231224-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anbringung Drängelgitter Hammstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231224-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231224-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Anbringung Drängelgitter Hammstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen der Antragstellerin überprüft und einen Ortstermin durchgeführt. Die Entfernung der Umlaufsperre zugunsten des Radverkehrs wurde im Januar 2023 beschlossen (DS 222231), da es sich um eine wichtige Radwegeverbindung handelt. Umlaufsperren stellen ein Hindernis für das Passieren mit Fahrrädern, Fahrradanhängern, Rollstühlen, Kinderwagen und weiteren dar. Es widerspricht den Zielen der Rad- und Fußverkehrsförderung, wenn mit dem Mittel der Umlaufsperren versucht wird, das Befahren von Wegen durch motorisierte Fahrzeuge zu verhindern. Dies kann mit Pollern o.ä. geschehen, die den Kfz- Verkehr ausschließen, Rad- und Fußverkehr, wie auch Rollstuhlfahrende etc. aber weniger behindern. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist keine Gefahrenlage gegeben, die eine Wiederaufstellung der Umlaufsperre begründen würde. Um jedoch dem Radverkehr zu verdeutlichen, dass dieser in einen verkehrsberuhigten Bereich einfährt, in dem Schritttempo gilt, soll das VZ 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) als Piktogramm auf den Boden markiert werden. Zusätzlich sollen Rüttelstreifen mittels Markierungsarbeiten aufgebracht werden, die als verkehrsberuhigende Maßnahme dienen sollen. Ein nahe des Weges platzierter Findling verhindert, dass Autofahrende am rot-weißen Poller vorbeifahren können. Nach dem Ortstermin sowie unter Beteiligung der Polizei Bonn rät die Stadtverwaltung dazu, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen, im Übrigen lehnt die Bezirksvertretung den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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