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231229 · Beschlussvorlage

Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement - Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“

Nummer
231229
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 23.08.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 30.08.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231229
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Landesprogramm Kommunales
Integrationsmanagement - Baustein 2
„Rechtskreisübergreifendes Case Management“
Beratungsfolge
Integrationsrat 23.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
30.08.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Vier der vom MKJFGFI NRW vorgesehenen Case Management-Stellen im
Baustein 2 des Programms Kommunales Integrationsmanagement werden mit
je einer Stelle (Vollzeit) angesiedelt bei
- Ausbildung statt Abschiebung e.V. (AsA)
- Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.
- Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg / Bonn e.V.
- Heimstatt e.V.
2. Für diese Stellen verwendet die Stadt Bonn die vom Land NRW gewährte
Fachbezogene Pauschale in Höhe von jeweils 57.000 € pro Vollzeitstelle und
Jahr und leitet die Mittel für jeweils 1,0 Stelle weiter an die o.g. Organisationen.
Zusätzlich gewährt die Stadt Bonn den genannten Trägern einen Zuschuss
zum Eigenanteil. Im Haushaltsjahr 2023 beläuft sich der Zuschuss an die vier
Träger auf je 22.000 € und im Haushaltsjahr 2024 auf je 22.550 €.
Begründung
Am 28.10.2021 hat der Rat der Stadt Bonn die Beteiligung am Programm
„Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW beschlossen
(DS 211381). Wie vorgesehen, wurden seitdem im Rahmen des Programms 3
Stellen für die Koordinierende Stelle (Strategischer Overhead, Baustein 1 des
Programms) und 3 Stellen für das rechtskreisübergreifende Case ManagementSeite 1 von 7
Seite 2
(Baustein 2 des Programms) beim Amt für Integration und Vielfalt sowie 3
zusätzliche Stellen bei der Ausländerbehörde (Baustein 3 des Programms)
eingerichtet.
Vier weitere Stellen im Baustein 2 (Case Management) sollten gemäß diesem
Beschluss jeweils bei der AWO Bonn/Rhein-Sieg, dem Caritasverband für die
Stadt Bonn e.V., dem Diakonischen Werk Bonn und Region e.V./Ev.
Migrations- und Flüchtlingsarbeit EMFA und dem Paritätischen Bonn für das
Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch angesiedelt werden. Zur
Finanzierung der Personalkosten sollte die vom Land gewährte Fachbezogene
Pauschale an diese Träger weitergeleitet werden. Im Haushalt 2023/2024
wurde zudem beschlossen, den für dieses Programm von den Trägern
aufzubringenden Eigenanteil mit je 20.000 € in 2023 und je 20.500 € in 2024 zu
bezuschussen. Aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Personal- und
Sachkosten (u.a. für Energie und technische Ausstattung) wurde diese Summe
um 10% erhöht und beträgt für das Haushaltsjahr 2023 je 22.000 € und für das
Haushaltsjahr 2024 je 22.550 €. Nach umfangreichen Gesprächen mit den
Verbänden haben diese sich Ende März 2023 gegen die Beteiligung am
Programm Kommunales Integrationsmanagement mit je einer Case
Management-Stelle entschieden. Die ursprünglich vorgesehene und vom Rat
beschlossene Zuordnung der Stellen zu den genannten Verbänden ist daher
nicht umsetzbar. Um dennoch das Case Management im KIM auf eine breite
Basis zu stellen, hat die Verwaltung in der Folge Gespräche mit weiteren
erfahrenen und geeigneten Trägern geführt. Dabei verfolgte sie das Ziel, die
Zugänge zum Case Management möglichst niederschwellig und vielfältig zu
gestalten, damit unterschiedliche Zielgruppen von diesem Beratungsangebot
profitieren können. Zu beachten ist außerdem, dass die Beteiligung freier
Träger mit Case Management Stellen im Programm „Kommunales
Integrationsmanagement“ deutlich über eine allgemeine Kooperation
hinausgeht.
Eine Besonderheit des Kommunalen Integrationsmanagements liegt in der
engen Verknüpfung der drei Bausteine, die u.a. durch gemeinsame
Arbeitsformate erreicht wird. Dazu gehören zum Beispiel trägerübergreifende
Fallkonferenzen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen. Erfahrungen und
Erkenntnisse aus der Fallarbeit der Case Manager*innen werden im
Kommunalen Integrationsmanagement systematisch aufgegriffen und
analysiert, um die bestehenden Strukturen und Verfahrensweisen kommunaler
Integrationsarbeit zu hinterfragen. Überall dort, wo institutionelle
Rahmenbedingungen den Integrationsprozess erschweren, wo
Verfahrensweisen unübersichtlich sind oder zu Verzögerungen führen,
entwickelt das Case Management in Zusammenarbeit mit der Koordinierenden
Stelle konkrete Lösungsvorschläge, die geprüft und der Lenkungsgruppe
vorgelegt werden. Die am Case Management beteiligten Träger schaffen also
nicht nur ein ergänzendes Beratungsangebot für ihre jeweiligen Zielgruppen
(Fallebene), sondern wirken zudem aktiv an der notwendigen
Weiterentwicklung von Strukturen (Systemebene) mit.
