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231214 · Beschlussvorlage

11.Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des SGB – Erhöhung des Stammkapitals

Nummer
231214
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.08.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231214
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
des SGB – Erhöhung des Stammkapitals
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
schreibt vor, dass das Stammkapital in der Betriebssatzung festzuschreiben ist
und eine angemessene Eigenkapitalausstattung darstellt. Mit der Gründung des
SGB wurde das Stammkapital auf 81.000.000 EUR festgelegt.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2019 des SGB DS-Nr.:
1812955 (07.02.2019) wurde das Stammkapital auf 134.635.839,83 EUR
erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2020 des SGB Vorlage
190670 (06.02.2020) wurde das Stammkapital auf 141.073.373,00 EUR erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2021 des SGB Vorlage
210266 (28.06.2021) wurde das Stammkapital auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2022 des SGB Vorlage
221107 (09.06.2022) wurde das Stammkapital auf 155.503.931,00 EUR erhöht.
Mit dem Beschluss des Rates zum Wirtschaftsplan 2023 des SGB Vorlage
222487 (16.03.2023) wurde das Stammkapital auf 162.716.965,00 EUR erhöht.
Die Erhöhungen des Stammkapitals sind das Resultat einer Umstellung der
Finanzierung der Tilgungsleistungen der dem SGB zugeordneten Kredite im
Haushalt der Bundesstadt Bonn.
In der Vergangenheit wurden die Werte für die Tilgungsleistungen des SGB im
Rahmen des Betriebskostenzuschusses bereitgestellt. Mit Einführung desSeite 1 von 3
Seite 2
Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2008 wurde das
Buchungskonzept zwar angepasst, allerdings wurden die Tilgungsleistungen im
Betriebskostenzuschuss belassen und belasten seitdem in voller Höhe den
konsumtiven Haushalt und somit die Ergebnisrechnung. Seit 2015 werden die
Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt über eine
Stammkapitalerhöhung (den investiven Haushalt) und nicht mehr über den
konsumtiven Haushalt bereitgestellt. Diese Vorgehensweise wurde erstmalig
mit dem Wirtschaftsplanbeschluss 2015 umgesetzt.
Mit diesem Beschluss wird das erhöhte Stammkapital in der Satzung weiter
fortgeschrieben.
Es wird nur §3 (3) geändert.
Anlage/n
1 Änderung der Betriebssatzung SGB 11. Satzung (öffentlich)Seite 2 von 3
11. Satzung
Zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am ………….. aufgrund der §§ 7, 107 Absatz 2
und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Verbindung mit der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S.
644, ber. GV. NRW. 2005 S.15 / SGV. NRW. 641), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. März
2021 (GV. NRW. S. 348), folgende Satzung beschlossen:
Art. I
Die Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches
Gebäudemanagement Bonn vom 16. Dezember 2003 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 823),
zuletzt geändert durch Satzung vom 31.3.2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 124) wird wie folgt
geändert:
In § 3 Absatz 3 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
5. Das Stammkapital beläuft sich ab dem 01.01.2023 auf 162.716.965,00 EUR.
Art. II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de