← Vorlagen

231224-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anbringung Drängelgitter Hammstraße

Nummer
231224-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231224 Bürgerantrag: Anbringung Drängelgitter Hammstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.170 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231224-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Anbringung Drängelgitter
Hammstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen der Antragstellerin überprüft und einen
Ortstermin durchgeführt.
Die Entfernung der Umlaufsperre zugunsten des Radverkehrs wurde im Januar
2023 beschlossen (DS 222231), da es sich um eine wichtige
Radwegeverbindung handelt.
Umlaufsperren stellen ein Hindernis für das Passieren mit Fahrrädern,
Fahrradanhängern, Rollstühlen, Kinderwagen und weiteren dar. Es widerspricht
den Zielen der Rad- und Fußverkehrsförderung, wenn mit dem Mittel
der Umlaufsperren versucht wird, das Befahren von Wegen durch motorisierte
Fahrzeuge zu verhindern. Dies kann mit Pollern o.ä. geschehen, die den Kfz-
Verkehr ausschließen, Rad- und Fußverkehr, wie auch Rollstuhlfahrende etc.
aber weniger behindern.
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist keine Gefahrenlage gegeben, die eine
Wiederaufstellung der Umlaufsperre begründen würde. Um jedoch dem
Radverkehr zu verdeutlichen, dass dieser in einen verkehrsberuhigten Bereich
einfährt, in dem Schritttempo gilt, soll das VZ 325.1 (Verkehrsberuhigter
Bereich) als Piktogramm auf den Boden markiert werden. Zusätzlich sollen
Rüttelstreifen mittels Markierungsarbeiten aufgebracht werden, die als
verkehrsberuhigende Maßnahme dienen sollen. Ein nahe des Weges
platzierter Findling verhindert, dass Autofahrende am rot-weißen Poller
vorbeifahren können.
Nach dem Ortstermin sowie unter Beteiligung der Polizei Bonn rät die
Stadtverwaltung dazu, dem Bürgerantrag nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagenen
Maßnahmen, im Übrigen lehnt die Bezirksvertretung den Bürgerantrag ab.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist
mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de