Die folgenden Träger haben eine Beteiligung am Case Management imSeite 2 von 7
Seite 3
Programm KIM zugesagt: Ausbildung statt Abschiebung e.V., der Bonner
Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., Heimstatt e.V. und die
Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn e.V. Bei diesen Organisationen soll
auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die derzeit von der
Verwaltung vorbereitet wird, jeweils eine Case Management-Stelle angesiedelt
werden.
Ergänzende Informationen zum Stand der Umsetzung des
Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW) in
Bonn:
In Bonn ist das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) beim Amt für
Integration und Vielfalt angesiedelt. Die Umsetzung des Bausteins 1
(Strategischer Overhead) hat im September 2022 mit der Besetzung der ersten
Personalstelle in der Koordinierung begonnen. Im Oktober konnten auch die
übrigen Stellen mit zwei Mitarbeiterinnen für die Koordinierung und einer
Verwaltungsassistenz besetzt werden. Die Stellenbesetzung im Baustein 1 war
damit abgeschlossen (2,5 Planstellen für die Koordination und 0,5 VZÄ für die
Verwaltungsassistenz).
Der Baustein 2 (Case Management) befindet sich im Aufbau. Von drei
geplanten Vollzeitstellen für Case Manager*innen bei der Stadt Bonn konnten
die ersten beiden im April bzw. Mai 2023 besetzt werden. Da es keine
ausreichende Zahl geeigneter Bewerber*innen gab, wurde die dritte Stelle im
Mai erneut ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren läuft derzeit.
Der Baustein 3 wurde bereits im Frühjahr 2022 durch die Ausländerbehörde
vollständig besetzt. Eine Mitarbeiterin ist im Bereich „Allgemeines
Aufenthaltsrecht“ für die Umsetzung des Bleiberechts für gut integrierte
Ausländer mit Duldungsstatus (§ 25a und § 25b AufenthG, § 104c AufenthG)
zuständig, zwei weitere Mitarbeiter*innen verstärken die Abteilung
„Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ in der
Ausländerbehörde Bonn.
Arbeitsschwerpunkte in der Startphase
In den ersten Monaten konzentrierte sich die Arbeit auf drei Schwerpunkte:
- die Auswahl und fachliche Einarbeitung des Personals,
- die Erarbeitung eines konzeptionellen Rahmens für das Case Management,
- den Strukturaufbau einschließlich der Abstimmung mit anderen Ämtern und
Fachbereichen der Verwaltung.Seite 3 von 7
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Die drei Mitarbeitenden im Strategischen Overhead (Koordinierende Stelle)
haben sich intensiv in das Landesprogramm eingearbeitet und seit dem Herbst
2022 an mehreren Informationsveranstaltungen des MKJFGFI zum
Kommunalen Integrationsmanagement teilgenommen. Zudem haben sie eine
Schulung durchlaufen, die vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR
Frankfurt/Main) im Auftrag des Ministeriums durchgeführt wurde.
In den letzten Monaten hat die Koordinierende Stelle eine umfassende
Rahmenkonzeption für das Case Management ausgearbeitet. Sie soll u.a. die
Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards sicherstellen und bildet die fachliche
Grundlage für ein abgestimmtes und zielgerichtetes Handeln aller Akteure, die
in Bonn am Case Management des Kommunalen Integrationsmanagements
beteiligt sind.
Parallel dazu wurde der Strukturaufbau vorangetrieben, erste Gespräche mit
anderen Fachbereichen der Stadt Bonn und möglichen
Kooperationspartner*innen außerhalb der Verwaltung haben stattgefunden. Im
Januar 2023 hat das Team der Koordinierenden Stelle das Kommunale
Integrationsmanagement im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales,
Migration und Gesundheit mit ausführlichen Präsentationen vorgestellt. Für den
fachlichen Austausch nutzt es bestehende Arbeitskreise und Netzwerke, lädt
aber auch selbst zu Gesprächsrunden ein, um bestimmte Themen oder
Schnittstellen zu beleuchten.
