung eines konzeptionellen Rahmens für das Case Management, - den Strukturaufbau einschließlich der Abstimmung mit anderen Ämtern und Fachbereichen der Verwaltung.Seite 3 von 7 Seite 4 Die drei Mitarbeitenden im Strategischen Overhead (Koordinierende Stelle) haben sich intensiv in das Landesprogramm eingearbeitet und seit dem Herbst 2022 an mehreren Informationsveranstaltungen des MKJFGFI zum Kommunalen Integrationsmanagement teilgenommen. Zudem haben sie eine Schulung durchlaufen, die vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR Frankfurt/Main) im Auftrag des Ministeriums durchgeführt wurde. In den letzten Monaten hat die Koordinierende Stelle eine umfassende Rahmenkonzeption für das Case Management ausgearbeitet. Sie soll u.a. die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards sicherstellen und bildet die fachliche Grundlage für ein abgestimmtes und zielgerichtetes Handeln aller Akteure, die in Bonn am Case Management des Kommunalen Integrationsmanagements beteiligt sind. Parallel dazu wurde der Strukturaufbau vorangetrieben, erste Gespräche mit anderen Fachbereichen der Stadt Bonn und möglichen Kooperationspartner*innen außerhalb der Verwaltung haben stattgefunden. Im Januar 2023 hat das Team der Koordinierenden Stelle das Kommunale Integrationsmanagement im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit mit ausführlichen Präsentationen vorgestellt. Für den fachlichen Austausch nutzt es bestehende Arbeitskreise und Netzwerke, lädt aber auch selbst zu Gesprächsrunden ein, um bestimmte Themen oder Schnittstellen zu beleuchten. Gremien des Kommunalen Integrationsmanagements Die Lenkungsgruppe als zentrales Entscheidungsgremium im Kommunalen Integrationsmanagement hatte ihre konstituierende Sitzung am 06.12.2022, die nächste Sitzung ist für August 2023 geplant. Der relativ große Abstand zwischen diesen beiden Sitzungen hängt vor allem mit dem unerwartet langen Vorlauf und dem zusätzlichen Klärungs- und Gesprächsbedarf beim Case Management (s.o.) zusammen. Zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe werden die Leitungen der folgenden Ämter und Institutionen eingeladen: - Amt für Integration und Vielfalt - Ausländerbehörde - Amt für Soziales und Wohnen - Amt für Kinder, Jugend und Familie - Kommunales IntegrationszentrumSeite 4 von 7 Seite 5 - Amt für Wirtschaftsförderung - Gesundheitsamt - Schulamt - Volkshochschule - Agentur für Arbeit Bonn - Jobcenter Bonn - BAMF Regionalkoordination - Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg - Handwerkskammer zu Köln - Wohlfahrtsverbände: AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische Bei der ersten Lenkungsgruppensitzung hat sich das Team der Koordinierenden Stelle vorgestellt und das Konzept des Kommunalen Integrationsmanagements und dessen Umsetzung in Bonn näher erläutert. Ergänzend dazu ging ein Vertreter des MKJFGFI NRW auf die Ziele und Vorstellungen des Landes ein. Neben der Lenkungsgruppe wurde eine verwaltungsinterne Koordinierungsgruppe eingerichtet. Sie dient der Abstimmung zwischen den Fachbereichen, die ganz unmittelbar an der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements beteiligt sind (Amt für Integration und Vielfalt, Koordinierende Stelle KIM, Kommunales Integrationszentrum, Ausländerbehörde). Die Koordinierungsgruppe soll einen guten Informationsfluss und eine wirkungsvolle Verknüpfung der Bausteine gewährleisten. Erste positive Erfahrungen Ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Kommunale Integrationsmanagement ist eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Koordinierenden Stelle und der Ausländerbehörde. Dies zeigen auch die Erfahrungen anderer NRW-Kommunen. In Bonn war dies von vornherein gegeben. Die Ausländerbehörde nimmt hier eine aktive Rolle bei der Umsetzung des KIM wahr. Erste Früchte der Zusammenarbeit sind schon jetzt erkennbar. So wurden im Rahmen der Hospitation einer Koordinatorin in der Ausländerbehörde erste Ideen entwickelt für eine intensivere Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung des Bleiberechts, insbesondere des Chancen-Seite 5 von 7 Seite 6 Aufenthaltsrechts. Inzwischen gibt es auf der Arbeitsebene einen kurzen Draht zwischen Sachbearbeiter*innen, die in der ABH für den Personenkreis des Chancen-Aufenthaltsrechts zuständig sind, und dem Case Management im KIM. Ein Case Manager berät und unterstützt derzeit gezielt Personen, die mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht ihren Status verbessern können. Die beiden Mitarbeiterinnen im Bereich der Einbürgerung, die dank der Landesförderung im Baustein 3 zusätzlich eingesetzt werden können, unterstützen das schon vorhandene Team bei der Bearbeitung der Anträge auf Einbürgerung. Blickt man über Bonn hinaus, so zeigt sich ein weiterer positiver Nebeneffekt des Programms KIM: Von Anfang an hat sich die Kontaktaufnahme und Vernetzung mit Koordinierenden Stellen in anderen KIM-Kommunen als sehr hilfreich erwiesen. Das Interesse an Kooperationen ist groß, Erfahrungen und „Best Practice“-Beispiele werden bereitwillig ausgetauscht und regelmäßig nehmen Koordinator*innen aus Bonn an den Treffen des überregionalen Arbeitskreises „KIM Rheinland“ teil. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 88.000,00 90.200,00 228.000,00 228.000,00 190000104/ 73.1000 190000104/ 73.1000 2023 2024 2023 2024 228.000,00 aus Fördermitteln 228.000,00 ausSeite 6 von 7 Seite 7 Fördermitteln Einzahlungen / Erträge 228.000,00 228.000,00 190000104/ 61.1000 2023 2024 Haushaltsbelastung jährlich 88.000,00 90.200,00 2023 2024 Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de