231226-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung Antrag zur Vorlage 231226
Kerndaten
- Nummer
- 231226-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231226-01 AA Antragsteller/in: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernd Bollmus Elmar Conrads-Hassel Achim Schröder 08.08.2023 gez. Reeh-Schall FDP-Änderungsantrag Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung Antrag zur Vorlage 231226 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage 231226 wird mit folgender Maßgabe beschlossen: 1. Mit dem Neubau des Schulzentrums wird ein Generalunternehmer beauftragt. Die Verwaltung legt da, wieviel Kapazitäten im SGB durch das Projekt gebunden werden (in VZA – Vollzeitäquivalenten) - sowohl im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers als auch bei Verzicht auf eine solche Vergabe. 2. Der Neubau der Schule erfolgt nach Standard KfW 55 statt KfW 40. Begründung Das Vorhaben hat mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich mindestens 180 Mio. € eine erhebliche Größenordnung. Es besteht die Gefahr, dass erhebliche Kräfte des SGB durch den Neubau gebunden werden, die dann nicht für die zahlreichen kleineren Projekte, insbesondere die energetische Sanierung der zahlreichen öffentlichen Gebäude entsprechend des Klimaplans, zur Verfügung stehen. Das Neubauprojekt des Schulzentrum eignet sich daher gut zur Fertigstellung durch einen Generalunternehmer, mit dem vorab ein fester Finanzrahmen und Zeitplan vereinbart werden kann. Fachleute der Baubranche lehnen die Anwendung des Standards KfW 40, der quasi einem Passivhausstandard entspricht, für Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten ab. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass über weite Teile des Tages Türen und Fenster offenstehen bzw. fortwährend geöffnet und geschlossen werden. Das mit dem KfW 40 Standard verbundeneSeite 1 von 2 Seite 2 Ziel, möglichst wenig externen Luftaustausch zu generieren, ist somit mit der typischen Nutzung dieser Gebäude nicht erreichbar. Durch den Rückgriff auf den ebenfalls klimafreundlichen KfW 55 Standard kann ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden, was auch dem angespannten Haushalt der Stadt Rechnung trägt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de