Gremien des Kommunalen Integrationsmanagements
Die Lenkungsgruppe als zentrales Entscheidungsgremium im Kommunalen
Integrationsmanagement hatte ihre konstituierende Sitzung am 06.12.2022, die
nächste Sitzung ist für August 2023 geplant. Der relativ große Abstand
zwischen diesen beiden Sitzungen hängt vor allem mit dem unerwartet langen
Vorlauf und dem zusätzlichen Klärungs- und Gesprächsbedarf beim Case
Management (s.o.) zusammen.
Zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe werden die Leitungen der folgenden
Ämter und Institutionen eingeladen:
- Amt für Integration und Vielfalt
- Ausländerbehörde
- Amt für Soziales und Wohnen
- Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Kommunales IntegrationszentrumSeite 4 von 7
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- Amt für Wirtschaftsförderung
- Gesundheitsamt
- Schulamt
- Volkshochschule
- Agentur für Arbeit Bonn
- Jobcenter Bonn
- BAMF Regionalkoordination
- Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
- Handwerkskammer zu Köln
- Wohlfahrtsverbände: AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische
Bei der ersten Lenkungsgruppensitzung hat sich das Team der
Koordinierenden Stelle vorgestellt und das Konzept des Kommunalen
Integrationsmanagements und dessen Umsetzung in Bonn näher erläutert.
Ergänzend dazu ging ein Vertreter des MKJFGFI NRW auf die Ziele und
Vorstellungen des Landes ein.
Neben der Lenkungsgruppe wurde eine verwaltungsinterne
Koordinierungsgruppe eingerichtet. Sie dient der Abstimmung zwischen den
Fachbereichen, die ganz unmittelbar an der Umsetzung des Kommunalen
Integrationsmanagements beteiligt sind (Amt für Integration und Vielfalt,
Koordinierende Stelle KIM, Kommunales Integrationszentrum,
Ausländerbehörde). Die Koordinierungsgruppe soll einen guten
Informationsfluss und eine wirkungsvolle Verknüpfung der Bausteine
gewährleisten.
Erste positive Erfahrungen
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Kommunale Integrationsmanagement ist eine
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der
Koordinierenden Stelle und der Ausländerbehörde. Dies zeigen auch die
Erfahrungen anderer NRW-Kommunen. In Bonn war dies von vornherein
gegeben. Die Ausländerbehörde nimmt hier eine aktive Rolle bei der
Umsetzung des KIM wahr. Erste Früchte der Zusammenarbeit sind schon jetzt
erkennbar.
So wurden im Rahmen der Hospitation einer Koordinatorin in der
Ausländerbehörde erste Ideen entwickelt für eine intensivere Zusammenarbeit
im Rahmen der Umsetzung des Bleiberechts, insbesondere des Chancen-Seite 5 von 7
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Aufenthaltsrechts. Inzwischen gibt es auf der Arbeitsebene einen kurzen Draht
zwischen Sachbearbeiter*innen, die in der ABH für den Personenkreis des
Chancen-Aufenthaltsrechts zuständig sind, und dem Case Management im
KIM. Ein Case Manager berät und unterstützt derzeit gezielt Personen, die mit
dem Chancen-Aufenthaltsrecht ihren Status verbessern können.
Die beiden Mitarbeiterinnen im Bereich der Einbürgerung, die dank der
Landesförderung im Baustein 3 zusätzlich eingesetzt werden können,
unterstützen das schon vorhandene Team bei der Bearbeitung der Anträge auf
Einbürgerung.
Blickt man über Bonn hinaus, so zeigt sich ein weiterer positiver Nebeneffekt
des Programms KIM: Von Anfang an hat sich die Kontaktaufnahme und
Vernetzung mit Koordinierenden Stellen in anderen KIM-Kommunen als sehr
hilfreich erwiesen. Das Interesse an Kooperationen ist groß, Erfahrungen und
„Best Practice“-Beispiele werden bereitwillig ausgetauscht und regelmäßig
nehmen Koordinator*innen aus Bonn an den Treffen des überregionalen
Arbeitskreises „KIM Rheinland“ teil.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes für Integration und
Vielfalt enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
88.000,00
90.200,00
228.000,00
228.000,00
190000104/
73.1000
190000104/
73.1000
2023
2024
2023
2024
228.000,00 aus
Fördermitteln
228.000,00 ausSeite 6 von 7
Seite 7
Fördermitteln
Einzahlungen /
Erträge
228.000,00
228.000,00
190000104/
61.1000
2023
2024
Haushaltsbelastung
jährlich
88.000,00
90.200,00
2023
2024
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de