231223-02 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: 15. Änderung der Parkgebührenordnung Antrag zur Vorlage 231223
Kerndaten
- Nummer
- 231223-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231223-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte Dr. Annette Standop SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Koalitionsänderungsantrag: 15. Änderung der Parkgebührenordnung Antrag zur Vorlage 231223 Beratungsfolge Rat 19.09.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird um die Punkte 3-5 ergänzt. 3. Die Verwaltung wird gebeten, die Gewerbetreibenden in allen Gebieten mit bestehendem oder geplantem Parkraumkonzept über die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für ein Firmenfahrzeug unter zu beschreibenden mit der StVO und dem in der ergänzenden Stellungnahme genannten Erlass in Einklang stehenden Prämissen zu informieren. Sie wirkt im verantwortlichen Ministerium darauf hin, dass diese Ausnahme in Einzelfällen auch für zwei Firmenfahrzeuge gelten kann. 4. Die Verwaltung prüft, ob weitere zur Entlastung beitragende Ladezonen an zweckmäßigen Stellen im Parkraumkonzept Nordstadt eingerichtet werden können, und stellt diese gegebenenfalls dem Mobilitäts- und Verkehrsausschuss im 4. Quartal 2023 vor. 5. Die Verwaltung geht in Austausch mit Verwaltungen in Ländern, die schon seit vielen Jahren Parkautomaten mit EC-Karten und Kreditkarten betreiben, und lässt sich dahingehend beraten, wie mit Problemen wie Vandalismus umgegangen wird. Ein entsprechender Vergleich wird dem MoVe und dem AWPB im 1. Quartal 2024 vorgestellt. Ziel ist das Angebot der Kartennutzung bei nächsten Beschaffungen. Begründung Auch in Gebieten mit Parkraumkonzept muss Gewerbetreibenden mit nachgewiesenen Firmeninteressen die Möglichkeit geboten werden, ihrSeite 1 von 2 Seite 2 Fahrzeug abzustellen. Nicht selten können dies auch zwei Fahrzeuge für besondere Belange sein. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, mehr Ladezonen anzubieten, um das Be- und Entladen für Handwerkerbetriebe auch dann zu ermöglichen, wenn diese keinen Parkplatz finden. Auf die bestehende Berechtigung des kostenlosen Parkens für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste wird hingewiesen. Es ist erforderlich, gute Angebote für die Nutzung von Parkautomaten mit Bezahlkarten zu entwickeln. Im benachbarten Ausland sind solche Lösungen seit vielen Jahren Alltag. Es wird erwartet, dass entsprechende Möglichkeiten in zukünftigen Ausschreibungen bedacht und berücksichtigt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de