231212 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Seilbahn
Kerndaten
- Nummer
- 231212
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231212 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sachstand Seilbahn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Bisherige Meilensteine: Nachdem 2016/17 eine Machbarkeitsstudie festgestellt hat, dass eine Seilbahn auf den Venusberg technisch möglich ist, ergab im Jahr 2021 die vorläufige Standardisierte Bewertung, dass die Seilbahn darüber hinaus mit einem sehr guten Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6 gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. Daraufhin beschloss der Rat der Stadt Bonn am 9. Dezember 2021 die Anmeldung der Seilbahn für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes; der Regionalrat stimmte dem später zu. Am 9. März 2022 beschloss der Verkehrsausschuss des Landtags, die Seilbahn in den Bedarfsplan und den darauf aufbauenden ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufzunehmen. Am 9. Juni 2022 beschloss daraufhin der Rat der Stadt Bonn folgende weitere Schritte (DS-Nr. 220975): 1) Überarbeitung der bestehenden technischen Planung 2) Vorabstimmung u.a. mit Behörden und maßgeblichen Trägern Öffentlicher Belange 3) Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung 4) Durchführung der funktionalen Ausschreibung und Planfeststellungsverfahren 5) Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der Bürgerschaft und beauftragte die Verwaltung, mit der Geschäftsführung der SWB-V abzustimmen, ob, wie und wann die SWB-V das Projektmanagement und die Projektleitung für das Bonner Seilbahnprojekt übernehmen können. Darüber hinaus beschloss der Rat, dass der Ausschuss für Mobilität und Verkehr fortlaufend über die Projektentwicklung informiert werde. In einer ergänzenden Stellungnahme zu der weiteren Vorgehensweise und den nächsten Schritten zum Projekt Seilbahn (DS-Nr. 221232-04 ST) informierte die Verwaltung zuletzt über die gemeinsame Projektstruktur für die weitereSeite 1 von 4 Seite 2 Umsetzung: Die Projektumsetzung soll durch eine kooperative Projektleitung von SWBV und Stadt gesteuert werden. Das Gesamtprojekt ist wiederum in die Handlungsfelder • Planung (Leitung SWBV und Stadt) • Kommunikation (Leitung Stadt) und • Finanzierung / Controlling (Leitung SWBV) gegliedert. Weiter ist vorgesehen, das Projekt mit externer technischer und juristischer Beratung sowie mit der Unterstützung eines externen Projektsteuerers umzusetzen. Darüber hinaus informierte die Verwaltung über die weiteren Schritte und die weiteren vorbereitenden Aufgaben, die seitens der Verwaltung wahrgenommen werden. Aktueller Sachstand: Die Verwaltung kommt nun ihrer in DS-Nr. 220975 beschlossenen Berichtspflicht nach und teilt im Hinblick auf die Projektentwicklung Folgendes mit: Aktuell wird die Trasse, die der Nutzen-Kosten-Analyse (Stand 2019 DS- Nr. 212071) zugrunde lag überarbeitet und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hierzu wurden einzelne Vermessungen der vorhandenen Infrastruktur (Stadt- und Bundesbahn) sowie der von der Planung tangierten Randgebiete (z.B. Venusberghang, Bereich der Station Rheinaue) vorgenommen, im Weiteren werden erste Vorgutachten eingeholt, um so die Planung zu verifizieren. Bei der aktuellen Überarbeitung der Trasse wird neben technischen Aspekten besonderer Wert darauf gelegt, die Seilbahn möglichst auf städtischen Liegenschaften zu planen. Neben den bereits im Stand 2019 berücksichtigten Umsteigebeziehungen zu Stadt- und Bundesbahn wird angestrebt mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft, Konflikte mit dem Artenschutz sowie Beeinträchtigungen privater Anlieger*innen weitestgehend zu minimieren. Der aktuelle Arbeitsstand umfasst die Vorbereitung zu verschiedenen Vorgutachten, sowie die Abstimmung mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange: 1. Ausschreibung Projektplanung Die Ausschreibung für die Projektsteuerung wurde als EU-weite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren von den SWB veröffentlicht. Eingang der Teilnahmeanträge hatte bis zum 21.06.2023 zu erfolgen, die Aufforderung der ausgewählten Bewerber*innen zur Angebotsabgabe wurde bis zum 20.07.2023 erwartet. Es folgen die Bietergespräche, Angebotseingänge und Beauftragung für die Laufzeit des Projekts. 2. Ausschreibung BaugrunduntersuchungSeite 2 von 4 Seite 3 Die EU-weite Ausschreibung der Baugrunduntersuchung wird vorbereitet und soll ab dem 28.07.2023 veröffentlicht werden, die geplante Auftragserteilung soll im Dezember 2023 erfolgen. 