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231212 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Seilbahn

Nummer
231212
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231212
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Seilbahn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bisherige Meilensteine:
Nachdem 2016/17 eine Machbarkeitsstudie festgestellt hat, dass eine Seilbahn
auf den Venusberg technisch möglich ist, ergab im Jahr 2021 die vorläufige
Standardisierte Bewertung, dass die Seilbahn darüber hinaus mit einem sehr
guten Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6 gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist.
Daraufhin beschloss der Rat der Stadt Bonn am 9. Dezember 2021 die
Anmeldung der Seilbahn für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes; der
Regionalrat stimmte dem später zu. Am 9. März 2022 beschloss der
Verkehrsausschuss des Landtags, die Seilbahn in den Bedarfsplan und den
darauf aufbauenden ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufzunehmen. Am 9.
Juni 2022 beschloss daraufhin der Rat der Stadt Bonn folgende weitere Schritte
(DS-Nr. 220975):
1) Überarbeitung der bestehenden technischen Planung
2) Vorabstimmung u.a. mit Behörden und maßgeblichen Trägern Öffentlicher
Belange
3) Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung
4) Durchführung der funktionalen Ausschreibung und
Planfeststellungsverfahren
5) Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der Bürgerschaft
und beauftragte die Verwaltung, mit der Geschäftsführung der SWB-V
abzustimmen, ob, wie und wann die SWB-V das Projektmanagement und die
Projektleitung für das Bonner Seilbahnprojekt übernehmen können. Darüber
hinaus beschloss der Rat, dass der Ausschuss für Mobilität und Verkehr
fortlaufend über die Projektentwicklung informiert werde.
In einer ergänzenden Stellungnahme zu der weiteren Vorgehensweise und den
nächsten Schritten zum Projekt Seilbahn (DS-Nr. 221232-04 ST) informierte die
Verwaltung zuletzt über die gemeinsame Projektstruktur für die weitereSeite 1 von 4
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Umsetzung:
Die Projektumsetzung soll durch eine kooperative Projektleitung von SWBV
und Stadt gesteuert werden. Das Gesamtprojekt ist wiederum in die
Handlungsfelder
• Planung (Leitung SWBV und Stadt)
• Kommunikation (Leitung Stadt) und
• Finanzierung / Controlling (Leitung SWBV) gegliedert.
Weiter ist vorgesehen, das Projekt mit externer technischer und juristischer
Beratung sowie mit der Unterstützung eines externen Projektsteuerers
umzusetzen.
Darüber hinaus informierte die Verwaltung über die weiteren Schritte und die
weiteren vorbereitenden Aufgaben, die seitens der Verwaltung wahrgenommen
werden.
Aktueller Sachstand:
Die Verwaltung kommt nun ihrer in DS-Nr. 220975 beschlossenen
Berichtspflicht nach und teilt im Hinblick auf die Projektentwicklung Folgendes
mit:
Aktuell wird die Trasse, die der Nutzen-Kosten-Analyse (Stand 2019 DS-
Nr. 212071) zugrunde lag überarbeitet und an die örtlichen Gegebenheiten
angepasst. Hierzu wurden einzelne Vermessungen der vorhandenen
Infrastruktur (Stadt- und Bundesbahn) sowie der von der Planung tangierten
Randgebiete (z.B. Venusberghang, Bereich der Station Rheinaue)
vorgenommen, im Weiteren werden erste Vorgutachten eingeholt, um so die
Planung zu verifizieren.
Bei der aktuellen Überarbeitung der Trasse wird neben technischen Aspekten
besonderer Wert darauf gelegt, die Seilbahn möglichst auf städtischen
Liegenschaften zu planen.
Neben den bereits im Stand 2019 berücksichtigten Umsteigebeziehungen zu
Stadt- und Bundesbahn wird angestrebt mögliche Eingriffe in Natur und
Landschaft, Konflikte mit dem Artenschutz sowie Beeinträchtigungen privater
Anlieger*innen weitestgehend zu minimieren.
Der aktuelle Arbeitsstand umfasst die Vorbereitung zu verschiedenen
Vorgutachten, sowie die Abstimmung mit verschiedenen Trägern öffentlicher
Belange:
1. Ausschreibung Projektplanung
Die Ausschreibung für die Projektsteuerung wurde als EU-weite Ausschreibung
im Verhandlungsverfahren von den SWB veröffentlicht.
Eingang der Teilnahmeanträge hatte bis zum 21.06.2023 zu erfolgen, die
Aufforderung der ausgewählten Bewerber*innen zur Angebotsabgabe wurde
bis zum 20.07.2023 erwartet. Es folgen die Bietergespräche,
Angebotseingänge und Beauftragung für die Laufzeit des Projekts.
2. Ausschreibung BaugrunduntersuchungSeite 2 von 4
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Die EU-weite Ausschreibung der Baugrunduntersuchung wird vorbereitet und
soll ab dem 28.07.2023 veröffentlicht werden, die geplante
Auftragserteilung soll im Dezember 2023 erfolgen.
