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231223-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: 15. Änderung der Parkgebührenordnung Antrag zur Vorlage 231223

Nummer
231223-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231223 15. Änderung der Parkgebührenordnung

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Änderungsantrag
öffentlich
231223-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Koalitionsänderungsantrag: 15. Änderung der
Parkgebührenordnung
Antrag zur Vorlage 231223
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird um die Punkte 3-5 ergänzt.
3. Die Verwaltung wird gebeten, die Gewerbetreibenden in allen Gebieten mit
bestehendem oder geplantem Parkraumkonzept über die Möglichkeit einer
Ausnahmegenehmigung für ein Firmenfahrzeug unter zu beschreibenden mit
der StVO und dem in der ergänzenden Stellungnahme genannten Erlass in
Einklang stehenden Prämissen zu informieren. Sie wirkt im verantwortlichen
Ministerium darauf hin, dass diese Ausnahme in Einzelfällen auch für zwei
Firmenfahrzeuge gelten kann.
4. Die Verwaltung prüft, ob weitere zur Entlastung beitragende Ladezonen an
zweckmäßigen Stellen im Parkraumkonzept Nordstadt eingerichtet werden
können, und stellt diese gegebenenfalls dem Mobilitäts- und
Verkehrsausschuss im 4. Quartal 2023 vor.
5. Die Verwaltung geht in Austausch mit Verwaltungen in Ländern, die schon
seit vielen Jahren Parkautomaten mit EC-Karten und Kreditkarten betreiben,
und lässt sich dahingehend beraten, wie mit Problemen wie Vandalismus
umgegangen wird. Ein entsprechender Vergleich wird dem MoVe und dem
AWPB im 1. Quartal 2024 vorgestellt. Ziel ist das Angebot der Kartennutzung
bei nächsten Beschaffungen.
Begründung
Auch in Gebieten mit Parkraumkonzept muss Gewerbetreibenden mit
nachgewiesenen Firmeninteressen die Möglichkeit geboten werden, ihrSeite 1 von 2
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Fahrzeug abzustellen. Nicht selten können dies auch zwei Fahrzeuge für
besondere Belange sein.
Darüber hinaus ist es auch erforderlich, mehr Ladezonen anzubieten, um
das Be- und Entladen für Handwerkerbetriebe auch dann zu ermöglichen, wenn
diese keinen Parkplatz finden. Auf die bestehende Berechtigung des
kostenlosen Parkens für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste
wird hingewiesen. Es ist erforderlich, gute Angebote für die Nutzung von
Parkautomaten mit Bezahlkarten zu entwickeln. Im benachbarten Ausland sind
solche Lösungen seit vielen Jahren Alltag. Es wird erwartet, dass
entsprechende Möglichkeiten in zukünftigen Ausschreibungen bedacht und
berücksichtigt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de