231219-04 AA · Änderungsantrag
BBB- Änderungsantrag Änderung § 10 der Hauptsatzung Drucksachengruppe 231219
Kerndaten
- Nummer
- 231219-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231219-04 AA Antragsteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn BBB- Änderungsantrag Änderung § 10 der Hauptsatzung Drucksachengruppe 231219 Beratungsfolge Rat 01.02.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vorbemerkung: Änderung zu den aus der Vorlage zitierten Texten aus §10 Absätzen 5 und 7 sind in Ziffer 1 und 2 des Änderungsantrages zur besseren Lesbarkeit im Fettdruck abgebildet 1. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 Absatz 5 der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn in der nachfolgend aufgeführten Fassung beschlossen: (5) Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit der eingereichten Anregungen und Beschwerden. Mehrere wort- oder inhaltsgleiche Anregungen und Beschwerden können zusammengefasst bearbeitet und dem Ausschuss bzw. der Bezirksvertretung gemeinsam vorgelegt werden. Anregungen und Beschwerden werden zurückgewiesen bzw. bleiben ohne Behandlung im Ausschuss oder in der Bezirksvertretung, wenn a) die Eingabe anonym, ohne Namensnennung der einreichenden Person, erfolgt. b) Anregungen und Beschwerden eine Thematik beinhalten, die sich nicht auf Angelegenheiten der Bundesstadt Bonn bezieht und somit nicht in deren Verbandskompetenz fällt. Diese werden, soweit möglich, an die zuständige Stelle weitergeleitet. c) eine offensichtlich missbräuchliche Eingabe vorliegt. d) Eingaben in kurzen Abständen wiederholt in derselben bereits vom Ausschuss oder der Bezirksvertretung entschiedenen Angelegenheit eingereicht werden, ohne dass zwischenzeitlich eine erkennbare Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist. Der Ausschuss bzw. die Bezirksvertretung werden über die zurückgewiesenen Anregungen und Beschwerden im Rahmen einer Mitteilungsvorlage halbjährlich informiert.Seite 1 von 2 Seite 2 2. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 Absatz 7 der 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn in der nachfolgend aufgeführten Fassung beschlossen: (7) Über § 24 GO NRW hinaus hat jede natürliche oder juristische Person (z.B. rechtsfähiger Verein) bzw. Personenmehrheit (z.B. nichtrechtsfähiger Verein),die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt bzw. ihren Sitz hat, das Recht, sich schriftlich an den Rat, eine Bezirksvertretung oder die Verwaltung der Bundesstadt Bonn mit Bitten oder Beschwerden zu wenden (Art. 17 GG). Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 finden entsprechende Anwendung. 3. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 a Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) nicht in die 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn eingefügt. 4. Als missbräuchliche Eingabe in Sinne des Abs. 5 c sind folgende Eingaben zu behandeln: • Anregungen und Beschwerden, die in kurzen Abständen wiederholt in derselben Angelegenheit von derselben Person eingereicht werden, ohne dass zwischenzeitlich eine erkennbare Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist. • Anregungen und Beschwerden, die erkennbar mit dem Ziel eingereicht werden, Dritte widerrechtlich zu schädigen. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de