3. Windsimulation Posttower
Um den Einfluss der Windverwirbelungen, die durch den Posttower entstehen,
auf die Seilbahn zu erfassen, soll ein Gutachten beauftragt werden. Neben dem
Posttower soll hier auch die Randbebauung berücksichtigt werden, um
eventuell auftretende Effekte zu erfassen, die aus der Kombination der
Gebäude entstehen.
4. Station Rheinaue
Das Büro Hansjakob (Urheberrechtsinhaber Rheinaue) ist zur Angebotsabgabe
eines ergänzenden Planungsauftrages zur Anpassung der
Rheinauengestaltung durch Integration einer Seilbahnstation aufgefordert.
Erste Abstimmungen zu Umfang und Gestaltung sind erfolgt, die Station kann
aus Sicht des Urheberrechtsinhabers in die Rheinaue integriert werden. Der
Planer wird auch die Denkmalbelange mit der Oberen Denkmalbehörde
abstimmen.
5. Meteorologisches Gutachten
Ein Zusatzgutachten für die Trassenplanung in Bezug auf Windangriff,
Unwetterereignisse etc. und Ermittlung daraus resultierender möglicher
Ausfallzeiten der Bahn wird erforderlich, die Angebotsabfrage wird vorbereitet.
6. Umweltthemen
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wird für die geplante Seilbahn
eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der genaue Inhalt,
Umfang und die Detailtiefe des Untersuchungsrahmens wird im Rahmen des
sog. Scopings festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Vergleich
von Varianten des Trassenverlaufs.
Da es für Seilbahnen keine konkreten methodischen Vorgaben für den
naturschutzfachlichen Untersuchungsrahmen gibt, werden zur Orientierung
entsprechende Vorgaben für Freileitungsplanungen von
Hochspannungstrassen und Stadtbahnen herangezogen.
Frühzeitige Abstimmungen der Rahmenbedingungen für naturschutzfachliche
Erhebungen im Einwirkungsbereich des Vorhabens, werden mit der Höheren
Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln) sowie der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Bonn fortgesetzt.
7. Universitätsklinikum Bonn (UKB)
Die Trassenabstimmung mit dem UKB ist abgeschlossen, es erfolgen letzte
Abstimmungen zur Bauhöhe der geplanten Neubauten und Mindestabstände
der Seilbahnsicherheitsräume, die in das B-Planverfahren für das Klinikum
einfließen.
8. Garagierung der Seilbahn
Aufgrund der aktuell untersuchten Erweiterung der Seilbahn in Richtung Ennert
und Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf sind zunächst keine
Anpassungen an der geplanten Garagierung vorgesehen. Aufgrund einer
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik kann es hier jedoch zu einer
Änderung der Stationsgrößen kommen, was eine Umgestaltung dieses
Bereichs zur Folge haben kann.Seite 3 von 4
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Ausblick:
Nach Überarbeitung der Trasse unter Berücksichtigung der o.g. Vorgutachten,
Vermessungsarbeiten, etc. soll eine funktionale Ausschreibung der Seilbahn
vorbereitet und bis Juni 2025 beauftragt werden. Der dann durch weiteren
Beschluss des Stadtrates zu beauftragende Seilbahnhersteller wird in der Folge
die Ausführungsplanung - angepasst an die Firmenspezifikationen - erstellen
sowie das Planfeststellungsverfahren begleiten. Grund für dieses von den
üblichen Bauvergaben abweichende Verfahren ist die Bindung der
Seilbahnanbieter an firmenspezifische Patente und Sonderbauformen, die
Einfluss auf die Planung und die Stützenstandorte haben werden, die
Bestandteil der Planfeststellung sind. Mit Abschluss der Ausführungsplanung
und Einreichung des Antrags zur Planfeststellung rechnet die Stadtverwaltung
derzeit bis Juni 2026.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Abschluss
der aktualisierten Standardisierten Bewertung ist ein weiterer Beschluss des
Stadtrates notwendig, um Fördermittel zu beantragen und den Bau der
Seilbahn zu beauftragen. Hieran schließen sich der Prozess der Beantragung
sowie Bewilligung der Fördermittel und schlussendlich Bau sowie
Inbetriebnahme der Seilbahn im Bonner ÖPNV-Netz an. Die Dauer des
Planfeststellungsverfahrens ab Antragseinreichung kann aus den Erfahrungen
aktueller Verfahren nicht verlässlich vorhergesehen werden.
Da die meisten Bestandteile einer Seilbahn im Werk vorgefertigt werden, ist
von einer vergleichsweise kurzen Bauzeit auszugehen.
Die Verwaltung wird in dieser Zeit regelmäßig Politik und interessierte
Öffentlichkeit über den Projektfortschritt informieren, soweit nicht ohnehin
bereits politische Beschlüsse und Beteiligung Privater bzw. Träger öffentlicher
Belange im Verfahren vorgesehen sind.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de