3. Windsimulation Posttower Um den Einfluss der Windverwirbelungen, die durch den Posttower entstehen, auf die Seilbahn zu erfassen, soll ein Gutachten beauftragt werden. Neben dem Posttower soll hier auch die Randbebauung berücksichtigt werden, um eventuell auftretende Effekte zu erfassen, die aus der Kombination der Gebäude entstehen. 4. Station Rheinaue Das Büro Hansjakob (Urheberrechtsinhaber Rheinaue) ist zur Angebotsabgabe eines ergänzenden Planungsauftrages zur Anpassung der Rheinauengestaltung durch Integration einer Seilbahnstation aufgefordert. Erste Abstimmungen zu Umfang und Gestaltung sind erfolgt, die Station kann aus Sicht des Urheberrechtsinhabers in die Rheinaue integriert werden. Der Planer wird auch die Denkmalbelange mit der Oberen Denkmalbehörde abstimmen. 5. Meteorologisches Gutachten Ein Zusatzgutachten für die Trassenplanung in Bezug auf Windangriff, Unwetterereignisse etc. und Ermittlung daraus resultierender möglicher Ausfallzeiten der Bahn wird erforderlich, die Angebotsabfrage wird vorbereitet. 6. Umweltthemen Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wird für die geplante Seilbahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der genaue Inhalt, Umfang und die Detailtiefe des Untersuchungsrahmens wird im Rahmen des sog. Scopings festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Vergleich von Varianten des Trassenverlaufs. Da es für Seilbahnen keine konkreten methodischen Vorgaben für den naturschutzfachlichen Untersuchungsrahmen gibt, werden zur Orientierung entsprechende Vorgaben für Freileitungsplanungen von Hochspannungstrassen und Stadtbahnen herangezogen. Frühzeitige Abstimmungen der Rahmenbedingungen für naturschutzfachliche Erhebungen im Einwirkungsbereich des Vorhabens, werden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln) sowie der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn fortgesetzt. 7. Universitätsklinikum Bonn (UKB) Die Trassenabstimmung mit dem UKB ist abgeschlossen, es erfolgen letzte Abstimmungen zur Bauhöhe der geplanten Neubauten und Mindestabstände der Seilbahnsicherheitsräume, die in das B-Planverfahren für das Klinikum einfließen. 8. Garagierung der Seilbahn Aufgrund der aktuell untersuchten Erweiterung der Seilbahn in Richtung Ennert und Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf sind zunächst keine Anpassungen an der geplanten Garagierung vorgesehen. Aufgrund einer Anpassung an den aktuellen Stand der Technik kann es hier jedoch zu einer Änderung der Stationsgrößen kommen, was eine Umgestaltung dieses Bereichs zur Folge haben kann.Seite 3 von 4 Seite 4 Ausblick: Nach Überarbeitung der Trasse unter Berücksichtigung der o.g. Vorgutachten, Vermessungsarbeiten, etc. soll eine funktionale Ausschreibung der Seilbahn vorbereitet und bis Juni 2025 beauftragt werden. Der dann durch weiteren Beschluss des Stadtrates zu beauftragende Seilbahnhersteller wird in der Folge die Ausführungsplanung - angepasst an die Firmenspezifikationen - erstellen sowie das Planfeststellungsverfahren begleiten. Grund für dieses von den üblichen Bauvergaben abweichende Verfahren ist die Bindung der Seilbahnanbieter an firmenspezifische Patente und Sonderbauformen, die Einfluss auf die Planung und die Stützenstandorte haben werden, die Bestandteil der Planfeststellung sind. Mit Abschluss der Ausführungsplanung und Einreichung des Antrags zur Planfeststellung rechnet die Stadtverwaltung derzeit bis Juni 2026. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Abschluss der aktualisierten Standardisierten Bewertung ist ein weiterer Beschluss des Stadtrates notwendig, um Fördermittel zu beantragen und den Bau der Seilbahn zu beauftragen. Hieran schließen sich der Prozess der Beantragung sowie Bewilligung der Fördermittel und schlussendlich Bau sowie Inbetriebnahme der Seilbahn im Bonner ÖPNV-Netz an. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens ab Antragseinreichung kann aus den Erfahrungen aktueller Verfahren nicht verlässlich vorhergesehen werden. Da die meisten Bestandteile einer Seilbahn im Werk vorgefertigt werden, ist von einer vergleichsweise kurzen Bauzeit auszugehen. Die Verwaltung wird in dieser Zeit regelmäßig Politik und interessierte Öffentlichkeit über den Projektfortschritt informieren, soweit nicht ohnehin bereits politische Beschlüsse und Beteiligung Privater bzw. Träger öffentlicher Belange im Verfahren vorgesehen sind. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de